Gebühr für eine Probefahrt
Hallo zusammen.
Ich hatte letzten Freitag eine Probefahrt (insg. 30 min) und heute kam eine Rechnung des Autohauses für eine Servicegebühr über 50 €.
Der Verkäufer hat eine Gebühr mit keinem Wort erwähnt. In dem Telefonat erklärte er mir nun sogar dass es überhaupt keine Pflicht wäre, auf die Gebühren hinzuweisen.
Ich weigere mich diese Gebühr zu zahlen, da ich die Probefahrt nicht gemacht hätte, wenn ich dies vorher gewußt hätte.
Was meint ihr? Wie ist die Rechtslage?
Vielen Dank.
BG _TM_
Beste Antwort im Thema
du solltest nicht nur zitieren, sondern das Zitat auch lesen
90 Antworten
Zitat:
Der Verkäufer hat mir am Telefon mitgeteilt, dass er nicht verpflichtet ist mich auf die Gebühren hinzuweisen. Mir wurden weder irgendwelche AGB's mitgegeben/vorgelegt/vorgelesen.
Ein Automobilverkäufer der derart unbelesen ist und einfachste kaufmännische Grundlagen nicht beherrscht ist diletantisch, spricht absolut GEGEN dieses Autohaus!
Ich vermute auch er weiß ziemlich genau dass er einen Fehler gemacht hat, bloss will kein Ärger vom Chef kriegen in dem er den Fehler auf seine Kappe nimmt o.ä.
Ein Vertrag ist ein Rechtsgeschäft, dass auf zwei übereinstimmenden Willenserklärungen basiert. Vertragsbestandteil ist in diesem Fall für den Kunden die Leistung (Probefahrt) und Vertragsbestandteil für den Kunden ist die Zahlung der Kostenpauschale. Ist der Kunde vor der Probefahrt über seinen Vertragsbestandteil (Zahlung einer Kostenpauschale) nicht informiert worden, dann hat er dazu auch keine Willenserklärung abgegeben und das ganze wurde niemals beim schließen des mündlichen oder schriftlichen Vertrages als Vertragsgegenstand festgehalten.
Das ist kaufmännisches Grundwissen, ich kann einfach nur mit dem Kopf schütteln über die Behauptung des Verkäufers am Telefon.
Zitat:
Original geschrieben von popeye174
Aber der Verkäufer irrt sich da gewaltig, denn er muss darauf hinweisen, sofern kein deutlicher Aushang im AH ist.
So sehr irrt er sich nicht, schreibst Du doch selbst 😉
Wenn da was vorhanden ist, Preisaushang oder im "Probewagenvertrag", dann muss er nicht darauf hinweisen. Bei Aldi steht auch niemand am Kassen band und erzählt Dir bei jedem Produkt, was Du drauf packst "das kostet dann aber Geld" 😉
Was diesen Aushang angeht, besteht noch ein gewisses Potenzial für einen Überraschungsmoment.
Oder kann sich jetzt jeder an den Preisaushang der Stundensätze in seiner Werkstatt erinnern - ist das gleiche Thema, ohne jeden Unterschied.
Was das Stichwort "Kostenfreistellungserwartung" angeht, da würde ich vorsichtig sein. Ein seit Jahren bekanntes Thema, über das in praktisch allen Zeitschriften berichtet wurde, auch hier in diesem Forum schon etliche Male behandelt, da wird es schon eng.
Eine Erwartung muss objektiv nachvollziehbar sein, alles andere läuft dann unter "Naivität", der negativen Seite dieses Begriffs.
Ob dies dann juristisch auch "objektiv nachvollziehbar" wäre, entscheidet ein Richter und niemand anderes.
Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
Was das Stichwort "Kostenfreistellungserwartung" angeht, da würde ich vorsichtig sein. Ein seit Jahren bekanntes Thema, über das in praktisch allen Zeitschriften berichtet wurde, auch hier in diesem Forum schon etliche Male behandelt, da wird es schon eng.
Eine Erwartung muss objektiv nachvollziehbar sein, alles andere läuft dann unter "Naivität", der negativen Seite dieses Begriffs.
Ob dies dann juristisch auch "objektiv nachvollziehbar" wäre, entscheidet ein Richter und niemand anderes.
Dass bei unscharfen Begriffen letztendlich die Auffassung des Richters maßgeblich ist, ist unzweifelhaft.
Den Grund für die Kostenfreistellungserwartung habe ich erläutert: Gängige Praxis bei Probefahrten.
Kostenfreistellung kann aber nicht in jedem Fall erwartet werden, in dem auf die Kosten nicht hingewiesen wird: z.B. Kostenvoranschlägen für Reparturen an Weißer Ware. Hier ist gängige Praxis, dass diese bezahlt werden.
Also Kotenfreistellungserwartung ist ein unscharfer Begriff, der im Einzelfall ausgelegt werden muss.
O.
Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Also Kotenfreistellungserwartung ist ein unscharfer Begriff, der im Einzelfall ausgelegt werden muss.
Aber ganz sicher nicht anhand der nächsten Unschärfe:
Zitat:
Gängige Praxis bei Probefahrten
😉
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Komisch das immer gleich von Klage und Gericht erzählt wird. Warum setzt man sich nicht erst mal mit dem Verkäufer und dem Geschäftsführer des Autohauses an einen Tisch und redet mal bei einer Tasse Kaffee. Eventuell löst sich da ja schon alles in Wohlgefallen auf.
Und dann gibt es auch noch die Schiedsstelle der KFZ-Innung (falls die hier greift)
Ich sag immer Nur redenden Menschen kann geholfen werden.
Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
Aber ganz sicher nicht anhand der nächsten Unschärfe:
Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
😉Zitat:
Gängige Praxis bei Probefahrten
Um in der Sprache der Juristen zu bleiben, ersetze ich "Gängige Praxis" durch den in vielen Urteilen verwendeten Begriff "Langjährige Praxis".
Langjährig ist hier sogar treffender; denn es ist unbestritten, dass in den vergangenen Jahren Probefahrten fast immer kostenfrei waren. Gängige Praxis bezieht sich auf die Gegenwart und da ist, wie ich hier gerlernt habe, eine Probefahrt nicht nur in Einzelfällen nicht kostenfrei.
O.
O.
Also meine Probefahrt hat mich nur den Benzinpreis gekostet. Allerdings stand am Ende auch der Kaufvertrag....😁
Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Um in der Sprache der Juristen zu bleiben, ersetze ich "Gängige Praxis" durch den in vielen Urteilen verwendeten Begriff "Langjährige Praxis".
...
Gängige Praxis bezieht sich auf die Gegenwart und da ist, wie ich hier gerlernt habe, eine Probefahrt nicht nur in Einzelfällen nicht kostenfrei.
Also wird "langjährig" nur deshalb von Dir gebraucht, damit Deine Argumentation auch aufgeht. Einen juristischen Hintergrund (Ableitung) hat das nicht.
Dann dürfte der Fragesteller keine Probleme haben, wenn er an Dich als Richter gerät. Auch wenn Du mehrmals Deine Argumentation drehen musstest, um zumindest für Dich selber schlüssig zu werden 😁
Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
Dann dürfte der Fragesteller keine Probleme haben, wenn er an Dich als Richter gerät. Auch wenn Du mehrmals Deine Argumentation drehen musstest, um zumindest für Dich selber schlüssig zu werden 😁Zitat:
Also wird "langjährig" nur deshalb von Dir gebraucht, damit Deine Argumentation auch aufgeht. Einen juristischen Hintergrund (Ableitung) hat das nicht.
Argumentation habe ich nur einmal insoweit geändert, als ich "gängig" durch "langjährig" ersetzt habe.
Wäre ich Käger, ist es doch sogar geboten, die Argumentation anzupassen. RA macht auch nichts anderes.
Als Richter habe ich nicht die Möglichkeit, solche Wortspielereien zu machen, da dieser gebunden ist an dem, was die Parteien vorgetragen haben.
Bin weder RA noch Richter und habe dies auch nie behauptet. Ich gebe nur meine Meinung im Forum ab.
O.
Das was der TE unterschrieben hat, ist wahrscheinlich ein Leihvertrag. Eine Leihe ist immer kostenlos. Ob da Beschränkungen für Zeit, km, usw drinstehen, kann man ja nachlesen.
Aus Marketingsicht ist es schlauer visuell zu werben, der Kunde muß die Ware "erlebt" haben. Mangelnde Serviceleistungen sind laut Umfragen das Nr. 1 Ko-Kriterium für einen Nicht-Kauf. Je höher der Wert einer Ware, desto mehr Serviceleistungen erwartet der Kunde. Da dieser bei Fahrzeugen sehr hoch ist, wirkt eine Verneinung hier stark negativ.
Ich hoffe Roadwin erspart mir zumindest in diesem Fall interpretierte Wikipedia-Zitate.
Droh dennen das du an die "Bild" gehst 😁
Vielleicht wirkt das ja weil ich finde hin und her es ist nicht richtig dafür so Geld zu verlangen!
Ich habe auch viele Probefahrten gemacht und musste wenn überhaupt den Sprit zahlen!
Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Argumentation habe ich nur einmal insoweit geändert, als ich "gängig" durch "langjährig" ersetzt habe.
Auf welcher Basis ?
Weil "langjährig" zum gesamten Bereich des Neuwagenverkaufs passt, ein Neuwagen geradezu ein monumentales Symbol für Werteerhalt und Unveränderlichkeit ist, kurz - eine Immobilie?
Zitat:
Als Richter habe ich nicht die Möglichkeit, solche Wortspielereien zu machen, da dieser gebunden ist an dem, was die Parteien vorgetragen haben.
Woher das ?
Zwei Juristen sind drei Meinungen und der dritte Jurist, der dann entscheiden muss hat seine eigene Meinung dazu, die eine vierte sein kann.
Zitat:
Original geschrieben von downforze94
Mangelnde Serviceleistungen sind laut Umfragen das Nr. 1 Ko-Kriterium für einen Nicht-Kauf.
Die reale Diskrepanz zwischen reden und handeln ist Dir schon bekannt?
Zitat:
Je höher der Wert einer Ware, desto mehr Serviceleistungen erwartet der Kunde. Da dieser bei Fahrzeugen sehr hoch ist, wirkt eine Verneinung hier stark negativ.
Ganz sicher erkennbar am Misserfolg der Online-Vermittler (Gewährleistung irgendwo, wen interessiert es, keine Probefahrt - Service durch den Verkäufer ist null) oder auch EU-Importeure (keine Probefahrt, eingeschränkte Garantie, keine Gewährleistung, Kulanz braucht man nicht fragen - Service weit im Minusbereich, aber Hauptsache 500 Euro gespart).
Ja, der Kunde will Service, aber wenn er vor der Wahl steht Euro oder Service, dann ist bei vielen der Service völlig Schnuppe. Er wird nicht einmal im Nachhinein honoriert, obwohl man welchen erhalten hat.
@ Roadwin
Es geht in diesem Thread nicht darum, ob für die Durchführung einer Probefaht ein Kostenzuschuss gerechtfertigt ist, sondern allein darum, ob der Te die vom Verkäufer geforderte Summe in dem geschilderten Fall bezahlen muss.
O.
Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
@ RoadwinEs geht in diesem Thread nicht darum, ...
Sag das nicht mir, sondern demjenigen, der plötzlich mit "gängig" oder "langjährig" oder "Kostenfreistellungserwartung" hier eingeschlagen ist und diskutiert haben wollte.
immer wieder erheiternd, was sich händler einfallen lassen, um die leere kasse zu füllen...
für meine begriffe kommt mit einer probefahrt zeitgleich ein mündlicher, stillschweigender vertrag zustande, und wenngleich - wie bereits geschrieben wurde - die kosten lediglich im kleingedruckten aufgeführt werden, so hat dich der händler darauf hinzuweisen vor antritt. ansonsten hat er dir wesentliche bestandteile des vetrages verschwiegen.
finde auch den uterschied zur schweiz extrem - wo man in deutschland schon fast für eine probefahrt kämpfen muss, läuft man hier auf den hof mit ein paar ersten fragen zum fahrzeug und stattdessen wird man gleich ohne viel drumherum reingesetzt mit der bitte, eine probefahrt zu machen - man möge nachher darüber reden 😁 das ist mir durchgehend passiert, auch bei höherpreisigen fahrzeugen - und trotz meiner jugendlichen frische 😉