Gebrauchtwagenkauf entpuppt sich als alter Mietwagen
Hallo zusammen,
ich hoffe das hier ein paar rechtlich versierte Leute sind, die mir helfen können.
Ich habe mir vor kurzem ein Gebrauchtwagen von einem Händler gekauft, der laut Autohaus zwei Vorbesitzer hat. EZ war anfang 2018 und Kilometerstand 70000.
Jetzt wurde bei dem Kaufvertrag die Zeile "Als Mietwagen/Taxi genutzt" mit nein angekreuzt.
Nach Zusendung des Fahrzeugbriefes stellte sich raus, dass der erste Besitzer eine Autovermietung war. Die zweite Person war eine Privatperson.
Kann mir wer sagen, wie da aktuell die Rechtslage ist? Ist es möglich von dem Kauf zurück zu treten oder eine Preisminderung zu erlangen? Im Internet findet man Rechtssprechungen von Anfang der 2000er die dies bejahen, allerdings auch welche, die sich nur auf Gebrauchtwagen mit einem Vorbesitzer beziehen.
An sich würde ich das Auto gerne behalten, jedoch hätte ich den Kaufpreis so wohl nicht gezahlt, hätte ich gewusst, dass es ein Mietwagen war.
Ich hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen.
Sollten noch Fragen offen sein, beantworte ich diese gerne.
Viele Grüße
revxx
285 Antworten
Zitat:
@remix schrieb am 7. Dezember 2021 um 22:01:40 Uhr:
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 7. Dezember 2021 um 20:27:16 Uhr:
....
Sonst müsste es ja nach 4. Hand auch heißen, alle Vorbesitzer als Taxi/Miet-/Fahrschulwagen gefahren ja/nein zum ankreuzen. Wie weit will man das dann treiben?aber das gehört doch auch nach 4. Hand immer noch zur Fahrzeughistorie......
Um mal ehrlich zu sein solltet ihr den teil der Diskussion jetzt mal beenden. Das wurde hier schon auf vorherigen Seiten, und sogar auch in einigen anderen Beiträgen mehrmals durchgekaut.
Seht einfach ein, dass ihr euch nicht einig werdet, egal wie lange ihr euch noch im Kreis dreht!
Zitat:
@remix schrieb am 7. Dezember 2021 um 17:00:35 Uhr:
bei dem Haltereintrag Sixt im "KFZ-Brief" hätte ein seriöser Verkäufer m.E. auf die Historie eingehen müssen, schon im eigenem Interesse.....
Er MUSS ganz sicher nicht. Natürlich kann ein Käufer deshalb Pickel entwickeln, aber aus einem Pickel leiten sich keine Ansprüche ab. Der Haltereintrag, wie auch der Pickel, sind kein (Anscheins-)Beweis. Der einzige der MUSS, ist ein Käufer, der Kohle sehen will, weil er eine Falschangabe auf dem Kaufvertrag unterstellt. Dieser MUSS darlegen, dass die Angabe falsch ist.
Es ist kaum zu glauben.
Jetzt geht es schon über 12 Seiten, dabei war spätestens nach der zweiten Seite völlig klar:
- auf dem Markt werden solche Autos niedriger gehandelt, ob zu Recht oder zu Unrecht, ist egal
- die Minderung ist ca. 10%
- der Verkäufer hat die Angabe bewußt oder unbewußt falsch gemacht
- dem Käufer steht ein Nachlaß oder Rückgängigmachen des Geschäfts zu, wie weit er das betreiben will, ist seine Sache
Der Unterschied Mietwagen/Selbstfahrervermietfahrzeug usw. ist egal, das wird kein Richter dem privaten Endkunden zumuten, unterscheiden zu können.
Und wenn es hart auf hart geht, ist garantiert feststellbar ob/daß das Fahrzeug vermietet wurde und nicht "zufällig" der erste Halter eine Mietwagenfirma war.
Zitat:
@nogel schrieb am 8. Dezember 2021 um 12:44:34 Uhr:
... dabei war spätestens nach der zweiten Seite völlig klar:
Nichts von alldem stand seit Seite 2 fest und nichts von alldem ist auf Seite 12 richtig.
Richtig ist nur: Hätte der TE die beiden wesentlichen Angaben:
https://www.motor-talk.de/.../...als-alter-mietwagen-t7200698.html?...
gleich kundgetan und nicht bewusst verschwiegen hätte es keine 12 Seiten gebraucht:
Das Fahrzeug wurde laut Vorbesitzer als Taxi-/Miet-/Fahrschulwagen gefahren (ja/Nein zum ankreuzen, nein angekreut)
Damit hat der Verkäufer alle richtig gemacht und ist aus der Nummer raus. Der Vorbesitzer aus Sicht des Händlers war eine Privatperson.
und:
Und im allgemeinen habe ich nirgends geschrieben, dass es Sixt als Autovermietung war.
Damit wars dann wohl auch kein Mietwagen. Irgendeinen Grund wirds haben dass auch auf Nachfrage nicht mitgeteilt wuirde welcher Teil von Sixt da in der ZB stand.
Insofern liegt @Reinhard69 damit:
Zitat:
@Reinhard69 schrieb am 7. Dezember 2021 um 17:53:11 Uhr:
Moderne Rosstäuscher!
Augen auf vor dem Kauf, sonst gehen die Augen hinter auf....Aber so Spezialisten welche nach geraumer Zeit nachverhandeln wollen passen dann auch ganz gut dazu.
Aber Nein, dann heult man in einem Forum rum. Echte Männer werden halt auch immer weniger.
und insbesondere mit den letzten drei Sätzen 100% richtig.
Der TE weiß ganz genau (oder müsste es nach 3 Sekunden des Nachdenkens wissen) dass hier auf redliche Weise im Nachgang nichts zu holen ist.
Ähnliche Themen
Zitat:
@nogel schrieb am 8. Dezember 2021 um 12:44:34 Uhr:
Es ist kaum zu glauben.Jetzt geht es schon über 12 Seiten, dabei war spätestens nach der zweiten Seite völlig klar:
- auf dem Markt werden solche Autos niedriger gehandelt, ob zu Recht oder zu Unrecht, ist egal
- die Minderung ist ca. 10%
- der Verkäufer hat die Angabe bewußt oder unbewußt falsch gemacht
- dem Käufer steht ein Nachlaß oder Rückgängigmachen des Geschäfts zu, wie weit er das betreiben will, ist seine SacheDer Unterschied Mietwagen/Selbstfahrervermietfahrzeug usw. ist egal, das wird kein Richter dem privaten Endkunden zumuten, unterscheiden zu können.
Und wenn es hart auf hart geht, ist garantiert feststellbar ob/daß das Fahrzeug vermietet wurde und nicht "zufällig" der erste Halter eine Mietwagenfirma war.
Dass solche Fahrzeuge auf dem Markt niedriger gehandelt werden, ist sicher richtig. Aber sicherlich nicht in dem Maße, dass ein solches Fahrzeug mit jedem Weiterverkauf zusätzlich verliert. Abgesehen davon hat man doch spätestens ab Dritter Hand eh nicht mehr so genaue Vergleichsmöglichkeiten. Selbst bei etwa vergleichbaren nicht ex Miet- oder sonst was Wagen, gibt es ja Preisunterschiede.
Eines noch:
Zitat:
@PHIRAOS schrieb am 8. Dezember 2021 um 13:20:34 Uhr:
Dass solche Fahrzeuge auf dem Markt niedriger gehandelt werden, ist sicher richtig.
Diese Fahrzeuge kommen nach 3, oft 6 und spätestens nach 12 Monaten in den Handel. Vor sämtlichen Leasing- und Finanzierungsrückläufern.
Mit welchen anderen möchte man das Preisniveau denn vergleichen ? Diese ganz jungen Gebrauchten sind fast ausnahmslos Mietfahrzeuge, nach welchem Mietmodell auch immer, oder Vorführer oder irgendsowas.
Ich wäre mal sehr gespannt auf den Nachweis (!) einer Preisdifferenz nach bspw. 36 Monaten für Fahrzeuge mit dem Merkmal "Mieter" in den ersten 6 Monaten gegenüber einem anderen ohne dieses.
Zitat:
@Pfuschwerk schrieb am 8. Dezember 2021 um 12:57:41 Uhr:
Der TE weiß ganz genau (oder müsste es nach 3 Sekunden des Nachdenkens wissen) dass hier auf redliche Weise im Nachgang nichts zu holen ist.
vielleicht solltest Du akzeptieren, dass es darüber immer noch zwei Meinungen gibt.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 8. Dezember 2021 um 14:17:34 Uhr:
Zitat:
@Pfuschwerk schrieb am 8. Dezember 2021 um 12:57:41 Uhr:
Der TE weiß ganz genau (oder müsste es nach 3 Sekunden des Nachdenkens wissen) dass hier auf redliche Weise im Nachgang nichts zu holen ist.
vielleicht solltest Du akzeptieren, dass es darüber immer noch zwei Meinungen gibt.
Und das hat noch nicht 'mal was mit zwei Meinungen zu tun.
Der Beitrag ist eine echt freche Unterstellung.
Irgendwas verstehe ich hier jetzt nicht 😕
Wenn ein Auto in seinem ersten Leben ein Mietauto ist, dann verkauft wird, muss der Verkäufer "Mietwagen" im Vertrag ankreuzen, weil er es ja ist/war. Der zweite Besitzer nutzt dieses Auto jetzt völlig normal, als sein privates normal genutztes Auto. Wenn er dieses Auto dann wieder verkauft, dann muss er doch nicht "Mietwagen" ankreuzen 😕
Wenn man jetzt ein Auto aus dritter Hand kauft, feststellt es war in seinem ersten Leben (1.Hand) mal ein Mietwagen, dann besteht welches Problem ? Vor allem, wenn beide Vorbesitzer dieses FZ normal genutzt haben ? Das ich dann als VK selbstverständlich "Mietwagen" NICHT ankreuze, steht doch ausser Frage, oder ?
Und dass dann der neue Besitzer mir was anhaben will, weil der Wagen in erster Hand ein Mietauto war ? ...
Gruß Jörg.
die Eigenschaft als Ex-Mietwagen bleibt dem FZ erhalten, genau wie die Eigenschaft als Ex-Unfallwagen. Wenn ein Motor oder ein Getriebe in den ersten 35TKM misshandelt wurde, dann zeigt sich das unter Umständen erst später in Form von vorzeitigem Verschleiß. Ich würde das auch wissen wollen.
Wenn ich zusichere, dass das Fahrzeug kein Mietfahrzeug war, dann sollte ich sicher sein, dass es auch wirklich keiner war. Und das nicht ankreuzen, wenn ich weiß, dass ich das Auto aus der Vermietung gekauft habe.
Zitat:
@Pfuschwerk schrieb am 8. Dezember 2021 um 12:57:41 Uhr:
Nichts von alldem stand seit Seite 2 fest und nichts von alldem ist auf Seite 12 richtig.Richtig ist nur: Hätte der TE die beiden wesentlichen Angaben:
https://www.motor-talk.de/.../...als-alter-mietwagen-t7200698.html?...
gleich kundgetan und nicht bewusst verschwiegen hätte es keine 12 Seiten gebraucht:
Das Fahrzeug wurde laut Vorbesitzer als Taxi-/Miet-/Fahrschulwagen gefahren (ja/Nein zum ankreuzen, nein angekreut)
........
das behauptest Du jetzt so - ich hatte den TS so verstanden, dass er diese Information jetzt erst im Nachgang auf seine Anfrage an den Vorbesitzer von diesem erhalten hat ;
die frühere Nutzung als Mietwagen wurde Ihm gegenüber verschwiegen, und vertraglich sogar ausgeschlossen - das zu hinterfragen ist wohl legitim
Ich bin da zu 100% bei Kai R.
Zitat:
@remix schrieb am 08. Dez. 2021 um 15:19:09 Uhr:
das behauptest Du jetzt so - ich hatte den TS so verstanden, dass er diese Information jetzt erst im Nachgang auf seine Anfrage an den Vorbesitzer erhalten hat ;
Die Informationen standen schon im Kaufvertrag.
Jetzt Mal ganz nüchtern.
- War das Fahrzeug ein Mietwagen?
Wissen wir nicht. Wird er auch lt. Gesetz nie gewesen sein. (Das sind in 99% nicht von Sixt, Avis, Europcar o.ä., sondern private Fuhrunternehmen)
- Im Kaufvertrag wurde angekreuzt, dass der Vorbesitz kein Mietwagen / Taxi war.
Ich sehe immer noch keine Beweise.
Was soll denn vor Gericht erreicht werden, wenn der Verkäufer die Angaben im Kaufvertrag richtig angekreuzt hat? Im Gegenteil, der Verkäufer hat wahrheitsgemäß die Angabe angekreuzt. Dafür kann man ihn schlecht "verurteilen".
Auf welcher Grundlage soll Schadensersatz zivilrechtlich durchgesetzt werden?
Aber es ist schon okay, es gibt unterschiedliche Ansichten dazu. Dafür ist ja auch ein Forum hier.
Man kann sich natürlich auch juristische Hilfe holen, beim Juristen. Der will natürlich auch Geld sehen.
Bei den Erfolgsaussichten sicherlich rausgeschmissene Zeit und Geld.
Um welchen Fz. Kaufpreis handelt es sich denn überhaupt?
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 8. Dezember 2021 um 15:38:57 Uhr:
Bei den Erfolgsaussichten sicherlich rausgeschmissene Zeit und Geld.
das sagst Du so. Es bleibt Deine persönliche eigene Meinung. In jedem Fall sollte man das Gespräch mit dem Verkäufer suchen. Was der TE auch eigentlich tun wollte - vielleicht hören wir ja noch was.
Die Angabe "Kein Mietwagen" im Kaufvertrag ist die Zusicherung einer Eigenschaft - also das bewusste Dafüreinstehenwollen, dass eine bestimmte Eigenschaft vorliegt oder eben nicht vorliegt. Man könnte das auch eine Art Garantiehaftung nennen. Ich weiss gar nicht, weshalb ihr euch hier so über "beweisbar" oder "nicht beweisbar" aufregt. Das spielt alles keine Rolle.
Zitat:
@Blubber-AWD schrieb am 8. Dezember 2021 um 16:04:49 Uhr:
Ich weiss gar nicht, weshalb ihr euch hier so über "beweisbar" oder "nicht beweisbar" aufregt. Das spielt alles keine Rolle.
Dass diese Eigenschaft nicht gegeben ist, muss der TE im Zweifelsfall beweisen. Darum spielt die Beweisbarkeit sehr wohl eine Rolle.