Gebühr für eine Probefahrt

Hallo zusammen.

Ich hatte letzten Freitag eine Probefahrt (insg. 30 min) und heute kam eine Rechnung des Autohauses für eine Servicegebühr über 50 €.
Der Verkäufer hat eine Gebühr mit keinem Wort erwähnt. In dem Telefonat erklärte er mir nun sogar dass es überhaupt keine Pflicht wäre, auf die Gebühren hinzuweisen.
Ich weigere mich diese Gebühr zu zahlen, da ich die Probefahrt nicht gemacht hätte, wenn ich dies vorher gewußt hätte.

Was meint ihr? Wie ist die Rechtslage?

Vielen Dank.

BG _TM_

Beste Antwort im Thema

du solltest nicht nur zitieren, sondern das Zitat auch lesen

90 weitere Antworten
90 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von popeye174


Hast du schonmal drüber nachgedacht, was dem Autohaus eine Probefahrt kostet ?

Ist doch alles kein Thema wenn man sich dadurch Typen vom Leibe halten will die eine Probefahrt als kostenfreien Leihwagen mißbrauchen. Aber dann bitte

vorher

ankündigen , so kann das jeder selbst enscheiden ob er das will oder nicht.

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian



Zitat:

Original geschrieben von Roadwin


Ich finde es grundsätzlich richtig, dass für Probefahrten auch entsprechendes Geld kassiert wird. Ich halte es sogar für eine Selbstverständlichkeit, zu bezahlen. (Angemessenheit des Betrages, vergleichbar mit Autovermietungen)
Wie wär's, wenn Kaufhäuser und Supermärkte demnächst Eintritt verlangen? Die könnten ihre Waren dann ja billiger als die Wettbewerber anbieten und würden vermutlich von Geistesgrößen Deines Kalibers geradezu gestürmt...🙄

...und die vielen Werbeprospekte dürfen wir uns abonnieren, erst dann kommen wir an die vielen tollen Schnäppchen.😁

Schön wäre es allerdings, dann wäre mein Briefkasten nicht täglich mit Papier vollgestopft.

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan


Aber dann bitte vorher ankündigen , so kann das jeder selbst enscheiden ob er das will oder nicht.

Richtig, im Nachhinein kassieren ohne vorhergehende Info und damit Entscheidungsmöglichkeit durch den Kunden hat nichts mehr mit seriös zu tun.

Aber dann ist eine Rechnung auch unwirksam, somit eigentlich alles nur ein Sturm im Wasserglas.

HI,

zum Thema "... was eine Probefahrt ein Autohaus kostet" muss ich jetzt aber mal lachen... das dient zu Werbezwecken und sollte durchaus eine Investition in potentielle Neukunden sein. Dass es dabei auch einige Idioten gibt, die nur mal mit einem neuen Auto prollen wollen oder für einen Tag einen kostenlosen fahrbaren Untersatz brauchen, sollte man schon mit einkalkulieren. Traurig aber wahr...
Wenn mich nicht alles täuscht (bin kein Experte), ist so ein Vorführwagen auch als solcher von der Steuer absetzbar und kostet die Firma hauptsächlich Sprit und Wartung... berichtigt mich bitte, wenn ich komplett falsch liege...

In der Firma in der ich vorher gerabeitet hab, gab es auch solche Vorführgeräte, die zum testen kostenlos an potentielle testwillige Kunden ausgegeben wurde. Zwar auf preislich niedrigerem Niveau als ein Auto, aber dafür hatten wir eine Flotte von gleich ca. 30 Stück - was auch dem Preis eines guten Mittelklasse-Neuwagens entspricht... also ich kennen das Prozedere vom Prinzip her und finde es in Ordnung.
Dass man dafür Geld haben will, ist - wenn es vorher abgeklärt wird - auch irgendwo in Ordnung. Aber ich denke, dann kann man sich die Vorführwagen auch sparen. Dann macht kaum noch jemand eine Probefahrt und es werden auch weniger Leute als Folge daraus bei diesem Händler einen Neuwagen kaufen - wobei wir wieder bei der Werbung sind... 😉

Gruß cocker

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von cocker


Dass es dabei auch einige Idioten gibt, die nur mal mit einem neuen Auto prollen wollen oder für einen Tag einen kostenlosen fahrbaren Untersatz brauchen, sollte man schon mit einkalkulieren. Traurig aber wahr...

Bingo.

Ein Autohaus, welches kostenlose Probefahrten anbieten, kann niemals einen Fahrzeugpreis anbieten, der gegen ein Autohaus konkurrenzfähig ist, was ohne jede Serviceleistung ist.

Wie sieht es denn heute aus:
Bei Vertragshändler um die Ecke werden Prospekte geholt, Probefahrt gemacht, Beratungsgespräche gemacht und dann mit dieser Info eine Rundfrage gestartet, wer nun dieses Fahrzeug am billigsten liefern kann.

Wie soll jetzt ein sehr Kunden-orientierter Betrieb mithalten können, gegen einen Händler ohne jeden Service.

Zitat:

Wenn mich nicht alles täuscht (bin kein Experte), ist so ein Vorführwagen auch als solcher von der Steuer absetzbar und kostet die Firma hauptsächlich Sprit und Wartung... berichtigt mich bitte, wenn ich komplett falsch liege...

Du liegst falsch.

"absetzbar" bedeutet nur, dass keine Steuer entrichtet werden muss. Es geht vom Brutto ab und nicht vom Netto.

Auch die Haftpflicht für Dein privates Auto setzt Du ab und ist deshalb die Haftpflicht unerheblich für Dich, eine Summe, die nicht weiter relevant ist?

Zitat:

In der Firma in der ich vorher gerabeitet hab, gab es auch solche Vorführgeräte, die zum testen kostenlos an potentielle testwillige Kunden ausgegeben wurde.

Aber auch diese Kosten müssen umgelegt werden und können dies nur, so lange es auch Kunden gibt, die dies dann bezahlen.

Mal zur "Moral", die hier immer angesprochen wird:
Wieso sollte ein Käufer für einen Vorteil von Anderen bezahlen?

Zitat:

Original geschrieben von zxcoupe


...
Ein Vertrag ist immer eine Willenserklärung zwischen zwei Parteien!

In der Formulierung fehlt ein wichtiger Begriff:

Ein Vertrag ist immer eine übereinstimmende Willenserklärung zwischen zwei Parteien!

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin


Wie soll jetzt ein sehr Kunden-orientierter Betrieb mithalten können, gegen einen Händler ohne jeden Service.

Ich persönlich lege mehr wert auf guten Service als auf "Bestpreis".

Dieser Faden zieht sich durch mein Leben.

Einmal bin ich auf einen Billiganbieter reingefallen, als ich Hilfe brauchte wurde ich nicht gut behandelt.

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300



Zitat:

Original geschrieben von Roadwin


Wie soll jetzt ein sehr Kunden-orientierter Betrieb mithalten können, gegen einen Händler ohne jeden Service.
Ich persönlich lege mehr wert auf guten Service als auf "Bestpreis".

Dieser Faden zieht sich durch meine Leben.

Einmal bin ich auf einen Billiganbieter reingefallen, als ich Hilfe brauchte wurde ich nicht gut behandelt.

Vielleicht bin ich da auch nicht abgebrüht genug. Aber ich käme mir schäbig vor, wenn ich bei Händler A eine ausgiebige Probefahrt mache, mir übers Internet den billigsten Anbieter suche aber anschliessend mit dem neuen Wagen wieder bei Händler A auftauche um Inspektionen und eventuell auch Garantiefälle abzuwickeln, weil ja Händler B in der anderen Ecke der Republik sitzt.

Und eigentlich gehört das auch schon wieder gar nicht mehr zum Thema.

Zitat:

Original geschrieben von DerBandit_01


Vielleicht bin ich da auch nicht abgebrüht genug.

Du würdest Dich wundern, wie viele Leute "abgebrüht" sind.

Mit einem kleinen Browser-Plug-In ist man in der Lage eine Email an praktisch alle Vertragshändler eines Herstellers zu schicken.

Gemeinsam mit den Online-Konfiguratoren der Hersteller, die eine Fahrzeugzusammenstellung per Kennwort immer wieder aufrufen lassen, hat so mancher Vertragshändler Montags früh mehrere hundert Emails mit nur diesem Config-Code im Postfach.

Und am Dienstag dann die ersten Gästebucheinträge, ob man es nicht mehr nötig hätte, auf eine einfache Preisanfrage auch ein verbindliches Angebot zurück zu schicken.

Es gibt mittlerweile einige Händler, bei denen ist bereits ein Preisangebot kostenpflichtig.

Mal nebenbei: Es gibt etliche Berufssparten, das ist schon immer selbst ein Angebot kostenpflichtig und niemand hatte damit bisher Probleme.
Ganz einfach weil eine Umlage-Kalkulation von keinem Kunden gewünscht ist, weil sie nicht Leistungen für Fremde bezahlen wollen.

So, damit sich die Gemüter einwenig beruhigen:

Es spielt keine Rolle welche Marke es war.
Ich habe mich gegen das Fahrzeug entschieden, weil mir der Verkäufer selbst in dem Verkaufsgespräch (nach der Probefahrt) davon abgeraten hat das Auto auf LPG umzurüsten, da es sich bei diesem Modell nicht lohnen würde (das Autohaus bietet die Umrüstung auch an).
Dies war für mich eine Überraschung, da ich bisher davon ausging dass es bei allen Benzinern geht. Dies habe ich dem Verkäufer auch offen mitgeteilt, wie auch das dieses Auto eines von mehreren Modellen auf meiner Liste ist.

Mir geht es auch nicht darum ob die Autohäuser eine Gebühr erheben sollten/dürfen oder nicht - ich kann die Händler durchaus verstehen.

Es geht einzig und allein darum, dass mir weder vorher, noch nachher mitgeteilt wurde dass eine Probefahrt mit Gebühren verbunden ist. Auf der Übernahmeerklärung die ich unterschrieben habe, wird auch kein Wort darüber verloren. Die Kopie haben die mir mit der Rechnung zugeschickt.

Ich finde es reine Abzocke. Morgen werden die einem ein Prospekt in die Hand drücken und hinterher eine Rechnung nach Hause schicken.

Im Prinzip ist es doch das gleiche wie mit verschiedenen Internetplattformen, die auf keine Kosten hinweisen und dann hinterrücks in den AGB's (die man nach 50 Klicks) auf irgendwelche Kosten hinweist.

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300


Einmal bin ich auf einen Billiganbieter reingefallen, als ich Hilfe brauchte wurde ich nicht gut behandelt.

Da schließt sich der Kreis, wer billig ist, kann keinen Service haben. Das sind Dinge, die sich ausschließen.

Entweder man bezahlt eine Leistung oder bekommt keine - haben wollen ohne zu bezahlen wird immer nach hinten losgehen.

ZB. wenn der Vertragshändler mit den vielen Prospekten und kostenlosen Probefahrten plötzlich nicht mehr existiert und man etliche Kilometerchen fahren muss, weil man eine kleine Garantiegeschichte beseitigt haben will oder ein Ersatzteil benötigt.

Zitat:

Original geschrieben von _TM_


Es geht einzig und allein darum, dass mir weder vorher, noch nachher mitgeteilt wurde dass eine Probefahrt mit Gebühren verbunden ist. Auf der Übernahmeerklärung die ich unterschrieben habe, wird auch kein Wort darüber verloren. Die Kopie haben die mir mit der Rechnung zugeschickt.

Das sollte doch schon längst relativ zweifelsfrei geklärt sein ?

Einziger bestehender Haken wäre ein Preisaushang im Verkaufsraum, was sich hinter dem Nebenschauplatz hier mit der Preisauszeichnungsverordnung verbirgt.

Keine Ahnung ob der Händler das hat. Hat er das, dann sieh es eher nach Zahlungspflicht aus - sofern dieser Aushang auch erkennbar gewesen wäre.

Völlig unabhängig davon, ob man aus welchen Gründen auch immer eine Berechnung von Probefahrten grundsätzlich befürwortet oder ablehnt.

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin



Zitat:

Original geschrieben von _TM_


Es geht einzig und allein darum, dass mir weder vorher, noch nachher mitgeteilt wurde dass eine Probefahrt mit Gebühren verbunden ist. Auf der Übernahmeerklärung die ich unterschrieben habe, wird auch kein Wort darüber verloren. Die Kopie haben die mir mit der Rechnung zugeschickt.
Das sollte doch schon längst relativ zweifelsfrei geklärt sein ?

Einziger bestehender Haken wäre ein Preisaushang im Verkaufsraum, was sich hinter dem Nebenschauplatz hier mit der Preisauszeichnungsverordnung verbirgt.

Keine Ahnung ob der Händler das hat. Hat er das, dann sieh es eher nach Zahlungspflicht aus - sofern dieser Aushang auch erkennbar gewesen wäre.

Völlig unabhängig davon, ob man aus welchen Gründen auch immer eine Berechnung von Probefahrten grundsätzlich befürwortet oder ablehnt.

Wollte die Diskussion bloß ein wenig auf das ursprüngliche Thema bringen.

Der Verkäufer hat mir am Telefon mitgeteilt, dass er nicht verpflichtet ist mich auf die Gebühren hinzuweisen. Mir wurden weder irgendwelche AGB's mitgegeben/vorgelegt/vorgelesen.

Von daher werde ich ein Schreiben fertig machen, in dem ich auf dieses nochmals hinweise und hoffe dass es damit erledigt ist.

Vielen Dank an alle Teilnehmer!

Eine Gebühr dürfen die eh nicht erheben, da es keine Behörde ist 😉

Aber der Verkäufer irrt sich da gewaltig, denn er muss darauf hinweisen, sofern kein deutlicher Aushang im AH ist.

Dass für Probefahrten Geld genommen werden darf ist unzweifelhaft.
Frage ist hier lediglich, ob der Verkäufer auf diese Kosten hinweisen muss.
Ich meine ja.
Wen heute eine Probefahrt gemacht wird, hat man (noch) eine Kostenfreistellungserwartung. Sollten dennoch Kosten anfallen, muss der Verkaüfer darauf hinweisen, da dies eine für den Kunden überraschende Entscheidung ist. Gerade wenn schon ein Vertrag über die Probefahrt gemacht wird, kann erwartetet werden, dass auf Kosten, falls sie anfallen, hingewiesen wird.

Preisauszeichnungsverordnung verlangt nicht, dass alle Preise ausgehängt werden. Bei einer großen Anzahl von Preispositionen ist es ausreichend, einige typische Preise auszuhängen und die anderen Preise in einer zur Einsicht bereitliegenden Liste aufzuführen. Also kein Verstoß gegen die Preisverordnung, wenn die Kosten einer Probefahrt nicht ausgehängt sind.

Im vorliegenden Fall würde ich zunächst  dem Autohaus mitteilen, dass ich die Kosten nicht erstattet werden, da diese für mich angesichts der allgemeinen Praxis bei Probefahrten überraschend sind und auch keine entsprechende vorherige  Vereinbarung getroffen wurde. Und dann abwarten, was geschieht.

O.

P.S.
Gebühr ist ein Entgelt, dass auf gesetzlichem Wege festgelegt wurde z.B. Entgelt für Personalausweis oder Fahrzeuganmeldung, Praxisgebühr u.s.w. 

Deine Antwort
Ähnliche Themen