Gebrauchtwagenkauf - Defekt an der Lenksäule entdeckt
Hallo liebe Community,
habe mir privat ein Auto gekauft für 2900€
Ich habe eine Probefahrt gemacht, alles ok.
Nun war ich in der Werkstatt und es wurde ein Defekt an der Lenksuäle festgestellt, so dass diese ausgetauscht werden muss.
Der Wagen hat ca 70000km gelaufen und im November TÜV bekommen.
Im Kaufvertrag steht ausdrücklich, dass keine Gewährleistung besteht usw.
Der Verkäufer hat Schäden eingetragen (beule dach, beule tür, parkrempler)
hab ich eine Chance, irgendwas geltend zu machen? habe mich schon sehr lange im netz schlau gemacht und keine passende antwort gefunden.
Der verkäufer ist kein kfz-fach mann sondern macht seine geschäft mit PCs.
Ist davon auszugehen, dass er das wusste?
könnt ihr mir paar tips geben?
46 Antworten
schon geschehen. leider kein treffer. ich komme aus Bernburg und der verkäufer des anderen artikels aus Plön. habe mein auto in Bernburg gekauft. da wohnt auch der verkäufer meines Autos
also ich weiss nicht, wieso man ein auto für 2900 euro kauft und erwartet ein perfektes exemplar erwischt zu haben, ohne sich vorher auch nur mal die Mühe / den Aufwandt zu machen, mal VORHER kurz zur Dekra zu fahren und ein gutachten erstellen zu lassen. Das hätte in diesem (und vielen anderen Fällen) schon ausgereicht um besagtes Fahrzeug nicht zu kaufen, bzw vorher den Preis zu drücken.
JETZT brauchst du das ga rnicht mehr probieren. Meiner Meinung nach aussichtslos. Er hat doch schon die Beulen sogar eingetragen, da gehe ich davon aus, dass er es nicht arglistig verschwiegen hat. und wie gesagt, selbst wenn ist es leider großes Pech, weil du hier in der Beweispflicht bist und es nicht beweisen können wirst, da es scheinbar kein offensichtlicher Schaden war und du das Auto auch probe gefahren bist. und wäre es ein offensichtlicher schaden gewesen, hättest du es nicht kaufen dürfen, bzw, würde man dich später fragen warum du es gekauft hast, wenn du wusstest, dass der schaden vorliegt.
der verkäufer hat auch nen ganz anderen namen. ich hatte ja seinen ausweis gesehen und alles.
wäre zu schön gewesen
Zitat:
Original geschrieben von self
Don't feed the trolls.Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
😕
😁
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Zitat:
Original geschrieben von wotsefack1974
der verkäufer hat auch nen ganz anderen namen. ich hatte ja seinen ausweis gesehen und alles.wäre zu schön gewesen
nicht Namen und Wohnort, sondern Fahrgestellnummern austauschen. Nur das gibt Gewissheit.
O.
er hat ne ganz andere nummer. hat mir ne kopie seiner fahrgestellnummer geschickt, vom kaufvertrag.
ich habe einen kaufvertrag von adac bekommen. das ist so zum ausfüllen. er hat autoscout
genug davon.. kann mir sonst keiner weiter tips geben? was ich zu beachten habe ob ich chancen habe o.ä?
ich blick jetzt nicht ganz durch was mit dem ausweis gewesen sein soll...
dennoch, so wie beschrieben, gibt es keine chancen, hat man dir ja mehrfach dargelegt. sorry. oder du risikierst es dir einen gutachter zu nehmen und einen großen prozess zu machen, aber selbst den würdest du wohl verlieren, bzw, nicht eindeutig gewinnen!
Zitat:
Original geschrieben von FighterOne
also ich weiss nicht, wieso man ein auto für 2900 euro kauft und erwartet ein perfektes exemplar erwischt zu haben, ohne sich vorher auch nur mal die Mühe / den Aufwandt zu machen, mal VORHER kurz zur Dekra zu fahren und ein gutachten erstellen zu lassen. Das hätte in diesem (und vielen anderen Fällen) schon ausgereicht um besagtes Fahrzeug nicht zu kaufen, bzw vorher den Preis zu drücken.
Wenn man vorgestern gewusst hätte, was man heute weiss, dann hätte man gestern nicht den Fehler gemacht.
O.
Zitat:
Original geschrieben von FighterOne
also ich weiss nicht, wieso man ein auto für 2900 euro kauft und erwartet ein perfektes exemplar erwischt zu haben, ohne sich vorher auch nur mal die Mühe / den Aufwandt zu machen, mal VORHER kurz zur Dekra zu fahren und ein gutachten erstellen zu lassen. Das hätte in diesem (und vielen anderen Fällen) schon ausgereicht um besagtes Fahrzeug nicht zu kaufen, bzw vorher den Preis zu drücken.JETZT brauchst du das ga rnicht mehr probieren. Meiner Meinung nach aussichtslos. Er hat doch schon die Beulen sogar eingetragen, da gehe ich davon aus, dass er es nicht arglistig verschwiegen hat. und wie gesagt, selbst wenn ist es leider großes Pech, weil du hier in der Beweispflicht bist und es nicht beweisen können wirst, da es scheinbar kein offensichtlicher Schaden war und du das Auto auch probe gefahren bist. und wäre es ein offensichtlicher schaden gewesen, hättest du es nicht kaufen dürfen, bzw, würde man dich später fragen warum du es gekauft hast, wenn du wusstest, dass der schaden vorliegt.
gibts da irgendeine gesetzliche grundlage? oder irgendwelche seiten von anwälten wo man sowas auch nach lesen kann? mfg
@ go-4-golf
große klasse 😮... warum geht denn dann keiner auf nummer sicher, der nicht auf der nase landen will???
@zum TE:
klar gibts da was rechtliches, alleine dein kaufvertrag sagt schon eniges aus: unter ausschluss jeglicher haftung oder gekauft wie gesehen
Zitiert nach: www.autorecht24.de/Autokauf/Gebrauchtwagen/gebrauchtwagen.html 08.01.2010
"Gebrauchtwagen
Hier Sie nützliches rund um den Gebrauchtwagenkauf.
Selbst wachsame Autokäufer werden beim Gebrauchtwagenkauf mal überrumpelt. sei es durch versteckte und verschwiegene Mängel oder das Kleingedruckte in einem unübersichtlichen Kaufvertrag.
Hier geben wir Ihnen Tips, die Ihnen helfen, solche situationen zu vermeiden:
Gebrauchte werden in der Regel unter Aussschluß jeglicher Gewährleistung verkauft. Etwas günstiger sind Klauseln, wie “gekauft wie besichtigt” oder “gekauft wie Probe gefahren”, denn hier sind bestimmte Mängel nicht ausgeschlossen. Der Halter kann nicht immer alle Vorschäden kennen. Besonders bei Autos mit mehreren Vorbesitzern ist der Verkäufer hier häufig aus dem Schneider.
Beim Kauf vom Händler ist eine Rückgabe des Wagens oder eine Kaufpreisminderung teilweise möglich, in manchen Fällen sogar trotz Gewährleistungsausschluß, denn der Händler ist zu größerer Sorgfalt verpflichtet, als ein privater Verkäufer. Gute Händler geben auch auf Gebrauchtfahrzeuge eine entsprechende Garantie. Ab 01.01.2002 muß beim Kauf eines Verbrauchers vom Unternehmer7Händler eine Mindestgewährleistung von 1 Jahr gegeben werden. Grundsätzlich gilt, der Gewährleistungsausschluß oder der Verzicht uaf ein Gütesiegel oder eine Gebrauchtwagengarantie sollten nicht voreilig zum Gegenstand von Preisverhandlungen gemacht werden, da man in ein Auto letztendlich nicht hineinsehen kann und der Ärger erst später kommt. Unter Umständen kommt den Käufer dieser Verzicht letztendlich teurer als der hierdurch heruntergehandelte Preisabschlag.
Ansonsten beträgt die Verjährungsfrist für die Mängelgeltendmachung im allgemeinen bei Käufen ab 01.01.2002 nach dem neuen Kaufrecht 2 Jahre, für Gebrauchtfahrzeuge (beim Kauf des Verbrauchers vom Unternehmer) jedoch nur mindestens 1 Jahr ( früher 6 Monate).
Der Verkäufer haftet für im Vertrag zugesicherte Eigenschaften (ein Vertrag kann auch mündlich geschlossen werden, allerdings ist dann die Beweislage oftmals problematisch). Jedoch ist nicht jede Anpreisung gleich automatisch eine vertragliche Zusicherung. zusicherungen sollten immer ausdrücklich im schriftlichen Vertrag festgehalten werden.
Bei arglistigen Täuschungen , z.B. kennt und verschweigt der Verkäufer erhebliche Mängel, so ist Rückgabe des KFZ, Kaufpreisminderung oder Schadensersatz (wahlweise) sogar 30 Jahre lang möglich (ab 01.01.2002 neue Regelung). Allerdings muß der Geschädigte Mangel und Arglist beweisen (oft problematisch).
Im Zweifel sollte man den Gebrauchten von einem Fachmann oder Sachverständigen schon vor dem Kauf untersuchen lassen.
Sie sollten zu einem Verkaufsgespräch grundsätzlich nie allein gehen.
Die Kaufpreiszahlung sollte grundsätzlich schriftlich quittiert werden. Leisten Sie keine Vorauszahlungen. Es ist üblich erst bei Wagenübergabe oder Übergabe des Briefes zu zahlen.
Kaufen Sie kein Fahrzeug ohne Papiere.
Vor einer Probefahrt von dem potentiellen Käufer Sicherheit geben und Führerschein zeigen lassen.
Unbedingt die Ummeldungsmodalitäten im Kaufvertrag regeln, Versicherung sollte nur noch für die Rückfahrt des Käufers gelten. Am besten gleich das Auto gemeinsam ummelden.
Achten Sie auf TÜV/ASU Plakette und Kilometerstand. Nehmen Sie diese Daten in den Kaufvertrag auf. Auch die Zusicherung der Unfallfreiheit sollte im Kaufvertrag ausdrücklich festgehalten werden.Sichern Sie als Verkäufer niemals Unfallfreiheit zu, wenn Sie sich nicht ganz sicher sind.
TC Tölle Consulting, Bielefeld 2002"