Gebrauchtwagenkauf - Defekt an der Lenksäule entdeckt

Hallo liebe Community,

habe mir privat ein Auto gekauft für 2900€

Ich habe eine Probefahrt gemacht, alles ok.

Nun war ich in der Werkstatt und es wurde ein Defekt an der Lenksuäle festgestellt, so dass diese ausgetauscht werden muss.

Der Wagen hat ca 70000km gelaufen und im November TÜV bekommen.

Im Kaufvertrag steht ausdrücklich, dass keine Gewährleistung besteht usw.

Der Verkäufer hat Schäden eingetragen (beule dach, beule tür, parkrempler)

hab ich eine Chance, irgendwas geltend zu machen? habe mich schon sehr lange im netz schlau gemacht und keine passende antwort gefunden.

Der verkäufer ist kein kfz-fach mann sondern macht seine geschäft mit PCs.

Ist davon auszugehen, dass er das wusste?

könnt ihr mir paar tips geben?

46 Antworten

was wäre das zum beispiel?

Zitat:

Original geschrieben von wotsefack1974


eine freie werkstatt. die arbeiten aber mit dekra zusammen irgendwie

Bedeutet auch nur, dass da einmal die Woche ein Prüfingingenieur zum Plakettenkleben kommt 😉 Worauf ich hinauswollte: ATU neigt dazu, Schäden zu "finden" wo keine sind.

Betrug würde halt nur greifen, wenn er den Schaden arglistig verschwiegen hätte. Und dazu hätte er erstmal vom Schaden wissen müssen. DU hast ihn nicht bemerkt. Als Laie. Wie hätte er - als Laie - ihn bemerken sollen?

Und wie äußert sich der Schaden eigentlich?

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher


2. Meinung einholen

Absolut sinnvoll bei solchen Schäden. Hier könnte ich dir grad zwei Werkstätten empfehlen, aber das hilft dir wohl nicht weiter (Großraum Siegen).

Zitat:

Original geschrieben von wotsefack1974


was wäre das zum beispiel?

wissen darüber dass eine andere Werkstatt diesen Schaden bereits vor Verkauf erkannte und mitteilte oder dass ein Vorvorbesitzer bereits den Scahden hatte und dies dem Vorbesitzer mitteilte

wotsefack, du solltest dich vielleicht mal mit dem Ersteller des anderen Thread kurzschließen. Eventuell ist dein Verkäufer sein Käufer, es würde einfach zu gut passen. Außerdem hättest du dann Nachweise, dass er von dem Lenkungsschaden wusste...

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hmm ne davon weiß ich nichts. also er hatte von 2-3 beulen geredet, die auch im kaufvertrag drin sind und weiter nichts.

wie ist das eigentlich, wenn er unwissentlich was vergessen hat? kann ich ihn dann trotzdem irgendwie zur bezahlung der schäden rankriegen?

Was ist denn überhaupt mit der Lenkung? Ich meine, irgendwie muss sich der Schaden doch äußern.

ums kurz zu machen

gekauft wie gesehen/gefahren

keine Verdachtsmomente (z.B. KFZfachkundiger Verkäufer)

pech gehabt

Vergessen ist keine Straftat, arglistiges Verschweigen kann dazu werden

entschuldigung, dass ich mich hier einmische, aber ich verfolge beide threads.

wie kann es sein, dass ich von dem lenkschaden wusste? wo hab ich das geschrieben? nirgendwo. ganz genau.

PS: ich wünsche ihnen viel glück bei ihrer angelegenheit. hab nen ähnlichen fall, abin aber die gegenseite

viel glück

Wie gesagt, ich habe den Verdacht, dass dein Käufer ihr Verkäufer ist 😁

DFTT

vielen dank. ihnen auch. schon komisch, wenn man beide seiten mal hört.

so ein mist. ich kann ihm nichts nachweisen.

trotzdem vielen dank.

Zitat:

Original geschrieben von twelferider
DFTT

😕

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler



Zitat:

Original geschrieben von twelferider
DFTT

😕

Don't feed the trolls.

wenn der Käufer tatsächlich der Verkäufer ist und man dies eben mit MT und den betroffenen protokollieren könnte währe durchaus rechtlich was machbar

tauscht doch mal per PN die persönlichen Daten des Käufers/Verkäufers aus

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