Gegnerische Versicherung beharrt auf Polizei- bzw Ermittlungsakte

Moin,

vor mittlerweile 4 Monaten wurde mir die Vorfahrt genommen was durch ein Ausweichmanöver zu einem Schaden an meinem Auto geführt hat.
Der Verursacher schaute in den Spiegel und fuhr mit überhöhter Geschwindigkeit weg. 2 neutrale Zeugen sowie meine Lebensgefährtin und ich haben ebendas ausgesagt und bestätigt.
Da das Kennzeichen notiert wurde, konnten sowohl der Verursacher als auch seine Versicherung ermittelt werden.
Ebenjene Versicherung weigert sich bisher den Schaden von gut 3000€ zu bezahlen, da die Akten dazu noch nicht vorliegen.
Anhand der Zeugenaussagen sollte die Schuld klar geklärt sein, jedoch erwarten die Polizei und ich, dass der Verursacher immer und immer wieder in Berufung gehen wird und sich diese gesamte Geschichte noch ewig im Kreis dreht.

Ist das nur eine Ausrede der Versicherung? Müssen die (evtl. unter Vorbehalt) bezahlen? Hat die Versicherung andere Möglichkeiten an Informationen zu kommen? Etwa nur Namen und Adressen der neutralen Zeugen zu bekommen und diese selbst zu befragen?

Mich nervt es wahnsinnig und ich bin für jede Anregung dankbar.

Grüße, Luke

Beste Antwort im Thema

Du musst einfach rrwraith beauftragen.

Er ist der Chuck Norris der Rechtsanwälte.

Ein Anruf bei ihm heute Nachmittag und die Versicherung hat heute Abend bezahlt! 😁

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Ich hatte selbst mal einen ähnlichen Fall, es ging auch um unerlaubtes Entfernen des Verursachers vom Unfallort. Eine Beschädigung an meinem Auto auf einem Supermarktparkplatz, der Schädiger ging trotz meiner Ansprache in den Supermarkt, woraufhin ich die Polizei rief, die sofort kam und alles aufnahm und Fotos machte. Zum Glück waren die sofort da, so dass der Schädiger nach seinem Einkauf direkt zum Auto kam und die Polizei seine Daten aufnehmen konnte.
Es wurde automatisch ein Verfahren eingeleitet wegen des Entfernens vom Unfallort.
Ich habe nach einiger Zeit mal bei der gegnerischen Versicherung angerufen, die den Halter auch bereits angeschrieben hatte, aber keinen Schadensbericht zurück bekam.
Er wurde noch einmal mit einer Fristsetzung angeschrieben, und nach dieser Frist hätte mir die Versicherung, wenn er nicht antwortet, den Betrag des Schadens überwiesen, auch, wenn das Verfahren noch lief.
Nach dieser Frist habe ich die Versicherung nochmal angerufen und erhielt die Auskunft, dass der Versicherungsnehmer ein Regulierungsverbot erteilt hat!
Nur deshalb musste ich bis zur Beendigung des Verfahrens, in dem er wegen der eindeutigen Sachlage und Fotos verurteilt wurde, warten, bis ich mein Geld bekam!
Es ist also auch gut möglich, dass Dein Unfallgegner seiner Versicherung auch ein solches Regulierungsverbot erteilt hat, dann hilft es alles nichts und man kann nur bis zum Ende des Verfahrens warten....
Ich würde mal die Versicherung anrufen und speziell danach fragen.....

Zitat:

@BadHunter schrieb am 4. September 2015 um 08:35:25 Uhr:



Nach dieser Frist habe ich die Versicherung nochmal angerufen und erhielt die Auskunft, dass der Versicherungsnehmer ein Regulierungsverbot erteilt hat!

Ein Regulierungsverbot durch den VN ist rechtlich gar nicht möglich, da der Versicherer auf Grund des Direktanspruchs selbst gesamtschuldnerisch haftet.

(wiedermal) blödsinn.

Danke "Phaeti".

Dafür, dass du stets in Erinnerung hältst warum man sich mit deinesgleichen im Schadensfall tatsächlich nur via RA auseinadersetzten sollte und ferner dafür, dass du stets aufs neue belegst das ihr euch euern Ruf knapp oberhalb von Handtaschendieben tatsächlich redlich verdient habt.

Thread für Thread, Beitrag für Beitrag !

Weiter so !

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@phaeti: ich bin es wirklich leid. Wollte was dazu schreiben, aber du hast recht. Mehr sollte man dazu gar nicht sagen...

Zitat aus Wikipedia:
"Als "Regulierungsverbot" wird (insbesondere nach Kfz-Unfällen) eine Anweisung des Schädigers (Versicherungsnehmers = VN) an seinen Kraftfahrt-Haftpflichtversicherer bezeichnet, Schadensersatzansprüche des Unfallgegners nicht oder nur teilweise auszugleichen.

Tatsächlich aber steht diese Befugnis dem VN rechtlich nicht zu, da die Regulierungsvollmacht des § 10 V AKB (Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung) weder beschränkbar noch widerruflich ist [1]. Zudem kann ein solches Verbot auch wegen des Direktanspruchs des Geschädigten gegen den Versicherer gem. § 3 Pflichtversicherungsgesetz keine bindende Wirkung haben. Schließlich ist ein solches Verbot auch für den VN höchst risikoreich:

War der Versicherer zur Regulierung bereit, hält sich aber dennoch – trotz nicht bestehender Verpflichtung – an ein solches Verbot, haftet der VN für die entsprechenden Kosten, insbesondere auch die Prozesskosten, wenn er von dem Versicherer zuvor darauf hingewiesen worden ist [2]."

Das heißt für mich, der Versicherer kann schon entsprechend des "Verbotes" durch den Versicherungsnehmer handeln, der VN muss hinterher eben ggf. die Kosten selbst tragen.
Somit wird es für den VN nochmal teurer wenn er das Verfahren verliert...

wikipedia, super Quelle.
Die Qualität fängt ja damit schon an, dass auf die alten AKB vor 2008 verwiesen wird.

Zudem begründet man den - sagen wir mal - kritisch zu sehenden Inhalt mit dem Vertragswerk, was die immerhin über 100 Kfz-Versicherer am Markt alle individuell gestalten können; die Pauschalisierung mithin dem Artikel direkt jede fachliche Fundierung nimmt.

Fachlich korrekt wäre heute auf A.1.1.4 AKB GDV 2015 zu verweisen. Zwar kennen wir heute noch die Bevollmächtigung des Versicherers namens des VN bzw. der mitversicherten Personen tätig zu werden; genau so jedoch ist es - zumindest bei Serviceversicherern - üblich dem VN die Möglichkeit zu geben das Regulierungsverbot auszusprechen. Ich meine es sogar einmal in AKB eines Versicherers gelesen zu haben.

Wen der VN das tut, gehen alle zusätzlich dadurch entstanden Kosten (z.B. Gerichts- oder Anwaltskosten) zu seinen Lasten. Der Versicherungsschutz selbst bleibt unbeeinträchtigt.

Einzig richtig an dem Artikel ist (was man auch durch gesunden Menschverstand ableiten kann), dass ein innervertragliche Regelung nicht gegen Dritte wirkt; den Direktanspruch mithin nicht beeinflusst. D.h. aber nicht, dass der Versicherer bei einem ausgesprochenen Regulierungsverbot nicht gemäß den Anweisung des VN agieren muss. Das Regulierungsverbot wirkt auf das Verhalten des Versicherers und beeinflusst nicht die gesetzlich Haftung. Ist mir fast schon peinlich zu schreiben, aber einige haben das hier wohl gemeint. Der Geschädigte wird durch ein ausgesprochenes Regulierungsverbot vom VN in die Klage "gezwungen".

Zusammenfassend:
Nach marktgängigen Bedingungen kein vertragliches Recht des Regulierungsverbotes gegeben.
Nach marktgängigen Verhalten wird es jedoch faktisch von Versicherern dem VN eingeräumt.
Die gesetzliche Haftung ist davon nicht betroffen, es handelt sich um eine innervertragliche Regelung.
Das Regulierungsverbot zwingt den Geschädigten den gerichtlichen Weg wahrzunehmen, weil der VN dem VR auferlegt die Regulierung partout abzulehnen; egal wie sinnlos es erscheinen mag.

Ist richtig, aber die Tatsache, dass der VN für sämtliche Mehrkosten nach erfolgtem Regulierungsverbot, aufzukommen hat, ist nicht so stark zum Ausdruck gebracht worden.

Nachtrag: Den Absatz, hinsichtlich der Mehrkosten, habe ich übersehen.

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 5. September 2015 um 20:31:17 Uhr:



Zusammenfassend:
Nach marktgängigen Bedingungen kein vertragliches Recht des Regulierungsverbotes gegeben.
Nach marktgängigen Verhalten wird es jedoch faktisch von Versicherern dem VN eingeräumt.
Die gesetzliche Haftung ist davon nicht betroffen, es handelt sich um eine innervertragliche Regelung.
Das Regulierungsverbot zwingt den Geschädigten den gerichtlichen Weg wahrzunehmen, weil der VN dem VR auferlegt die Regulierung partout abzulehnen; egal wie sinnlos es erscheinen mag.

Habe ich etwas anderes gesagt? Nein.

Schön ist ja auch dass die die AKB 2015 nennst, nur: auf wieviele Verträge treffen die denn schon zu? Nur auf die, die in diesem Jahr abgeschlossen oder umgestellt worden sind.

Die meisten Fahrzeuge sind doch mit älteren Verträgen unterwegs...

Die AKB wurde 2008 bereits hinsichtlich der Paragraphen umgestellt.

Der Thread ist zwar schon alt aber ich möchte dennoch eine Frage anhängen.

Wenn die Versicherung die polizeiliche Ermittlungsakte haben will, bedeutet das, das sie lediglich noch darauf warten und diese ihnen dann irgendwann zugeschickt wird ODER bedeutet es das ich einen Anwalt nehmen MUSS, damit der die Akte anfordert und denen dann schickt ?

Mal OT eine Info zu meinem Unfall......

Auf einer ziemlich schmalen Straße hat vor mir einer angehalten und ich (mit dem Motorrad) hinter ihm ebenfalls (mit Abstand). Die Straße verengt sich dort nochmal und da der wohl jemand vorn durchlassen wollte ist er rückwärts gefahren. Naja ich konnte nicht mehr als mit der Hand rumfuchteln, hab ja keinen Rückwärtsgang und die Straße ist ausserdem noch ein klein wenig abschüssig.
Er hat mich also rückwärts umgefahren.

Er behauptet ich wäre ihm reingefahren. Später zeigte mir der Polizeibeamte auch das er ihm so nen Tracker gezeigt hat, wo erkenntlich war, das er nicht zurückgefahren sei. Wobei ich mir nicht vorstellen kann, das so ein Teil da wirklich drauf reagiert, wenn es nur um 1-2 Meter geht. Er hat obendrein noch einen Zeugen im Auto.
Ich hab natürlich niemanden als Zeugen. Lediglich zig Bilder gemacht und da ist für meinen Begriffe ersichtlich das er zurückgefahren sein muss. (hat mir bisher auch jeder gesagt der die gesehn hat)

Der Polizeibeamte meinte auch (natürlich nur zu mir) das ein Auffahrunfall anders aussieht, ebenso die aus der Werkstatt anhand des Schadenbildes. Weil wenn man drauffährt wäre da stumpf etwas vorne auf der Felge. Und ausserdem wäre ich dann mit dem Rad nicht unter dem seinem Fahrzeug und auch noch gegen die Anhängerkupplung gedrückt.

Hier mal 2 Ausschnitte die das zeigen: (am besten mit Rechtsklick und auf neuer Seite anschaun wegen der Umleitung hier)
https://abload.de/img/img_5470-crop-kleinr1p5q.jpg
https://abload.de/img/img_5472-kleinvoosi.jpg

Das Problem insgesamt ist noch das ich keine Rechtsschutzversicherung habe, soll heissen ich hab deswegen auch noch keinen Anwalt eingeschaltet. Der Schaden beträgt über 3700 Euro an meinem Motorrad (gerade mal ein Jahr alt). Und ich hab keine Vollkasko. Sprich alles Mist...

Ich hatte nachdem ich das der Versicherung mitgeteilt habe, noch die gemachten Bilder geschickt, hatte sie hochgeladen bei abload.... aber es kam wochenlang keine Rückmeldung. Als Brief lediglich der heutzutage nervige Datenschutzquark.
Dann auf einmal eine Mail, das sie die Bilder nicht öffnen konnten und eben das die polizeiliche Ermittlungsakte fehlt.
Ich musste also alle Bilder nochmal per Mail schicken.... was für ein sinnloser Aufwand (9 Mails) und ich hatte obendrein extra gesagt sie sollen mir das gleich sagen (und nicht erst Wochen später).

Sollte ich jetzt noch weiter warten ? Bei meiner eigenen Versicherung hatte ich eine Schadensanzeige gemacht und nach einem Brief von denen, die Sachlage auch erklärt. Nur letztlich interessiert die das ja nicht, weils denen maximal um den Schaden geht, der beim Gegner entstanden ist. (Oder?) Und der ist ziemlich gering.

Ich hab des weiteren immer noch den Gedanken, das vielleicht doch ein Gutachter geschickt wird, der sich den Schaden anschaut. Daher kann ich jetzt auch nicht einfach der Werkstatt sagen, macht los ... ich bezahle das erstmal selber, damit ich das Motorrad wenigstens wieder habe.
Blos wenn ich da so im Inet rumlese und eben auch die Wartezeit bei vielen, dann sehe ich das wohl in dieser Saison nicht mehr.

Ich kann mir auch nicht vorstellen was die polizeiliche Ermittlungsakte bringen soll. Letztlich stehen da doch auch nur die Aussagen drin, die der Polizeibeamte aufgenommen hat (zugegeben allerdings mit seinen eigenen Worten). Und das würde bedeuten, es steht auch Aussage gegen Aussage.
Der Beamte hat mir übrigens extra nochmal seinen Namen leserlich aufgeschrieben und das mit der Telefonnummer. Nur ich kann mir am Ende nicht vorstellen, das er da irgendwie parteiisch wird. Ich wüsste blos das er auf meiner Seite ist.
Er meinte das wird höchstens ein Krieg zwischen den Versicherungen.... und die Frage halt zum Rechtsschutz kam auf. Das sagt mir mittlerweile jeder und ich kanns nicht mehr erhören. Ich weis dass das Mist ist, das ich keinen haben, aber ich sehe auch nicht ein so einen rückwirkenden Schutz wie von der Arag zu erkaufen wo ich 3 Jahre gebunden bin für 700 Euro.

Sorry zu viel geschrieben wird sicher keiner komplett lesen, aber wenigstens die Ausgangsfrage.

Ohne Anwalt wird das sehr wahrscheinlich nichts. Die Rückwärtsdeckung der Arag gilt für eine Zeitspanne von 3 Monaten vor dem Vertragsabschluss. Die Mehrprämie zu einer normalen Verkehrs-RS könnte man auch als Schadensposition geltend machen.

Vom Schadensbild her erscheint deine Schilderung stimmig. Die gegnerische HP-Versicherung sieht allerdings, dass Du bislang nur bellst und nicht beisst. ...

Vielen Dank für deine Antwort.

Stimmt ich war bisher ziemlich "friedlich" zu der Versicherung.

Das heisst also wenn ich keinen Anwalt einschalte, wird das ewig so weitergehen und es kommt nie etwas dabei raus.....

Einen Vertrag mit der Arag müsste ich ja auch machen bevor ich zu einem Anwalt gehe.

Hmm blos mal angenommen der Anwalt ist eingeschalten, wie kann der mir letztlich helfen, wenn Aussage gegen Aussage steht ? Sind die Bilder irgendwie relevant ? Was wenn die gegnerische Versicherung dennoch auf stur schaltet.
Ich hab keine Lust damit vor Gericht zu landen und wenn ich so rumlese was da noch alles möglich ist.... mit eigenem Gutachter einschalten und erstmal selbst bezahlen, Gutachter der Versicherung ablehnen, Gutachter vom Gericht stattdessen nehmen und möglichst die volle Summe erstattet zu bekommen usw .... da schwillt mir der Kopf.
Ich war bisher erst einmal vor Gericht wo ich als Jugendlicher mal zusammengeschlagen wurde. Da hatte ich auch keinen Anwalt und der gegnerische Anwalt hat mich dort vor Gericht regelrecht runter gemacht, sodass ich mir vorkam als wäre ich der Täter. Das hat sich bei mir gedanklich festgesetzt und meine Abneigung gegen Gericht und Anwälte aufkommen lassen.

Der Unfall war Mitte Juli, wenn das bei der Arag 3 Monate rückwirkend geht, hätte ich ja zumindest da noch Luft. Hab mir jetzt mal eine Anschrift von denen rausgesucht, leider auch nicht hier direkt in der Nähe.

Die rückwärtsdeckende RS-Versicherung kannst Du - glaube ich zumindest - auch online abschließen. Falls Du so eine Versicherung abschließt, werden abgesehen von einem Selbstbehalt von meist ca. 150,- € nicht nur die Anwaltskosten übernommen. Auch die Gerichts und die Sachverständigenkosten sind dann abgedeckt.

Meine Erfahrung in solchen Fällen ist die, dass Du deine Ansprüche einklagen musst. Ich denke, dass das Prozessrisiko vertretbar ist. Die Versicherung wird wohl die Schilderung des Versicherungsnehmers und des "Zeugen" übernehmen und abwarten, ob der Beweis über die Fotos durch Auswertung mittels Sachverständigengutachten gelingen wird. Dein bisheriges Verhalten zeigt, dass Du den Prozess nicht selbst finanzieren kannst. Also werden die einfach abwarten.

Deine Angaben wirken sehr schlüssig, danke.

Könnte ich so als letzten Versuch der Versicherung nochmal schreiben, vielleicht gleich nochmal im Zusammenhang mit lediglich diesen 2 Bildern, warum sie das hinauszögern bzw wieso sie das damit nicht entscheiden können ? Mit anderen Worten das wie eine Art Aufforderung machen, wieso sie keinen Sachverständigen haben der das allein daran beurteilen kann und ob sie wollen, das ich das Ganze größer aufziehe und es damit verteuere ?

Mein Versicherungsmakler hatte mir empfohlen, das ich auf keinen Fall bei der Angabe des Falls sagen soll, was der Gegner gesagt hat, das heisst für mich ist das also nicht existent und ich muss daher, wenn ich das denen schreibe, immer ausschließlich von meiner Warte ausgehen.

Kann also NICHT dazu schreiben, das man das doch eindeutig sieht das er rückwärts gefahren ist UND nicht wie er sagt, das ich ihm draufgefahren bin.... bzw dass das jeder so sieht auch der Polizeibeamte. Wobei ich das gerne machen würde, weils die Sachlage untermauert. Aber dazu bräuchte ich die gegenteilige Information, also die Aussage des Gegners und die müsste mir von der Versicherung erst mitgeteilt werden.

Habe bisher ja lediglich am Telefon bei der Unfallmeldung gesagt das er eben rückwärts gefahren ist und mich damit umgefahren hat, mehr nicht. Also auch nachdem gefragt wurde wie das der Unfallgegner sieht, hab ich darauf keine Antwort gegeben. (war zum Glück der erste der es gemeldet hat, was den Gegner in die Beweispflicht drängt....allerdings haben sie deswegen wohl meine Bilder angeblich nicht öffnen können und brauchen so lange mit der Akte um dem eigenen Versicherungsnehmer Zeit einzuberäumen)

Sollte man so eine Art "Androhung" sein lassen oder kann man das machen, weil sie es eh ignorieren werden ? Ich will nur nicht das sie mir das hinterher irgendwie anlasten können.

Ich bin wahrscheinlich zu naiv, gutgläubig und nicht entschlossen genug für solche Sachen, Recht haben hat nichts mit Recht bekommen zu tun. Und wenns man sich hier nicht selbst zuckt, passiert wohl wirklich gar nichts.

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