Gebrauchtwagenkauf entpuppt sich als alter Mietwagen
Hallo zusammen,
ich hoffe das hier ein paar rechtlich versierte Leute sind, die mir helfen können.
Ich habe mir vor kurzem ein Gebrauchtwagen von einem Händler gekauft, der laut Autohaus zwei Vorbesitzer hat. EZ war anfang 2018 und Kilometerstand 70000.
Jetzt wurde bei dem Kaufvertrag die Zeile "Als Mietwagen/Taxi genutzt" mit nein angekreuzt.
Nach Zusendung des Fahrzeugbriefes stellte sich raus, dass der erste Besitzer eine Autovermietung war. Die zweite Person war eine Privatperson.
Kann mir wer sagen, wie da aktuell die Rechtslage ist? Ist es möglich von dem Kauf zurück zu treten oder eine Preisminderung zu erlangen? Im Internet findet man Rechtssprechungen von Anfang der 2000er die dies bejahen, allerdings auch welche, die sich nur auf Gebrauchtwagen mit einem Vorbesitzer beziehen.
An sich würde ich das Auto gerne behalten, jedoch hätte ich den Kaufpreis so wohl nicht gezahlt, hätte ich gewusst, dass es ein Mietwagen war.
Ich hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen.
Sollten noch Fragen offen sein, beantworte ich diese gerne.
Viele Grüße
revxx
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Die Klage wird abgewiesen.
Spätestens dann, wenn der Verkäufer glaubhaft versichern kann, das das Fahrzeug von einem Angestellten der Mietwagen Firma als Firmenwagen genutzt wurde.
Könnte so kommen, da die Nutzung als Mietwagen gar nicht fest steht.
Was wird der Richter schon sagen zu vertraglich zugesicherten Eigenschaften, die der Verkäufer gemäß den Angaben des Vorbesitzers getätigt hat?
Wenn die zutreffend sind (und das scheint hier der Fall zu sein), dann sagt er zum TE: "und was wollen sie jetzt?"
Da steht ja: Das Fahrzeug wurde laut Vorbesitzer als Taxi-/Miet-/Fahrschulwagen gefahren (ja/Nein zum ankreuzen, nein angekreuzt)
Da steht nicht: Das Fahrzeug wurde laut Vorbesitzer nie von irgendwem als Taxi-/Miet-/Fahrschulwagen gefahren (ja/Nein zum ankreuzen, nein angekreuzt)
Der Vorbesitzer hat den Wagen nicht als Taxi-/Miet-/Fahrschulwagen gefahren, also alles tutti.
Aber wir können natürlich auch was anderes machen:
Lieber TE, man hat dir übel mitgespielt. Dir steht eine sehr hohe Entschädigung zu. Verklage den betrügerischen Händler, wenn nötig, durch alle Instanzen. Setze, wenn nötig, dein letztes Geld für den Rechtsstreit ein. Am Ende wirst du obsiegen. Die Gerechtigkeit ist auf deiner Seite. Wir alle drücken dir die Daumen.
Und berichte bitte, wie die Sache ausgegangen ist.
Zitat:
@warnkb schrieb am 8. Dezember 2021 um 18:32:25 Uhr:
Da steht nicht: Das Fahrzeug wurde laut Vorbesitzer nie von irgendwem als Taxi-/Miet-/Fahrschulwagen gefahren (ja/Nein zum ankreuzen, nein angekreuzt)
Das ist wirklich nochmal ein guter Versuch der Erklärung.
Ich hätte die Muße nicht mehr gehabt es zum 17. Male zu versuchen.
Zitat:
@Pfuschwerk schrieb am 8. Dezember 2021 um 16:53:25 Uhr:
Zitat:
@remix schrieb am 8. Dezember 2021 um 15:19:09 Uhr:
das behauptest Du jetzt so ...Der Zusatz "lt. Vorbesitzer" ist der Showstopper. Dazu kann es keine zwei Meinungen mehr geben.
Zitat:
@Pfuschwerk schrieb am 8. Dezember 2021 um 16:53:25 Uhr:
Genau.Zitat:
@63er-joerg schrieb am 8. Dezember 2021 um 14:46:40 Uhr:
Irgendwas verstehe ich hier jetzt nicht 😕Wenn ein Auto in seinem ersten Leben ein Mietauto ist, dann verkauft wird, muss der Verkäufer "Mietwagen" im Vertrag ankreuzen, weil er es ja ist/war. Der zweite Besitzer nutzt dieses Auto jetzt völlig normal, als sein privates normal genutztes Auto. Wenn er dieses Auto dann wieder verkauft, dann muss er doch nicht "Mietwagen" ankreuzen 😕
Natürlich sichert man all diese Eigenschaften - Unfallfreiheit / ATM / Mietwagen ... u.s.w. nur für die eigene Haltedauer zu.
Niemals nicht für die Zeit davor. Wie d*mlich müsste man sein? Kann man ja aus eigener Kenntnis alles nicht wissen.
Jeder brauchbare KV hat die Ausschlüsse "soweit bekannt" und / oder "während es sein Eigentum war".
nur mal zu Deiner Info die entsprechende Passage aus dem häufig verwendeten ADAC Mustervertrag als Screenshot;
für die Unfallfreiheit wird hier auch die Zeit ausserhalb der Haltereigenschaft des Verkäufers erfasst und nicht nur "während es sein Eigentum war";
und die gewerbliche Nutzung -soweit bekannt- kann auch mit "keine Angabe" angekreuzt werden;
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So ganz allmählich wirds trollig KaiR.
Was meinst du warum der Punkt "Unfallschäden" explizit aufgeteilt wurde auf die eigene Halterschaft und den Zeitraum davor?
Hm.
Warum dies für den Frage der gewerblichen Nutzung nicht geschah, und warum dies auch im Fall des TE nicht geschah?
Wieviele schon längst tote Pferde magst du noch 3 x zu Tode reiten und wievile sinnfreie Piruetten noch drehen wollen bis zur Anerkenntnis dass hier für den TE nicht zu holen ist.
Zitat:
@Blubber-AWD schrieb am 8. Dezember 2021 um 18:02:14 Uhr:
Was glaubt ihr denn, wird ein Richter hier allen Ernstes sagen? 🙄
Die Klage wird abgewiesen.
Was auch sonst?
Der Verkäufer hat nur zugesichert, dass der Vorbesitzer (der Privatbesitzer) ihm versichert hat, dass das Fahrzeug nicht als Mietwagen genutzt wurde. Der TE hat nichts vorgebracht, warum diese Zusage des Verkäufers nicht zutreffend sein sollte. Wo soll jetzt eine Basis sein, irgendetwas zu erstreiten?
Um etwas zu erstreiten, müsste der TE darlegen, dass erstens der Händler, der ihm das Fahrzeug verkauft hat, die Zusicherung des Vorbesitzers niemals erhalten hat bzw. sogar gefälscht hat und zweitens das Fahrzeug ein Mietwagen auch tatsächlich gewesen ist (ansonsten würde es keinen Schaden für eine Kaufpreisminderung geben). Beides ist dem TE Stand heute wohl selbst nicht bekannt und erfahrungsgemäß ist es kaum möglich die notwendigen Fakten dazu aufzutreiben.
Dabei ist blöde Bauchgefühl des TE nachvollziehbar, aber es ist halt keine Basis etwas vor Gericht zu erstreiten.
Zitat:
@Luk2012 schrieb am 9. Dezember 2021 um 09:40:50 Uhr:
...
Die Klage wird abgewiesen.
Was auch sonst?
Der Verkäufer hat nur zugesichert, dass der Vorbesitzer (der Privatbesitzer) ihm versichert hat, dass das Fahrzeug nicht als Mietwagen genutzt wurde. Der TE hat nichts vorgebracht, warum diese Zusage des Verkäufers nicht zutreffend sein sollte. ...
Laut Eingangsfred des TE hat er vom Händler gekauft. Und da steht nichts davon, dass der Vorbesitzer irgendetwas versichert hätte. Da steht ganz platt: Nutzung als Taxi/Mietwagen: nein.
Und wenn der Händler, ohne das ganz genau zu wissen, ankreuzt, dann ist das sein Problem. NIcht das des Käufers. Auch wenn der eine oder andere hier mitschreibende Händler 😁 das anders sehen will.
Aber wenn ihr meint... vielleicht erfahre ich ja in ein, zwei Jahren, wie das ganze ausgegangen ist 😉
Zitat:
@Blubber-AWD schrieb am 9. Dezember 2021 um 16:00:10 Uhr:
Laut Eingangsfred des TE hat er vom Händler gekauft. Und da steht nichts davon, dass der Vorbesitzer irgendetwas versichert hätte. Da steht ganz platt: Nutzung als Taxi/Mietwagen: nein.
Ich habe den TE übrigens zitiert. Da bringt es nichts, wenn du anschließend erzählst, dass der das ja gar nicht im Eingangsfred geschrieben hat. Stimmt, war nicht der Eingangsfred, die Info hat er nachgeschoben, aber deshalb ist sie nicht weniger wert.
@Luk2012: Du meinst das hier?
"Der Händler, von dem der TE das Auto gekauft hat, hat die Information vom Vorbesitzer bekommen. Das ist die zugesicherte Eigenschaft, nicht mehr, nicht weniger (und eben nicht, dass der Händler dafür garantiert, dass es kein Mietwagen war)."
Das ändert gar nichts an meiner Auffassung, im Gegenteil, das macht es noch schlimmer, sofern der TE einen Vertrag mit dem Händler hat und nicht - von diesem nur vermittelt - mit dem Vorbesitzer. Der Händler hat eine eigene Erklärung abgegeben "Nix Mietwagen". Und es interessiert einen feuchten Staub, woher er diese Schlauheit hat.
Den hier meine ich. Hier sagt der TE klar, dass der Händler, von dem er das Fahrzeug gekauft hat, im Vertrag sich bzgl. der Mietwagengeschichte nur auf die Aussage desjenigen stützt, von dem der Händler es erworben hat.
Zitat:
Zitat:
@revxx schrieb am 7. Dezember 2021 um 18:36:39 Uhr:
Das Fahrzeug wurde laut Vorbesitzer als Taxi-/Miet-/Fahrschulwagen gefahren (ja/Nein zum ankreuzen, nein angekreut)
Ich verstehe den TE hier so, dass das der Passus aus dem Kaufvertrag ist. Also dass der rote Satz der Vordrucksatz ist und dann dahinter die Möglichkeit besteht Ja oder Nein anzukreuzen, wobei Nein angekreuzt wurde.
Eben, es wurde NEIN angekreuzt. Und das ist insoweit eine eigene Erklärung des Händlers, an der er sich wird festhalten lassen müssen. Denn auch der Händler kannte den Brief und den Voreintrag, es kommt dabei eben nicht nur auf das an, was der unmittelbare Vorbesitzer gemacht hat, denn dem Auto bleibt die Qualität als Ex-Mietwagen erhalten.
Vielleicht stellt der TE ja freundlicherweise den entsprechenden Passus hier als Ablichtung ein, dann müssen wir nicht verschiedene Versionen diskutieren.
Natürlich ist das eine eigene Erklärung, aber eben nur die Erklärung, dass laut Vorbesitzer das so ist.
Zitat:
@Luk2012 schrieb am 9. Dezember 2021 um 16:24:54 Uhr:
Natürlich ist das eine eigene Erklärung, aber eben nur die Erklärung, dass laut Vorbesitzer das so ist.
Nein, siehe oben. Das ist ein billiger und gerne genommener Trick, sich auf die Angaben des Vorbesitzers zurückzuziehen, genauso wie "km-Stand abgelesen"(*).
Der Händler WUSSTE, dass die Karre ein Ex-Mietwagen ist. Da kann er nicht sagen "Aber der Vorbesitzer sagt doch nein!"
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(*) klar, und zwar, nachdem der Tacho zurückgedreht wurde
Das hatten wir schon, dass lediglich ein Firmeneintrag auf ein Unternehmen, welches u.a. Autos vermietet nicht aussagt, dass das auch ein Mietwagen tatsächlich war. Woher soll der Händler nun mehr Informationen haben?
Zitat:
@Luk2012 schrieb am 9. Dezember 2021 um 16:32:37 Uhr:
Das hatten wir schon, dass lediglich ein Firmeneintrag auf ein Unternehmen, welches u.a. Autos vermietet nicht aussagt, dass das auch ein Mietwagen tatsächlich war. Woher soll der Händler nun mehr Informationen haben?
Ich gebs auf. Vielleicht folgt ja doch ein Prozess (die Verhandlung dauert bei einem vernünftigen Richter max. 20 Minuten) und der TE postet den Ausgang hier.