Gefälschter TÜV-HU Hauptuntersuchungs-Bericht vom KÜS?
Guten Abend,
ich habe mir einen neuen gebrauchten PKW gekauft.
Der Verkäufer hatte mir diesen KÜS-Bericht
(siehe angehängtes Foto)
mitgegeben, dazu logischerweise den Fahrzeugbrief und den Fahrzeugschein,
auf dem auch "Anmeldung zur nächsten HU Mai 2021" gestanden hatte.
Damit bin ich bei uns zur KFZ Zulassungsstelle, und wollte das Auto anmelden, einen 20 Jahre alten VW-Passat.
Die Dame bei der KFZ-Zulassungsstelle wollte jedoch den KÜS Hauptuntersuchungsbericht nicht anerkennen.
Was kann ich jetzt tun?
Ein Nachbar meinte, bei dem KÜS Bericht handele es sich um eine Fälschung.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@-KUES- schrieb am 21. November 2019 um 15:31:33 Uhr:
Ich war heute nicht bei der KFZ-Zulassungsstelle wegen Anmeldung, sondern habe den Vorbesitzer und Verkäufer angerufen.Dieser meinte, man bekäme das Auto auch mit der Seite 1 des KÜS-Hauptuntersuchungsberichtes angemeldet, zumindestens habe das bei ihm im Mai 2019 so geklappt.
Und da zeigt es sich , das es zum Himmel stinkt !!!
Fakt ist . Hast du nen aufmerksamen Mitarbeiter der Zulassungsstelle = keine Anmeldung, was auch völlig korrekt ist !
Du wurdest mit der Karre über den Tisch gezogen. So einfach ist das .
Gruss
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Zitat:
@Tecci6N schrieb am 21. November 2019 um 22:05:49 Uhr:
Ok, gestattet, ich ergänze: und für ein aktuell oder ehemals zugelassenes Fahrzeug in Form eines Ersatzes. Aber auch hier liegt/lag eine Zulassung vor und eben nicht eine reine Inbetriebnahme mit z. B. KZK. So! Ende!Zitat:
@hk_do [url=https://www.motor-talk.de/.../...chungs-bericht-vom-kues-t6744390.html
Wenn wir schon bei den Korinthen sind:
Es gibt reichlich Fälle, in denen man auch ohne Zulassung eines Fahrzeugs eine ZBI ausgestellt bekommt 😉
Weit daneben 😁
Es dürfte in Deutschland über eine Million Fahrzeuge geben, für die eine ZBI ausgegeben wurde, obwohl das betreffende Fahrzeug nie zugelassen war und wohl auch nie zugelassen werden wird.
Tipp: §4(2) FZV 😎
Schade, dass du jetzt meinst, übertreiben zu müssen und über deine technische Kompetenz hinausgehst. Zulassungsfreie Fahrzeuge werden auch zugelassen, nur eben mit der Ausnahme, dass die Vorschriften über die Zuteilung einer ZB II keine Anwendung finden. Somit bleibt es hier bei einer Bescheinigung einer Zulassung, die eben auch stattgefunden hat, nur dass keine komplette Zulassungsbescheinigung erstellt wird. Somit war dein Einwand, sollte er der Korinthenkackerei dienen wollen, leider falsch.
Aus meiner Sicht:
HU (TUEV) nicht bestanden, da keine HU durchgeführt wurde. Der Vorbesitzer hat es trotzdem geschafft den Wagen zuzulassen. Das ist sein Glück, aber eigentlich nicht richtig.
Ich wünsche dem TE viel Glück bei der Zulassung. Immerhin ist der Wagen technisch in einem ausreichenden Zustand für den Straßenverkehr. Aus moralischen Gründen kann ich es akzeptieren, dass der Wagen zugelassen wird. Kleinkram, im Vergleich mit dem Abgasskandal.
Wenns nicht klappt, dann wäre ich auch nicht böse, dann ist es wenigstens vorschriftsmäßig gelaufen und ich würde die AU nachholen. Ich kenn da eine großzügige Prüfstelle in Braunschweig 😁😁
Idee: Angenommen, man hätte jemanden vor sich in der Zulssungsstelle sitzen, der keine Lust hat und die Papiere nicht gründlich prüft. Ob man so einen "austricksen" könnte, indem man ihm die AU vom vorletzten Mal unterjubelt?
Zumindest könne ich mir es so vorstellen, dass es so beim Vorbesitzer passiert ist. Erst eine KÜS-Stelle gesucht, die HU auch ohne AU macht (oder evtl. auch hier einfach einen alten AU-Bericht vorgelegt, wo das Datum "übersehen" wurde) und dann gültige HU mit vorletzter AU beim "unlustigen" Zulassungskollegen vorgelegt.
Damit das nicht auffällt, einfach die AU-Papiere beim Verkauf "verloren".
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Ich hoffe, der TE geht nun mal bald zur Zulassungsstelle und läßt das Auto zu bzw. er versucht es. Er meint ja, dass es geht, der Verkäufer auch. Von den Argumenten hier im Forum lässt er sich sowieso nicht überzeugen. Stattdessen schiebt er neue Fakten nach. Dass er mit der merkwürdigen Vermutung gestartet ist, der KÜS-Bericht sei gefälscht, hat er inzwischen wohl selbst vergessen.
Grüße vom Ostelch
Es ist Vorweihnachtszeit.
Korinthen und Spekulatius Duft überlagern die Luft.
Nein im Ernst.
Entweder der TE einigt sich mit dem Verkäufer auf irgendeine Lösung, sei es Rückgabe oder Nachlass oder HU auf dessen Kosten inkl.evtl.Rep.
Oder er macht AU und HU selber und lernt daraus fürdie Zukunft oder verkauft das Ding so wie es ist an Bastler und kauft sich was handfestes seriöses.
Zitat:
@400.000km schrieb am 22. November 2019 um 07:42:17 Uhr:
HU (TUEV) nicht bestanden, da keine HU durchgeführt wurde.Ich kenn da eine großzügige Prüfstelle in Braunschweig 😁😁
Blöd nur dass auf dem KÜS-Bericht "HU bestanden mit geringen Mängeln" steht. Klare Falschbeurkundung, aber erkennt das jemand beim Amt? Bericht liegt vor, sieht echt aus, steht bestanden drauf -> das wird häufig genug so durchgehen, da wette ich drauf.
Prüfstelle in Braunschweig? Insidertipp? 😛 😁
Vielleicht sollte man den Link zu diesem Thread mal zur KÜS schicken.
Der Verkäufer hat es doch geschafft, den Wagen anzumelden mit dem Gutachten. Warum wird denn daran gezweifelt. Dazu muss nur der Beamte auf der Zulassungsstelle auf die Vorlage der Seite zwei verzichten. Auf Seite 1 steht noch, dass die HU bestanden wurde.
Ob der TE noch auf der Zulassungsstelle sitzt? Was wohl bei seiner Vorsprache beim Amt rumgekommen ist? Wird ja langsam spannend 🙂
Zitat:
@MickyX schrieb am 22. November 2019 um 11:31:06 Uhr:
Ob der TE noch auf der Zulassungsstelle sitzt?
Möglich, das kann da schon mal länger dauern. 😉
https://www.der-postillon.com/2019/11/kfz-zulassung-wartezeit.htmlGruß Metalhead
Ist schon verdächtig, dass es wohl keinen Fahrzeugschein dazu gab, denn in diesem ist ja üblicherweise der aktuelle Stempel der HU...
Ich fürchte, das wird ne' neverendling story mit der überforderung der TE
Jetzt diskutiert ihr seit fast 10 Seiten über etwas das schon auf Seite 1 klar war.
Das Fahrzeug hat eine HU ohne AU erhalten und kann so nicht zugelassen werden.
Möglichkeiten:
1. Die TE findet sich mit diesem Umstand ab und hält Hühner im Fahrzeug oder pflanzt hübsche Blumen darin an.
2. Die TE lässt eine AU durchführen (vermutlich HU incl. AU) und meldet das Fahrzeug damit fröhlich und gut gelaunt an.
3. Gibts nicht
Problem: Die TE wills nicht einsehen.
Vermutung: Weitere 10 Seiten führen hier nicht weiter.