Gefälschter TÜV-HU Hauptuntersuchungs-Bericht vom KÜS?

Guten Abend,

ich habe mir einen neuen gebrauchten PKW gekauft.

Der Verkäufer hatte mir diesen KÜS-Bericht
(siehe angehängtes Foto)
mitgegeben, dazu logischerweise den Fahrzeugbrief und den Fahrzeugschein,
auf dem auch "Anmeldung zur nächsten HU Mai 2021" gestanden hatte.

Damit bin ich bei uns zur KFZ Zulassungsstelle, und wollte das Auto anmelden, einen 20 Jahre alten VW-Passat.

Die Dame bei der KFZ-Zulassungsstelle wollte jedoch den KÜS Hauptuntersuchungsbericht nicht anerkennen.

Was kann ich jetzt tun?

Ein Nachbar meinte, bei dem KÜS Bericht handele es sich um eine Fälschung.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@-KUES- schrieb am 21. November 2019 um 15:31:33 Uhr:


Ich war heute nicht bei der KFZ-Zulassungsstelle wegen Anmeldung, sondern habe den Vorbesitzer und Verkäufer angerufen.

Dieser meinte, man bekäme das Auto auch mit der Seite 1 des KÜS-Hauptuntersuchungsberichtes angemeldet, zumindestens habe das bei ihm im Mai 2019 so geklappt.

Und da zeigt es sich , das es zum Himmel stinkt !!!

Fakt ist . Hast du nen aufmerksamen Mitarbeiter der Zulassungsstelle = keine Anmeldung, was auch völlig korrekt ist !

Du wurdest mit der Karre über den Tisch gezogen. So einfach ist das .

Gruss

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Zitat:

@-KUES- schrieb am 21. November 2019 um 15:57:41 Uhr:



Zitat:

@Manitoba Star schrieb am 21. November 2019 um 15:56:27 Uhr:


Bei der Geschichte des Verkäufers und dem Export-Verlier-Kuddelmuddel gibt's nur eines: Verabschieden, rumdrehen und weitersuchen.

Nun habe ich das Auto aber schon gekauft

Der Kauf ist aber anfechtbar, da augenscheinlich wesentliche zugesagte Eigenschaften nicht erfüllt wurden

Zitat:

@Drahkke schrieb am 21. November 2019 um 15:59:14 Uhr:



Zitat:

@-KUES- schrieb am 21. November 2019 um 15:50:28 Uhr:


Laut Papiere wurde das Auto am 24.Mai 2019 auf den Namen des Vorbesitzers angemeldet.
da liegen ja genau 21 Tage = 3 Wochen dazwischen.

Wenn du die gestern vorgestellte ZB1 meinst - die war nur für ein Kurzzeitkennzeichen und keine reguläre Anmeldung.

Das hat mir der Verkäufer mitgegeben als Beweis, dass der KÜS-TÜV Mai 2021 von der KFZ-Zulassungsbehörde anerkannt wurde.

Zitat:

@-KUES- schrieb am 21. November 2019 um 18:35:37 Uhr:


Das hat mir der Verkäufer mitgegeben als Beweis, dass der KÜS-TÜV Mai 2021 von der KFZ-Zulassungsbehörde anerkannt wurde.

Dann hat er dich belogen, denn die Erteilung eines Kurzzeitkennzeichens ist

keine

Fahrzeuganmeldung.

Zitat:

@Drahkke schrieb am 21. November 2019 um 16:22:50 Uhr:


Das Fahrzeug hätte der TE schon längst anmelden können, wenn er das Fahrzeug nach dem Kauf selbst zur HU/AU vorgestellt hätte.

Die Kosten kann er sich ja anschließend beim Verkäufer zurück holen.

Das mit Geld zurückholen funktioniert oftmals nicht, leider!

Ich denke, der Verkäufer wird argumentieren, dass der Wagen ja TÜV bis Mai 2021 hat, und er selbst den Wagen am 24.Mai 2019 angemeldet hatte, und die Behörde den KÜS Untersuchungsbericht anerkannt hatte,.

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Zitat:

@-KUES- schrieb am 21. November 2019 um 18:38:13 Uhr:


Ich denke, der Verkäufer wird argumentieren, dass der Wagen ja TÜV bis Mai 2021 hat, und er selbst den Wagen am 24.Mai 2019 angemeldet hatte...

Daß er den Wagen am 24.Mai 2019

nicht

angemeldet hat, läßt sich ja leicht widerlegen - das entsprechende Dokument hat er dir ja ausgehändigt.

Zitat:

@Drahkke schrieb am 21. November 2019 um 18:37:23 Uhr:



Zitat:

@-KUES- schrieb am 21. November 2019 um 18:35:37 Uhr:


Das hat mir der Verkäufer mitgegeben als Beweis, dass der KÜS-TÜV Mai 2021 von der KFZ-Zulassungsbehörde anerkannt wurde.

Dann hat er dich belogen, denn die Erteilung eines Kurzzeitkennzeichens ist keine Fahrzeuganmeldung.

OK, dann kurz zur Erklärung:

1.) er hatte das Auto am 07.Mai 2019 mit Kurzzeitkennzeichen versehen

und dann

2.) am 24.Mai 2019 regulär angemeldet auf seinen Namen.

Das er den KÜS Untersuchungsbericht Seite 1 verloren hatte, klingt für mich plausibel, denn er hatte im Oktober 2019 den Fahrzeugbrief aufbieten lassen, und sich einen neuen ausstellen lassen.
Laut seinen eigenen Angaben war der KÜS-Untersuchungsbericht an den Fahrzeugbrief angetackert.

Zitat:

@Drahkke schrieb am 21. November 2019 um 18:40:08 Uhr:



Zitat:

@-KUES- schrieb am 21. November 2019 um 18:38:13 Uhr:


Ich denke, der Verkäufer wird argumentieren, dass der Wagen ja TÜV bis Mai 2021 hat, und er selbst den Wagen am 24.Mai 2019 angemeldet hatte...

Daß er den Wagen am 24.Mai 2019 nicht angemeldet hat, läßt sich ja leicht widerlegen - das entsprechende Dokument hat er dir ja ausgehändigt.

Doch hat er, ich habe das Dokument auch ausgehändigt bekommen.

Aber nun zum Wichtigen:
Ich habe den Verkäufer nochmals wegen der AU angerufen, und er sagte mir, er habe das Auto in Salzgitter bei einem Händler gekauft.
Er gab mir auch ohne Zögern den Namen, Adresse und Telefonnummer.
Ich werde mich morgen mit dem Händler in Verbindung setzen, um ihn bezgl. der AU zu befragen.

Zitat:

@-KUES- schrieb am 21. November 2019 um 18:45:20 Uhr:



Zitat:

@Drahkke schrieb am 21. November 2019 um 18:40:08 Uhr:


Daß er den Wagen am 24.Mai 2019 nicht angemeldet hat, läßt sich ja leicht widerlegen - das entsprechende Dokument hat er dir ja ausgehändigt.

Doch hat er, ich habe das Dokument auch ausgehändigt bekommen.

Eine

weitere

ZB1 neben der bereits präsentierten KZK-ZB1? 😕

Ja, Du hast leider die A...karte gezogen. Du warst zu gutgläubig und bist auch offenbar zu gutmütig weiteren Stress mit dem V. Zu haben oder hast halt keine Lust auf Streitereien.
Ich kann das ein Stück weit schon nachvollziehen.
Richtig gut hast Dich auch nicht ausgekannt, sonst hättest Du das ganze durchschaut oder auf den Kauf verzichtet.
Darf man fragen um welchen Betrag es geht?
Wenn das Fzg.dafür sehr günstig war, (ich sag jetzt mal als Beispiel unter 1000.- € ), ist es vielleicht wirklich Nervenschonender das als Lehrgeld zu verbuchen.
Trotzdem: wenn der Verk.Anstand und Charakter hätte, würde er Dir die AU und HU (gegen max.den Gebührenpreis) komplett NEU machen oder das Fzg.zurücknehmen.

Ich kann mir denken was beim Händler rauskommt ... nämlich nichts oder du begreifst langsam, das man dich betrogen hat. Ob nun wissentlich oder unwissentlich, ist erstmal egal. Deine Denkweise ist schlicht und ergreifend sehr dumm!

Das Auto hat keinen TÜV und kann damit nicht zugelassen werden. Weil das vielleicht irgendwie mal geklappt hat, heißt noch lange nicht, das es rechtens war ...

... nur weil ich dauernd zum Tisch Schrank sage, wird es noch lange kein Schrank. Selbst wenn ich auf meinem "Schrank" etwas lagern kann wie in einem gewöhnlichen Schrank.

*gelöscht weil überflüssig, hab ich überlesen*

Oh! Schon wieder soviel neues geschrieben worden inzwischen !
Ja wenn er eine reguläre Zulassung mit ZB1 hatte, wo ist denn diese dann jetzt?
Bei vorübergehender Abmeldung wird die doch wieder ausgegeben und somit müsstest Du diese ZB1 doch vom Verkäufer erhalten haben?!
Und da steht doch das Datum der nächsten HU deutlich drauf!

Zitat:

@Drahkke schrieb am 21. November 2019 um 18:46:57 Uhr:



Eine weitere ZB1 neben der bereits präsentierten KZK-ZB1? 😕

Ja, der fahrzeugschein für die Kurzzeitkennzeichen, der muß ja nicht mehr abgegeben werden.

d.h. wenn jemand am 07.Mai 2019 sich Kurzzeitkennzeichen holt, erhält er diesen Fahrzeugschein für Kurzzeitkennzeichen ausgestellt. Befristet gültig für 5 Tage logischerweise.

Geht er dann am 24.Mai 2019 erneut zur Behörde, um das Auto endgültig zuzulassen, so fragt niemand nach dem fahrzeugschein der Kurzzeitkennzeichen, also verbleibt dieser im Besitz desjenigen, der am
07.Mai 2019 die Kurzzeitkennzeichen geholt hat.

Zeitgleich erhält er dann am 24.Mai 2019 den regulären fahrzeugschein.

Solldas Auto dann (wieder) umgeschrieben werden, so wird letzterer Fahrzeugschein vom 24.Mai 2019 natürlich von der Behörde eingezogen.

Zitat:

@9891 schrieb am 21. November 2019 um 18:57:56 Uhr:


Na wenn das mit dem faxen von der Seite 1 so einfach geht, warum ist das denn noch nicht erledigt? Dann weiß man auch was da eigentlich drauf steht...

Das ist doch längst erledigt und wir wissen bereits was drauf steht (Foto auf Seite 3 im vorletzten Beitrag).

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 21. November 2019 um 19:00:25 Uhr:


Oh! Schon wieder soviel neues geschrieben worden inzwischen !
Ja wenn er eine reguläre Zulassung mit ZB1 hatte, wo ist denn diese dann jetzt?
Bei vorübergehender Abmeldung wird die doch wieder ausgegeben und somit müsstest Du diese ZB1 doch vom Verkäufer erhalten haben?!
Und da steht doch das Datum der nächsten HU deutlich drauf!

Ja, auf BEIDEN Fahrzeugscheinen steht Anmeldung zur nächsten HU Mai 2021 drauf.

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