Gebrautwagen hatte Vorschaden
Hi
Habe mir im November einen Audi A3 8P BJ 06.03 bei einem VW Händler mit Gebrauchtwagengarantie gekauft!
Gestern musste ich beim Polieren festestellen das Teilweise der Lack samt Grundierung an der Frontschürze abgeht!Ich sah das als Mangel an und bin heute zu meinem Händler gefahren, zeigte Ihm den Schaden und er meinte zuerst, "das wird auf jeden Fall auf Garantie gemacht"Er nahm sein Lackmessgerät und stellte fest das die Stoßstange vorne schonmal lackiert worden war!Desweitern wahrscheinlich auch die Beifahrerseite+Fahrerseite zur Lackanpassung!Er schaute noch im Rechner in der History nach und sagte mir das mein A3 schonmal einen Frontschaden hatte bzw das die Frontschürze in irgendeiner Wekstaat lackiert worden ist im Dezember 03!Ansonsten fand er keinen Eintrag in der History!Nun kann man den Schaden den ich jetzt habe nicht mehr über Garantie laufen lassen!Mein Händler sagte aber das es kein Unfallwagen sei weil sonst alles in Ordnung sei!Trotzdem sehe ich nicht ein, auf dem Schaden(Kostenvoranschlag Lackierung Stoßstange vorne 398 EUR)sitzen zu bleiben, zumal da ich noch Händlergarantie habe und da im Kaufvertrag steht ohne bekannte Unfallschäden oder sonstige Mängel!
Mir ist auch klar das es ja kein Unfall gewesen sein muss, das nur ein kleine Kratzer drin gewesen sein kann!Mein Händler will nun Kontakt mit dem Vorbesitzer aufnehmen und mal nachfragen!Habe ich irgendwelche Chancen das noch auf Kulanz ect gemacht zu bekommen oder bleibe ich auf dem Schaden sitzen,trau mich auch garnicht mit dem Hochdruckreiniger an die Schürze aus Angst das da noch mehr Lack abgeht!
Lg Sven
17 Antworten
Servus,
mach bitte nächstesmal ein paar mehr Kommas, Punkte und Absätze. Danke.
Verstehe nicht ganz warum in deinem Kaufvertrag ohne Schäden steht und die VW Werkstatt Schäden an deinem Auto aufgelistet im Computer stehen hat. Haben dir die beim Kauf diese Schäden verschwiegen ? Oder woher wissen sie plötzlich das dein Auto einen Frontschaden hatte.
LG
Michi
hast du ein blechschaden oder ein rahmenschaden gehabt?
hi,
habe ungefähr das gleiche problem. leider ist mein wagen schon ca. ein halbes jahr alt und ich habe es erst heute gesehen.
ich habe am hintern kleine "lacknasen" die ja beim schlechten lackieren entstehen koennen, allerdings kann ich mir nicht vorstellen das so ein auto vom band rollt. außerdem, welch zufall, war genau auf der seite mein ruecklicht undicht, ein bekannter meinte auch das sieht aus als waere dort jemand raufgefahren.
am freitag fahr ich zum 🙂 weil ich unter anderem auch rost an beiden tueren habe.
ist nicht theoretisch der kaufvertrag ungueltig? der wagen wurde ja nicht als unfallwagen verkauft und uns wurde das nie gesagt. hat vllt jmd schon mal das gleiche erlebt ?
unfallwagen ist fuer mich ein auto wo mehr als gebrauchsspuren (feine kratzer, steinschlag, etc.) entstanden sind und wer laesst sein heck wegen kleinen kratzern lackieren und laesst die front ( voll mit steinschlaegen) unberuehrt.
ich habe nur die befuerchtung das mein 🙁 sagt die schaeden sind erst in meinem besitz entstanden.
was koennte ich in solch einer situation tun? kann man irgendwie nachweisen wie lange der lack schon drauf ist oder sowas ?
mfg
ein unfall ist meistens zu mind in vertrag so geregelt, damit genmeint ist ein rahmenschaden und blech schaeden werden glaub extra aufgefuehrt. (wenn ich mich irre bitte korrigieren).
Wär mir dermaßen egal was der Händler sagt.
Wie der Händler die Kosten Intern regelt soll nicht dein Problem sein.
Du hast ein Fahrzeug bei ihm mit Gebrauchtwagengarantie gekauft.
Ca. 4 Monate später geht der Lack ab.
Der will doch nicht wirklich das Geld für die Lackierung von dir haben?
Ist das ein Aprilscherz?
Ähnliches Problem habe ich auch, werde nächste Woche zu nem Gutachter gehen und den das Auto mal anschauen lassen, Fahrzeug hatte mal einen Frontschaden, aber zu einem Frontschaden gehören für mich nicht der Aussenspiegel, die Seitenleisten und eine beilackierte Fahrzeugseite! 😠
Zitat:
Original geschrieben von Audi Miky
Wär mir dermaßen egal was der Händler sagt.
Wie der Händler die Kosten Intern regelt soll nicht dein Problem sein.Du hast ein Fahrzeug bei ihm mit Gebrauchtwagengarantie gekauft.
Ca. 4 Monate später geht der Lack ab.Der will doch nicht wirklich das Geld für die Lackierung von dir haben?
Ist das ein Aprilscherz?
Nein, ist leider kein Aprilscherz!
Die Kosten solle ich übernehmen weil ich da angeblich keine Hoffnung hätte, schließlich war der Unfall schon Dezember 2003.
Als ich das Auto bei diesem Händler gekauft habe im November 2008, wurde nichts von Vorschäden gesagt.Im Gegenteil, man sicherte mir zu das es absolut Unfallfrei wäre.
Im Januar war ich dann nochmals beim Händler weil mein rechtes Rücklicht extrem Wasser gezogen hatte und Rost an den Türen und 3 Bremsleuchte hatte wollte das dieses behoben werden solle.
Man sagte mir das es bei Audi ect normal wäre das die Rücklichter beschlagen würden! Der Rest wurde auf Kulanz geregelt!
Dann fand ich gestern noch mehr Hinweise, habe auf beiden Seitenteilen hinten nähe Radkasten extrem viele Pickel im Lack, sind zwar drei bis vier kleine Stellen. Kann mir aber auch nicht vorstellen das die dann wegen einem Kratzer oder Parkrempler der Stoßstange gleich das ganze Auto lackieren wegen Farbanpassung ect!
Beim Kauf war ich schon vorsichtig, hatte das Auto mit nem Magneten abgetastet, konnte nichts feststellen.
Ich hatte ja leider kein Einblick in die History, ich saß ja vor dem Monitor.Schon traurig das mir das der Händler erzählt bei dem ich das Auto gekauft habe!
Für mich ist das ein verschwiegender Mangel, und mein Händler kann mir nicht erzählen das er davon nichts gewußt habe!Der Vorbesitzer ging in diesem Autohaus auch ein und aus!
Fakt ist momentan habe ich noch Gebrauchtwagengarantie bzw besteht noch die Beweispflicht beim Händler.
Werde mich nun selber bemühen irgendwie Einblick in die History zu bekommen, kann mir nur nicht Vorstellen das da nur Stoßstange vorn lackiert steht!Da muss doch ein Grund stehen, oder?
Lg Sven
Du hast den Wagen seit 4 Monaten?
Dann muss der Händler dir beweisen, dass der Schaden nach dem Kauf entstanden ist.
Aufgrund der Vorschädigung, die sogar verschwiegen wurde, wÜrde ich direkt mit Anwalt und Gutachter drohen. Ganz einfach.
Wer sagt dir denn, dass da nicht noch mehr Schäden am Auto sind? Zum Teil vermutest du das ja schon selbst.
Du musst jetzt dem Händler Druck machen, sonst versucht er es auszusitzen.
An die Audi Kundenhotline zu gehen , kann auch nützlich sein. Sag das deinem Händler, dass Du es an Audi weitergibst, wegen verschwiegener Vorschädigung des Wagens. Dann müsste er einlenken...
Ein Kumpel von mir der bei Audi arbeitet, schaut erst noch in der Historie nach was alles bis jetzt am Fahrzeug gemacht wurde!Er selbst sagt das er nicht glaubt das ich eine Chance habe!
Es ist ja kein Unfallfahrzeug wenn die Stoßstange mal lackiert worden ist!
Aber wie gesagt werde später oder gegen Abend weiter berichten was in der Historie stand!
Ob das nun mein Händler wußte oder nicht muss ich erstmal beweisen, nur ich denke das er wie er den Wagen angenommen hatte vom Vorbesitzer, auch ersteinmal in der Historie nachgeschaut hatte was alles gemacht worden ist am Fahrzeug!
Dazu kommt noch das das Fahrzeug ständig bei ihm in der Inspektion war, laut Scheckheft!
Also schließe ich auch hieraus das das Fahrzeug damals in seiner Werkstatt instandgesetzt bzw lackiert worden war!
Der Vorbesitzer ist auch hier aus diesem Ort kann ihn aber leider nicht erreichen da ich keine Telnr. von ihm habe nur die Anschrift!Ist aber keine Zuhause!
Lg Sven
ein vorredner sagte schon, droh ihm mit anwalt. normalerweise sind solche schäden auch aufgeführt im kaufvertrag. war zumindest bei meinem kaufvertrag so (audi zentrum)
hier ist etwas verschwiegen worden was zwar mehr ein bagatellschaden ist, aber sicherlich wird der händler auf teilung der kosten eingehen. denk das ist das mindeste was du rausholen kannst.
Hmm Teilung der Kosten, wäre ich aber auch nicht einverstanden weil zumindest wurde mir das Fahrzeug mangelfrei (steht so im Kaufvertrag) übergeben!
Das ist nun ein Mangel den ich nicht verursacht habe aber durch ein verschwiegender Vorschaden entstanden ist!
Wenn mein Händler nicht einlenken sollte werde ich wohl doch zum Anwalt gehen müssen....Nur Schade das die ganze Familie dort Kunde ist!
Nun zum Ergebinis der Historie:
11.12.03 Stoßstange Vorne A+E Lackierung KM Stand 3569
10.03.04 Kraftstoffpumpe ausgetauscht KM Stand 5923
Sonst steht nichts drinne ausser noch die Sevice Arbeiten!
Und jetzt?Also kein Unfallwagen?!
Lg Sven
verstehe die angelegenheit auch nicht ganz...
wenn er den schaden nicht reguliert, setzt du ein schreiben
auf, indem du ihn dazu aufforderst den schaden innerhalb von 7 tagen
auszubessern
sonst eben weitere schritte
Zitat:
Original geschrieben von groove me
Hmm Teilung der Kosten, wäre ich aber auch nicht einverstanden weil zumindest wurde mir das Fahrzeug mangelfrei (steht so im Kaufvertrag) übergeben!
Das ist nun ein Mangel den ich nicht verursacht habe aber durch ein verschwiegender Vorschaden entstanden ist!
Wenn mein Händler nicht einlenken sollte werde ich wohl doch zum Anwalt gehen müssen....Nur Schade das die ganze Familie dort Kunde ist!
Nun zum Ergebinis der Historie:
11.12.03 Stoßstange Vorne A+E Lackierung KM Stand 3569
10.03.04 Kraftstoffpumpe ausgetauscht KM Stand 5923Sonst steht nichts drinne ausser noch die Sevice Arbeiten!
Und jetzt?Also kein Unfallwagen?!
Lg Sven
unfallwagen ist das sicherlich nicht wenn nur vorne lackiert wurde. kann ein rempler gewesen oder auch das jemand drangeschrammt ist beim vorbeigehen. (soll ja solche geben^^)
erinner ihn doch mal daran das die ganze familie ihre autos bei ihm kauft und er sich mal gedanken machen sollte ob er nicht doch einlenkt.
wie gesagt die teilung der kosten ist das mindeste was er dir anbieten muss. ich sagte nicht das das das maximum ist 🙂
Ich verstehe das Ganze nicht.
Laut meiner Logik :
war der Unfall vor dem Erwerb .
Du kaufst das Auto, OHNE Schaden an der betreffenden Stelle!
Fährst damit 4 Monate
dann als Folge des Unfalls blättert Lack ab.
also warst Du es nicht.
Du bist noch innerhalb der ersten 6 Monate (Beweispflicht, liegt beim Händler), das bedeutet,
der Händler muss Dir nachweisen, dass der Schaden schon beim Kauf vorlag. Also hier, dass du das Auto mit abgeblättertem Lack gekauft hast.
Kann er dass?
Nein, ich denke nicht, oder steht der Lackschaden im Vertrag?
Warum sollst Du nun zahlen?
Anders gefragt:
was passiert, wenn die Klimaanlage kaputt geht?
Zahlst du dann in den ersten 6 Monaten etwa auch?
ich hatte den Fall, und da hat der Händler, ( Damals Opel, )
den KlimakKompressor KOSTENLOS gewechselt!! Weil er von der Garantie und Beweispflicht wusste!!!
Oder sagt da DEIN Händler auch: Klimakompressor wurde durch Vorbesitzer geschädigt, bitte Du zahlst?
WAS ist dann denn noch die Händlergarantie wert? da kann er sich doch immer rausreden!!
GEH zum ANWALT! Ich bin kein Anwalt und kann für das von mir geschriebene keine Gewähr übernehmen, also entweder: Sag das dem Händler so, und auch der Audi Hotline oder lass dich anwaltlich beraten.
Seit der Neuregelung gibt es auch auf gebrauchte Fahrzeuge eine Gewährleistung von mindestens 1 Jahr, so dass Händler gebrauchte Fahrzeuge nicht mehr unter Ausschluss jedweder Gewährleistung verkaufen dürfen.
Selbst für Reparaturarbeiten gilt das Gewährleistungsrecht. Allerdings kann die Gewährleistungszeit vertraglich von 2 Jahren auf 1 Jahr verkürzt werden. In diesem Zusammenhang wurde auch geregelt, dass ein Kostenvoranschlag nicht mehr in Rechnung gestellt werden darf.
Werbeaussagen:
Ein Händler muss bei Werbeaussagen über ein Produkt, zB "4-Liter-Auto", rechtlich einstehen. Wird mit besonderen Eigenschaften eines Fahrzeuges geworben, so unterliegen diese fortan dem Gewährleistungsrecht. Dies geht so weit, dass ein Händler für die Werbeaussagen eines Produzenten einstehen muss.
Geltungsbereich:
Die Neuregelungen gelten nur für Kaufverträge von Unternehmern mit Privatkunden (Verbraucher). Zu den Unternehmern zählen Gewerbetreibende (Autohändler), aber auch selbständige Handwerker, selbständige Ärzte oder selbständige Anwälte, wenn sie ihren Firmenwagen an eine Privatperson verkaufen. Zwischen privatem Verkäufer und privatem Käufer gelten die Neuregelungen nicht, und die Beweislast:
Bisher musste der Käufer nachweisen, dass ein Fehler bereits beim Kaufabschluss vorlag.
Künftig wird widerlegbar vermutet, dass ein Fahrzeug bereits bei Vertragsschluss fehlerhaft war, wenn der Fehler innerhalb der ersten 6 Monate nach Vertragsabschluss auftritt. Nach Ablauf der 6 Monate trifft den Käufer die Beweislast. Gewährleistung kann weiterhin ausgeschlossen werden.
Beweislast:
Bisher musste der Käufer nachweisen, dass ein Fehler bereits beim Kaufabschluss vorlag.
Künftig wird widerlegbar vermutet, dass ein Fahrzeug bereits bei Vertragsschluss fehlerhaft war, wenn der Fehler innerhalb der ersten 6 Monate nach Vertragsabschluss auftritt. Nach Ablauf der 6 Monate trifft den Käufer die Beweislast.