Gefälligkeits TÜV für Händler???
Hallo,
zur Zeit bin ich ja auf der Suche nach einem neuen Auto. Nun hatte ich einen günstigen c250 cdi Kombi mit 4-matic bei einem Händler entdeckt, der mit neuem, frischen TÜV angeboten wird und der einen leichten Hagelschaden auf der Motorhaube und dem Dach hat.
Ein Telefonat ergab, dass es sich um ein Importfahrzeug aus der Schweiz handelt. Ich war sehr interessiert bis ich den TÜV Bericht hatte und ich denke ich spinne, der Karren hat jede Menge Mängel, die allerdings in diesem Bericht als geringfügig eingestuft werden.
Das ist doch nicht normal, genügend Bekannten von mir wurde wegen weniger die Plakete verweigert.
Wie seht ihr das??
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26 Antworten
@wolfgangpauss ich kenne dieses Lager nicht, gehe aber davon aus, dass es vermutlich eine genormte Standartgröße ist, wenn der Sitz ein wenig zu weit ist, hilft ggf. Loctite.
Wolfgang, das ist klar - so lange der keine Abnahme und Zulassung hat, kann es keine Plakette geben. Ich sehe nur in dem erwähnten Bericht nicht, das wie gesagt wurde die Mängel nicht schwer seien - im Gegenteil. BItte meinen ganzen Beitrag lesen, sonst gerät es aus dem Zusammenhang.
Was ich mir eher vorstellen kann - sofern die Mängel nicht behoben wurden - das es auf der entsprechenden Zulassungsstelle jemanden gibt der entweder für seine Schusseligkeit bekannt ist und blindlinks darauf vertraut, das wenn ihm ein Händler die Papiere zwecks Zulassung hinlegt er davon ausgeht, das alles paletti ist, und den Tüvbericht nur auf das Datum prüft.
Der guckt auf nächste HU und da steht 05/2027, alles klar, wird zugelassen. Man könnte natürlich auch nachsehen, ob die Mängel gemacht wurden
na, bei den Mängeln und der Anordnung muß eine Nachprüfung erfolgen, da gibt es üblicherweise nen Zusatzbericht. Zumindest in unserer Ecke ist es so. Aber mag regional unterschiedlich gehandhabt werden, kann ich nicht beurteilen
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....der TÜV hat ihr eindeutig nicht im Sinne des Verbrauchers und zukünftigen Käufers gehandelt, täte er das hätte er es aus EM qualifiziert.
Aber, es herrscht unter den einzelnen Prüforganisationen ein starker Konkurrenzdruck und so kann ich mir schon vorstellen, das die bei einem Händler, der sicherlich oft aufschlägt da mehr durchgehen lassen.
Ob nun GM oder EM ist Auslegungssache, aber müßig hier zu diskutieren, da im Ergebnis zu recht keine Plakette erteilt wurde.
Zu kritisieren ist hier IMHO, das vor Wiederzulassung keine zwingende Nachprüfung angeordnet wurde.
es wurde keine Plakette erteilt, weil der Wagen beim Händler steht und mit roter Nummer vorgeführt und es sich zudem um einen Import aus der Schweiz handelt.
Mit dem Wisch kann der Käufer das Ding direkt zulassen ohne Probleme und die Plakette klebt dann am Nummernschild.
Ich habe noch nie von einem Händler ein Auto mit einer Nachprüfung gesehen. Die kamen immer durch die HU. Solche Mängel sind eher ungewöhnlich, dass die drin stehen. Aber zur Ehrenrettung, normal ist das gemacht worden.
Für mich ist das alles in Ordnung.
Das Auto hat die TÜV Prüfung bestanden und bekommt bei Zulassung die Plakette über 2 Jahre.
Das ist doch bei Gebrauchtwagenkauf eigentlich Standard,dass das Auto noch vor der Zulassung auf dem Halter zum Tüv geht. Daher kann die Plakette noch nicht zugeteilt werden.
Wäre es ein Gefälligkeits-Tüv wäre das Auto ohne Mängel durchgegangen. In Deutschland ist es eigentlich Standard, dass ein Auto bei GM die Tüv Plakette erhält und auf eine Nachprüfung verzichtet wird. Nichtsdestotrotz sollten die GM zeitnah behoben werden.
Dies sollte ein Händler eigentlich beim Verkauf beheben. Aber der Käufer weiß ja worauf er sich einlässt und das sollte ja bei Kauf verhandelbar sein bzw. sich im Preis wiederspiegeln.
Alle Mängel und Hinweise sind hier aufgeführt und der Käufer weiß hier zu handeln.
Viel schlimmer finde ich eigentlich, dass hier vom TE die Daten eines fremden Autos bzw. der Tüv-Orga öffentlich gepostet werden und eine "nicht ganz saubere" Prüfung unterstellt wird.
Ich als Prüf-Orga würde rechtliche Schritte gegen den TE einleiten. Nur so als Tipp am Rande(ich würde das schnellstens unkenntlich machen)
VG
Wooky
Kann man so sehen.
Ich würde zumindest die TÜV-Niederlassung schwärzen. Heutzutage wird auf derlei Unterstellungen ganz schnell rechtlich reagiert. Wenn es hier schon heisst .." ganz klar Gefälligkeit..."
Ein Tipp - eigentlich nicht mehr am Rande - der seine Berechtigung hat.
Wer ein Auto nahezu ohne Mängel haben möchte, sollte neu kaufen! Aber auch da kann es sein, dass aus diversen Gründen z.B. Fahrzeugteile instand gesetzt und neu lackiert wurden (Beispiel: Parkrempler im Werk), ohne dass ein angabepflichtiger Unfallschaden vorliegt. Bei einem Auto, das über 200.000 km gelaufen hat, kann man immer von Ölverlust ausgehen. Der Unterschied ist nur, ob 1 oder 2 Tropfen auf 1000 km oder viel mehr. Und auch Staub- oder Achsmanschetten sind wirklich keine Tragik. Vermutlich wird der Händler bereit sein, die Manschetten auch zu erneuern. Alles andere (unten im Bericht) sind gutgemeinte Hinweise). Der Bericht ist voll ok und egal ob Händler oder Privat, der Prüfer sieht es bei dem Auto so.
>>Umgangssprachlich<< "Plakette (oft auch z.B. "Stempel") bekommen", bedeutet "HU-Prüfung bestanden". Ohne deutsche Zulassung/Schilder keine Plakette - dürfte bekannt sein. die "Zusage der Plakette" auf das Kennzeichen steht im Bericht. Es ist keine Nachprüfung erforderlich und die Plakette kann durch keine Zulassungsstelle in D verweigert werden. Es ist also LETZTLICH völlig egal, ob man den Prüfbericht mit der Zusage und die Plakette bei Zulassung oder die Plakette direkt bekommt. Den HU-Stempel gint es ja auch nur, wenn man die Zulassung hat....