Gebrauchtwagenrückgabe beim Audihändler

Audi

Hallo

Habe mir vor zwei Wochen einen A4 2,0 TDI Bj2006 beim Freunlichen in Offenbach gekauft.
Ich stellte dann beim längerem Fahren fest, dass er einen relativ hohen Verbrauch (Durchschnitt 7,7L bei Autobahnfahrten 140kmh)
und ein Ruckeln beim Beschleunigen hat.
Darauf hin wurde der Wagen in der Werkstatt durchgecheckt.
Erst wurde die Pumpe-Düse Einheit gereinigt hat nix gegracht.
Dann wurde angeblich das 2 Massenschwungrad ausgetauscht was aber auch nichts bewirkte.
Insgesamt stand das Auto 1 Woche beim Händler mit dem Ergebnis, dass das Problem nicht behoben wurde.
Jetzt stelle ich mir die Frage, ob ich den Wagen gleich zurückgebe oder denen ein letztesmal die Chance gebe das Problem zubeseitgen.
Wie oft hat der Händler die Möglichkeit nachzubessern?
Ich meine mal was von 2-3x gehört zu haben. Im Vertrag steht da aber nichts drin.
Wie ist da die Rechtslage?

31 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von uwes2403



Zitat:

Original geschrieben von Puma_King


Kaufvertrag und Finanzierung sind zwei unterschiedliche Rechtsgeschäfte. Da kannst du nicht einfach einen Vertrag draus basteln. 😉
Jein....grundsätzlich zwar zwei Verträge, aber so miteinander in Verbindung, dass ohne die Finanzierung auch der Kaufvertrag hinfällig ist.

Genau deswegen bestellen ja Händler Neuwagen i.d.R. erst nach Ablauf der Rücktrittsfrist bzw. machen den Gebrauchtwagen zur Übergabe fertig.

Grüße

Uwe

Ja, die sind natürlich gekoppelt.

Ich wollte ja damit auch nur sagen das es nicht so einfach ist, sich aus dem Auto-Kaufvertrag rauszuwinden. Der Händler hat schon seine Möglichkeiten, dass er sein Geld sieht.

Sei es nun dadurch, dass er das Auto nicht vorher rausrückt, oder sei es dadurch, dass er die Kohle von der Bank bekommen hat.

Bei Variante eins kann er ne Konventionalstrafe verlangen, wenn der Kunde trotz unterzeichnem Kaufvertrag die Kohle nicht zusammen bekommt (weil er ja die Finanzierung nicht nutzt).

Bei letzterem wird die Bank beim Käufer vorstellig werden, und das Auto einfordern, sofern dieses schon ausgeliefert wurde.

...unterm Strich wird man dann sicherlich weniger als Ankaufswert bekommen als man selber für das Auto bezahlt hat, und bleibt auf der Differenz hängen.

Fazit: Durch Kündigung des Finanzierungsvertrages zu hoffen ein Auto zurückgeben zu können, ist finanziell wenig sinnvoll.

Zitat:

Original geschrieben von Puma_King



Zitat:

Fazit: Durch Kündigung des Finanzierungsvertrages zu hoffen ein Auto zurückgeben zu können, ist finanziell wenig sinnvoll.

Tach auch....

sorry, falls Du mich so verstanden hast (oder ich mich mißverständlich ausgedrückt habe) - das wollte ich damit auch nicht sagen. Wenn die Finanzierung erstmal läuft, dann hat natürlich die Kündigung der Finanzierung nichts mehr mit Rücktritt vom Kaufvertrag zu tun.  Mir ging es einzig um das 14 tägige Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag, wenn dieser in ZUsammenhang mit einer Finanzierung bei Händler steht.

Aber das alles trifft ja auf den TE hier nicht mehr zu....

Grüße

Uwe

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