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Gebrauchtwagenkauf bei einem Händler

Themenstarteram 24. August 2014 um 7:40

Hallo,

ich habe vor einem Monat einen Gebrauchtwagen bei einem Händler gekauft. nachdem ich das Auto angesehen habe und über den Preis verhandelt, bin ich wieder nach Hause gefahren, denn ich hatte ja kein Geld dabei.

Der Händler hat mich dann angerufen und mir daraufhin alle Papiere geschickt damit ich ich das auto in meiner Stadt schon anmelden kann.

Dann bin ich wieder die 100 km zu dem Händler gefahren mit meinen original Schildern und um zu bezahlen.Dann wollte ich einen Kaufvertrag ausfüllen ,aber der Händler hat mir eine Rechnung ausgestellt und meinte, das wäre das gleiche wie ein Kaufvertrag.

Was sollte ich machen.... hatte ja den wagen schon angemeldet, also habe ich mich drauf eingelassen und bezahlt und wagen mitgenommen.

Ist denn eine rechnung, wo alles über den Wagen vermerkt wurde, das gleiche wie ein kaufvertrag?

Gruss bernd

Beste Antwort im Thema

Du hast ein Fahrzeug erhalten und Geld dafür bezahlt.

Dies ist ein Vertrag zwischen dir und dem Verkäufer, ein Nachweis darüber hast Du durch die Quittung.

Ein Vorteil ist, es sind keine bekannten Mängel festgehalten und Du hast die vollen 2 Jahre Gewährleistungsansprüche, der Händler hat schließlich nicht schriftlich festgehalten das er die Sachmängelhaftung (Gewährleistung) bei dem Gebrauchtfahrzeug auf 1 Jahr reduziert.

Du hast eigentlich dadurch nur Vorteile wenn nichts weiter festgehalten wurde vertraglich.

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11 Antworten
am 24. August 2014 um 7:44

Ich wuerde sagen das du damit nicht schlecht faehrst ;) Keinen Kopf machen. Freu dich ueber deinen neuen Gebrauchten

Du hast ein Fahrzeug erhalten und Geld dafür bezahlt.

Dies ist ein Vertrag zwischen dir und dem Verkäufer, ein Nachweis darüber hast Du durch die Quittung.

Ein Vorteil ist, es sind keine bekannten Mängel festgehalten und Du hast die vollen 2 Jahre Gewährleistungsansprüche, der Händler hat schließlich nicht schriftlich festgehalten das er die Sachmängelhaftung (Gewährleistung) bei dem Gebrauchtfahrzeug auf 1 Jahr reduziert.

Du hast eigentlich dadurch nur Vorteile wenn nichts weiter festgehalten wurde vertraglich.

am 24. August 2014 um 9:54

Ist das eine Rechnung im Kundenauftrag ?

am 24. August 2014 um 10:41

Ist ja ganz was neues. Entweder hat man vollstes Vertrauen oder ist ein Volldepp. Ein Auto, egal ob Gebraucht oder Neu, nur gegen eine Rechnung zu kaufen zeugt schon von entweder Mut oder ... aber lassen wir das. ;)

Was könnte nun passieren? Der Gebrauchtwagen hat Mängel, die beim Kauf nicht ersichtlich waren. Der TE stiefelt zum Händler und reklamiert. Der beruft sich darauf keinen Kaufvertrag ausgestellt zu haben sondern nur eine Quittung für den Kauf, denn etwas anderes ist eine Rechnung nicht.

Auf dieser Rechnung/Quittung steht weder Zubehör noch die genaue Ausstattung/Besonderheiten noch sonst etwas, oder ist das etwas so? Dann wäre es aber ein Kaufvertrag.

Irgendein fieser Trick steckt doch bestimmt dahinter um sich vor möglichen Garantie/Gewährleistungsdingen zu drücken. Denn, wie will ich als Käufer mit einer Quittung/Rechnung nachweisen, dass dem Wagen bestimmte Dinge fehlen, oder ob er z.B. Unfallfrei ist? Ohne Kaufvertrag ist sowas schwerlich einklagbar, wie will man sowas nachweisen?

Warum lässt man sich auf einen solch dubiosen Deal ein? Wo wäre das Problem VOR der Zahlung eine Kaufvertrag auszufüllen? Dann melde ich schlimmstenfalls das Auto wieder ab, ja und?

DEN Fehler habe ich auch einmal gemacht als mir bei der Abholung ein GETIPPTER (es gab da noch keine Computä!) Kaufvertrag vorgelegt wurde in dem plötzlich Unfallschäden standen, die auf dem Handschriftlichen Kaufvertrag fehlten. Da ich gerade erst einen 2 Jahre alten Wagen bei einem anderen Händler in Zahlung gegeben hatte und dringend ein Fahrzeug benötigte, war ich in einer Zwangslage, die der Händler für sich ausnutzte. Hätte ich DA mal auf mein Bauchgefühl gehört, hätte ich mir eine Menge Ärger einsparen können.

HIER stinkt auch was, ich kann es nur noch nicht benennen und wünsche dem TE nur eine UNFALL- und Pannenfreie Fahrt.

Eine Möglichkeit wäre nun noch mit dem Wagen umgehend zu einer Prüfstelle z.B. des ADAC zu fahren und den Wagen für wenige Euro durchchecken zu lassen um mögliche Mängel aufzudecken, bevor sie größere Schäden verursachen.

Ok, andere Möglichkeit ist, in nächster Zeit ein entsprechendes Thema aufzumachen ... :rolleyes: War ja gerade erst wieder eins ...

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

Denn, wie will ich als Käufer mit einer Quittung/Rechnung nachweisen, dass dem Wagen bestimmte Dinge fehlen,

Das wird für den Käufer schwer (praktisch unmöglich), wenn es um Zubehör, beispielsweise den zugesagten, aber nicht beigelegten Winterreifen geht.

 

Zitat:

oder ob er z.B. Unfallfrei ist? Ohne Kaufvertrag ist sowas schwerlich einklagbar, wie will man sowas nachweisen?

Das wird für den Verkäufer schwer (praktisch unmöglich) hier einen Beweis zu führen.

Unfallschäden sind sofern vorhanden Pflichtangaben des Verkäufers, ebenso wie eine gemachte Reduzierung der Sachmangelhaftung von 24 auf 12 Monate.

Wer in der Beweislast ist, der hat ohne schriftlichen Kaufvertrag mit entsprechenden Angaben ein massives Problem.

 

Zitat:

Warum lässt man sich auf einen solch dubiosen Deal ein?

Als Verkäufer würde ich diese Varianten auch nicht wählen, aber eventuell hat der Verkäufer irgendwelchen Internetratschlägen vertraut, denen man besser nicht vertraut hätte.

----

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Ist das eine Rechnung im Kundenauftrag ?

Auch nicht weiter schlimm.

"Privatverkäufer" können zwar die Sachmangelhaftung vollständig ausschließen, sie müssen es aber auch. Der Hinweis auf Vermittlung, Kundenauftrag, ... verändert (eventuell) den Ansprechpartner, aber reduziert nicht automatisch die Sachmangel-Rechte der Käufers.

am 24. August 2014 um 11:12

Zitat:

Original geschrieben von bernd157

 

Ist denn eine rechnung, wo alles über den Wagen vermerkt wurde, das gleiche wie ein kaufvertrag?

Gruss bernd

Hier sollte man erstmal wissen was alles vermerkt wurde.

Themenstarteram 25. August 2014 um 10:28

Also in meinem Fall was es ein Ford Mondeo der 10 Jahre alt ist, 56000 km gelaufen hat, und 4500 euro gekostet hat .Für einen 10 jährigen gibt es doch siche eh keine Gewährleistung oder?

am 25. August 2014 um 10:32

Sachmängelhaftung.

natürlich muss der Händler auch für dieses Auto Gewährleistung geben. Nur Privatleute können das ausschließen.

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

Ein Vorteil ist, es sind keine bekannten Mängel festgehalten und Du hast die vollen 2 Jahre Gewährleistungsansprüche, der Händler hat schließlich nicht schriftlich festgehalten das er die Sachmängelhaftung (Gewährleistung) bei dem Gebrauchtfahrzeug auf 1 Jahr reduziert.

Du hast eigentlich dadurch nur Vorteile wenn nichts weiter festgehalten wurde vertraglich.

Wirkliche Nachteile sind dank der Gewährleistung nicht vorhanden, da gebe ich dir vollkommen Recht. Allerdings beträgt die Zeit, wo man mit der Gewährleistung was anfangen kann nur 6 Monate. Ab dem 7ten Monat muss der Käufer beweisen, das der Mangel bereits ab Kauf vorhanden war. Dies kann sehr schwierig sein. Bei seriösen Händlern mit eigener Werkstatt gibt es in der Regel vom 7ten bis 12ten Monat eine Kulanzreglung.

am 26. August 2014 um 20:44

Stolzer Preis für einen MK3. Kaufverträge haben keinen Formzwang. Insofern könntest du auch einen Vertrag per Mail abschließen.

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