Gefährliches Überholmanöver
Abend allseits,
heute Mittag wollte ich von der rechten Parkstreifen
in die Straße einfahren. Also Auto gestartet. Gang eingelegt.
Handbremse gelöst. Nach hinten geschaut und kein Verkehr hinter mir mehr. Dann im Moment als ich losgefahren war und schon ungefähr 1/3 auf der rechten Fahrstreifen befand, sah ich wie diese weiße Audi, der ein andere Auto überholt, direkt zu mir rast.
Zum Glück konnte ich rechtzeitig bremsen und entging somit einen frontaler zusammenstoß.
Eurer Erfahrungen bzw. Ansicht nach, sollte ich zur Polizei gehen und diese zur Anzeige bringen? Oder einfach vergessen, da es vielleicht nix wird?
Meine Dashcam hat alles klar und deutlich aufgezeichnet.
213 Antworten
Könntet Ihr mal bitte wieder von Euren Palmen runterkommen? Dieses Sandschippchenkloppen ist ja zum ko.....
Entweder benehmt Ihr Euch wie Erwachsene oder ich muss doch mal den Zorn Gottes herbeibitten.
Zitat:
@twindance schrieb am 6. Mai 2025 um 11:57:15 Uhr:
Könntet Ihr mal bitte wieder von Euren Palmen runterkommen? Dieses Sandschippchenkloppen ist ja zum ko.....Entweder benehmt Ihr Euch wie Erwachsene oder ich muss doch mal den Zorn Gottes herbeibitten.
Du hast doch die Diskussion ausgelöst mit deinen eingeschlagenen Rädern und schon schräg fahrenden Auto.
Ich habe mir das heute mal angesehen nachdem ich soviel Gegenwind bekommen habe.
Bei einem normalen Spurwechsel in Bewegung sieht man keine eingeschlagenen Räder, man muss sie erahnen. Auch für das umfahren eines stehenden Hindernisses aus der Bewegung heraus gilt dies. Aus dem Stand beim umfahren eines stehenden Hindernis ist ein leichter Einschlag sichtbar, trifft hier aber nicht zu.
Ansonsten verfahre ich jetzt mal nach deinem Einstein in der Signatur.
Lenkeinschlag hin oder her - auf dem Bild hat das Auto (Audi) auszuscheren begonnen. Da gibt es keinen Zweifel.
Ahhh er diskutiert halt gerne bis die anderen alle die Schnauze voll haben🙁
Ich hab mir seine Beiträge hier mal wieder reingezogen, jetzt weiß ich warum er bei mir auf Sperre steht.
Da bleibt er wohl auch weiterhin🙂
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Hier für alle, die ein ausscheren vor dem Einfahren des TE nicht glauben wollen.
Für mich reicht das völlig aus um eine Überholabsicht zu sehen, zu unterstellen, zu vermuten!
Es ist nicht relevant, ob man die Überholabsicht beim nachträglichen Zerlegen des Videos in Einzelbilder für einen Sekundenbruchteil hätte erkennen können, da die Reaktionszeit des Autofahrers in der Realität zwischen 0,5 und 1 Sekunde liegt. Hat man sich nach kurzer Prüfung des rückwärtigen Verkehrs für ein Ausparken entschieden, setzt man das Fahrzeug in Bewegung. Daran ist auch nichts auszusetzen, denn vom Autofahrer wird nicht erwartet, wie ein Computer zu funktionieren.
Zitat:
@Oetteken schrieb am 6. Mai 2025 um 06:12:48 Uhr:
Zitat:
@Magnon_ schrieb am 5. Mai 2025 um 22:35:21 Uhr:
Das war auch so und ich habe es mehrfach wiederholt.
Versetze dich doch mal in die Situation des Audifahrers.
Unabhängig davon, ob der Überholvorgang klug war, soll der, außer der Straße, auch noch alle Parkbuchten im Auge haben?
Mach ich doch glatt!
Ich möchte überholen, sehe eine freie Straße, sehe außerdem das jemand gerade am ausparken ist, schon mit einem Teil seines Wagens auf der Straße ist, und lasse das Überholen bleiben.
Zitat:
@Beethoven schrieb am 6. Mai 2025 um 16:04:26 Uhr:
Es ist nicht relevant, ob man die Überholabsicht beim nachträglichen Zerlegen des Videos in Einzelbilder für einen Sekundenbruchteil hätte erkennen können, da die Reaktionszeit des Autofahrers in der Realität zwischen 0,5 und 1 Sekunde liegt. Hat man sich nach kurzer Prüfung des rückwärtigen Verkehrs für ein Ausparken entschieden, setzt man das Fahrzeug in Bewegung. Daran ist auch nichts auszusetzen, denn vom Autofahrer wird nicht erwartet, wie ein Computer zu funktionieren.
Dennoch bleibt es dabei, dass der fließende Verkehr Vorrang vor dem Ausparker hat. Hätte es geknallt, hätte es für den TE schlecht ausgesehen. Überholen ist auch in Ortschaften nicht verboten und eine überhöhte Geschwindigkeit hätte der TE dem Gegner erst einmal nachweisen müssen.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 5. Mai 2025 um 23:39:05 Uhr:
Zitat:
@Tarnik schrieb am 5. Mai 2025 um 22:25:19 Uhr:
Auf die Argumentation, das der Audi bereits zum Überholen angesetzt hat (wenn es den so ist), kann man entgegengesetzt Argumentieren, das der TE bereits zum ausparken angesetzt hat.
Und nu?Und daraufhin wurde gesagt, dass der TE vollständig im Verkehr sich hätte befinden müssen und die Absicht dazu nicht genügt, um schuldfrei aus einer möglichen Karambolage herauszukommen.
Die Dashcam des Audis würde mich mal interessieren.
Wenn ich mal so durch goggle, finde ich viele 50/50 Urteile beim Thema „Vorfahrt gilt auf gesamter Fahrbahn“. Urteile bei denen derjenige der einem Vorfahrtsberechtigten die Vorfahrt nimmt im Kontext mit dem hier zu Grunde liegenden Vorfall, die Gesamtschuld bekommt, enthält einen Vorfahrtsberechtigten der schon auf der Gegenfahrbahn fährt.
Hier ist dies jedoch nicht der Fall.
Aber ich lasse mich gerne überzeugen, zeige mir doch mal ein Urteil.
Wenn ich von dieser einen Situation auf den gesamten Fahrstil des Audi Fahrers schließen darf, glaube ich kaum das der eine Dashcam hat, aus dem selben Grund wie viele hier, man würde nur mit seiner eigenen Dummheit konfrontiert werden, und beweise gegen sich selbst sammeln.
Zitat:
@Tarnik schrieb am 6. Mai 2025 um 16:51:01 Uhr:
Wenn ich mal so durch goggle, finde ich viele 50/50 Urteile beim Thema „Vorfahrt gilt auf gesamter Fahrbahn“. Urteile bei denen derjenige der einem Vorfahrtsberechtigten die Vorfahrt nimmt im Kontext mit dem hier zu Grunde liegenden Vorfall, die Gesamtschuld bekommt, enthält einen Vorfahrtsberechtigten der schon auf der Gegenfahrbahn fährt.
Solche Urteile kenne ich nur für RvL-Kreuzungen, an denen jemand rechts abbiegt und dann dort aber gerade jemand z.B. an parkenden Autos vorbeifährt (und somit auf der falschen Fahrbahn).
Eher vergleichbar ist der Fall, wo jemand von einem Parkplatz an der Bundesstraße nach rechts auf diese einfährt, dabei aber nur nach links schaut und den Überholer von rechts übersieht. Da bekommt der Abbieger mit Sicherheit die alleinige Schuld. Zu dieser Konstellation habe ich schon Urteile gelesen, weil es mich vor ca. 10 Jahren in so einer Situation fast einmal selbst erwischt hätte.
Zitat:
@Beethoven schrieb am 6. Mai 2025 um 16:04:26 Uhr:
Hat man sich nach kurzer Prüfung des rückwärtigen Verkehrs für ein Ausparken entschieden, setzt man das Fahrzeug in Bewegung. Daran ist auch nichts auszusetzen, denn vom Autofahrer wird nicht erwartet, wie ein Computer zu funktionieren.
Absolut zutreffend.
Vorne war in dem Moment frei.
Hinten geschmeckt und dann losgefahren. Und der Audi rast zu mir.
Hätte ich nicht sofort gebremst, dann wäre ein Zusammenstoß passiert.
Zitat:
@Tarnik schrieb am 6. Mai 2025 um 16:51:01 Uhr:
Wenn ich mal so durch goggle, finde ich viele 50/50 Urteile beim Thema „Vorfahrt gilt auf gesamter Fahrbahn“.Aber ich lasse mich gerne überzeugen, zeige mir doch mal ein Urteil.
Gilt auch für dich, zeige doch erstmal ein 50:50 Urteil!
Ich habe eins, aber dort sind es für den Überholer ganz andere Vorrausetzungen als hier, denn 1. mit überhöhter Geschwindigkeit eine wartende Kolonne überholt und 2. hat sie eine durchgezogene Linie ignoriert, trotzdem wurde die Schuld nur geteilt.
Zitat:
@DB NG-80 schrieb am 6. Mai 2025 um 17:28:30 Uhr:
Zitat:
@Tarnik schrieb am 6. Mai 2025 um 16:51:01 Uhr:
Wenn ich mal so durch goggle, finde ich viele 50/50 Urteile beim Thema „Vorfahrt gilt auf gesamter Fahrbahn“.Aber ich lasse mich gerne überzeugen, zeige mir doch mal ein Urteil.
Gilt auch für dich, zeige doch erstmal ein 50:50 Urteil!
Ich habe eins, aber dort sind es für den Überholer ganz andere Vorrausetzungen als hier, denn 1. mit überhöhter Geschwindigkeit eine wartende Kolonne überholt und 2. hat sie eine durchgezogene Linie ignoriert, trotzdem wurde die Schuld nur geteilt.
Du hast doch schon einige gefunden, die jedoch nicht mit dem Vorfall des TE übereinstimmen.
Der Audi befuhr noch nicht die Gegenfahrbahn des TE als dieser Ausparkte.
Ich schreibe von einem Urteil, das mit dem Vorliegenden Fall identisch ist, und das bezog sich auf dem Text von Windel.
Meine Fresse, habt ihr es immer noch nicht?
Ihr werdet auch nix passendes finden, denn ihr kennt nur die Aussage des TE, den Film nicht, die Begebenheiten nicht, was der Andere genau sah und tat, usw usf.