Gegenverkehr warnen bei Blitzer

Hallo,

eigentlich bin ich ein gelassener Autofahrer, aber heute ist mir, zumindest kurzfristig, der Kragen geplatzt...

Ich hatte nachmittags einen Termin am Stadtrand von Hamburg und musste, um dorthin zu gelanden, auch durch eine 30-Zone fahren.
Da ich dort schon mehrmals durchgefahren bin, weiß ich, dass sich direkt an der 30-Zone eine Schule befindet.

Nun konnte ich sehen, dass in der Gegenrichtung zwei Polizisten Geschwindigkeitsmessungen mit einem Dreibein durchführten.
Vor mir befand sich ein alter 190er Mercedes mit einem Insassen.

Kurz nachdem die 30-Zone endete, drehte der Mercedes-Fahrer das Fenster herunter und begann, den Gegenverkehr mit Handbewegungen zu warnen!

Im Grunde interessierts mich nicht, auf der Elbchaussee (eine sehr breite und lange Straße in Hamburg) warne ich den Gegenverkehr gelegentlich sogar selbst (bequem mit Lichthupe)...
Aber in diesem Fall, VOR EINER SCHULE (auch wenn es bereits 15:15h war), das fand ich unmöglich!

Ich habe kurz gehupt und durch Handzeichen (jaja, die Handzeichen😁) kurz deutlich gemacht, was ich von seiner Aktion halte, woraufhin der Mercedesfahrer das Gewinke auch eingestellt hat.

Warnt ihr den Gegenverkehr? Immer? Was droht einem eigentlich, wenn man dabei von der Polizei erwischt wird?

Gruß aus HH

Björn

171 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von ubc


Was soll also eine NEUE ZHG (70)?

Wenn die Leute weiterhin 30 zu schnell fahren, ist die Gefahr schon mal gebannt, da ja 100 problemlos möglich sind. 😁

Ist natürlich ungerecht gegenüber denjenigen, die vorher immer 100 gefahren sind... insofern fördert ein sehr unterdimensioniertes Limit mit Raser-Bonus eher die Überschreitungen. Denn wenn etwas offensichtlich eingeplant ist, kann es ja nicht so schlimm sein.

Zitat:

Original geschrieben von razor23


Wenn die Leute weiterhin 30 zu schnell fahren, ist die Gefahr schon mal gebannt, da ja 100 problemlos möglich sind.

Das denken sich die Verantwortlichen wohl auch --- und entfernen sich damit bedenklich weit von der StVO...

Zitat:

Ist natürlich ungerecht gegenüber denjenigen, die vorher immer 100 gefahren sind...

Genau: Derjenige, der Limits immer ernstnimmt und befolgt, ist hier der Dumme --- das darf eigentlich nicht sein.

Zitat:

insofern fördert ein sehr unterdimensioniertes Limit mit Raser-Bonus eher die Überschreitungen. Denn wenn etwas offensichtlich eingeplant ist, kann es ja nicht so schlimm sein.

Es fördert zumindest die Einstellung, daß die meisten Limits, wenn nicht völlig überflüssig, so doch zumindest zu niedrig seien. Das kann es nicht sein --- und das kann in anderen Fällen (wo ein Limit wirklich keine "Toleranz" verträgt) auch ins Auge gehen...

Zitat:

Original geschrieben von ubc


Das denken sich die Verantwortlichen wohl auch --- und entfernen sich damit bedenklich weit von der StVO...

😕

Inwiefern?

Zitat:

Original geschrieben von ubc


Genau: Derjenige, der Limits immer ernstnimmt und befolgt, ist hier der Dumme --- das darf eigentlich nicht sein.Es fördert zumindest die Einstellung, daß die meisten Limits, wenn nicht völlig überflüssig, so doch zumindest zu niedrig seien.

Und wenn die Unfallzahlen auf den entsprechenden Abschnitten nach Herabsetzung der zHg tatsächlich signifikant rückläufig wären?

War die vorherige zHg dann nicht erwiesenermaßen zu hoch?

Ich halte es für sehr gefährlich, wenn diejenigen, die sich als "die Dummen" fühlen, die vorgegeben Limits in Frage stellen und gewissermaßen im Rahmen einer Protestaktion fortwährend überschreiten, weil sie sie als nicht sinnvoll erachten.
So erfährt schon der Fahrschüler, dass er während seiner Übungssstunde offenbar "der einzige Volltrottel" ist, der sich strikt an die zHg zu halten hat.
Ist doch klar, dass er - spätestens nach Ablauf der Probezeit - seinen Pferdchen Auslauf gibt...

Zitat:

Original geschrieben von Elk_EN


Inwiefern?

"Zeichen 274 (ZHG) verbietet, schneller als mit einer bestimmten Geschw. zu fahren." (§ 41 StVO)

Zitat:

Und wenn die Unfallzahlen auf den entsprechenden Abschnitten nach Herabsetzung der zHg tatsächlich signifikant rückläufig wären?
War die vorherige zHg dann nicht erwiesenermaßen zu hoch?

Wir reden hier ja vom Fall, daß die alte ZHG NICHT zu hoch war --- somit werden die Unfallzahlen auch bei einer NEUEN (unnötig niedrigen) ZHG nicht zurückgehen.

Zitat:

Ich halte es für sehr gefährlich, wenn diejenigen, die sich als "die Dummen" fühlen, die vorgegeben Limits in Frage stellen und gewissermaßen im Rahmen einer Protestaktion fortwährend überschreiten, weil sie sie als nicht sinnvoll erachten.

"Die Dummen" sind diejenigen, die Limits ernstnehmen und einhalten --- und zwar auch dann, wenn diese Limits ganz offenkundig zu niedrig angesetzt, d.h. auf die Fraktion "Limit plus 30%" abgestimmt sind.

Zitat:

So erfährt schon der Fahrschüler, dass er während seiner Übungssstunde offenbar "der einzige Volltrottel" ist, der sich strikt an die zHg zu halten hat.
Ist doch klar, dass er - spätestens nach Ablauf der Probezeit - seinen Pferdchen Auslauf gibt...

Das ist wahr und ungut.

Aber das liegt eben auch an den vielen zu niedrigen Limits.

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Zitat:

Original geschrieben von ubc


"Zeichen 274 (ZHG) verbietet, schneller als mit einer bestimmten Geschw. zu fahren." (§ 41 StVO)

Ja. Das galt auch bei einer zHg von 100.

Das Resultat war: einer war zu schnell (oder mehrere, wg. EINEM dürfte die zHg noch nicht herabgesetzt werden), fuhr 140 und ist jetzt tot.

KEIN Handlungsbedarf also?

Zitat:

Original geschrieben von ubc


Wir reden hier ja vom Fall, daß die alte ZHG NICHT zu hoch war --- somit werden die Unfallzahlen auch bei einer NEUEN (unnötig niedrigen) ZHG nicht zurückgehen.

Du stellst das Postulat auf, dass diejenige Geschwindigkeit als zHg für eine Strecke nicht zu hoch ist, die DU als angemessen erachtest. Vllt suggeriert diese vergleichsweise hohe Geschwindigkeit anderen eine (u.U. trügerische) Ungefährlichkeit des Streckenabschnitts, die sie zu noch schnellerem Fahren animiert, mit fatalen Folgen.

Letztlich sollen zHgen zum Schutz der Kraftfahrer dienen, und zwar möglichst vielen.
Immerhin dürfte es bei einer zHg von 70 anstatt 100 weniger wahrscheinlich sein, dass einer 140 fährt.
Das ist dann nicht nur präventiv im Hinblick auf Raser, die vor Ort vllt als solche zu klassfizieren wären, wenn sie deutlich schneller als 100 führen, sondern schützt auch einbiegenden Querverkehr vor fatalen Fehleinschätzungen von Geschwindigkeit und Abstand.

Im Interesse der Allgemeinheit hat jeder "ein Päckchen zu tragen".

Zitat:

Original geschrieben von ubc


"Die Dummen" sind diejenigen, die Limits ernstnehmen und einhalten --- und zwar auch dann, wenn diese Limits ganz offenkundig zu niedrig angesetzt, d.h. auf die Fraktion "Limit plus 30%" abgestimmt sind.

Sie es doch als Gelegenheit:

Geh´mit gutem Beispiel voran.

Gute Nacht.

🙂

Zitat:

Original geschrieben von Elk_EN


Ja. Das galt auch bei einer zHg von 100.
Das Resultat war: einer war zu schnell (oder mehrere, wg. EINEM dürfte die zHg noch nicht herabgesetzt werden), fuhr 140 und ist jetzt tot.
KEIN Handlungsbedarf also?

Nein, kein Handlungsbedarf: Die alte ZHG war angemessen.

Zitat:

Du stellst das Postulat auf, dass diejenige Geschwindigkeit als zHg für eine Strecke nicht zu hoch ist, die DU als angemessen erachtest.

Wenn diese ZHG dort jahrelang galt, dann wurde sie vmtl. auch von den Behörden als angemessen erachtet.

Zitat:

Vllt suggeriert diese vergleichsweise hohe Geschwindigkeit anderen eine (u.U. trügerische) Ungefährlichkeit des Streckenabschnitts, die sie zu noch schnellerem Fahren animiert, mit fatalen Folgen.

Ja, diese Einstellung ist verbreitet: Wenn 100 erlaubt ist, meinen viele, sie könnten 140 fahren...

Das ist aber grober Unfug.

Zitat:

Immerhin dürfte es bei einer zHg von 70 anstatt 100 weniger wahrscheinlich sein, dass einer 140 fährt.

Nein, wieso?

Wer sowieso Regeln mißachtet, bei dem erreicht man auch mit einer Verschärfung der Regeln nichts. (Mit verschärfter Kontrolle der bestehenden Regeln dagegen schon eher...)

Das ist auch immer wieder dasselbe beim Thema Alkohol: Wenn jemand mit 1,5 Promille einen Unfall verursacht hat, fordern irgendwelche "Berufenenen" garantiert wieder 0,0 Promille...

Zitat:

Im Interesse der Allgemeinheit hat jeder "ein Päckchen zu tragen".

Nein.

Zitat:

Sie es doch als Gelegenheit:
Geh´mit gutem Beispiel voran.

Darum geht es nicht.

Zitat:

Gute Nacht.

Dito 🙂

Zitat:

Original geschrieben von ubc


Jaja, wer anständig ist, hat nichts zu verbergen, usw. usf...

Diese Diskussion hatten wir schon öfter.

Ne, das war Datenschutz...

Wer nicht zu schnell fährt, wird auch nicht geblitzt und bleibt damit absolut unbehelligt. Somit ist es vollkommen egal, ob er was zu verbergen hat oder nicht.

Zitat:

Original geschrieben von ubc


Nein, kein Handlungsbedarf: Die alte ZHG war angemessen.

Richtig. Wenn die Unfälle dort alle bei 140 passierte, würde auch keine Beschränkung erlassen, sondern vermehrte Kontrollen der zulässigen 100. Das wären dann diese Abzockerblitzer...😉

Sind aber die Unfälle unter 100 passiert, wäre ein Limit sinnvoll.

Die Unfallanalysen sind schon etwas komplexer gestrickt als "Zu schnell? Ja/Nein". Aber selbst wenn die Unfälle wegen Tempo >100 passiert sind, kann man zu dem Ergebnis kommen, dass hier eine generelle Gefährdung auch bei niedriegeren Geschwindigkeiten vorliegt, z.B. wegen erhöhtem Verkehrsaufkommen bei einer Einmündung.

Zitat:

Original geschrieben von ubc


Wenn diese ZHG dort jahrelang galt, dann wurde sie vmtl. auch von den Behörden als angemessen erachtet.

Wurde! Situationen können sich ändern....Ja, ich weiß. "Da hat sich aba nix geändert!!!!1 Bäh!"

Zitat:

Original geschrieben von ubc


Nein, wieso?
Wer sowieso Regeln mißachtet, bei dem erreicht man auch mit einer Verschärfung der Regeln nichts. (Mit verschärfter Kontrolle der bestehenden Regeln dagegen schon eher...)

Naja, wenn man langsam in den Bereich des Fahrverbots kommt, sind manche schon vorsichtiger. Geld oder Punkte sind kein Thema, aber wenns darum gehts, das geliebte Auto stehen lassen zu müssen, das geht ja gar nicht.

Natürlich wird das keinesfalls alle abschrecken. Aber wo schafft man schon 100%?

Zitat:

Original geschrieben von ubc


Das ist auch immer wieder dasselbe beim Thema Alkohol: Wenn jemand mit 1,5 Promille einen Unfall verursacht hat, fordern irgendwelche "Berufenenen" garantiert wieder 0,0 Promille...Nein.Darum geht es nicht.Dito 🙂

Gehen wir mal weg von den Abhängigen. Wer sich ein oder zwei Bier benehmigt, verliert evtl. leichter die Hemmungen ein drittes oder viertes zu trinken, als jemand, der weiß, dass er gar nix trinken darf. Ist mir selber schon passiert und ich war damals froh, dass mich jemand gefahren hat. Inzwischen denke ich auch, dass Alkohol und Autofahren nicht zusammenpassen.

Zitat:

Original geschrieben von Elk_EN


Ja. Das galt auch bei einer zHg von 100.
Das Resultat war: einer war zu schnell (oder mehrere, wg. EINEM dürfte die zHg noch nicht herabgesetzt werden), fuhr 140 und ist jetzt tot.
KEIN Handlungsbedarf also?

KLar ist dort Handlungsbedarf. Auf vielen Brandenburger Straßen westlich von Berlin stehen dafür Starenkästen, vor allem vor engeren Kurven.

Aber dort könnte man wohl auch nicht, selbst wenn man wollte., weiter reduzieren weil dann das Auto gleich durch die Kurve getragen werden kann.

Aber auch auf gerader Strecke könnte doch ein (oder mehrere) Blitzer stehen um dafür zu sorgen, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit auch eingehalten wird.

Ein anderes Beispiel

Leider weiß ich nicht mehr auf welcher Straße in Brandenburg massiv Blitzer aufgestellt wurden. Dort wurden glaub ich um die zwanzig Starenkästen montiert von denen aber immer nur zwei aktiv waren. Dies hatte allerdings den Effekt, dass viele statt der erlaubten 100 nur noch 50 fuhren und dann mit Strafen wegen unnötigem Langsamfahren belegt werden mussten da dadurch unnötige und wiederum gefährliche Überholmanöver provoziert wurden

Zitat:

Wenn diese ZHG dort jahrelang galt, dann wurde sie vmtl. auch von den Behörden als angemessen erachtet.

Es kann aber auch sein, dass sich die Fahrbahzustände dermaßen verschlechtert haben, dass nun eine niedrigere Geschwindigkeit von nöten ist. Denn wenn zB 100 erlaubt sind, aber aufgrund des schlechten Fahrbahnzustandes kommt es zu einem Unfall, trägt die verantwortliche Verkehrsplanung einen erheblichen Teil an den entstandenen Schäden da sie ihren Pflichten nicht nachgekommen ist.

Zitat:

Original geschrieben von JollyRoger[F13]


Wer nicht zu schnell fährt, wird auch nicht geblitzt und bleibt damit absolut unbehelligt. Somit ist es vollkommen egal, ob er was zu verbergen hat oder nicht.

Genau das war auch die Intentionen meines o.g. Beitrages.

Bei manch Einem scheint beim schieren Anblick bzw. gar schon bei der Erwähnung (hier insbesondere Warnung vor einem) eines Blitzers eine scheinbar existenzielle Grundangst aufzukommen … egal ob fallbezogen berechtigt (wirklich zu schnellem Fahren) oder auch ominös (grundsätzlich fahrverhaltensbezogen schlechtes Gewissen) … da macht es möglicher Weise keinen Unterschied mehr, ob DER Blitzer nun tatsächlich blitzt oder eben nicht, da man in dem Fall gar nicht zu schnell unterwegs war … aber gegen schlechtes Gewissen helfen auch keine Warnungen; eher vielleicht das Überdenken des eigenen Fahrstiels, sofern das schlechte Gewissen einen real greifbar tieferen Grund hat 😉

Na wer fährt schon Strich 50. Viele (ich auch) fahren gut und gerne 60. Auf manchen Strecken sind auch mal 65 wegen der grünen Welle drin. Da mein Tacho laut GPS in dem Bereich nur um 2 km/h voreilt und nur 3 km/h Tolleranz abgezogen werden, gibts dann schon mal nen Ticket für 5 oder 10 km/h zu viel. Da kann man schon ein schlechtes Gewissen bekommen weil für das Geld gibts auch heute noch ein paar Literchen vom guten Saft.

Da aber innerorts die Fahrzeuge meist gut zu erkennen sind aus denen geblitzt wird oder ein anderer sie enttarnt, wirds mit dem Foto dann doch nichts. 😁

In den Baustellen fahre ich allerdings teilweise knapp unter Limit laut Tacho und bekomme trotzdem noch nen Schreck wenn ich den Blitzer erst im Vorbeifahren erkenne.

Zitat:

Original geschrieben von JollyRoger[F13]


Ne, das war Datenschutz...

Nö, Datenschutz ist bei Blitzern noch kein Problem. Das fängt erst an, wenn zunächst mal ALLE Autos (bzw. Nummernschilder) photographiert oder gefilmt werden.

Zitat:

Wer nicht zu schnell fährt, wird auch nicht geblitzt und bleibt damit absolut unbehelligt. Somit ist es vollkommen egal, ob er was zu verbergen hat oder nicht.

Es ist einfach das unschöne Gefühl, überwacht zu werden. Hinzu kommt die Gefahr von Fehl- oder Phantasiemessungen, gelegentlich "überkorrekt" eingestellte Blitzer (die z.B. von einem falschen Tempolimit ausgehen) usw.

Also, es gibt genügend Gründe, Blitzer zu verabscheuen.

Zitat:

Richtig. Wenn die Unfälle dort alle bei 140 passierte, würde auch keine Beschränkung erlassen, sondern vermehrte Kontrollen der zulässigen 100. Das wären dann diese Abzockerblitzer...

Nö, das wären dann ausnahmsweise mal KEINE Abzocker-Blitzer.

Deswegen wird in so einem Fall dann auch lieber auf 70 beschränkt --- dann kann man nämlich wieder richtig abzocken...

Zitat:

Die Unfallanalysen sind schon etwas komplexer gestrickt als "Zu schnell? Ja/Nein".

Du weißt aber auch, daß "nicht angepaßte Geschw." quasi die "Auffangursache" bei Unfällen ist, wenn die Polizei nichts anderes feststellen kann (bzw. weder willens noch in der Lage ist, vernünftig zu ermitteln).

Zitat:

Wurde! Situationen können sich ändern....Ja, ich weiß. "Da hat sich aba nix geändert!

Eben: Es hat sich nichts geändert --- somit braucht auch kein anderes Limit her.

Zitat:

Naja, wenn man langsam in den Bereich des Fahrverbots kommt, sind manche schon vorsichtiger. Geld oder Punkte sind kein Thema, aber wenns darum gehts, das geliebte Auto stehen lassen zu müssen, das geht ja gar nicht.
Natürlich wird das keinesfalls alle abschrecken. Aber wo schafft man schon 100%?

Demnach müßten alle Limits um 31 (außerorts 41) km/h zu niedrig angesetzt sein --- das kommt also nicht hin...

Zitat:

Wer sich ein oder zwei Bier benehmigt, verliert evtl. leichter die Hemmungen ein drittes oder viertes zu trinken, als jemand, der weiß, dass er gar nix trinken darf.

Diesen Effekt gibt es --- er setzt aber erst erheblich später ein als bei 1-2 Bier.

Zitat:

Inzwischen denke ich auch, dass Alkohol und Autofahren nicht zusammenpassen.

Solange eine bestimmte Menge Alkohol nicht überschritten wird, ist das kein Problem. Wer ein wenig Erfahrung hat, weiß dann auch recht genau, wo diese "Schwelle" bei ihm liegt. (Deswegen ja auch die Idee eines völligen Alkoholverbots für unerfahrene Fahranfänger --- später sind dann 0,5 Promille zulässig.)

Zitat:

Original geschrieben von patti106


Leider weiß ich nicht mehr auf welcher Straße in Brandenburg massiv Blitzer aufgestellt wurden.

B5 zwischen Nauen und Friesack, sowie B158. (Stand erst letzte Woche wieder in der AutoBild.)

Dort hat man dann den Effekt, daß viele Autofahrer unnötig langsam fahren --- also reichlich kontraproduktiv, das Ganze...

Zitat:

Original geschrieben von quattro-pit


Bei manch Einem scheint beim schieren Anblick bzw. gar schon bei der Erwähnung (hier insbesondere Warnung vor einem) eines Blitzers eine scheinbar existenzielle Grundangst aufzukommen … egal ob fallbezogen berechtigt (wirklich zu schnellem Fahren) oder auch ominös (grundsätzlich fahrverhaltensbezogen schlechtes Gewissen) … da macht es möglicher Weise keinen Unterschied mehr, ob DER Blitzer nun tatsächlich blitzt oder eben nicht, da man in dem Fall gar nicht zu schnell unterwegs war … aber gegen schlechtes Gewissen helfen auch keine Warnungen; eher vielleicht das Überdenken des eigenen Fahrstiels, sofern das schlechte Gewissen einen real greifbar tieferen Grund hat 😉

Nö, schlechtes Gewissen ist das nicht. (Den Rest habe ich ja schon geschrieben.)

Ich versuche auch nach Möglichkeit, Polizeikontrollen zu umgehen, meide v.a. nachts bestimmte Strecken --- egal, ob ich nun etwas getrunken habe oder nicht.

Zitat:

Original geschrieben von patti106


Na wer fährt schon Strich 50. Viele (ich auch) fahren gut und gerne 60. Auf manchen Strecken sind auch mal 65 wegen der grünen Welle drin. Da mein Tacho laut GPS in dem Bereich nur um 2 km/h voreilt und nur 3 km/h Tolleranz abgezogen werden, gibts dann schon mal nen Ticket für 5 oder 10 km/h zu viel. Da kann man schon ein schlechtes Gewissen bekommen weil für das Geld gibts auch heute noch ein paar Literchen vom guten Saft.

Genau: Es geht meist um nichts weiter als die Vermeidung unnötigen Ärgers wegen einer lächerlichen Bagatelle.

Zitat:

Da aber innerorts die Fahrzeuge meist gut zu erkennen sind aus denen geblitzt wird oder ein anderer sie enttarnt, wirds mit dem Foto dann doch nichts. 😁

In den Baustellen fahre ich allerdings teilweise knapp unter Limit laut Tacho und bekomme trotzdem noch nen Schreck wenn ich den Blitzer erst im Vorbeifahren erkenne.

Mein letztes (wahrgenommenes) Blitzerlebnis liegt auch schon zweieinhalb Jahre zurück. Das waren so laut Tacho 15-20 km/h zu viel auf der Autobahn --- Post bekommen habe ich aber nie 🙂

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