Gefälschter TÜV-HU Hauptuntersuchungs-Bericht vom KÜS?

Guten Abend,

ich habe mir einen neuen gebrauchten PKW gekauft.

Der Verkäufer hatte mir diesen KÜS-Bericht
(siehe angehängtes Foto)
mitgegeben, dazu logischerweise den Fahrzeugbrief und den Fahrzeugschein,
auf dem auch "Anmeldung zur nächsten HU Mai 2021" gestanden hatte.

Damit bin ich bei uns zur KFZ Zulassungsstelle, und wollte das Auto anmelden, einen 20 Jahre alten VW-Passat.

Die Dame bei der KFZ-Zulassungsstelle wollte jedoch den KÜS Hauptuntersuchungsbericht nicht anerkennen.

Was kann ich jetzt tun?

Ein Nachbar meinte, bei dem KÜS Bericht handele es sich um eine Fälschung.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@-KUES- schrieb am 21. November 2019 um 15:31:33 Uhr:


Ich war heute nicht bei der KFZ-Zulassungsstelle wegen Anmeldung, sondern habe den Vorbesitzer und Verkäufer angerufen.

Dieser meinte, man bekäme das Auto auch mit der Seite 1 des KÜS-Hauptuntersuchungsberichtes angemeldet, zumindestens habe das bei ihm im Mai 2019 so geklappt.

Und da zeigt es sich , das es zum Himmel stinkt !!!

Fakt ist . Hast du nen aufmerksamen Mitarbeiter der Zulassungsstelle = keine Anmeldung, was auch völlig korrekt ist !

Du wurdest mit der Karre über den Tisch gezogen. So einfach ist das .

Gruss

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Dann lad doch einfach ein Bild der regulären ZB01 hoch, sonst glaubt dir das nämlich keiner, nachdem du bisher nur die ZB01 zum KZK hochgeladen hattest.

Genau, und mit etwas Glück findest Du sogar eine Zul.stelle (besser Sachbearbeiter) dem diese ZB 1 als Nachweis zusammen mit den Kennzeichen die das HU Siegel Mai 21 tragen, genügt.
PS: Hat das hintere Kennzeichen auch noch das HU Siegel Mai 2021 drauf?

Zitat:

@-KUES- schrieb am 21. November 2019 um 15:31:33 Uhr:



Dieser meinte, man bekäme das Auto auch mit der Seite 1 des KÜS-Hauptuntersuchungsberichtes angemeldet, zumindestens habe das bei ihm im Mai 2019 so geklappt.

Wenn er _nur_ Seite 1 vorgelegt hat, dann könnte das fast stimmen. Ein nur mäßig aufmerksamer Sachbearbeiter könnte übersehen haben, dass es überhaupt eine Seite 2 gibt.

Bei uns ist deswegen übrigens auch der Stempel auf der 2. Seite, und ich verbinde immer beide Seiten nochmal (Ecken umknicken, tackern, stempeln).

ahja: mit der hier eingestellten Mehrfertigung könnte es ebenfalls Probleme geben, weil da Stempel und Unterschrift fehlen?!

Außerdem ist zu befürchten, dass die Fahrgestellnummer auf dem HU-Bericht nicht stimmt. Was auch erklären könnte, dass die Zulassungsstelle den Bericht nicht online gefunden hat.

Zitat:

Weiter sagte der Verkäufer, dass niemand beim Strassenverkehrsamt KFZ Zulassungsstelle im Mai 2019 nach einer AU-Bescheinigung nachgefragt habe, da ja die Seite 1 des KÜS TÜV Berichtes vorgelegen habe.

Das ist auch richtig so: Die Zulassungsstelle hat mir der AU überhaupt nichts mehr zu tun, den entsprechenden Paragraphen der StVZO (47a) gibt es überhaupt nichts mehr.

Die AU-Bescheinigung muss nur noch dem HU-Prüfer vorgelegt werden. Allerdings zwingend bevor er die HU (positiv) abschließen kann....

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 21. November 2019 um 19:25:37 Uhr:



PS: Hat das hintere Kennzeichen auch noch das HU Siegel Mai 2021 drauf?

Ja, auf den Fotos im Internet war eine gelbe TÜV Plakette deutlich sichtbar.
Und das Kennzeichen der Nummernschilder stimmt auch mit der Eintragung im Fahrzeugschein überein.

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mir ist grad schleierhaft, warum man die Herkunft des Händlers unbedingt in Fettschrift erwähnen muss...

Zitat:

@Drahkke schrieb am 21. November 2019 um 15:59:14 Uhr:



Zitat:

@-KUES- schrieb am 21. November 2019 um 15:50:28 Uhr:


Laut Papiere wurde das Auto am 24.Mai 2019 auf den Namen des Vorbesitzers angemeldet.
da liegen ja genau 21 Tage = 3 Wochen dazwischen.

Wenn du die gestern vorgestellte ZB1 meinst - die war nur für ein Kurzzeitkennzeichen und keine reguläre Anmeldung.

Bloß dass es eben keine ZB I war, sondern nur ein Fahrzeugschein für KZK. Steht auch so drauf, kann man sogar nachlesen. Eine ZB I gibt es halt nur, wenn ein Fahrzeug richtig zugelassen wird. Eine Bescheinigung einer Zulassung eben, was KZK ja gerade nicht sind...tja, leider daneben...das kommt davon, wenn man hier immer die armen TE mit seiner Korinthenkackerei nerven will...

Zitat:

@-KUES- schrieb am 21. November 2019 um 18:38:13 Uhr:



Zitat:

@Drahkke schrieb am 21. November 2019 um 16:22:50 Uhr:


Das Fahrzeug hätte der TE schon längst anmelden können, wenn er das Fahrzeug nach dem Kauf selbst zur HU/AU vorgestellt hätte.

Die Kosten kann er sich ja anschließend beim Verkäufer zurück holen.

Das mit Geld zurückholen funktioniert oftmals nicht, leider!

Ich denke, der Verkäufer wird argumentieren, dass der Wagen ja TÜV bis Mai 2021 hat, und er selbst den Wagen am 24.Mai 2019 angemeldet hatte, und die Behörde den KÜS Untersuchungsbericht anerkannt hatte,.

Das mag ja sein. Nur hast du darauf keinen Anspruch. Es liegt aktuell keine gültige HU vor. Und wenn am 24. Mai ein Fehler passiert ist und der Bericht irrtümlicherweise für die Zulassung anerkannt wurde, dann kannst du nicht erwarten, dass man diesen Fehler jetzt auch für dich macht. Ist ein Rechtsgrundsatz, nennt sich „keine Gleichheit im Unrecht“.

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 21. November 2019 um 19:43:07 Uhr:


Ist ein Rechtsgrundsatz, nennt sich „keine Gleichheit im Unrecht“.

Dann müßte es auch " keine Gleichheit im Recht geben"

...was ja auch tatsächlich oftmals so ist😉😉

Zitat:

@-KUES- schrieb am 21. November 2019 um 19:40:35 Uhr:



Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 21. November 2019 um 19:25:37 Uhr:



PS: Hat das hintere Kennzeichen auch noch das HU Siegel Mai 2021 drauf?

Ja, auf den Fotos im Internet war eine gelbe TÜV Plakette deutlich sichtbar.
Und das Kennzeichen der Nummernschilder stimmt auch mit der Eintragung im Fahrzeugschein überein.

Das heißt also: Du hastdiese alten Kennzeichen nicht mitbekommen beim Verkauf?
Das macht den Versuch auf obige Weise mit Glück die Zulassung zu kriegen noch schwerer.
Hat der Verkäufer diese Schilder noch, lass sie Dir mitgeben und probiere Dein Glück.

sorry, mal ganz ehrlich, seid ihr alle bescheuert??? ihr versucht nun seit 8 seiten dem te die fakten zu erklären, die er offensichtlich nicht verstehen will odert kann.
meinen total ironisch gemeinten post scheint der te auch nicht kapiert zu haben, was solls.
und ihr versucht hier noch immer ihm zu helfen???
lasst ihn doch machen und füttert ihn nicht weiter

Zitat:

@-KUES- schrieb am 21. November 2019 um 15:55:13 Uhr:



Zitat:

@Gunny-Highway schrieb am 21. November 2019 um 15:50:48 Uhr:



er wird morgen zur zulassungsstelle gehen und den wagen mit dem küs bericht zulassen

Vielleicht klappt das ja wirklich.
Lt. Aussage des Vorbesitzers soll es bei ihm funktioniert haben.

Ich hatte ja die Seite 1 des KÜS TÜV Berichtes nicht mit, aber diese Seite 1 habe ich jetzt in meinem Besitz,

Das mag schon sein, das es bei ihm funktioniert hat, er hat ja schliesslich auch nur ein Kurzzeitkennzeichen beantragt. Da wird die Dame auf der Zulassungsstelle eben ein Auge zugedrückt haben zumal der Verkäufer da dann sicherlich gesagt hat, das er das Kennzeichen brauch, damit er zur Werkstatt fahren kann, um die Mängel beseitigen zu lassen.

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 21. November 2019 um 19:43:07 Uhr:


Eine ZB I gibt es halt nur, wenn ein Fahrzeug richtig zugelassen wird. Eine Bescheinigung einer Zulassung eben, was KZK ja gerade nicht sind...tja, leider daneben...das kommt davon, wenn man hier immer die armen TE mit seiner Korinthenkackerei nerven will...

*hüstel*

Wenn wir schon bei den Korinthen sind:
Es gibt reichlich Fälle, in denen man auch ohne Zulassung eines Fahrzeugs eine ZBI ausgestellt bekommt 😉

Zitat:

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@-KUES- schrieb am 21. November 2019 um 19:40:35 Uhr:

Das heißt also: Du hastdiese alten Kennzeichen nicht mitbekommen beim Verkauf?
Das macht den Versuch auf obige Weise mit Glück die Zulassung zu kriegen noch schwerer.
Hat der Verkäufer diese Schilder noch, lass sie Dir mitgeben und probiere Dein Glück.

Nein, die alten kennzeichen habe ich lieder nicht mitbekommen.
Die hatte der Verkäufer behalten und wiederverwendet für sein nächstes Auto.

Ich hatte die Kennzeichen lediglich gesehen, und auch die TÜV Plaktte (gelb) mit den Eintrgungen im Fahrzeugschein verglichen.

Zitat:

@Bytemaster schrieb am 21. November 2019 um 20:33:07 Uhr:



Das mag schon sein, das es bei ihm funktioniert hat, er hat ja schliesslich auch nur ein Kurzzeitkennzeichen beantragt. Da wird die Dame auf der Zulassungsstelle eben ein Auge zugedrückt haben zumal der Verkäufer da dann sicherlich gesagt hat, das er das Kennzeichen brauch, damit er zur Werkstatt fahren kann, um die Mängel beseitigen zu lassen.

Das Kurzzeitkennzeichen hatte er lediglich zur Überführung nach Hause benötigt.
Danach stand das Auto einige Tage unangemeldet rum, bis er es schließlich dann zugelassen hatte,.

Zitat:

@hk_do schrieb am 21. November 2019 um 21:18:37 Uhr:



Zitat:

@Tecci6N schrieb am 21. November 2019 um 19:43:07 Uhr:


Eine ZB I gibt es halt nur, wenn ein Fahrzeug richtig zugelassen wird. Eine Bescheinigung einer Zulassung eben, was KZK ja gerade nicht sind...tja, leider daneben...das kommt davon, wenn man hier immer die armen TE mit seiner Korinthenkackerei nerven will...

*hüstel*

Wenn wir schon bei den Korinthen sind:
Es gibt reichlich Fälle, in denen man auch ohne Zulassung eines Fahrzeugs eine ZBI ausgestellt bekommt 😉

Ok, gestattet, ich ergänze: und für ein aktuell oder ehemals zugelassenes Fahrzeug in Form eines Ersatzes. Aber auch hier liegt/lag eine Zulassung vor und eben nicht eine reine Inbetriebnahme mit z. B. KZK. So! Ende!

Lieber @Tecci6N dann lasse mich doch wenigstens mal abwarten, was der Händler morgen zu mir sagt bezüglich Zulassung und AU

z.Zt. bin ich wirklich total verunsichert (worden)

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