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Neues Thema: weiterer Schaden nach Abrechnung über KVA entdeckt

Themenstarteram 10. März 2018 um 15:00

Hallo!

Meine Freundin ist unser Hausmeister ans Auto (Ford Ka RU8) gefahren. Würde alles über dich Versicherung geregelt und nach Kostenvoranschlag abgerechnet. Der Schaden war lediglich ein Kratzer in der Heckstossstange und das Rücklicht ist gesprungen. Die Versicherung hat auch schon gezahltY

Heute beim austauschen des Rücklichts ist mir aufgefallen das unter der Lampe Bzw an der Seite, je nach Winkel Sicht man es auch im verbauten Zustand. Ein Kratzer, das Rücklicht muss so fest in die Karosserie gedrückt worden sein, das der Lack bis aufs Blech abgeplatzt ist.

Dann direkt die Versicherung angerufen und am Dienstag kommt der Gutachter wieder. Jetzt mal zu meiner Frage:

Da die Stelle versteckt ist. Wird die nur ausgebessert oder richtig lackiert? Weil eigentlich sagt jeder Lackierer bei dem Metalliclack kann man nur die Bauteile komplett lackieren. Will nicht das der Gutachter Bzw die Versicherung den Schaden „abwinken“ oder der gleichen.

 

 

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Beste Antwort im Thema

In diesem Fall würde ich von der Einschaltung eines zusätzlichen Sachverständigen und eines Rechtsanwaltes abraten.

Das wäre IMO unverhältnismäßig und die Kostenübernahme durch die gegnerische Versicherung für mich kaum denkbar.

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Gib Deinem Thread mal einen Titel.

Und wer ist wem ins Auto gefahren.

'MEINE Freundin ist unser Hausmeister ins Auto gefahren"

Könnte heißen:

Meine Freundin ist unserem Hausmeister ins Auto gefahren !

Oder

Meiner Freundin ins unser Hausmeister ins Auto gefahren!

Was ist den der Fall?

Gruß m

Mein Freundin ist Hausmeister;)

Die Stelle wird mit richtigem Lack ausgebessert.

Hat sie am Kotflügel Vorschäden?

Das ist an einer verdeckten Stelle.

Das wird zwar ordentlich Grundiert und Nachlackiert.

Aber nur dieser Bereich und nicht das halbe Auto.

So aus Laiensicht, wenn die Kratzer darunter vom "Crash" stammen, was steht denn im KVA zum Thema lackieren? Ob da jetzt zwei cm mehr oder weniger gemacht werden, sollte doch eigentlich keine Rolle spielen.

Themenstarteram 10. März 2018 um 21:08

Also laut Lackierer kann diese Farbe nicht beilackiert werden...

 

Sorry der Hausmeister ist meiner Freundin ans Auto gefahren...

Silbermetallictöne sind da wirklich schwierig zu handhaben. Dann beauftrage einen unabhängigen SV mit einem Schadensgutachten und einen Anwalt mit der Durchsetzung. Das sieht nach Streit aus.

Themenstarteram 10. März 2018 um 21:16

Okay danke! Werde das Gutachten abwarten und wenn da abgeblockt wird, werde ich das mit dem Anwalt in die Wege leiten...

Was erwartest du?

Komplettlackierung?

Die Stelle sieht man nicht, ohne die Leuchte abzubauen.

Wenn ein Minderwert verbleibt, gibt es dafür eine angemessene Entschädigung.

Es ist sinnvoller, dem Anwalt die Geltendmachung gegenüber der Versicherung direkt zu überlassen.

In diesem Fall würde ich von der Einschaltung eines zusätzlichen Sachverständigen und eines Rechtsanwaltes abraten.

Das wäre IMO unverhältnismäßig und die Kostenübernahme durch die gegnerische Versicherung für mich kaum denkbar.

Themenstarteram 10. März 2018 um 23:16

Also erst mal: die Stelle sieht man auch im verbauten Zustand! Sieht man ja auf dem Bild...

 

Will ja nicht das Auto nagelneu gemacht bekommen, aber eine „Entschädigung“ zumal, die Stelle ist bis auf das Blech blank, da ist das ja eine Frage der Zeit bis die Stelle rostet, so viel Sachverstand haben wir wohl alle hier, oder?

 

Zumal die Stelle Dreck und Feuchtigkeit begünstigt...

 

Werde mal am Dienstag Bericht was der Gutachter sagt...

Da Du ja einen Gutachter der Versicherung "bestellt" hast, stehst Du auf dünnem Eis. :rolleyes:

Anfängerfehler! ;)

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