Gefälligkeits-TÜV?
Ich habe ein Golf IV Cabrio gekauft, im Kundenauftrag, HU neu.
Eckdaten: EZ 10/'98 150'000 gelaufen, Stand seit 2018 überdacht
Beim Kauf wurde ich etwas stutzig, da die HU ohne Mängel bestanden wurde.
Ich habe den Wagen heute, exakt 4 Wochen nach der HU beim ADAC vorgeführt und der hat korrodierte Brems- und Kraftstoffleitung festgestellt, ebenso zwei Gummipuffer (o.Ä.). Laut ADAC-Mensch jeweils Erhebliche Mängel.
Dass die nicht innerhalb von 4 Wochen korrodieren, dürfte klar sein.
Ich möchte nun auch gar keine Ansprüche geltend machen (die ich vermutlich sowieso nicht habe), da solche Themen meinerseits eingepreist waren. Mich ärgert nur dieses offensichtliche Gefälligkeitsgutachten. Nachdem mir der HU-Bericht samt Prüfername darauf im Original vorliegt, überlege ich, das irgendwo zu melden. Allein aus dem Grund, dass ich es gefährlich finde. Ein anderer Käufer wäre vielleicht nicht stutzig geworden.
Ist hier die Gewerbeaufsicht zuständig oder gibt es eine andere "Aufsichtsbehörde"? Wer kontrolliert die Kontrolleure?
Danke.
39 Antworten
Zitat:
@StrichAchtundSo schrieb am 6. Juni 2024 um 23:22:38 Uhr:
Bei Bremsscheiben spielt neben 1A Optik, die Stärke eine nicht unerhebliche Rolle, nicht immer bildet sich aussen ein Rand, der das sichtbar macht. Bei war es umgekehrt, bei einer HU bin ich noch durchgekommen mit dem Hinweis das man da demnächst was machen müsste, ein paar Km später hab ich mal nachgemessen, das war ziemlich, glaub 1.2 unter Minimum von 28 aber die 26.8 sahen auch noch gut aus. Hab jetzt wieder 30 (neu). War das gefährlich? Wenn man keine Rennen oder Timmelsjoch mit Anhänger fährt wahrscheinlich nicht, aber von 200 auf 0 bergab kann ja auch mal passieren, selbst wenn ich da nur in jüngern Jahren mal in die Situation hätte kommen können. Jetzt eh nur noch 140 +- auf der AB
Bitte den letzen Satz lesen und verstehen: https://www.hella.com/.../
Solange die Mindestdicke (in deinem Fall 28mm) noch nicht erreicht ist, dürfen noch einmal neue Beläge verbaut und runtergefahren werden, auch wenn die Bremsscheibe dann weiter als die Mindestdicke runtergefahren wird.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 6. Juni 2024 um 18:54:17 Uhr:
Bring diese Kleinigkeiten in Ordnung und freue dich dran. Die Welt hat schon genug Probleme.
Damit ist alles gesagt. Frische Tüv Plakette ist nciht gleich "perfekter Zustand" und auch nicht "mängelfrei" und das ist auch gut so. Es bedeutet lediglich dass das Fahrzeug verkehrssicher ist.
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Nein, es bedeutet, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Vorführung in Ordnung war.
Wenn danach einer was rumbastelt kann der Prüfer da nichts für.
Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 11. Juni 2024 um 22:41:17 Uhr:
Beim nächsten Klötzewechsel.
Steht da nicht, da steht explizit wenn irgendwo das Sollmaß unterschritten wurde ist die Scheibe zu ersetzen. 😉
In Ordnung heißt bei der HU vorschriftsmäßig, die Verkehrssicherheit ist nur ein Teil davon. Ob ein Bauteil jetzt noch schön aussieht oder nicht spielt keine Rolle, die Frage ist ob es noch einwandfrei seine Funktion erfüllt oder nicht. Ein bisschen oberflächlicher Gammel, oberflächlich eingerissene Gummilager usw.. sind da erstmal reine optische Beeinträchtigungen.
Hatte mal ein Fahrzeug gekauft mit neu AU, der hatte 4 Sensoren an den Achsen für die Lichteinstellung, bei einem davon hat der Hebel gefehlt und dafür war ein Kabelbinder drin.
mit dem Licht hat man nachts jeden LKW geblendet und Lichthube bekommen.
Der Verkäufer (Händler) sagte mir beim Kauf noch das der Prüfer ganz begeistert war und den gleich selbst gekauft hätte.
Ich denke der Prüfer hat den nie gesehen. 😉
Zitat:
@pico24229 schrieb am 12. Juni 2024 um 07:38:27 Uhr:
Damit ist alles gesagt. Frische Tüv Plakette ist nciht gleich "perfekter Zustand" und auch nicht "mängelfrei" und das ist auch gut so. Es bedeutet lediglich dass das Fahrzeug verkehrssicher ist.
... ohne Berücksichtigung des Fahrers 😁
Zitat:
@pmscali schrieb am 12. Juni 2024 um 09:55:58 Uhr:
neu AU
...Lichteinstellung
Das Licht ist für die Abgasuntersuchung ja auch völlig irrelevant ...