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Gebremsten Anhänger mit Klasse B fahren?

Moin,
Sowohl ich als auch ein Freund sind uns sicher mal gelernt zuhaben, dass man mit dem Klasse B nur einen ungebremst Anhänger bis max 750kg ziehen darf.

Nach eingängiger Recherche im Netz finde ich dazu aber nichts mehr und komme zu dem Schluss dass ich hinter mein Kfz mit 2100kg zulässigem Gesamtgewicht noch einen Anhänger mit max. 1400kg zulässigen gesamtgewicht hängen kann (max 3500kg). Zur Bremse finde ich im Netz kaum bis gar nix.
Selbst verständlich muss man beachten was das fzg ungebremst lt Schein ziehen darf.

Wurde das mal geändert oder haben wir das einfach falsch gelernt?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@janikz2 schrieb am 22. September 2020 um 12:58:24 Uhr:


Es ist noch zu erwähnen dass der Anhänger auch nicht mehr wiegen darf als das Auto selber.

Diese Regel gibt es

nicht

mehr.

Sie war wie folgt, die zGM des Anhängers darf nicht größer sein als die Leermasse des Zugfahrzeugs.

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Es ist noch zu erwähnen dass der Anhänger auch nicht mehr wiegen darf als das Auto selber. Keine Ahnung ob sowas wirklich vorkommen könnte von der Anhängelast her, aber ein Fahrzeug mit 1,5t darf nicht einen 2t Hänger ziehen ohne Klasse BE.

Zitat:

@janikz2 schrieb am 22. September 2020 um 12:58:24 Uhr:


Es ist noch zu erwähnen dass der Anhänger auch nicht mehr wiegen darf als das Auto selber.

Diese Regel gibt es

nicht

mehr.

Sie war wie folgt, die zGM des Anhängers darf nicht größer sein als die Leermasse des Zugfahrzeugs.

Zitat:

@querys schrieb am 21. September 2020 um 12:49:18 Uhr:


750kg ist halt IMMER zulässig. Ohne dass man rechnen müsste oder etwas anderes zu beachten.

Ob gebremst oder nicht, ist dann auch wieder wurscht, denn ab 750kg muss ein Anhänger eine Bremse haben (ok gibt ein paar alte Anhänger mit 800kg und ohne Bremse).
Ab 750kg muss man halt rechnen, steht ja oben bereits alles.

Och, ich würde sagen, da geht noch mehr, und man kann zulassungsrechtlich durchaus auch ungebremste Anhänger bis 3t bis bbH kleiner/gleich 30 km/h fahren, wenn das Zugfahrzeug über eine ausreichende Abbremsung verfügt. Meinte zumindest, dass das im §41(11) StVZO so stehen sollte.

Fahrerlaubnisrechtlich geht das natürlich nicht mit einem B-Führerschein.

Zitat:

@Rosigeredder schrieb am 22. Sept. 2020 um 13:19:47 Uhr:


Diese Regel gibt es nicht mehr.
Sie war wie folgt, die zGM des Anhängers darf nicht größer sein als die Leermasse des Zugfahrzeugs.

Gut zu wissen, danke. Seit wann ist das so? Kann mich noch dran erinnern dass mir das vor jedenfalls weniger als 1,5 Jahren von einem Fahrlehrer so gesagt wurde.

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im Fahrzeugschein steht die höchst zulässige Anhängelast.

Zitat:

@kiaora schrieb am 22. Sep. 2020 um 19:49:22 Uhr:


im Fahrzeugschein steht die höchst zulässige Anhängelast.

Ja, und was hat das mit dem Thema zu tun?

FEV -> StVZO

Zitat:

@janikz2 schrieb am 22. September 2020 um 17:47:23 Uhr:


Gut zu wissen, danke. Seit wann ist das so? Kann mich noch dran erinnern dass mir das vor jedenfalls weniger als 1,5 Jahren von einem Fahrlehrer so gesagt wurde.

Dann war er ganz schön lange falsch informiert.

Meiner Quelle nach kam das mit der Änderung der Fassung zum 19.01.2013.

So ist es auch. Das Leergewicht spielt keine Rolle mehr. Fahrerlaubnisrechtlich ist eh nur das ZGG ausschlaggebend. Sofern bei Klasse B das Zuggewicht vom 3.5t und bei BE von 7t (aktuelle Regelung) nicht überschritten wird, ist alles gut.

Bremse ist völlig ohne Belang.

Zitat:

@Datzikombi schrieb am 24. September 2020 um 19:09:27 Uhr:


Sofern bei Klasse B das Zuggewicht vom 3.5t und bei BE von 7t (aktuelle Regelung) nicht überschritten wird, ist alles gut.

Jein.

Beim aktuellen BE ist die zGM des Anhängers auf 3,5 begrenzt, ich darf also mit BE nicht an einem 3t-Zugfahrzeug einen 4t-Anhänger mitführen.

In der Praxis ist das sowieso irrelevant, weil es keinen PKW-Anhänger geben wird mit 4 t zGM. Denn das ganze System mit "Kugelkopf-Kupplung" endet bei 3,5 Tonnen Anhängelast.

Wenn man nur an PKW denkt stimmt das natürlich.

Aber mit Klasse B darf man ja auch Zugmaschinen bis 3,5 Tonnen fahren.

Zitat:

@hk_do schrieb am 25. September 2020 um 16:14:13 Uhr:


Aber mit Klasse B darf man ja auch Zugmaschinen bis 3,5 Tonnen fahren.

Der Regelfall ist die landwirtschaftliche Zugmaschine, die bis 40 km/h läuft. Und da spielt das Gewicht keine Rolle.

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