Gegnerische Versicherung bietet nur 25% der Reparaturkosten?!

Hallo, hatte neulich einen Haftpflichtschaden an meinem Auto. Gegner hat seine Daten hinterlassen, also hab ich beim Audi Zentrum einen Kostenvoranschlag für die Reparatur geholt. Waren gut 1200 EUR netto (ca. 1500 brutto). Das habe ich bei der Versicherung eingereicht.
Die haben dann einen TÜV-Gutachter geschickt, der sich alles angeschaut hat.

Heute erhalte ich einen Scheck über 300 EUR und eine Kostenschätzung des Gutachters über diesen Betrag (da steht was von Smart Repair drin).
Können die das so einfach festlegen, was ich bekomme, auch wenn die Werkstatt meiner Wahl das ganz anders berechnen würde?
Ist das bindend, was ein von denen bestellter (trotzdem wohl unabhängiger) Gutachter sagt? Finde das etwas frech von der Versicherung (Allianz), der KV vom Audi Zentrum war zwar sicher die Luxusvariante, aber kein Fake oder Betrugsversuch. Die 300 decken sicher nicht mal den Wertverlust, die ganze Stoßstange ist verschoben so dass die Spaltmaße nicht mehr stimmen usw. 🙁

Hab ich ohne Anwalt ne Chance oder muss ich mich der Versicherung beuden?

Danke, Ebe

30 Antworten

Es liegt ein KV von über 100E vor, ein Versicherungsgutachter behauptet 300.
Sorry, aber das schreit nach einem freien Gutachten. Wie soll der nicht sachverständige geschädigte jetzt bitte wissen ob es ein bagatellschaden ist oder nicht?
Und wenn der stoßfänger verschoben ist dann reicht ein richten in der regel nicht mehr. da einfach zu lackieren ist lustig,...

Zitat:

Original geschrieben von Neckarwelle


Hast du die angegeben?

Na klar, ich erzähl doch nicht die Kratzer an der linken Seite kommen vom Rempler an der rechten Seite. Der Gutachter ist auch nicht blind. 🙄

Also wie ist jetzt die Lage - kann ich mit einem anderen, billigeren Kostenvoranschlag nochmal an die Versicherung rantreten oder ist der einzige Weg, deren Gutachten durch ein anderes Gutachten zu versuchen zu widerlegen? Dann würde ich es eher lassen, kostet ja Geld und wird ohne Anwalt wohl auch nicht durchzudrücken sein.

Zitat:

Original geschrieben von fuchs755


Es liegt ein KV von über 100E vor, ein Versicherungsgutachter behauptet 300.
Sorry, aber das schreit nach einem freien Gutachten. Wie soll der nicht sachverständige geschädigte jetzt bitte wissen ob es ein bagatellschaden ist oder nicht?
Und wenn der stoßfänger verschoben ist dann reicht ein richten in der regel nicht mehr. da einfach zu lackieren ist lustig,...

Naja, der Gutachter ist ein unabhängiger TÜV-Mann (lt. Schreiben)!

Und der KV lautet über 1500 EUR brutto (gut 1200 EUR netto).

Bei einem Haftpflichtfall ist GRUNDSÄTZLICH der Geschädigte so zu stellen wie vor dem Unfall. Und da war der stoßfänger NICHT ausgebessert.
Der TÜV (oder Dekra) Typ ist nicht aunabhängig, da der versicherer sein Gutachten bezahlt und offenbar gewisse Richtliien hat.

Wenn er ein Gutachten erstelltkann er NICHT Smart repair ansetzen (das ist DEINE entscheidung) sondern kann allenfalls einen Abzug für eine Wertsteigerung durch das Neuteil vornehmen.
Daher der Weg zu einem von DIR beauftragten ferien Gutachter.

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Hi,

sorry (wird OT) - aber der folgende Verschreiber ist wirklich mal'n guter 🙂

Zitat:

Original geschrieben von fuchs755


(...) ferien Gutachter.

=)

Is gar net bös gemeint - aber der gefiel mir

Grüße
Schreddi

Es bleibt letztlich nur der Weg sich inhaltlich mit dem Gutachten zu beschäftigen.

Ist ein Gutachten fehlerhaft, so besteht der Anspruch auf Nachbesserung.

Hat die Stoßstange einen irreparablen Schaden, so besteht das Recht auf Austausch.
Ist am Heck ein Lackschaden erkennbar, so besteht ein Recht auf Beseitigung.

Hat der Gutachter alles korrekt erfasst und ist eine Smart Repair technisch möglich und führt zu einem 1a Zustand, so ist das State of the Art und zu akzeptieren.

Vorschäden werden angerechnet - das ist so.

Insgesamt ist zu sagen:
Eine im zulässigen Rahmen optimale Schadensmaximierung ist Dir in der Sekunde entglitten,
als Du versäumt hast einen eigenen Gutachter zu bestellen.

Ach die Buchstaben liegen alle so eng.
bei einem Anprall der zu einem erkennbaren Spaltmaß führt sollte es eigentlich mit smartrepair nicht mehr getan sein (irgenwo ist da was plastisch verformt)

Das Problem:

Der Geschädigte hat den Schaden zu beweisen.
Und den Gutachter der Gegenseite berufen.

Die sachlage steht damit durch einen Sachverständigen fest.
Jetzt noch das Gegenteil zu beweisen ist kostenintensiv und risikobehaftet.

So ist die Praxis.
Schlaue Sprüche helfen da wenig.

Zitat:

Die sachlage steht damit durch einen Sachverständigen fest.

Wohl wahr,...

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser


...

Insgesamt ist zu sagen:
Eine im zulässigen Rahmen optimale Schadensmaximierung ist Dir in der Sekunde entglitten,
als Du versäumt hast einen eigenen Gutachter zu bestellen.

Schimpft mich, haut mich und ich bin trotzdem der festen Überzeugung,(siehe u.a. meinen staatlichen Ratgeber in meiner Signatur)

daß dir die Versicherung immer noch einen eigenen Gutachter zahlen muß sobald dieser nur 1 Cent mehr Reparaturkosten ermittelt wie der Tanzbär.

Mfg
G.o.

Zitat madcruiser:

"Insgesamt ist zu sagen:
Eine im zulässigen Rahmen optimale Schadensmaximierung ist Dir in der Sekunde entglitten,
als Du versäumt hast einen eigenen Gutachter zu bestellen...."

"Schadensmaximierung"-wieder so ein Wort aus dem Versicherungsvokalubar.

Die Instzandsetzungskosten sind 100% dessen , was eine markengebundene Fachwerkstatt für die Wiederherstellung aufwendet.

Diese Instandsetzungskosten werden von einem unabhängigen, NICHT von der Versicherung beauftragten Sachverständigen, festgestellt.

Wenn die regulierungspflichtige Versicherung freiwillig (ohne Anwalt) erheblich weniger bezahlen will ist das Profitmaximierung.

Zitat:

Original geschrieben von runabout


Die Instzandsetzungskosten sind 100% dessen , was eine markengebundene Fachwerkstatt für die Wiederherstellung aufwendet.

Abzüglich eventueller Vorschäden! Bei einem solchen Sachverhalt kann es sogar sein, daß dem Geschädigten ein zusätzlicher Schaden von 0€ entstanden ist. War der Stoßfänger schon vor dem Schadensereignis beschädigt, reicht es also völlig aus, die neu entstandenen Schäden (Kratzer) zu beseitigen.

Der KVA von 1200€ wurde bestimmt ohne die Berücksichtigung irgendwelcher Vorschäden erstellt?

Zitat:

Original geschrieben von maidcruiser


Eine im zulässigen Rahmen optimale Schadensmaximierung ist Dir in der Sekunde entglitten, als Du versäumt hast einen eigenen Gutachter zu bestellen.

🙂 schöne Formulierung, gewissermaßen Prosa mit Poesieanteil.

Also sollte ein Geschädigter sofort selbst einen Gutachter beauftragen, in der Hoffnung, der Schaden liegt über 700 EUR so dass er die Gutachterkosten erstattet bekommt? Was passiert andernfalls?

Zitat:

Original geschrieben von Ebe


Also sollte ein Geschädigter sofort selbst einen Gutachter beauftragen, in der Hoffnung, der Schaden liegt über 700 EUR so dass er die Gutachterkosten erstattet bekommt? Was passiert andernfalls?

Ich würde dir andernfalls ein Kurzgutachten erstellen, dass kostet in etwa soviel wie ein "Versicherungschickmirdeinengutachterwisch" bzw. ein "HieristmeinwunschangebotbitteliebeVersicherungzahlewenigstensdiehälftedavonklopapier" (=Kostenvoranschlag) und wurde bis her noch immer bezahlt.

MFG
G.o.

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