Gegnerische Versicherung überweist zu wenig !?!?!
Hallo zusammen,
ich hatte einen Verkehrsunfall bei dem ich natürlich nicht selbstverschuldet war.
Nun habe ich einen Anwalt eigeschaltet an den aber komischerweise nur ein Teilbetrag von der gegnerischen Versicherung überwiesen wurde.
Das Fahrzeug hat einen Wiederbeschaffungswert laut Gutachten von 3300€
Die Reperaturkosten würden sich auf 7410€ belaufen deswegen Totalschaden.
nun hat die Gegnerische Versicherung nur 1515.00€ an meinen Anwalt überwiesen wie ich heute laut der gegnerischen Versicherung erfahren konnte.
nun zu meiner Frage ! Was ist da scheif gelaufen ?! kann mir jemand villeicht weiterhelfen, da mein Anwalt leider ein wenig faul zu sein scheint und ich ihm alles aus der Nase ziehen muss.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Omegawuzi schrieb am 10. März 2015 um 20:54:34 Uhr:
Zweiten Anwalt einschalten gegen den ersten?
Damit könnte man natürlich "drohen".
Absolut faszinierend.

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45 Antworten
Zitat:
@BrigitteMa schrieb am 11. März 2015 um 18:24:14 Uhr:
Hier ist wirklich schleunigst ein Termin beim Anwalt fällig !!!
Verlange den bei seiner Sekretärin ect.
Du mußt den Sachverhalt schwarz auf weiß sehen .
Hast Du zumindest den Teilbetrag von deinem Anwalt schon auf Dein Konto überwiesen bekommen ?
Der Teilbetrag hört sich für mich nach der Hälfte des Schadensbetrags an , da befürchte ich das hier vielleicht trotzdem im Bezug auf die Schuldfrage etwas zurückbehalten oder anders abgerechnet wurde . Da ist es dann wiederum geboten,das der Anwalt schleunigst was unternimmt .
Aber egal wie , wir können hier nur spekulieren . Der Aufhänger bleibt Dein Anwalt .
mfg . BrigitteMa
Den Teilbetrag kann ich morgen in BAR bei ihm im Büro abholen habe gesagt das ich das so möchte da es sonst wohl noch eine Ewigkeit dauert bis er das endlich mal überweisen sollte. Heute hat er es ja nihct geschafft weil er ja soooo viele Termine um die Ohren hat und es nicht zur Bank schaffen würde
Der (Teilbetrag) idt der Wiederbeschaffungswert aus dem ersten FEHLERHAFTEN Gutachten:
Wiederbeschaffungswert 1950,00€ - 400,00€ Restwert des Fahrzeugs =
1550,00€Ziemlicher Blödsinn, was die Versicherung sagt. Der Anwalt ist dein Verfahrensbevollmächtigter, und wenn du zu dem keine Lust mehr hast, kannst du ihn jederzeit "entlassen" (das Mandat entziehen). Herr deiner Ansprüche bist du, nicht dein Anwalt, der soll nur helfen, sie durchzusetzen.
Aber auch hier lese ich immer wieder "wenn ich da anrufe". Manche lernen es nie, andere noch später. Was nutzt dir denn ein Anruf? Wie willst du ggfls. vor Gericht beweisen, was da besprochen wurde. Schriftlich, nichts anderes zählt. Und dank der heutigen Möglichkeiten, wie Mail oder Fax, geht das doch genauso schnell.
Löchern würde ich im Übrigen nicht die Versicherung, sondern den eigenen Anwalt, dass der sich dahinter klemmt.
Und genau dieser Thread bestätigt mein gespanntes Verhältnis zu Anwälten.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 11. März 2015 um 21:55:31 Uhr:
Ziemlicher Blödsinn, was die Versicherung sagt. Der Anwalt ist dein Verfahrensbevollmächtigter, und wenn du zu dem keine Lust mehr hast, kannst du ihn jederzeit "entlassen" (das Mandat entziehen). Herr deiner Ansprüche bist du, nicht dein Anwalt, der soll nur helfen, sie durchzusetzen.
Aber auch hier lese ich immer wieder "wenn ich da anrufe". Manche lernen es nie, andere noch später. Was nutzt dir denn ein Anruf? Wie willst du ggfls. vor Gericht beweisen, was da besprochen wurde. Schriftlich, nichts anderes zählt. Und dank der heutigen Möglichkeiten, wie Mail oder Fax, geht das doch genauso schnell.
Löchern würde ich im Übrigen nicht die Versicherung, sondern den eigenen Anwalt, dass der sich dahinter klemmt.
Der Anruf war einfach nur um zu wissen ob die Versicherung schon was überwiesen hat oder nicht , da mein Anwalt sich ja so sicher war das die noch nicht überwiesen haben.
Am ende konnte ich mir dann nur anhören das ich keine Auskunft zu bekommen habe , da ich ja das Mandat an meinen Anwalt weitergegeben habe.
Da sind mir ja dann leider am Ende die Hände gebunden.
Mir geht es einfach darum das alles so schnell wie möglich geklärt wird und ich mein Geld bekomme , da ich mitten auf dem Land wohne ein kleines Kind zuhause habe was 1 Jahr alt ist und ohne eigenen PKW die alltäglichen Dinge einfach nicht erledigen kann und niemanden interessiert es am ende.
Z
Zitat:
@germania47 schrieb am 11. März 2015 um 22:12:19 Uhr:
Und genau dieser Thread bestätigt mein gespanntes Verhältnis zu Anwälten.
Ich dachte bis jetzt immer das ein Anwalt da ist damit das ganze ohne Probleme und vor allem ohne viel Stress geklärt wird und was ist ?! Ich habe noch mehr Stress wie vorher und könnte einfach nur ausrasten !
Und da ich nicht die Finanziellen Mittel habe um vor Gericht zu gehen, denke ich das ich am ende wahrscheinlich mit den 1550€ auskommen muss und mir wahrscheinlich nichtmal nen Popeligen Corsa davon kaufen kann
Naja, das ist halt so eine Sache mit Anwälten... Es ist im Grunde so wie in jedem Berufszweig, es gibt gute und schlechte; verlässliche und faule.
Im Familienkreis haben wir leider auch schlechte Erfahrungen mit einem ( ehemaligen :-) ) Partneranwalt meines Arbeitgebers machen müssen. Das war auch so ein schluri. Teilweise haben wir ihm gesagt, was er schreiben soll! *augenroll*
naja alles gute
Zitat:
@PeterBH schrieb am 11. März 2015 um 21:55:31 Uhr:
Ziemlicher Blödsinn, was die Versicherung sagt. Der Anwalt ist dein Verfahrensbevollmächtigter, und wenn du zu dem keine Lust mehr hast, kannst du ihn jederzeit "entlassen" (das Mandat entziehen). Herr deiner Ansprüche bist du, nicht dein Anwalt, der soll nur helfen, sie durchzusetzen.
Klar kann er das, nur muss er das dann eben auch tun und der Versicherung mitteilen.
Interessehalber: Wie sieht dann eigentlich dessen Kostenübernahme aus?Solange ein RA sein Mandat hat und damit als Ansprechpartner der Versicherung fungiert, wird sich diese nicht mehr ernsthaft mit dem TE auseinandersetzen, (diese Erfahrung habe ich im Familienkreis gemacht).
Schliesslich bezahlt die Versicherung ja genau dafür seinen RA.
Ist halt das Pech des TE den falschen erwischt zu haben.
Zitat:
@Matsches schrieb am 12. März 2015 um 06:59:16 Uhr:
Zitat:
@PeterBH schrieb am 11. März 2015 um 21:55:31 Uhr:
Ziemlicher Blödsinn, was die Versicherung sagt. Der Anwalt ist dein Verfahrensbevollmächtigter, und wenn du zu dem keine Lust mehr hast, kannst du ihn jederzeit "entlassen" (das Mandat entziehen). Herr deiner Ansprüche bist du, nicht dein Anwalt, der soll nur helfen, sie durchzusetzen.
Klar kann er das, nur muss er das dann eben auch tun und der Versicherung mitteilen.
Interessehalber: Wie sieht dann eigentlich dessen Kostenübernahme aus?
Solange ein RA sein Mandat hat und damit als Ansprechpartner der Versicherung fungiert, wird sich diese nicht mehr ernsthaft mit dem TE auseinandersetzen, (diese Erfahrung habe ich im Familienkreis gemacht).
Schliesslich bezahlt die Versicherung ja genau dafür seinen RA.
Ist halt das Pech des TE den falschen erwischt zu haben.
Die Kosten übernimmt die Versicherung
Zitat:
@Djnrg92 schrieb am 12. März 2015 um 08:51:38 Uhr:
Die Kosten übernimmt die Versicherung
Auch dann, wenn dem RA das Mandat vor Abschluss des Falles wieder entzogen wird, und Du dich selbst oder ein anderer RA um die Abwicklung kümmerst?
Interessiert mich ehrlich, ist hoffentlich keine doofe Frage.
Das ist mit einem Satz nur schlecht zu erklären. Die pauschale Aussage, dass der Gegner (egal ob Versicherung oder nicht) die Kosten, die durch einen Anwaltswechsel entstehen, zu tragen hat, ist jedenfalls so nicht richtig.
Im Gegenteil, das trifft nur in bestimmten Konstellationen zu, z.B. wenn der erste Anwalt stirbt oder schwer erkrankt und die Zulassung aufgibt.
Einfache Differenzen zw. Anwalt und Mandant sind in der Regel kein Grund für einen unvermeidbaren Anwaltswechsel und daher persönliches Pech.
Ganz allgemein ist das Anwaltsmandat ein Dienstvertrag, der grundsätzlich von beiden Seiten gekündigt werden kann. Da Anwaltsgebühren aber auch anfallen, wenn das Mandat nicht bis zum Ende betrieben wird, schuldet der Mandant die Gebühren idR zweimal. Einmal dem ersten Anwalt, dem er kündigt und einmal dem nächsten Anwalt, der die gleiche Sache für ihn weiterverfolgt.
Der Gegner hat aber nur die erforderlichen Kosten der Rechtsverfolgung zu erstatten. Also die anfallenenden Gebühren einmal, und zwar nur aus dem Streitwert, der auch tatsächlich geschuldet war.
Zitat:
@Djnrg92 schrieb am 11. März 2015 um 22:17:47 Uhr:
Zitat:
@germania47 schrieb am 11. März 2015 um 22:12:19 Uhr:
Und genau dieser Thread bestätigt mein gespanntes Verhältnis zu Anwälten.
Ich dachte bis jetzt immer das ein Anwalt da ist damit das ganze ohne Probleme und vor allem ohne viel Stress geklärt wird und was ist ?! Ich habe noch mehr Stress wie vorher und könnte einfach nur ausrasten !
Und da ich nicht die Finanziellen Mittel habe um vor Gericht zu gehen, denke ich das ich am ende wahrscheinlich mit den 1550€ auskommen muss und mir wahrscheinlich nichtmal nen Popeligen Corsa davon kaufen kann
Dafür bekommst Du locker sogar einen Astra G! Mondeos bekommst Du auch! Man muss nur die Ansprüche dem Geldbetrag anpassen!
Zitat:
@Joehlinger schrieb am 13. März 2015 um 09:01:55 Uhr:
Zitat:
@Djnrg92 schrieb am 11. März 2015 um 22:17:47 Uhr:
Ich dachte bis jetzt immer das ein Anwalt da ist damit das ganze ohne Probleme und vor allem ohne viel Stress geklärt wird und was ist ?! Ich habe noch mehr Stress wie vorher und könnte einfach nur ausrasten !
Und da ich nicht die Finanziellen Mittel habe um vor Gericht zu gehen, denke ich das ich am ende wahrscheinlich mit den 1550€ auskommen muss und mir wahrscheinlich nichtmal nen Popeligen Corsa davon kaufen kann
Dafür bekommst Du locker sogar einen Astra G! Mondeos bekommst Du auch! Man muss nur die Ansprüche dem Geldbetrag anpassen!
Klar aber ich kaufe mir doch keinen Alten Astra G oder nen Mondes ohne Ausstattung wenn ich einen mit Vollster Vollausstattung hatte und die Rechtsprechung besagt das man nach einen Unfall so da stehen soll als wäre nichts gewesen und man keinen vor oder Nachteil aus der sache ziehen soll.
Vor allem geht es ums Prinzip und das ist einfach das, dass mein Auto laut Richtigem Gutachten einfach viel mehr Wert ist und ich mir das so nicht gefallen lasse .
Vor allem habe ich noch fast 2000€ für Kupplung und Zweimassenschwungrad reingesteckt
Was du vorher investiert hast, interessiert beim Gutachten nicht!
hallo erstmal........ ich habe da mal eine frage und zwar war mir einer auf mein polo rauf gefahren laut gutachten hat er ein wiederbeschaffungswert von 400 euro und restwert von 50 euro und die gegnerische versicherung hat jemanden gefunden der für mein auto noch 190 euro zahlt und so habe ich nur 235 euro fürs auto bekommen anstatt 400 euro........ nun meine frage muss ich nicht soviel geld von der gegnerischen versicherung bekommen das ich mir wieder einen polo holen kann mit dem gleichen alter?????? und schmerzensgeld habe ich auch für ein schleudertrauma finde ich zu wenig bekommen was kann ich da machen????
Also du bekommst nur max 400 fürs auto!
D.h. entweder 50euro vom Aufkäufer und 350 von der Versicherung!
Oder 190euro vom Aufkäufer und 210 von der Versicherung!
in beiden Fällen bekommst du eine Aufwandspauschale von 25euro!
Somit hast du nur Auto + Entschädigung bekommen, kein Schmerzensgeld!
Bei einen Totalschaden kannst du noch Nutzungsausfall geltent machen richtet sich nach ner Tabelle (keine ahnung wie die heist) mal tsge die im GA als wiederbeschaffungsdauer genannt sind! Und zusätzlich kannst du dir die kosten für ab- und anmelden wieder einfordern!
P.S. Nutzungsausfall gibt es nur wenn du KEINEN leihwsgen hattest.
p.p.s. Bei mir hat die zahkung des Schmerzensgeldes 6,5 mon gedauert, weil die Ärzte geschnarcht haben.