- Startseite
- Forum
- Wissen
- Versicherung
- Gegnerische Versicherung überweist zu wenig !?!?!
Gegnerische Versicherung überweist zu wenig !?!?!
Hallo zusammen,
ich hatte einen Verkehrsunfall bei dem ich natürlich nicht selbstverschuldet war.
Nun habe ich einen Anwalt eigeschaltet an den aber komischerweise nur ein Teilbetrag von der gegnerischen Versicherung überwiesen wurde.
Das Fahrzeug hat einen Wiederbeschaffungswert laut Gutachten von 3300€
Die Reperaturkosten würden sich auf 7410€ belaufen deswegen Totalschaden.
nun hat die Gegnerische Versicherung nur 1515.00€ an meinen Anwalt überwiesen wie ich heute laut der gegnerischen Versicherung erfahren konnte.
nun zu meiner Frage ! Was ist da scheif gelaufen ?! kann mir jemand villeicht weiterhelfen, da mein Anwalt leider ein wenig faul zu sein scheint und ich ihm alles aus der Nase ziehen muss.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Omegawuzi schrieb am 10. März 2015 um 20:54:34 Uhr:
Zweiten Anwalt einschalten gegen den ersten?
Damit könnte man natürlich "drohen".
Absolut faszinierend.

Ähnliche Themen
45 Antworten
Wenn du schon mit der gegnerischen Versicherung telefoniert hast und erfragt hast, welchen Betrag die überwiesen haben, warum hast du die dann nicht auch gefragt, warum so wenig?
sowas in der Art habe ich mir gedacht (nicht falsch verstehen)
bitte trenne zivil (verkehrsrecht) und straf bzw. ordnungswidrigkeitenrecht. Wie die Polizei urteilt hat keinen Einfluss auf die Regulierung des Schadens bzw. einen Zivilprozess. (wäre ja auch noch schöner..)
Auch kann man sich nach h.M. nicht auf ein Schuldeingeständnis des Unfallgegners unmittelbar nach dem Schaden bzw. am Unfallort berufen (Schockzustand).
Leider gibt es keine nähere Unfallschilderung aber gesetz den Fall es handelt sich um einen öffentlichen Parkplatz dann wäre es vielmehr so, dass grundsätzlich gegenseitige Vor- und Rücksichtnahme gelte, also 50:50 wenn Dein Fahrzeug nicht nachweislich stabd.
Insforn erneut: Abrechnugnsschreiben anfordern bzw. Klären warum gekürzt wurde. Gerne das Ergebnis dann schildern.
Gbit noch eine sehr beliebte Methode: Restwert 410,- €??? Nein, wir haben einen Aufkäufer gefunden (ca. 800 km entfernt), der bietet deutlich mehr. Verkauf doch an den, dann passt es schon.
Aber wie gesagt, alles nur Raten. Und dafür, sich um solche Probleme zu kümmern, wird der Anwalt bezahlt.
Zitat:
@AlterVerwalterRS schrieb am 10. März 2015 um 20:37:11 Uhr:
Wenn du schon mit der gegnerischen Versicherung telefoniert hast und erfragt hast, welchen Betrag die überwiesen haben, warum hast du die dann nicht auch gefragt, warum so wenig?
Da mir die Versicherung keine auskunft erteilen möchte und auch nicht darf weil ich alles meinen Anwalt in die Hände gedrückt habe
Wenn der Unfallgegner der Verursacher ist ohne wenn und aber, dann zahlt die gegnerische Versicherung Deinen Anwalt ohne Abzüge.
Ansonsten: Augen auf bei der Anwaltswahl!
Zweiten Anwalt einschalten gegen den ersten?
Damit könnte man natürlich "drohen".
Zitat:
@Omegawuzi schrieb am 10. März 2015 um 20:54:34 Uhr:
Zweiten Anwalt einschalten gegen den ersten?
Damit könnte man natürlich "drohen".
Absolut faszinierend.

Guten Tag alle zusammen
Also es gibt neuigkeiten zum Thema
Wie ich heute mit Erstaunen erfahren durfte , hat die gegnerische Versicherung einfach über ein zuvor erstelltes aber Nichtiges Gutachten ! ( Da es mit einem Falschen fahrzeug erstellt wurde was meinem mit meiner Ausstattungslinie nicht ansatzweise nahe kommt erstellt wurde ) einfach abgerechnet wo ein Wiederbeschaffungswert von 1950€ das Ergebnis war abgerechnet.
Dieses Gutachten wurde aber damals von der Dekra zurückgezogen und als nichtig erklärt !! das habe ich sogar schwarz auf weiß vor mir liegen.
Nun habe ich den Salat und die versicherung hat mir einfach diesen Differenzwert überwiesen, womit ich natürlich nicht einverstanden bin , da es nicht der Wert meines Autos ist sondern der wert von irgendeinem Ford Mondeo ohne Ausstattung.
wie würdet ihr jetzt vorgehen und was denkt ihr was ich für Chancen habe den Rest der im Eigendlichen Gutachten zu stande gekommen ist von der Versicherung zu bekommen ?
genau das was du hier schreibst dem versicherer schreiben bzw. da du ja anwaltlich vertreten bist müsste das dein anwalt tun.
Zitat:
@Djnrg92 schrieb am 10. März 2015 um 19:46:18 Uhr:
Zitat:
@BrigitteMa schrieb am 10. März 2015 um 19:41:01 Uhr:
Dann mußt Du 2890,- Euro plus 25,- Euro Auslagenpauschale bekommen .
Dein Anwalt kann ruhig die Nase zulassen , doch was mit dem restlichen Geld ist muß er Dir nicht nur erklären ,
sondern auch dafür sorgen daß Du es schnellstens bekommst .
mfg. BrigitteMa
Davon bin ich eigendlich auch ausgegangen das ich 2890+25€ bekomme das steht mir ja dann auch zu oder ?
Zitat:
@phaetoninteressent schrieb am 11. März 2015 um 15:58:32 Uhr:
genau das was du hier schreibst dem versicherer schreiben bzw. da du ja anwaltlich vertreten bist müsste das dein anwalt tun.
Nicht nur müsste, das ist sein
Job. Es gibt hier nur einen Ansprechpartner, das ist und bleibt der eigene Anwalt, alles was man hinter dessen Rücken telefoniert und regelt kann nach hinten losgehen.
Also dem Anwalt auf die Füsse treten. Und nicht mit zweitem Anwalt drohen, wenn dann damit ihm das Mandat zu entziehen falls er seinen Aufgaben für die er bezahlt wird nicht nachkommt.
Hier ist wirklich schleunigst ein Termin beim Anwalt fällig !!!
Verlange den bei seiner Sekretärin ect.
Du mußt den Sachverhalt schwarz auf weiß sehen .
Hast Du zumindest den Teilbetrag von deinem Anwalt schon auf Dein Konto überwiesen bekommen ?
Der Teilbetrag hört sich für mich nach der Hälfte des Schadensbetrags an , da befürchte ich das hier vielleicht trotzdem im Bezug auf die Schuldfrage etwas zurückbehalten oder anders abgerechnet wurde . Da ist es dann wiederum geboten,das der Anwalt schleunigst was unternimmt .
Aber egal wie , wir können hier nur spekulieren . Der Aufhänger bleibt Dein Anwalt .
mfg . BrigitteMa
Zitat:
@Djnrg92 schrieb am 11. März 2015 um 14:13:25 Uhr:
Guten Tag alle zusammen
Also es gibt neuigkeiten zum Thema
Wie ich heute mit Erstaunen erfahren durfte , hat die gegnerische Versicherung einfach über ein zuvor erstelltes aber Nichtiges Gutachten ! ( Da es mit einem Falschen fahrzeug erstellt wurde was meinem mit meiner Ausstattungslinie nicht ansatzweise nahe kommt erstellt wurde ) einfach abgerechnet wo ein Wiederbeschaffungswert von 1950€ das Ergebnis war abgerechnet.
Dieses Gutachten wurde aber damals von der Dekra zurückgezogen und als nichtig erklärt !! das habe ich sogar schwarz auf weiß vor mir liegen.
Nun habe ich den Salat und die versicherung hat mir einfach diesen Differenzwert überwiesen, womit ich natürlich nicht einverstanden bin , da es nicht der Wert meines Autos ist sondern der wert von irgendeinem Ford Mondeo ohne Ausstattung.
wie würdet ihr jetzt vorgehen und was denkt ihr was ich für Chancen habe den Rest der im Eigendlichen Gutachten zu stande gekommen ist von der Versicherung zu bekommen ?
Es gibt kein Eigentliches Gutachten , sondern nur ein Richtiges und Fehlerfreies .
Wer hat ´das an wen´ weitergeleitet ? Da mach Druck ! Woher hast Du diese Info jetzt ?
Möglicherweise kannst Du diesen Fehler ja doch in einem vernünftigen und freundlichem Anruf bei der Versicherung aufklären ( meine Erfahrung ). PS : wenn Dein Anwalt eine Schlaftablette sein sollte .
mfg. BrigitteMa
Zitat:
@BrigitteMa schrieb am 11. März 2015 um 19:53:46 Uhr:
Es gibt kein Eigentliches Gutachten , sondern nur ein Richtiges und Fehlerfreies .
Wer hat ´das an wen´ weitergeleitet ? Da mach Druck ! Woher hast Du diese Info jetzt ?
Möglicherweise kannst Du diesen Fehler ja doch in einem vernünftigen und freundlichem Anruf bei der Versicherung aufklären ( meine Erfahrung ). PS : wenn Dein Anwalt eine Schlaftablette sein sollte .
mfg. BrigitteMa
Habe das heute von meinem Anwalt erfahren dürfen er hat ja auf einmal doch ein schreiben von der gegnerischen Versicherung, nachdem ICH mal wieder hinterhertelefoniert habe und ihm alles aus der Nase ziehen musste.
Die Versicherung stellt sich quer wenn ich dort anrufe , habe gestern schon hören müssen das ich damit ja nichts zu tun habe sondern mein Anwalt.
So müssen sie ja am Ende weniger Zahlen und das ist ja nur ein Vorteil für sie.