Gefälschter TÜV-HU Hauptuntersuchungs-Bericht vom KÜS?
Guten Abend,
ich habe mir einen neuen gebrauchten PKW gekauft.
Der Verkäufer hatte mir diesen KÜS-Bericht
(siehe angehängtes Foto)
mitgegeben, dazu logischerweise den Fahrzeugbrief und den Fahrzeugschein,
auf dem auch "Anmeldung zur nächsten HU Mai 2021" gestanden hatte.
Damit bin ich bei uns zur KFZ Zulassungsstelle, und wollte das Auto anmelden, einen 20 Jahre alten VW-Passat.
Die Dame bei der KFZ-Zulassungsstelle wollte jedoch den KÜS Hauptuntersuchungsbericht nicht anerkennen.
Was kann ich jetzt tun?
Ein Nachbar meinte, bei dem KÜS Bericht handele es sich um eine Fälschung.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@-KUES- schrieb am 21. November 2019 um 15:31:33 Uhr:
Ich war heute nicht bei der KFZ-Zulassungsstelle wegen Anmeldung, sondern habe den Vorbesitzer und Verkäufer angerufen.Dieser meinte, man bekäme das Auto auch mit der Seite 1 des KÜS-Hauptuntersuchungsberichtes angemeldet, zumindestens habe das bei ihm im Mai 2019 so geklappt.
Und da zeigt es sich , das es zum Himmel stinkt !!!
Fakt ist . Hast du nen aufmerksamen Mitarbeiter der Zulassungsstelle = keine Anmeldung, was auch völlig korrekt ist !
Du wurdest mit der Karre über den Tisch gezogen. So einfach ist das .
Gruss
135 Antworten
Zitat:
@Alufelge1980 schrieb am 20. November 2019 um 22:42:48 Uhr:
Zitat:
@Hermy66 schrieb am 20. November 2019 um 22:31:03 Uhr:
Wahrscheinlich die " Zwitter - Lösung " 😉
Ein " händlerischer - Privatverkauf " 😁
O-Ton des Verkäufers:
Ich habe den tollen Wagen lange gesucht und dann endlich für meine Frau gekauft. Danach habe ich sehr viel Geld investiert und den Tüv erneuert. Anschliessend habe ich KZK gekauft, damit meine Frau das Auto testen kann. Leider haben wir festgestellt, dass der Passat für meine Frau zu groß ist und sie eher etwas in der Polo Größe will. Nun trennen wir uns schweren Herzens...
Unser TE: ja gut, dann nehme ich den gerne.
Komisch die hälfte aller Privat verkaufen Autos wurden für Frau,Kind,Opa,Oma, Bruder etc. gekauft die den Wagen dann aber gar nicht wollten und daher wird er wieder verkauft 🙄
Genauso beliebt " Die Warnleuchte ist nur an weil ne Sicherung oder ein Sensor defekt ist" oder "Ja klar der ist Unfallfrei hatte nur nen kleinen Blechschaden"
Gerne auch mal " ja der Kilometerstand stimmt, der Vorbesitzer ist mit seinem Diesel immer nur 2km zum einkaufen gefahren"
😁🙄😁
Moin Moin !
Der "HU"-Bericht vom KÜS ist schon alleine deswegen ungültig , weil hier die AU fehlt. Eigentlich dürfte er so gar nicht ausgedruckt werden können , bei anderen Organisationen ist so ein Unsinnsdruck technisch gar nicht möglich. Komisch auch , dass anscheinend die übergeordnete Organisation so ein Dokument, dass ihre Unfähigkeit so offen zur Schau stellt, herausgibt. Da hat noch jemand nicht aufgepasst!
Und wie hk_do schon am 20. auf Seite 2 geschrieben hat , eine HU beinhaltet zwingend die AU , und kann ohne diese gar nicht erfolgreich abgeschlossen werden. Normalerweise ist ein HU-Ausdruck ohne bestandene AU nicht möglich! Weiterhin hat er auch darauf hingewiesen , dass es die technische Untersuchung auf Verkehrssicherheit zur Erlangung eines Ausfuhrkennzeichens schon seit 12 Jahren gar nicht mehr gibt, sondern immer eine HU (incl. AU ! ) nötig ist.
Hier liegt also der zweite Fehler vor.
Und auch aus diesen Gründen ist also eine komplette HU nötig , nur werden da mit Sicherheit jede Menge Mängel auftauchen , denn mal ehrlich gesagt, wer schon einen solchen eindeutig gesetzeswidrigen Bericht ausdruckt , der wird sich das Fzg wohl erst gar nicht angesehen haben, sondern nur ein paar "Lustmängel" aufgeschrieben haben.
Das KÜS-.Büro ist für mich ein ganz klarer Fall für den Staatsanwalt. Dabei wäre auch zu prüfen , inwieweit die Software des KÜS überhaupt die gültigen Anforderungen erfüllt.
MfG Volker
Ich war heute nicht bei der KFZ-Zulassungsstelle wegen Anmeldung, sondern habe den Vorbesitzer und Verkäufer angerufen.
Dieser meinte, man bekäme das Auto auch mit der Seite 1 des KÜS-Hauptuntersuchungsberichtes angemeldet, zumindestens habe das bei ihm im Mai 2019 so geklappt.
Die Seite 1 habe er tatsächlich verloren, bzw. sei diese unauffindbar gewesen, weswegen er mir die Seite 2 mitgegeben hatte, wo ja auch die KÜS-Berichts Nummer draufgestanden hatte.
Alleine mit dieser KÜS Berichtsnummer hätte sich die KFZ Zulassungsstelle an den KÜS wenden können, und die hätten dann auch die Seite 1 an die KFZ-Zulassungsstelle gefaxt, so sagte mir das der Verkäufer.
Weiter sagte der Verkäufer, dass niemand beim Strassenverkehrsamt KFZ Zulassungsstelle im Mai 2019 nach einer AU-Bescheinigung nachgefragt habe, da ja die Seite 1 des KÜS TÜV Berichtes vorgelegen habe.
Zitat:
@-KUES- schrieb am 21. November 2019 um 15:31:33 Uhr:
Ich war heute nicht bei der KFZ-Zulassungsstelle wegen Anmeldung, sondern habe den Vorbesitzer und Verkäufer angerufen.Dieser meinte, man bekäme das Auto auch mit der Seite 1 des KÜS-Hauptuntersuchungsberichtes angemeldet, zumindestens habe das bei ihm im Mai 2019 so geklappt.
Und da zeigt es sich , das es zum Himmel stinkt !!!
Fakt ist . Hast du nen aufmerksamen Mitarbeiter der Zulassungsstelle = keine Anmeldung, was auch völlig korrekt ist !
Du wurdest mit der Karre über den Tisch gezogen. So einfach ist das .
Gruss
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Das und nix anderes, ist wirklich so
Zitat:
@-KUES- schrieb am 21. November 2019 um 15:31:33 Uhr:
Dieser meinte, man bekäme das Auto auch mit der Seite 1 des KÜS-Hauptuntersuchungsberichtes angemeldet, zumindestens habe das bei ihm im Mai 2019 so geklappt.
Das ist aber wohl nach wie vor nur eine Behauptung von ihm, die er nicht belegen kann.
Ja gut, dann brauche ich also tatsächlich die AU Bescheinigung.
Ich werde den Verkäufer noch mal anrufen und nach der AU Bescheinigung fragen, ob er die evtl. doch hat.
Kann ja sein, dass die TÜV Hauptuntersuchung am 03.Mai 2019 beim KÜS in Braunschweig gemacht wurde, und ein paar Tage später die AU in einer anderen Werkstatt.
Laut Papiere wurde das Auto am 24.Mai 2019 auf den Namen des Vorbesitzers angemeldet.
da liegen ja genau 21 Tage = 3 Wochen dazwischen.
man nun hört doch auf, dem te sein schönes auto schlecht zu reden und alles ins negative zu ziehen.
er wird morgen zur zulassungsstelle gehen und den wagen mit dem küs bericht zulassen und uns dann hier den abschlussbericht geben, incl schöner fotos seines neuen lieblings
Zitat:
@Gunny-Highway schrieb am 21. November 2019 um 15:50:48 Uhr:
er wird morgen zur zulassungsstelle gehen und den wagen mit dem küs bericht zulassen
Vielleicht klappt das ja wirklich.
Lt. Aussage des Vorbesitzers soll es bei ihm funktioniert haben.
Ich hatte ja die Seite 1 des KÜS TÜV Berichtes nicht mit, aber diese Seite 1 habe ich jetzt in meinem Besitz,
Wenn ich schon höre "Seite 1 habe ich verloren !" Niemand verliert die Seite eins von soetwas, entweder alles oder nichts.
Augen auf beim Autokauf, das ist wie vor einiger Zeit der TE, der sich einen neuwertigen Wagen für zigtausend kaufen wollte, bei dem von 3 Schlüsseln leider nur noch einer da war. Kein Wunder, denn der Wagen war geklaut ...
Bei der Geschichte des Verkäufers und dem Export-Verlier-Kuddelmuddel gibt's nur eines: Verabschieden, rumdrehen und weitersuchen. Hat man doch als Interessent eines 20 Jahren alten Passats gar nicht nötig.
Zitat:
@Manitoba Star schrieb am 21. November 2019 um 15:56:27 Uhr:
Bei der Geschichte des Verkäufers und dem Export-Verlier-Kuddelmuddel gibt's nur eines: Verabschieden, rumdrehen und weitersuchen.
Nun habe ich das Auto aber schon gekauft
Zitat:
@-KUES- schrieb am 21. November 2019 um 15:50:28 Uhr:
Laut Papiere wurde das Auto am 24.Mai 2019 auf den Namen des Vorbesitzers angemeldet.
da liegen ja genau 21 Tage = 3 Wochen dazwischen.
Wenn du die gestern vorgestellte ZB1 meinst - die war nur für ein
Kurzzeitkennzeichenund
keinereguläre Anmeldung.
Ich glaube, der TE liest nur selektiv, was er lesen will und ihm passt. Ich habe es bereits mehrfach geschrieben, dass es keine AU geben kann, weil schlicht keine gemacht wurde, und dass das Auto nur mittels KZK für 5 Tage und nicht regulär zugelassen worden ist.
Daher kann man sich noch 10x im Kreis drehen und vom Verkäufer beschwichtigen lassen. Es bringt nichts und ich glaube inzwischen, dass dies der TE auf die harte Tour lernen muss, da er hier massive Probleme mit der Zulassung bekommen wird.
Das Fahrzeug hätte der TE schon längst anmelden können, wenn er das Fahrzeug nach dem Kauf selbst zur HU/AU vorgestellt hätte.
Die Kosten kann er sich ja anschließend beim Verkäufer zurück holen.
Zitat:
@Drahkke schrieb am 21. November 2019 um 16:22:50 Uhr:
Das Fahrzeug hätte der TE schon längst anmelden können, wenn er das Fahrzeug nach dem Kauf selbst zur HU/AU vorgestellt hätte.
...
Aber vorher zumindest die Manschette machen lassen und mal auf der Bühne gucken, wo das Öl herkommt.