Gebrauchtwagenrückgabe beim Audihändler

Audi

Hallo

Habe mir vor zwei Wochen einen A4 2,0 TDI Bj2006 beim Freunlichen in Offenbach gekauft.
Ich stellte dann beim längerem Fahren fest, dass er einen relativ hohen Verbrauch (Durchschnitt 7,7L bei Autobahnfahrten 140kmh)
und ein Ruckeln beim Beschleunigen hat.
Darauf hin wurde der Wagen in der Werkstatt durchgecheckt.
Erst wurde die Pumpe-Düse Einheit gereinigt hat nix gegracht.
Dann wurde angeblich das 2 Massenschwungrad ausgetauscht was aber auch nichts bewirkte.
Insgesamt stand das Auto 1 Woche beim Händler mit dem Ergebnis, dass das Problem nicht behoben wurde.
Jetzt stelle ich mir die Frage, ob ich den Wagen gleich zurückgebe oder denen ein letztesmal die Chance gebe das Problem zubeseitgen.
Wie oft hat der Händler die Möglichkeit nachzubessern?
Ich meine mal was von 2-3x gehört zu haben. Im Vertrag steht da aber nichts drin.
Wie ist da die Rechtslage?

31 Antworten

mal ne andere Frage! nehmen wir mal an ich habe ein Auto für 20000 beim Händler gekauft und möchte ein halbes Jahr drauf auf ein anderes Fahrzeug umsteigen... Wenn der Händler Kulant ist was meint ihr zahlt er mir beim Rückkauf?? Also keine Schäden am Wagen und nur ein paar Kilometer mehr drauf! mfg

Zitat:

Original geschrieben von SonixA42.0TDI170PS


mal ne andere Frage! nehmen wir mal an ich habe ein Auto für 20000 beim Händler gekauft und möchte ein halbes Jahr drauf auf ein anderes Fahrzeug umsteigen... Wenn der Händler Kulant ist was meint ihr zahlt er mir beim Rückkauf?? Also keine Schäden am Wagen und nur ein paar Kilometer mehr drauf! mfg

Du musst von den 20t Euro die du bezahlt hast erst mal die 19% Mehrwertsteuer die der Händler nicht bekommt abziehen. Also du hast etwa 18t Euro Netto bezahlt. Fragt sich jetzt, wie viel er von den 18t Euro jetzt abzieht...

hmm also lohnt sich das 0 und ich könnte eher versuchn den Wagen privat zu verkaufen oder?

Achja der Käufer hätte dann aber noch immer die Garantie beim Audihändler oder??? die verfällt ja sicher nicht...

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merken! autos immer privat verkaufen..... jeder händler zahlt immer so 3000-4000€ weniger. er will ja beim verkauf auch von was leben

das is klar nur werden Autos privat sicher schlecht verkauft oder nicht? Also ich würde nie ein Auto privat kaufen...

Zitat:

Original geschrieben von SonixA42.0TDI170PS


das is klar nur werden Autos privat sicher schlecht verkauft oder nicht? Also ich würde nie ein Auto privat kaufen...

Zugegeben, ich kaufe meine Autos auch immer beim Händler.

ABER: Bisher hab ich noch jedes meiner Fahrzeuge Privat verkauft bekommen. Und das immer zu nem DEUTLICH besseren Preis als das Händlerangebot war. Ein entsprechender Markt ist also durchaus da.

hmm nur seltsam ist ich hab den wagen für 18500 beim 🙂 gekauft isn Leasingrückläufer top in schuss fast wie neu, hab ihn zum Kumpel gegeben um ihn ma anzuschauen und er sagte es wäre alles i.O. Bei Autoscout 25 find ich vergleichbare Modelle aber um 19-22k Euro und sind auch öfter keine S-Line Varianten. Hab ich damit dann ein "Schnäppchen" gemacht? Weil so wie ich das sehe könnte ich den bei Autoscout locker für 20000,- verkaufen. Würde damit ja sogar noch Gewinn machen Oo

sieh erstmal zu, dass du den wagen wieder einwandtfrei kriegst... weil so mit den macken wirst du def. beim verkauf keinen gewinn machen

Zitat:

Original geschrieben von SonixA42.0TDI170PS


Hab ich damit dann ein "Schnäppchen" gemacht?

also wenn du von dem Wagen redest, den du unter deinem Pic angibst, dann liegt es vermutlich an dem Motor 😉

Habe den Gleichen ziemlich günstig, wie ich finde, gekauft...

@Topic: Falls Rechtsschutz besteht auf jeden Fall zu Rate ziehen. Der kann auch vorbeugen, dass man mit der "Wertminderung" über den Tisch gezogen wird...

Meinem Vater hat man bei einem VW Sharan Neuwagen (NP 50.000 DM) nur noch 30.000 DM geben wollen. Und das nach zwei Wochen... O.o

Alles Abzocker! - Deshalb, bei Verkauf: NUR PRIVAT. Es sei denn, man möchte den Wagen schnell abstoßen und kauft beim Händler einen anderen. Dann kann evtl noch ein akzeptable Aufkauf ausgehandelt werden...

Hallo,

also beim Finanzierungsvertrag von Audi darf er 4 Wochen nach Kauf zurücktreten. Beim Gebrauchtwagen Plus hat er auch eine gewisse Frist wo er noch zurücktreten kann. Vorausgesetzt es ist ein Gebrauchtwagen Plus.
Ansonsten Juristen einschalten für eine Rückabwicklung.

Gruß Babsi

Eine leichte Orientierung an den Fahrzeuge in Internetbörsen ist ja okay, aber man sollte immer bedenken dass die Autos mit den Preisen im Internet noch NICHT verkauft sind. Da könnten theoretisch auch 100 Audi A4 mit deinen Daten für 50000 drinstehen, ob die jemand kauft ist die andere Frage... (um es etwas überspitzt zu sagen)

Zitat:

Original geschrieben von Babsi-the-Best


Hallo,

also beim Finanzierungsvertrag von Audi darf er 4 Wochen nach Kauf zurücktreten. Beim Gebrauchtwagen Plus hat er auch eine gewisse Frist wo er noch zurücktreten kann. Vorausgesetzt es ist ein Gebrauchtwagen Plus.
Ansonsten Juristen einschalten für eine Rückabwicklung.

Gruß Babsi

Ja, vom Finanzierungsvertrag vielleicht.

...aber wohl kaum vom Kaufvetrtrag. Ich glaube, du wirfst da zwei Sachen durcheinander.

Kaufvertrag und Finanzierung sind zwei unterschiedliche Rechtsgeschäfte. Da kannst du nicht einfach einen Vertrag draus basteln. 😉

Als ich damals den Ibiza als 2.Wagen neu bestellt habe, hab ich auch finanziert, da 0,9% und 1 Jahr Versicherung umsonst.
Die 2 Wochen Rücktrittsrecht hat der Händler abgewartet und das Auto dann erst bestellt.

Wenn du beim Gebrauchtwagenkauf vom Finanzierungsvertrag zurücktrittst, sollte das dem Händler egal sein. Er hat ja sein Geld von der Bank bekommen.

Du als Käufer wirst dann eher probleme mit der Bank bekommen, oder nicht?

Zitat:

Original geschrieben von Puma_King


Kaufvertrag und Finanzierung sind zwei unterschiedliche Rechtsgeschäfte. Da kannst du nicht einfach einen Vertrag draus basteln. 😉

Jein....grundsätzlich zwar zwei Verträge, aber so miteinander in Verbindung, dass ohne die Finanzierung auch der Kaufvertrag hinfällig ist.

Genau deswegen bestellen ja Händler Neuwagen i.d.R. erst nach Ablauf der Rücktrittsfrist bzw. machen den Gebrauchtwagen zur Übergabe fertig.

Grüße

Uwe

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