Gebühr für eine Probefahrt
Hallo zusammen.
Ich hatte letzten Freitag eine Probefahrt (insg. 30 min) und heute kam eine Rechnung des Autohauses für eine Servicegebühr über 50 €.
Der Verkäufer hat eine Gebühr mit keinem Wort erwähnt. In dem Telefonat erklärte er mir nun sogar dass es überhaupt keine Pflicht wäre, auf die Gebühren hinzuweisen.
Ich weigere mich diese Gebühr zu zahlen, da ich die Probefahrt nicht gemacht hätte, wenn ich dies vorher gewußt hätte.
Was meint ihr? Wie ist die Rechtslage?
Vielen Dank.
BG _TM_
Beste Antwort im Thema
du solltest nicht nur zitieren, sondern das Zitat auch lesen
90 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von AMenge
Hast du vor Beginn der Probefahrt irgendetwas unterschrieben?
Nur eine normale Übernahmeerklärung, wie sonst üblich. Von einer Gebühr stand dort nichts drin, zumindest nicht so dass man sie sehen konnte.
sollte es irgendwo gestanden und du es übersehen haben, sollte die rechtslage klar sein...dann wirst du zahlen müssen. mal abgesehen davon das des ne ziemlich miese nummer is, sind 30min probefahrt auch zu wenig, meiner meinung nach.
hast du ne rechtschutz bzw. bist im adac? dann ruf doch dort mal an und lass dich mit deren rechtschutzabteilung verbinden.
Zitat:
Original geschrieben von urutskidoji
sollte es irgendwo gestanden und du es übersehen haben, sollte die rechtslage klar sein...dann wirst du zahlen müssen.
Nein. Gebühren müssen so in einem Vertrag erfasst sein, dass sie für einen Dritten klar erkennbar sind. Versteckte Klauseln (z.b. das "kleingedruckte auf der rückseite"😉 sind unzulässig.
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Zitat:
Original geschrieben von urutskidoji
sollte es irgendwo gestanden und du es übersehen haben, sollte die rechtslage klar sein...dann wirst du zahlen müssen. mal abgesehen davon das des ne ziemlich miese nummer is, sind 30min probefahrt auch zu wenig, meiner meinung nach.hast du ne rechtschutz bzw. bist im adac? dann ruf doch dort mal an und lass dich mit deren rechtschutzabteilung verbinden.
Bin beim ADAC - aber ich weiß jetzt nicht ob da auch Rechtsschutz inbegriffen ist.
Fand die 30 min auch zuwenig, kann die Autohäuser in dem Punkt aber noch halbwegs verstehen.
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
Nein. Gebühren müssen so in einem Vertrag erfasst sein, dass sie für einen Dritten klar erkennbar sind. Versteckte Klauseln (z.b. das "kleingedruckte auf der rückseite"😉 sind unzulässig.Zitat:
Original geschrieben von urutskidoji
sollte es irgendwo gestanden und du es übersehen haben, sollte die rechtslage klar sein...dann wirst du zahlen müssen.
Der Meinung bin ich auch. Der Verkäufer hat mir mit einem Mahnverfahren gedroht. Mal sehen was jetzt noch kommt.
Lieber Te
würde mich noch über folgende Angaben freuen
Marke (und ungefähre Lage) der Werkstatt z.B Hjunsuki Raum Mittelfranken
wieviele KM bist du gefahren
war der Tank Voll
Wenn du beim ADAC bist ist damit zwar eine unverbindliche Rechtshilfe eingeschlossen
Jedoch kein Anwalt!
Ich würde das auch so schreiben:
Bin beim Adac und bevor ich da jetzt einen Brief hinschreibe möchte ich sie Bitten ihre
Geschäftspolitik nochmal zu überdenken.
Auch ein Schreiben an die KFZ Innung (Schlichterstelle) kann wunder wirken!
Bitte teile uns mit wie das ganze ausgegangen ist
Gruß ALex
PS wenn du natürlich nen 911er gefahren bist, 120 km und dann leer zurückgestellt hast, dann
würde ich als Autohaus auch so reagieren
Nicht zahlen und abwarten, was sie tun. Vielleicht noch ein(!) Mal schriftlich darauf hinweisen, daß die Kosten nicht vereinbart waren und die Rechnung damit gegenstandslos ist. Mahnungen, RA-Briefe und Inkassoforderungen ignorieren, wenn keine neuen Sachargumente vorgebracht werden. Gerichtlichen Mahnbescheid, sollte es soweit kommen, NICHT ignorieren, sondern diesem ohne Begründung widersprechen. Erst bei Klage mußt Du anfangen, Dich um Rechtsschutz zu kümmern.
Bin juristischer Laie, Ratschlag daher wie immer ohne Gewähr, aber so würde ich das halten.
Zitat:
Original geschrieben von Boxertreiber-Oder
Lieber Te
würde mich noch über folgende Angaben freuen
Marke (und ungefähre Lage) der Werkstatt z.B Hjunsuki Raum Mittelfranken
wieviele KM bist du gefahren
war der Tank Voll
Wenn du beim ADAC bist ist damit zwar eine unverbindliche Rechtshilfe eingeschlossen
Jedoch kein Anwalt!
Ich würde das auch so schreiben:
Bin beim Adac und bevor ich da jetzt einen Brief hinschreibe möchte ich sie Bitten ihre
Geschäftspolitik nochmal zu überdenken.
Auch ein Schreiben an die KFZ Innung (Schlichterstelle) kann wunder wirken!Bitte teile uns mit wie das ganze ausgegangen ist
Gruß ALex
PS wenn du natürlich nen 911er gefahren bist, 120 km und dann leer zurückgestellt hast, dann
würde ich als Autohaus auch so reagieren
Der Tank war praktisch leer. Bin ca. 20 km gefahren.
Zitat:
Original geschrieben von Erwachsener
Nicht zahlen und abwarten, was sie tun. Vielleicht noch ein(!) Mal schriftlich darauf hinweisen, daß die Kosten nicht vereinbart waren und die Rechnung damit gegenstandslos ist. Mahnungen, RA-Briefe und Inkassoforderungen ignorieren, wenn keine neuen Sachargumente vorgebracht werden. Gerichtlichen Mahnbescheid, sollte es soweit kommen, NICHT ignorieren, sondern diesem ohne Begründung widersprechen. Erst bei Klage mußt Du anfangen, Dich um Rechtsschutz zu kümmern.Bin juristischer Laie, Ratschlag daher wie immer ohne Gewähr, aber so würde ich das halten.
genau so und nicht anders.
Das ist reine Abzocke und kein gutes Aushängeschild für dieses Autohaus... lächerlich!
Zur Klage wird es denke ich mal nicht kommen - nicht wegen 50 € mit wenig Aussicht auf Erfolg.
Ich denke, die tasten sich vor bis der Kunde genervt oder/und eingeschüchtert zahlt und wenn nicht, hat mans halt versucht... gibt sicher genug Kunden, die gezahlt haben.
Aus dem Internetbereich kennt man diese Masche ja schon zur Genüge...
Gruß cocker
Zitat:
Original geschrieben von Erwachsener
Nicht zahlen und abwarten, was sie tun. Vielleicht noch ein(!) Mal schriftlich darauf hinweisen, daß die Kosten nicht vereinbart waren und die Rechnung damit gegenstandslos ist. Mahnungen, RA-Briefe und Inkassoforderungen ignorieren, wenn keine neuen Sachargumente vorgebracht werden. Gerichtlichen Mahnbescheid, sollte es soweit kommen, NICHT ignorieren, sondern diesem ohne Begründung widersprechen. Erst bei Klage mußt Du anfangen, Dich um Rechtsschutz zu kümmern.Bin juristischer Laie, Ratschlag daher wie immer ohne Gewähr, aber so würde ich das halten.
Ich habe noch nichts dümmeres gehört!!!
Wenn einem gerichtlichen Mahnbescheid nicht wiedersprochen wird, kommt automatisch
der Kuckkleber.
ob die Rechnung berechtigt ist spielt dkeine Rolle mehr!
also Hr., JuristischerLAIE
kundig machen bevor du Leute ins verderben schickst!
Aus 50 Euro können ganz schnell 500 werden => und dann so ein Tipp von dir HURRA
Gruß ALex
habe 5 Fragen gestellt lieber te bitte auch die anderen beantworten! DANKE