Gebrauchtwagengewährleistung

Skoda Octavia 2 (1Z)

Moin,

Mal ein anderes Thema. Weiß auch nicht ob es hier her gehört oder ob mir einer helfen kann.

Aber mal schauen.

Zu meiner frage : ich habe mir vor 3 Monaten einen Octavia Combi 1.4 TSI gekauft. Nun habe ich festgestellt das er unheimlich schlecht warm wird und das dies wohl bauart und hersteller bedingt ist um die entsprechende abgasnorm einzuhalten.

Nun will ich mir , als gelernter Kfz Mechatroniker mit einigen Jahren praxis, eine Webasto Standheizung nachrüsten.

Kann mir jemand vielleicht aus dem verkauf sagen ob diese nachrüstung einfluss auf meine gewährleistung hat?

Da ich die SHZ ja selber einbaue.

Für ein regen meinungsaustausch und infos in dem sachverhalt wäre ich sehr dankbar.
Achso das Fahrzeug ist baujahr 11/2012 und die gewährleistung würde bis januar 18 laufen.

In diesem sinne

Mfg

12 Antworten

Hm. Das Thema passt irgendwie nirgends so recht; es ist nicht fahrzeugspezifisch, aber mit den Themenforen Kaufberatung, Versicherung, Sicherheit und Finanzierung eiern wir auch nur drumrum.
Ich versuche mal was zu finden, und verschiebe dann entsprechend.

Zitat:

@red-devil121 schrieb am 12. März 2017 um 08:44:41 Uhr:


Zu meiner frage : ich habe mir vor 3 Monaten einen Octavia Combi 1.4 TSI gekauft. Nun habe ich festgestellt das er unheimlich schlecht warm wird und das dies wohl bauart und hersteller bedingt ist um die entsprechende abgasnorm einzuhalten.

Was ist bei Dir konkret "unheimlich schlecht warm wird"? Als Kfz Mechatroniker solltest Du wissen, dass man in dem Fall erst mal die Ursachen im Kühl/Heizsystem prüft (Thermostat, Wärmetauscher, ..), denn das ist weder bauart- noch herstellerbedingt.

Also mein oller 1.6 MPI spuckt nach spätestens 5km auch im kältesten Winter fönwarme Luft aus, und der hat auch Euro5, soweit zu "abgasnorm einzuhalten".

Standheizungseinbau würde IMHO die meist trivialen Ursachen ignorieren und nur die Symptome sehr teuer verdecken.

Natürlich würde ein Standheizungseinbau die Gewährleistung tangieren, sofern es zu einem Gewährleistungsfall käme und man Dir eine unsachgemäße Nachrüstung der Standheizung nachweisen würde, die mitursächlich für das Auftreten des Gewährleistungsfalls wäre.

PS: bis 6 Monate nach dem Kauf muss Dir der Händler beweisen, dass das Fehlverhalten (mangelnde Heizleistung) bei Kauf noch nicht bestand. Ich würde dem die Kiste auf den Hof stellen und von ihm auf Gewährleistung reparieren lassen, so rum wird ein Schuh draus!

Zitat:

Was ist bei Dir konkret "unheimlich schlecht warm wird"? Als Kfz Mechatroniker solltest Du wissen, dass man in dem Fall erst mal die Ursachen im Kühl/Heizsystem prüft (Thermostat, Wärmetauscher, ..), denn das ist weder bauart- noch herstellerbedingt.

Also mein oller 1.6 MPI spuckt nach spätestens 5km auch im kältesten Winter fönwarme Luft aus, und der hat auch Euro5, soweit zu "abgasnorm einzuhalten".

Standheizungseinbau würde IMHO die meist trivialen Ursachen ignorieren und nur die Symptome sehr teuer verdecken.

Natürlich würde ein Standheizungseinbau die Gewährleistung tangieren, sofern es zu einem Gewährleistungsfall käme und man Dir eine unsachgemäße Nachrüstung der Standheizung nachweisen würde, die mitursächlich für das Auftreten des Gewährleistungsfalls wäre.

PS: bis 6 Monate nach dem Kauf muss Dir der Händler beweisen, dass das Fehlverhalten (mangelnde Heizleistung) bei Kauf noch nicht bestand. Ich würde dem die Kiste auf den Hof stellen und von ihm auf Gewährleistung reparieren lassen, so rum wird ein Schuh draus!

Guten morgen Käfer,

Zu dem Thema ursache diagnostizieren gibs nicht viel zu sagen da ich sämtl. möglichkeiten für etwaige ursachen schon überprüft habe.
Das Thermostat arbeitet einwandfrei, Wärmetauscher ebenso, die gesamte regelstrecke über sensorik und aktuatoren wurden schon per Vcds und optisch überprüft

Es ist kein fehler oder fehlverhalten zu finden und zu diagnostizieren.

Mit unheimlich schlecht warm werden rede ich nicht vom innenraum sondern von der dauer und der fahrstrecke bei kalten temperaturen bis die anzeige ihre 90grad zeigt.
10 bis 15 km stadtverkehr im umluft betrieb sind mir eindeutig zu lange.

Leider weißt dieses verhalten ein entsprechender leihwagen den ich von der werkstatt bekam ebenso auf.
Ebenso das baugleiche modell von meinem Werkstatt Meister.
Andere VAG fahrer in meinem umfeld schilderten mir die gleichen sympthome.
Und die suchfunktion im internet ergab das gleiche ergebnis.

Ergo scheint es ein bekanntes hersteller problem zu sein. Den es betrifft nicht nur skoda.

Mein fazit aus der analyse ist ein entsprechender zuheizer in form einer Webasto Standheizung wie sie mittlerweile bei diesel fahrzeugen schon serienmässig als zuheizer neuerer modelle verbaut wird.

Zumal reibwerte von neueren motoren anders sind als die von einem 1.6 mpi oder 1.4 16v motor.

Mein 13 jahre alter fabia 100ps 1.4 16V ist innerhalb von nicht mal 5min bei seine 90grad anzeige temperatur.
Was wohl durch das andere drehzalband und entsprechend verschleißbedingt hohe reibwerte von kolben und laufbuchsen herbei geführt werden.

Die neuen motoren werden immer verschleißärmer und reibungsärmer wo soll also die wärme herkommen?

In diesem beitrag geht es auch nicht um das problem "motor wird schlecht warm" sondern es geht um das problem Gebrauchtwagengewährleistung bei nachrüstung.

Ich hab mich mit dem schlecht warm werden sehr wohl schon auseinandergesetzt.
Durch die SHZ wird auch keine ursache weg retuschiert.

In diesem sinne euch allen ein schönen guten morgen

Die Wärme im Motor kommt nicht durch reibwärme sondern durch den verbrennungsprozess im Motor.
Allerdings hast du schon Recht: im Forum findet man viele, bei denen der 1.4 TSI nicht schnell auf Temperatur kommt. Wird wohl konstruktionsbedingt sein...

Zitat:

@M4d.-.M4x schrieb am 13. März 2017 um 10:31:32 Uhr:


Die Wärme im Motor kommt nicht durch reibwärme sondern durch den verbrennungsprozess im Motor.
Allerdings hast du schon Recht: im Forum findet man viele, bei denen der 1.4 TSI nicht schnell auf Temperatur kommt. Wird wohl konstruktionsbedingt sein...

Was machen den kolben und kurbelwelle, kolbenringe u.s.w. ?

Die werden durch die verbrennung in bewegung versetzt. Durch ein höheren reibwert älterer motoren benötigen die bauteile mehr energie um in bewegung gesetzt zu werden . Dementsprechend wird mehr sprit eingespritzt um diesen sogenannten reibwert auszugleichen.

Mehr energie also sprit bedeutet auch mehr wärme energie. Ergo der motor wird schneller warm.

Anscheinend sind ja die 1.4 TSI modelle schon so reibungsarm das sie weniger energie benötigen. Dementsprechend braucht der motor auch länger um warm zu werden.

Noch mal zur erinnerung ich hab das thema nicht wegen dem" schlechten warm werden " aufgemacht.

Mir gehts um die rechtliche seite der nachrüstung in der Gebrauchtwagengewährleistung.

Dann schließ mal an die Kurbelwelle nen E-Motor an, dann wirst du feststellen, dass weder Öl noch Wasser warm werden...

Zurück zur Frage: im Forum dürfen keine Rechtlichen Auskünfte erteilt werden! Ruf entweder deine Rechtschutz an, oder warte einfach bis Januar. Im Moment wirst du ja die ja eh nicht brauchen!

Zitat:

@M4d.-.M4x schrieb am 13. März 2017 um 18:52:33 Uhr:


... Zurück zur Frage: im Forum dürfen keine Rechtlichen Auskünfte erteilt werden! ...

So ist es - keine Rechtsberatung. Aber die Gesetzeslage zur Gewährleistung kann ich Dir gerne in groben Zügen schildern

Gesetzliche Gewährleistung sieht der Gesetzgeber bei Geschäften zwischen gewerblichen Anbietern und privaten Endkunden vor.

Der gewerbliche Verkäufer ist von daher verpflichtet, auf Neuware 2 Jahre Gewährleistung zu geben. Bei Gebrauchtgegenständen kann die Gewährleistung vertraglich (!) auf ein Jahr herab gesetzt werden. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen, gelten auch bei Gebrauchtgegenständen die vollen zwei Jahre.

Für einen Gewährleistungsanspruch bedarf es somit nicht mal eines Kfz-Händlers. Auch der Bäckereibetrieb oder jeder andere Selbstständige, der ein Firmenfahrzeug veräußert muss diese Gewährleistung erbringen.

Die Gewährleistung deckt dabei nicht zwangsläufig jede Art von Schaden ab. Vielmehr deckt die Gewährleistung Mängel ab, die bei Auslieferung vorhanden waren, bzw. Schäden, welche sich aus solchen Mängeln entwickelt haben.

Während der ersten sechs Monate ab Übergabe liegt dabei die Beweislast beim Verkäufer - also zu beweisen, dass der Mangel bei Übergabe noch nicht vorlag. Ab dem siebten Monat erfolgt die sogenannte Beweislastumkehr. Da ist dann der Käufer im Streitfall beweispflichtig.

Noch ein Hinweis: bei Gebrauchtfahrzeugen ziehen sich viele Händler mittels einer Gebrauchtfahrzeuggarantieversicherung aus der Affäre. Diese beeinflusst jedoch in keiner Weise den gesetzlichen Gewährleistungsanspruch des Käufers gegenüber dem Händler - denn nur dieser ist sein Vertragspartner, was den Kauf angeht.

Jede Art von Manipulation des Kunden am Kaufgegenstand kann der Verkäufer aber ggf. im Rechtsstreit anführen, falls ein Zusammenhang mit einem eingetretenen Schaden zu vermuten ist.

Ich würde daher von größeren Eingriffen in die Fahrzeugtechnik Abstand nehmen und, wie bereits vorgeschlagen, als erstes das Gespräch mit dem Händler suchen. Ist dies ohne Erfolg, bleibt ggf. noch immer der Weg zum Anwalt.

Gruß
NoGolf

Vielen Dank für die ausführliche Antwort.
Das und nichts mehr wollte ich hören oder wissen.

Damit kann dieses Thema auch geschlossen werden.

immer gerne ... eventuell kommen ja noch zusätzliche Hinweise und Informationen von anderen Usern

Gruß
NoGolf

Gut dann noch ein quasi nachruf

Bitte verschont mich in diesem thema über technische details.
Ich weiß wie ein Motor funktioniert - ich hab das vor 18 Jahren schließlich mal gelernt.

Rechtliche Hinweise bzw Informationen zur Gebrauchtwagengewährleistung sind natürlich sehr willkommen.

Mfg

Mir fällt nur noch ein hinzuzufügen, dass Bedingungen bei einer ggf. vorliegenden GW-Garantie nach deren Vertrag handzuhaben sind, das ist dann individuell und nachzulesen. Und die davon unabhängige Sachmängelhaftung ein rechtliches Vehikel ist.
Da ich als normaler Mensch mit wenig "Klagegewicht" davon ausgehe, dass dort nach Ablauf der ersten 6 Monate (also dem Zeitpunkt der Beweislastumkehr) es sehr schwer (oder teuer!) werden wird, bei einem Defekt diesen eindeutig auf vorheriges Vorhandensein zu beweisen, gehe ich grundsätzlich nach 6 Monaten nicht mehr von einem Erfolg aus. Sprich ab da ist mein Respekt so abgesunken, dass ich mich auch an tiefergehende Modifikationen traue.

nur noch einige Anmerkungen:
-Erreichen der 90°C Kühlmitteltemperatur in der Anzeige bedeutet real erst 75°C Kühlmitteltemperatur, das ist seit Golf 4 Zeiten im gesamten VW Konzern so umgesetzt. Alles zwischen real 75°C..105°C Kühlmitteltemperatur wird als 90°C angezeigt.
-der Reibwert hat nur einen verschwindend geringen Einfluss auf die Abwärme. Viel bestimmender ist das Gemischverhältnis. das kann natürlich so optimiert werden, besonders im Kaltlauf, dass der Motor weniger Abwärme erzeugt. Dass das dann aber die Motorhaltbarkeit deutlich herabsetzt, ist dem typischen Neuwagenkäufer egal, Fluchen wird erst der x-te Besitzer in Osteuropa darüber. Anfettung kostet Sprit -was CO2 technisch böse ist- und bringt Haltbarkeit -was die VW Konzernentwicklung einen Sch**ssdr*ck interessiert
-vom 1.4 TSI 122PS Motor gibts in spritmonitor 4 über 200tkm und davon einen mit 252tkm. Vom 1.6 102 PS gibts mehrere mit weit über 300tkm - was nützt mir der hocheffizeinte Motor, wenn der meist schon vor 200tkm verreckt?
-meinen Passat habe ich mit dreistelliger km-Zahl auf Autogas nachrüsten lassen, mit massiven Eingriffen in Motor und Karosserie. Gewährleistung bekam ich natürlich trotzdem, in meinem Fall eine neue ABS/ESP Software wegen Fehlfunktion. Ist auch gar keine Frage, wenn das Autohaus einen Kunden behalten will. Wenn nicht, würden die sich gar vor deutlich klareren Gewährleistungsansprüchen drücken, kommt eben auf den Händler an.

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