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Gefälschtens E-Prüfzeichen erkennen?

Themenstarteram 3. November 2015 um 9:29

Hallo!

Wie erkennt man ein gefälschtes E-Prüfzeichen?

Ich kenne nur runde und viereckige. Allerdings habe ich auch schon viereckige gesehen, welche an den Kanten abgerundet sind.

Gruß Mario

Beste Antwort im Thema

Ein E-Zeichen nach ECE ist RUND, ein E-Zeichen nach EG ist eckig und ob es gefälscht ist oder nicht kann man so auf Anhieb nicht erkennen.

Bei Beleuchtungseinrichtungen kann man es sehr wohl erkennen, da zu deren E-Nummer eine jeweilige Prüfnummer gehört.

hier mal eine Liste:

Zitat:

VerkehrsTalk

Scheinwerfer und Heckleuchten

Ort der Zulassung

E1 Deutschland

E2 Frankreich

E3 Italien

E4 Niederlande

E5 Schweden

E6 Belgien

E7 Ungarn

E8 Tschechien

E9 Spanien

E10 ehemaliges Jugoslavien

E11 Grossbritannien

E12 Österreich

E13 Luxemburg

E14 Schweiz

 

Scheinwerfer

Ausführung

A - Begrenzungslicht

B - Nebellicht

C - Abblendlicht

R - Fernlicht

CR - Fern- und Abblendlicht

C/R - Fern- oder Abblendlicht

HC - Halogen Abblendlicht

HR - Halogen Fernlicht

HCR - Halogen Fern- und Abblendlicht

HC/R - Halogen Fern- oder Abblendlicht

DC - Xenon Abblendlicht

DR - Xenon Fernlicht

DC/R - Bi-Xenon

/ - nicht zusammen einzuschalten

 

Heckleuchten

Ausführung

A - Begrenzungsleuchte

AR - Rückfahrscheinwerfer

F - Nebelschlussleuchte

IA - Rückstrahler

R - Schlussleuchte

S1 - Bremsleuchte

2a - hintere Blinkleuchte

 

sonstige Leuchten

1, 1a, 1b vordere Blickleuchten unterschiedliche Ausführungen

5 - zusätzliche Blinkleuchte seitlich für Fahrzeuge bis 6m Länge

6 - zusätzliche Blinkleuchte seitlich für Fahrzeuge länger als 6m

SM1 - Seitenmarkierungsleuchte für alle Fahrzeuge

SM2 - Seitenmarkierungsleuchte für Fahrzeuge bis 6m Länge

 

sonstige Kennzeichnungen auf dem Scheinwerfer

Kennzahl Lichtstärke vordere Scheinwerfer üblich: 10 / 12,5 / 17,5 / 20 / 25 / 27,5 / 30 / 37,5

für alle gleichzeitig eingeschalteten Fernscheiwerfer gilt als Referenzzahl 75 als maximaler Wert, der nicht überschritten werden darf

Typprüfnummer (5 stellig) diese Nummer wird für jede Scheinwerfer-Bauartgenehmigung individuell erteilt

 

sonstige Kennzeichnungen auf der Heckleuchte

Pfeil nach rechts oder Pfeil nach links der Pfeil gibt die Einbaurichtung an und zeigt immer zur Fahrzeugaussenseite.

Ist kein Pfeil vorhanden, kann die Leuchte hinten wahlweise rechts oder links eingebaut werden

Typprüfnummer (5 stellig) diese Nummer wird für jede Scheinwerfer-Bauartgenehmigung individuell erteilt

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Ja stimmt schon, es gibt immer nur eine. Die UltraBlue ist die alte, die 2012 durch die BlueVision ultra abgelöst wurde. Und da gab's nochmal eine deutliche Verbesserung. Die aktuelle Range findest Du immer auf den Philips Homepage.

Bei so alten Lampen bin ich immer etwas skeptisch. Die sind jetzt von Philips seit über drei Jahren nicht mehr geliefert worden und ich frage mich, warum die immer noch nicht abverkauft sind.

Weil der preis wohl zu hoch war.

Vielleicht kam eher von "irgendwo" Nachschub her...

Ich würde ein altes Modell nicht kaufen, besonders wenn der Preis sehr verdächtig niedrig ist.

Zitat:

@Nomen_est_Omen schrieb am 7. November 2015 um 08:24:18 Uhr:

Vielleicht kam eher von "irgendwo" Nachschub her...

Ich würde ein altes Modell nicht kaufen, besonders wenn der Preis sehr verdächtig niedrig ist.

Das wollte ich damit sagen ;)

Ich hole dieses Thema nochmal hoch, auch wenn es schon fast 10 Jahre alt ist, aktuell angeregt durch einen Beitrag in einem Marken-Forum, in dem es um Nachrüst-LED-Schlussleuchten geht, die ein ECE-Prüfzeichen tragen, das gefälscht bzw. zu einem anderen Produkt gehören könnte.

Gibt es mittlerweile eine Datenbank, ein Tool oder was auch immer, mit dem man das ECE-Prüfzeichen auf einem Produkt auf seine Ordnungsmäßigkeit hin überprüfen kann?

Interessante Frage bei den vielen Billigprodukten aus dubiosen Quellen auf dem Markt.

das wird man sich zusammenwürfeln müssen:

https://www.certipedia.com/?locale=de

https://www.tuvsud.com/.../zertifikatsdatenbank

Möglich, dass der TÜV und andere zwar die Prüfung vornehmen, aber das europaweit gültige Prüfzeichen selbst wird nach meinem Verständnis wohl vom KBA vergeben. In Deutschland. Wie es in anderen Ländern ist, verstehe ich noch weniger.

Ich habe das KBA mal angeschrieben.

Ich hatte nach meiner email-Anfrage ein informatives Telefonat mit dem KBA:

  • das ECE-Prüfzeichen wird von Behörden vergeben, in Deutschland vom KBA
  • es gibt für Verbraucher keine eigene Möglichkeit der Überprüfung, ob ein Produkt ein ECE-Prüfzeichen rechtmäßig trägt oder ob es sich um eine Fälschung handelt
  • beim Verdacht, ob ein ECE-Prüfzeichen gefälscht ist, können sich Verbraucher per email an ordnungswidrigkeiten@kba.de wenden, dort wird dann geprüft

Eigentlich unverständlich. genau so eine Datenbank wäre ja tatsächlich im Verbraucherschutzinteresse. Vermeidet allerdings nicht die mißbräuchliche Verwendung.

letztendlich kann man aber auch mit so einer Datenbank kaum unterscheiden, ob das Genehmigungszeichen wirklich auf dem genehmigten Produkt angetroffen wurde oder ob der Plagiator das Zeichen gleich mit kopiert hat...

Zitat:

@Astradruide schrieb am 25. April 2024 um 18:01:03 Uhr:

Eigentlich unverständlich. genau so eine Datenbank wäre ja tatsächlich im Verbraucherschutzinteresse. Vermeidet allerdings nicht die mißbräuchliche Verwendung.

Genau diesen Frust habe ich im Telefonat mit dem KBA ausgedrückt.

Eine missbräuchliche Verwendung würde man zwar nicht unterbinden. Aber ein Verdachtsfall könnte vom Verbraucher eigenständig geprüft werden. Würde man in so einer Datenbank die auf dem Produkt aufgedruckte Genehmigungsnummer finden, dort aber unter einem anderen Hersteller oder einem anderen Produkt, dürfte es sich um eine Fälschung halten. Nicht kaufen, KBA informieren. Im Grund gibt es die Datenbank beim KBA, wird aber halt nur von Mitarbeitern benutzt, statt Verbraucher damit zu befähigen. Allerdings findet sich in der Datenbank des KBA grundsätzlich erst einmal nur die von ihnen vergebenen E1-Prüfziffern. Bei allen anderen (E2 für Frankreich ... bis E63 für Nigeria) muss das KBA im jeweiligen Land ggfs. nachfragen und hinterlegt die dann erhaltene Information in ihrem deutschen System für künftige Abfragen.

Also, wer setzt die Petion im Bundestag auf? <duck&weg>

... hm, ich düse ja eh nach Brüssel ... vllt. sollte ich da mal reinmarschieren und um 5 Minuten Redezeit bitten :D

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