Gebrauchtwagenkauf entpuppt sich als alter Mietwagen

Hallo zusammen,

ich hoffe das hier ein paar rechtlich versierte Leute sind, die mir helfen können.

Ich habe mir vor kurzem ein Gebrauchtwagen von einem Händler gekauft, der laut Autohaus zwei Vorbesitzer hat. EZ war anfang 2018 und Kilometerstand 70000.

Jetzt wurde bei dem Kaufvertrag die Zeile "Als Mietwagen/Taxi genutzt" mit nein angekreuzt.
Nach Zusendung des Fahrzeugbriefes stellte sich raus, dass der erste Besitzer eine Autovermietung war. Die zweite Person war eine Privatperson.

Kann mir wer sagen, wie da aktuell die Rechtslage ist? Ist es möglich von dem Kauf zurück zu treten oder eine Preisminderung zu erlangen? Im Internet findet man Rechtssprechungen von Anfang der 2000er die dies bejahen, allerdings auch welche, die sich nur auf Gebrauchtwagen mit einem Vorbesitzer beziehen.

An sich würde ich das Auto gerne behalten, jedoch hätte ich den Kaufpreis so wohl nicht gezahlt, hätte ich gewusst, dass es ein Mietwagen war.

Ich hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen.

Sollten noch Fragen offen sein, beantworte ich diese gerne.

Viele Grüße
revxx

285 Antworten

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 8. Dezember 2021 um 15:38:57 Uhr:



Zitat:

@remix schrieb am 08. Dez. 2021 um 15:19:09 Uhr:


das behauptest Du jetzt so - ich hatte den TS so verstanden, dass er diese Information jetzt erst im Nachgang auf seine Anfrage an den Vorbesitzer erhalten hat ;

Die Informationen standen schon im Kaufvertrag.

Jetzt Mal ganz nüchtern.
- War das Fahrzeug ein Mietwagen?
Wissen wir nicht. Wird er auch lt. Gesetz nie gewesen sein. (Das sind in 99% nicht von Sixt, Avis, Europcar o.ä., sondern private Fuhrunternehmen)

- Im Kaufvertrag wurde angekreuzt, dass der Vorbesitz kein Mietwagen / Taxi war.

Ich sehe immer noch keine Beweise.
Was soll denn vor Gericht erreicht werden, wenn der Verkäufer die Angaben im Kaufvertrag richtig angekreuzt hat? Im Gegenteil, der Verkäufer hat wahrheitsgemäß die Angabe angekreuzt. Dafür kann man ihn schlecht "verurteilen".
.......

nur mal so zur Erinnerung:

Zitat:

@revxx schrieb am 7. Dezember 2021 um 18:36:39 Uhr:


@MZ-ES-Freak
Das Fahrzeug wurde laut Vorbesitzer als Taxi-/Miet-/Fahrschulwagen gefahren (ja/Nein zum ankreuzen, nein angekreut)

der TS hat also die Info vom Vorbesitzer erhalten....

Zitat:

@remix schrieb am 8. Dezember 2021 um 16:14:24 Uhr:


der TS hat also die Info vom Vorbesitzer erhalten....

Der Händler, von dem der TE das Auto gekauft hat, hat die Information vom Vorbesitzer bekommen. Das ist die zugesicherte Eigenschaft, nicht mehr, nicht weniger (und eben nicht, dass der Händler dafür garantiert, dass es kein Mietwagen war).

Zitat:

@Luk2012 schrieb am 8. Dezember 2021 um 16:23:31 Uhr:



Der Händler, von dem der TE das Auto gekauft hat, hat die Information vom Vorbesitzer bekommen. Das ist die zugesicherte Eigenschaft, nicht mehr, nicht weniger (und eben nicht, dass der Händler dafür garantiert, dass es kein Mietwagen war).

Aber nicht doch. Dann hätte der Händler, der "kein Mietwagen" angekreuzt hat, diese Aussage einschränken müssen ("nach meinem Wissen kein Mietwagen" oder "lt. Angaben des Vorbesitzers kein Mietwagen"😉. Für solchermaßen wohlwollende Auslegungen, wie du sie vornimmst, ist definitiv kein Raum. Zumal auch für ihn der erste Halter, das Mietwagenunternehmen, aus dem Brief ersichtlich war und er dann eben erst recht eine solche Zusicherung nicht vornehmen darf.

Mietwagenunternehmen oder Vermietwagenunternehmen?

Der TE hat gepostet in KV stand:
Das Fahrzeug wurde laut Vorbesitzer als Taxi-/Miet-/Fahrschulwagen gefahren (ja/Nein zum ankreuzen, nein angekreut)

Also hat der Verkäufer genau das angekreuzt..was Du möchtest.

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Zitat:

@windelexpress schrieb am 8. Dezember 2021 um 16:33:52 Uhr:


Mietwagenunternehmen oder Vermietwagenunternehmen?

zieh Dich doch nicht an diesem kleinen Unterschied hoch. Jeder weiß, was gemeint ist. In keinem Kaufvertragsvordruck steht das Wort "Selbstfahrer-Vermietfahrzeug". Da lacht der Richter zweimal und fragt, ob man Haare spalten wolle.

Hier lachst nur Du.

Mz hat Dir den Unterschied doch auch schon erklärt. Man muss es nur verstehen wollen. Dann klappt das Buchgeld

Wenn der zitierte Satz des TE so im KV steht, und das Fahrzeug kein Taxi, kein Mietwagen, kein Fahrschulwagen war,dann ist nichts zu beanstanden.

Denn wie zum xten Male hier geschrieben, von Selbstfahrervermiet.Fzg was das Fahrzeug nicht gewesen sein soll, steht nichts im KV.

Zitat:

@remix schrieb am 08. Dez. 2021 um 16:14:24 Uhr:


*@revxx schrieb am 7. Dezember 2021 um 18:36:39 Uhr:*
@MZ-ES-Freak
Das Fahrzeug wurde laut Vorbesitzer als Taxi-/Miet-/Fahrschulwagen** gefahren** (ja/Nein zum ankreuzen, nein angekreut)

der TS hat also die Info vom Vorbesitzer erhalten....

Ich glaube das hast du falsch verstanden.
Das ist der Text aus dem Kaufvertrag.
Weil ich wissen wollte, was genau drin steht.

Zitat:

@remix schrieb am 8. Dezember 2021 um 15:19:09 Uhr:


das behauptest Du jetzt so ...

Der Zusatz "lt. Vorbesitzer" ist der Showstopper. Dazu kann es keine zwei Meinungen mehr geben.

Zitat:

@63er-joerg schrieb am 8. Dezember 2021 um 14:46:40 Uhr:


Irgendwas verstehe ich hier jetzt nicht 😕

Wenn ein Auto in seinem ersten Leben ein Mietauto ist, dann verkauft wird, muss der Verkäufer "Mietwagen" im Vertrag ankreuzen, weil er es ja ist/war. Der zweite Besitzer nutzt dieses Auto jetzt völlig normal, als sein privates normal genutztes Auto. Wenn er dieses Auto dann wieder verkauft, dann muss er doch nicht "Mietwagen" ankreuzen 😕

Genau.

Natürlich sichert man all diese Eigenschaften - Unfallfreiheit / ATM / Mietwagen ... u.s.w. nur für die eigene Haltedauer zu.

Niemals nicht für die Zeit davor. Wie d*mlich müsste man sein? Kann man ja aus eigener Kenntnis alles nicht wissen.

Jeder brauchbare KV hat die Ausschlüsse "soweit bekannt" und / oder "während es sein Eigentum war".

Zitat:

@windelexpress schrieb am 8. Dezember 2021 um 16:48:47 Uhr:


Denn wie zum xten Male hier geschrieben, von Selbstfahrervermiet.Fzg was das Fahrzeug nicht gewesen sein soll, steht nichts im KV.

es wird darauf ankommen, was ein verständiger Bürger unter der Klausel versteht. Und nicht ein haarespaltender Forumsweiser. Und der verständige Bürger versteht unter einem Mietwagen eben das Selbstfahrer-Vermietfahrzeug.

Das ist Deine unbewiesene Meinung.

Der interessierte verständige Bürger kann auch erklärt bekommen was der Unterschied ist und wird es auch verstehen,so er denn will.

Und als Bonbon bekommt er noch den Hinweis, dass es sogar die Nutzung als Selbstfahrervermiet.fzg/Mietwagen gibt.

Nimmst Du Dir das eVB-Handbuch des GDV und kannst mal nachschlagen.

Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 8. Dezember 2021 um 16:25:50 Uhr:


Aber nicht doch. Dann hätte der Händler, der "kein Mietwagen" angekreuzt hat, diese Aussage einschränken müssen ("nach meinem Wissen kein Mietwagen" oder "lt. Angaben des Vorbesitzers kein Mietwagen"😉.

Zitat:

@revxx schrieb am 7. Dezember 2021 um 18:36:39 Uhr:


Das Fahrzeug wurde laut Vorbesitzer als Taxi-/Miet-/Fahrschulwagen gefahren (ja/Nein zum ankreuzen, nein angekreut)

Ich verstehe den TE hier so, dass das der Passus aus dem Kaufvertrag ist. Also dass der rote Satz der Vordrucksatz ist und dann dahinter die Möglichkeit besteht Ja oder Nein anzukreuzen, wobei Nein angekreuzt wurde.

Genau so hat der TE es auch gepostet und ist für mich ziemlich unmissverständlich.

Streiche "ziemlich".

Das kann man garnicht falsch verstehen außer man möchte es unbedingt.

Einige wollen eben nicht verstehen, das der Vorbesitzer das Fahrzeug eben nicht als Mietwagen genutzt hat.
Warum das nicht verstanden wird ist mir Schleierhaft

Zitat:

Jetzt wurde bei dem Kaufvertrag die Zeile "Als Mietwagen/Taxi genutzt" mit nein angekreuzt.
Nach Zusendung des Fahrzeugbriefes stellte sich raus, dass der erste Besitzer eine Autovermietung war. Die zweite Person war eine Privatperson.

Zitat aus dem Eingangspost des TE.

Was genau gibt es hier misszuverstehen oder bauernschlau umzudeuten?

Der Verkäufer hat angekreuzt, das Auto sei nicht als Mietwagen/Taxi genutzt worden.
Sowohl der Verkäufer wie auch der Vorbesitzer waren - anders als der Käufer - zu diesem Zeitpunkt oder früher im Besitz des Fahrzeugbriefs, aus dem sich das Ersteigentum der Mietwagenklitsche ergibt.
Also ist bereits das Ankreuzen dieses Formulartextes bei "nein" eine bewusste und gezielte Irreführung des jetzigen Käufers. Und da können die auch nicht griffelspitzig argumentieren, Eigentum bedeute nicht gleichzeitig auch Nutzung - dazu wurde oben ja schon ausreichend viel geschrieben.
Und beiden war bewusst, dass dieser Punkt für einen Käufer ein wert- / preisbildender Faktor ist. Es kommt auf den Empfängerhorizont an, also darauf, wie der Erklärungsempfänger den Satz verstehen wird, und nicht darauf, wie man eine Klausel oberschlau auch noch lesen könnte.
Jura, 1. Semester, Zivilrecht Allgemeiner Teil und Allgemeines Kaufrecht... gehört soweit auch zu jeder kaufmännischen Ausbildung.

Was glaubt ihr denn, wird ein Richter hier allen Ernstes sagen? 🙄

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