Gegner-Versicherung zahlt nicht - eigener Gutachter stellt Rechnung
Mein Auto wurde beim Ausparken minimal beschädigt. Die Polizei hinterließ mir einen Zettel am Auto. Da mein Auto erst 3 Jahre alt ist, wollte ich den Kratzer beheben lassen, vereinbarte einen Termin bei der Vertragswerkstatt für einen Kostenvoranschlag. Zum vereinbarten Termin schickte ich meinen Partner, der einen Gutachter antraf. Dieser fertigte ein Gutachten an im Wert von über 2000 Euro. Meiner Meinung nach gibt es hierbei folgende Probleme: Er gibt im Gutachten an, ich sei beim Termin dabei gewesen, was nicht stimmt (nach meiner Recherche darf er kein Gutachten ohne den Fahrzeuginhaber ausstellen). Nach Aussagen meines Partners sah der Gutachter, dass einer der im Gutachten aufgeschriebenen Kratzer nicht vom Unfall stammen konnte, schrieb ihn dennoch auf. Und bei einem Bagatellschaden hätten wir gar keinen Gutachter gebraucht...
Nun: Die gegnerische Versicherung zahlt nicht, da sie sagt, die Kratzer stammen nicht alle vom Unfall. Das Auto sei erheblich vorbeschädigt und der beim Unfall entstandene Kratzer mindere den Wert des Autos nicht weiter.
Jetzt bekomme ich eine Rechnung vom Gutachter, der mir mit 50 Prozent seiner Kosten entgegenkommt (immer noch mehr als 300 Euro). Dafür, dass ich Unfallgeschädigter bin, finde ich es gerade ziemlich krass selbst zahlen zu müssen. Wie kann es weitergehen? Muss ich überhaupt etwas zahlen, wenn das Gutachten auf diese Art und Weise gar nicht hätte zustande kommen dürfen?
Danke vorab und liebe Grüße!
97 Antworten
Zitat:
@ktown schrieb am 7. Juli 2021 um 15:31:05 Uhr:
Wenn du unberechtigte Ansprüche hast, dann bist du kein Geschädigter. Sollte man wissen.
Lieber @ktown,
wir sind hier ein Forum und kein Juristenkollegium. Das solltest du bei deiner Wortwahl berücksichtigen. Nein, das sollte der Forenlaie nicht wissen - dass darfst du nicht voraussetzen.
"Ab zum Anwalt" ist hier der Standardrat. Nie wird erwähnt, dass dieser nur von der gegnerischen Versicherung (voll) bezahlt wird, wenn man auch - mit deinen Worten - zu 100% Geschädigter auch aus Sicht des Versicherers oder Richters ist.
Du solltest mit so Formulierungen wie "immer" und den anschließenden Herausreden wie oben die Ratsuchenden nicht aufs Glatteis führen.
Zitat:
@situ schrieb am 7. Juli 2021 um 16:25:54 Uhr:
"Ab zum Anwalt" ist hier der Standardrat. Nie wird erwähnt, dass dieser nur von der gegnerischen Versicherung (voll) bezahlt wird, wenn man auch - mit deinen Worten - zu 100% Geschädigter auch aus Sicht des Versicherers oder Richters ist.
Der Rat ist trotzdem richtig.
Auch als (Mit)Schuldiger ist man häufig gut beraten, einen Anwalt aufzusuchen. Jedenfalls dann, wenn es nicht nur um einen vollkommen eindeutigen Unfall mit nur Bagatellschäden geht.
Wer also glasklar die Vorfahrt übersieht und dabei einen 500 Euro Fiat Uno ohne Personenschaden abschießt, mag sich überlegen ob ein Anwalt unbedingt notwendig ist.
die TE ist hier längst raus. Die Diskussion dreht sich weiter.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 7. Juli 2021 um 16:31:58 Uhr:
die TE ist hier längst raus. Die Diskussion dreht sich weiter.
Das entspricht hier alter Väter Sitte.
Ähnliche Themen
Zitat:
@ktown schrieb am 7. Juli 2021 um 15:31:05 Uhr:
Wenn du unberechtigte Ansprüche hast, dann bist du kein Geschädigter. Sollte man wissen.
Heißt im Umkehrschluss und mehr habe ich nicht gesagt, dass man als Geschädigter immer Anspruch hat, dass die geg. Versicherung auch diese Kosten trägt.
Sagen wir mal so: Spurwechsel. Du siehst, dass ich einfach langsam auf deine Spur ziehe. Du weichst aber nicht aus.
Dann bist du anschliessend Geschädigter, hast aber keine Ansprüche mir gegenüber, weil du problemlos den Unfall hättest verhindern können.
Nur ein Beispiel, in dem dir als Geschädigtem KEINE Kosten für deinen Rechtsbeistand erstattet würden.
Ja, wie hier in vorherigen Beiträgen schon ausgeführt: Bei Schuldlosigkeit am Schadensereignis, hast du das Recht auf volle Kostenübernahme durch die Gegenseite. Aber eben nur dann und nicht "immer", wie du schriebst.
Zitat:
@ixtra schrieb am 7. Juli 2021 um 16:10:58 Uhr:
Das Gutachten hat also 600 € gekostet.
Ups... das hab ich verpeilt. Waren zu viele Buchstaben in den Sätzen. In meinem Alter eine Hürde ;-)
Ok, also 600,- sind für ein Gutachten für Kratzer immer noch etwas hoch, aber im Rahmen.
Zitat:
@ixtra schrieb am 7. Juli 2021 um 16:30:32 Uhr:
Zitat:
@situ schrieb am 7. Juli 2021 um 16:25:54 Uhr:
"Ab zum Anwalt" ist hier der Standardrat. Nie wird erwähnt, dass dieser nur von der gegnerischen Versicherung (voll) bezahlt wird, wenn man auch - mit deinen Worten - zu 100% Geschädigter auch aus Sicht des Versicherers oder Richters ist.Der Rat ist trotzdem richtig.
Auch als (Mit)Schuldiger ist man häufig gut beraten, einen Anwalt aufzusuchen. Jedenfalls dann, wenn es nicht nur um einen vollkommen eindeutigen Unfall mit nur Bagatellschäden geht.
Mag ja sein und ist auch häufig so. Aber darum geht es ja nicht.
Ohne Hinweis auf das Kostenrisiko bei nicht wasserdichter (Un-) Schuldfrage ist das eben kein Rat, den ein Profi so geben sollte. Und dieser Hinweis unterbleibt hier regelmäßig bzw. wird dem Laien hier gegenteilig mit "immer" untergeschoben.
ein guter Anwalt wird seinen Klienten schon selber beraten und im Zweifel eine geringere Schuldquote fordern, so dass seine Rechnung dann doch bezahlt wird. Außerdem: mehr als gar nichts würde die TE auf jeden Fall bekommen.
So ein Anwalt ist mir noch nicht untergekommen. Gibt wohl viele schlechte.
Noch zum Thema: Ab zum Anwalt - Gegner zahlt.
Dann ist doch eine RSV so was von sinnlos, oder?
Es gibt genug Anwälte, die man vorher anrufen und nach den Kosten z.B. für's Vorgespräch fragen kann. In vielen Fällen zahlt man dafür nichts, dafür erhält man eine erste Einschätzung.
Viele Rechtsschutzversicherungen und mitunter auch viele KFZ-Haftpflichversicherungen (die in diesem Fall erst einmal nicht dafür zuständig ist) bieten auch einen für die Versicherten kostenlosen Beratungsservice am Telefon an. Das schlimmste, was man dann von denen hören kann, wäre: "Sorry - da sind wir nicht für zuständig".
Es wäre einen Versuch wert.
Zitat:
@situ schrieb am 7. Juli 2021 um 17:59:07 Uhr:
So ein Anwalt ist mir noch nicht untergekommen. Gibt wohl viele schlechte.Noch zum Thema: Ab zum Anwalt - Gegner zahlt.
Dann ist doch eine RSV so was von sinnlos, oder?
Wieso? Gibt es nur fremdverschuldete Unfälle als Rechtsschutzfall?
Außerdem macht es wenig Spaß, erst einmal Prozesskosten und ggf. Gutachterkosten vorzufinanzieren und dann zu bangen, was am Ende raus kommt.
Zitat:
@situ schrieb am 7. Juli 2021 um 17:59:07 Uhr:
So ein Anwalt ist mir noch nicht untergekommen. Gibt wohl viele schlechte.
Du hast die freie Wahl des Anwalts. Ein Anwalt der im Erstgespräch weder die Erfolgschancen skizziert noch über Kosten spricht, sollte man nicht beauftragen.
Natürlich wird dir aber kein Anwalt sagen können, wie eine Beweisaufnahme ausgeht.
Die Kosten für den Anwalt kann dieser nicht voraussagen. Er weiß nicht welche Schritte bis zum Zahlungseingang notwendig sind.
Zitat:
@Rasanty schrieb am 8. Juli 2021 um 11:46:17 Uhr:
Die Kosten für den Anwalt kann dieser nicht voraussagen. Er weiß nicht welche Schritte bis zum Zahlungseingang notwendig sind.
Aber er kann genau darstellen, welche Kosten für welche Maßnahme entstehen.
Das wirtschaftliche Prozessrisiko ist ziemlich exakt darstellbar.
Weder die RVG-Vergütung noch übliche Sachverständigenkosten oder Zeugenentschädigungen sind ein Geheimnis. Auch bei einer Stundenvergütung lässt sich der Aufwand jedenfalls umreissen.
Kann er nicht. Es kann ja sein dass der Richter im Verfahren einen anderen als den ursprünglich veranschlagten Streitwert festlegt. Damit ändert sich jede Position der anwaltlichen Rechnung.
Der Kunde hat auch keinen Nutzen von der Kenntnis der Einzelpositionen. Es kann ja sein dass die Versicherung nach dem ersten Schreiben schon bezahlt. Es kann aber auch sein dass sie erst in der letztmöglichen Instanz reguliert. Wenn der Anwalt per Glaskugel vorher schon weiß welche Schritte nötig sind um die Versicherung zum zahlen zu bewegen kann er die Kosten wohl kalkulieren. Ansonsten ist und bleibt es eine grobe Schätzung.
Die Kosten sind übrigens bei jedem Anwalt gleich.