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Gegnerische Versicherung bietet nur 25% der Reparaturkosten?!

Hallo, hatte neulich einen Haftpflichtschaden an meinem Auto. Gegner hat seine Daten hinterlassen, also hab ich beim Audi Zentrum einen Kostenvoranschlag für die Reparatur geholt. Waren gut 1200 EUR netto (ca. 1500 brutto). Das habe ich bei der Versicherung eingereicht.

Die haben dann einen TÜV-Gutachter geschickt, der sich alles angeschaut hat.

Heute erhalte ich einen Scheck über 300 EUR und eine Kostenschätzung des Gutachters über diesen Betrag (da steht was von Smart Repair drin).

Können die das so einfach festlegen, was ich bekomme, auch wenn die Werkstatt meiner Wahl das ganz anders berechnen würde?

Ist das bindend, was ein von denen bestellter (trotzdem wohl unabhängiger) Gutachter sagt? Finde das etwas frech von der Versicherung (Allianz), der KV vom Audi Zentrum war zwar sicher die Luxusvariante, aber kein Fake oder Betrugsversuch. Die 300 decken sicher nicht mal den Wertverlust, die ganze Stoßstange ist verschoben so dass die Spaltmaße nicht mehr stimmen usw. :(

Hab ich ohne Anwalt ne Chance oder muss ich mich der Versicherung beuden?

Danke, Ebe

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30 Antworten
am 12. Oktober 2006 um 19:45

Nimm dir einen eigenen Gutachter und bring dann das Gutachten zu einem Verkehrsrechtsanwalt.

Mfg

G.o.

P.S. Am besten nimmst du dir 5 Minuten und liest dir den staatlichen Ratgeber durch.

!

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\/

am 12. Oktober 2006 um 19:56

Ok.

Das wichtigste in kürze: (Quelle Ratgeber)

Zitat:

Bei höheren Schäden etwa ab 750 € empfiehlt

es sich, einen Kraftfahrzeug-Sachverständigen einzuschalten. Den Sachverständigen können Sie selbst auswählen. Die Gutachterkosten hat Ihnen die gegnerische Versicherung zu ersetzen. Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn der Unfallgegner oder dessen Haftpflichtversicherung bereits einen Sachverständigen beauftragt haben sollte.

.....

Vor allem bei schweren Unfällen mit Personenschäden

oder der Gefahr strafrechtlicher Sanktionen

(Führerscheinentzug?) sowie in Zweifelsfällen

(bei unklarer Schuldfrage oder bei Streit über die

Höhe des Ersatzanspruchs) wird sich in der Regel

die Einschaltung eines Rechtsanwalts empfehlen.

Aber auch in anderen Fällen können Sie sich jederzeit

an einen Rechtsanwalt wenden. Die Kosten

für die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche

müssen Ihnen von der gegnerischen Versicherung

erstattet werden, soweit sich die geltend gemachten

Ansprüche als berechtigt erweisen.

...

Mfg

G.o.

am 12. Oktober 2006 um 20:37

@Ebe

Worin liegt die von dir angegebene, erhebliche Differenz?

Kann es sein, dass deine Werkstatt einen komplett neuen Stoßfänger im Kostenvoranschlag aufgeführt hat und der TÜV-Sachverständige eine Instandsetzung?

Hast du mal deiner Werkstatt das Gutachten vorgelegt, ob sie dein Auto zu diesem Betrag reparieren (können)?

@xAKBx: ja, das Autohaus hat einen neuen Stoßfänger und Lackierung der Innenseite der Heckklappe kalkuliert (weil dort wohl Schürfspuren durch die hochgedrückte Stoßstange sind).

Der Gutachter hat natürlich die einfache Variante, also alte Stoßstange teilweise lackieren, angenommen.

Die Stoßstange hatte auch schon einige Vorschäden.

Ehrlich gesagt kommen mir die 300 Tacken auch realistischer vor als 1200. Die kleinen Schürfspuren an der Heckklappe kann man prinzipiell verschmerzen. ABER eigentlich sollte ich doch keinen Nachteil haben, also den Zustand von vorher wiederhergestellt bekommen, oder? Der Audi-Mann hat mich gefragt: "und wenn es in einem Jahr rostet?". Das halte ich zwar für unwahrscheinlich (Zink = Opferanode), aber wie gesagt will ich keinen Nachteil erleiden.

@gutachteronline: Danke für die Tips. Dass die Versicherung einen zweiten, von mir beauftragten Gutachter bezahlt kann ich ja kaum glauben! Wenn ich die Zeit hätte würd ich das glatt mal versuchen...

am 13. Oktober 2006 um 17:43

Na um glauben zu können zitiere ich doch extra den staatlichen Ratgeber.

MFG

G.o.

am 13. Oktober 2006 um 18:15

Zitat:

@gutachteronline: Danke für die Tips. Dass die Versicherung einen zweiten, von mir beauftragten Gutachter bezahlt kann ich ja kaum glauben! Wenn ich die Zeit hätte würd ich das glatt mal versuchen...

Da es sich offensichtlich um einen Bagatellschaden handelt, wirst du auf den Kosten eines Gutachtens mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit sitzen bleiben. Ein ehrlicher Sachverständiger würde dir auch abraten, ein Gutachten bei ihm in Auftrag zu geben.

...bzw. der SV hätte die Erstellung einer Kleinschadenermittlung angeboten.

am 13. Oktober 2006 um 18:47

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

Da es sich offensichtlich um einen Bagatellschaden handelt, wirst du auf den Kosten eines Gutachtens mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit sitzen bleiben. Ein ehrlicher Sachverständiger würde dir auch abraten, ein Gutachten bei ihm in Auftrag zu geben.

So ein mumpitz.

BGH v. 30.11.2004:

Die Bagatellschadensgrenze für die Beauftragung eines Kfz-Sachverständigen liegt bei etwa 700 bis 750 €

http://www.maurer-gutachten.de/02_gutachter/01_leistungen/02_g_guta_bagatell.html

Da lag ich mit meinem Gefühl also nicht so falsch...

Zitat:

Original geschrieben von Ebe

Die Stoßstange hatte auch schon einige Vorschäden.

Hast du die angegeben?

~

Also wenn die Spaltmaße nicht stimmen kann man nicht einfach nur nach lackieren. Dadurch stimmen die noch lange nicht wieder.

am 13. Oktober 2006 um 21:28

Zitat:

Also wenn die Spaltmaße nicht stimmen kann man nicht einfach nur nach lackieren. Dadurch stimmen die noch lange nicht wieder.

Richtig - Schrauben lösen - Stoßstange richten und - nicht vergessen - Schrauben wieder anziehen, dann passen auch die Spaltmasse wieder

Zitat:

So ein mumpitz.

@gutachteronline

Einen anderen Kommentar habe ich von dir auch nicht erwartet

Zitat:

Die Bagatellschadensgrenze für die Beauftragung eines Kfz-Sachverständigen liegt bei etwa 700 bis 750 €

Auch daran halten sich mittlerweile einige Amtsrichter schon längst nicht mehr. Als Bagatellschaden gilt ein Schaden, der sich selbst für einen Laien als Bagatelle darstellt und das können im Zweifel auch Kosten von über 1.000 Euro sein.

am 14. Oktober 2006 um 4:17

Ja, ja, so manches Richters Standartsatz:

"Was interessiert mich der BGH."

 

Mfg

G.o.

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