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Gebrauchtwagengewährleistung 525i Mercedes-Autohaus nähe Fulda

BMW 5er E61, BMW 5er E60

Hi,

Ich hab mal ein neues Thread aufgemacht.

Vorgeschichte:

Hab am Freitag einen 525i touring bei einem Mercedes-Autohaus gekauft und gestern ging die Motorkontrollleuchte an.

Zitat:

Erstellt am 30. September 2012 um 11:06:58 Uhr

assiBa

Moin Moin,

hab ihn jetzt gekauft.

 

Gestern bin ich mit dem Auto zu meiner zweiten Wohnhaft gefahren und es ging die MKL an. Er lief aber normal weiter.

Gerade eben hab ich in gestartet und er lief unrund. Als er warm war, ging's wieder.

Naja ohne "Fehlerspeicherauslesung" kann man eh nix sagen. :/

 

Wie genau verhält sich das mit der Gebrauchtwagengewährleistung?

 

1. Müssen die das Auto abholen?

2. Bekomm ich den Sprit bezahlt?

3. Wie genau definiert man die Gebrauchtwagengewährleistung?

Liebe Grüße

 

Erstellt am 30. September 2012 um 13:12:27 Uhr

Bmw_verrückter

Das ist doch der WAHNSINN. Kann's kaum glauben.

 

Ich würde den Wagen SOFORT zum Händler fahren, wo er gekauft wurde und ihn dazu auffordern (du hast 6 Monate Gewährleistung), das alles zu reparieren und auch den FS auszulesen!

 

BMW_verrückter

 

Erstellt am 30. September 2012 um 14:43:28 Uhr

assiBa

Müssen die das Auto dann abholen oder muss ich es hinbringen?

Bekomm ich den Sprit erstattet?

Hab ich auch Anspruch auf einen Leihwagen?

 

Ich werd da morgen mal anrufen und bei meiner BMW-Werkstatt mal auslesen lassen.

 

Ich hab immer Unglück mit neuen Sachen.

Liebe Grüße

 

Erstellt am 30. September 2012 um 15:17:50 Uhr

328Bayer

Abholen müssen sie ihn nicht Sprit auch nicht höchstens Kulanz ihrer Seite

Beste Antwort im Thema
am 6. Oktober 2012 um 6:31

Zitat:

Original geschrieben von assiBa

Heute war ich das 3. mal dort.

Muss er es zurücknehmen oder kann er?

Wie ist das bei der Rückgabe mit dem Kaufpreis und dem Auto, das ich Inzahlung gegeben habe?

Hier ist die Gesetzgebung verhältnismäßig eindeutig. Der Verkäufer muss das Fahrzeug nach 3 erfolglosen Reparaturversuchen zurücknehmen. Klingt jetzt simpel, aber man muss es ja auch nicht künstlich verkomplizieren...

Jeder gewerbliche Verkäufer hat ein Nachbesserungsrecht, welches von den Gerichten mit einem 3-malig erfolglosen Reparaturversuch als verbraucht angesehen wird. Du als Käufer kannst dann entscheiden, welchen Weg Du wählst. Rückgabe des Fahrzeuges oder Kaufpreisminderung. Wichtig ist aber, Du musst von diesem Recht überhaupt erstmal Gebrauch machen, also am besten schriftlich per Einschreiben.

Am Ende ist die Frage, wie seriös der Händler tatsächlich ist, denn er will wohl weder einen nicht reparierbaren Wagen auf dem Hof stehen haben, noch dürfte eine Kaufpreisminderung sein Herz erfreuen. In vielen Fällen funzt das nur über den Rechtsanwalt oder die Schiedsstelle im Kfz-Gewerbe, an deren Entscheidung der Händler gebunden ist (Du übrigens nicht).

Nun kommt das eigentliche Problem... :confused:

Eine Kaufpreisminderung bringt Dir wahrscheinlich nicht viel, weil Du dann nach wie vor ein nicht repariertes Fahrzeug vor der Tür stehen hast und nicht weißt, ob eine andere Werkstatt den Fehler findet. Auch dürfte es schwierig werden, den Minderungswert zu ermitteln. Also bleibt im Regelfall nur die Rückgabe / Wandlung...

Im Grunde sollst Du so gestellt werden, als wäre das Geschäft gar nicht erst zustande gekommen. Das gestaltet sich bei einer Inzahlungnahme aber schwierig, falls das Fahrzeug bereits weiterverkauft wurde. Warum? Weil der Inzahlungnahmepreis grundsätzlich niedriger ist, als der Fahrzeugwert, Du aber nur den Inzahlungnahmepreis zurückerhalten würdest, nicht den Gewinnüberschuss des Händlers. Du machst also grundsätzlich Minus, falls das Fahrzeug schon weiterverkauft wurde.

Steht das Fahrzeug noch auf dem Hof, hast Du Glück im Unglück. Du nimmst dein Altfahrzeug zurück und bekommst dein Geld wieder. Abzüglich natürlich einer Nutzungspauschale für die gefahrenen Kilometer, wobei der Händler hier wohl auch noch die diversen Ab- und Anmeldekosten der Fahrzeuge zu tragen haben wird.

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Themenstarteram 5. Oktober 2012 um 21:11

Grad beim Kaltstart, bei 13 Grad Außentemperatur, lief er auf 6 Zylinder. Ich würde aber sagen, nicht zu 100 % rund. Hab aber auch keinen Vergleich. MKL blieb auch aus.

Ich weiß nicht, wie das mit dem Zurückgeben ist, wenn der Händler selbst nicht nachbessert, aber den Auftrag ner anderen Firma erteilt.

Hab ich ein Recht auf nen Leihwagen, wenn meiner in der Werkstatt ist?

Der Fehler mit dem HD war aber nur einmal.

am 5. Oktober 2012 um 21:15

Zitat:

Original geschrieben von assiBa

 

Ich weiß nicht, wie das mit dem Zurückgeben ist ...

Hab ich ein Recht auf nen Leihwagen, wenn meiner in der Werkstatt ist?

Leihauto nein , rückgeben geht ...

wie oft wurde denn nun ein reperaturversuch unternommen seitens händler (egal ob er oder im auftrag) ?

Themenstarteram 5. Oktober 2012 um 21:19

Heute war ich das 3. mal dort.

Muss er es zurücknehmen oder kann er?

Wie ist das bei der Rückgabe mit dem Kaufpreis und dem Auto, das ich Inzahlung gegeben habe?

am 5. Oktober 2012 um 21:58

ich denke er muß (zumindest wär es bei neuwagen so , bei gebrauchte wohl auch soweit mir bekannt) ... aber das kann man eigendlich nicht allein anleihern ... brauchst n kundigen anwalt zu ...

anfragen kannst ja mal ... ggf geht ja reibungslos über die bühne ...

ggf alte kiste zurück , kilometergeld an verkäufer .... fertig

eigendlich ist das ja schon großztügig wenn du die kiste auf deren kosten zum bmw fuzzi bringen darfst ... ggf mal die bmw werkststatt wechseln ...

am 6. Oktober 2012 um 6:31

Zitat:

Original geschrieben von assiBa

Heute war ich das 3. mal dort.

Muss er es zurücknehmen oder kann er?

Wie ist das bei der Rückgabe mit dem Kaufpreis und dem Auto, das ich Inzahlung gegeben habe?

Hier ist die Gesetzgebung verhältnismäßig eindeutig. Der Verkäufer muss das Fahrzeug nach 3 erfolglosen Reparaturversuchen zurücknehmen. Klingt jetzt simpel, aber man muss es ja auch nicht künstlich verkomplizieren...

Jeder gewerbliche Verkäufer hat ein Nachbesserungsrecht, welches von den Gerichten mit einem 3-malig erfolglosen Reparaturversuch als verbraucht angesehen wird. Du als Käufer kannst dann entscheiden, welchen Weg Du wählst. Rückgabe des Fahrzeuges oder Kaufpreisminderung. Wichtig ist aber, Du musst von diesem Recht überhaupt erstmal Gebrauch machen, also am besten schriftlich per Einschreiben.

Am Ende ist die Frage, wie seriös der Händler tatsächlich ist, denn er will wohl weder einen nicht reparierbaren Wagen auf dem Hof stehen haben, noch dürfte eine Kaufpreisminderung sein Herz erfreuen. In vielen Fällen funzt das nur über den Rechtsanwalt oder die Schiedsstelle im Kfz-Gewerbe, an deren Entscheidung der Händler gebunden ist (Du übrigens nicht).

Nun kommt das eigentliche Problem... :confused:

Eine Kaufpreisminderung bringt Dir wahrscheinlich nicht viel, weil Du dann nach wie vor ein nicht repariertes Fahrzeug vor der Tür stehen hast und nicht weißt, ob eine andere Werkstatt den Fehler findet. Auch dürfte es schwierig werden, den Minderungswert zu ermitteln. Also bleibt im Regelfall nur die Rückgabe / Wandlung...

Im Grunde sollst Du so gestellt werden, als wäre das Geschäft gar nicht erst zustande gekommen. Das gestaltet sich bei einer Inzahlungnahme aber schwierig, falls das Fahrzeug bereits weiterverkauft wurde. Warum? Weil der Inzahlungnahmepreis grundsätzlich niedriger ist, als der Fahrzeugwert, Du aber nur den Inzahlungnahmepreis zurückerhalten würdest, nicht den Gewinnüberschuss des Händlers. Du machst also grundsätzlich Minus, falls das Fahrzeug schon weiterverkauft wurde.

Steht das Fahrzeug noch auf dem Hof, hast Du Glück im Unglück. Du nimmst dein Altfahrzeug zurück und bekommst dein Geld wieder. Abzüglich natürlich einer Nutzungspauschale für die gefahrenen Kilometer, wobei der Händler hier wohl auch noch die diversen Ab- und Anmeldekosten der Fahrzeuge zu tragen haben wird.

Der Händler hat drei mal das Recht den Wagen nachzubessern, bzw. von Dritten nachbessern zu lassen. Wenn nach dem dritten mal immer noch der gleiche Mangel vorliegt kannst Du vor Kaufvertrag zurücktreten und den Wagen zurückgeben.

Jedoch musst Du dann für die Benutzung des Wagens etwas bezahlen. Ich glaube 15 Cent pro Km. Aber da lege ich mich nicht Fest.

Einen Anspruch auf einen kostenlosen Leihwagen hast Du nicht. Die Sachmängelhaftung ist keine Mobilitätsgarantie. Das sind zwei paar Schuhe.

Themenstarteram 8. Oktober 2012 um 17:23

Hi,

mal den aktuellen Stand posten.

Die BMW-Werkstatt wollte jetzt alle Injektoren wechseln. Der Mercedes-Verkäufer (da wo ich das Auto kaufte) hat gesagt, dass er die 1000€ nicht bezahlen will und ich ihm das Auto bringen soll. Edit: Er will selber das Auto zu einer/seiner BMW-Werkstatt bringen.

Einen kostenlosen Leihwagen hatten sie angeblich nicht da und einen"gebührenpflichtigen" auch nicht. --> Mein Arbeitskollege/Kumpel hat sich dann für mich geopfert.

OMG! Ich hab immer so ein Glück, da könnt mer a Kind griech.

Zurück mit der Karre und dem VK sagen das Sie Autos verkaufen sollen die Fahrtüchtig sind sowas ist ein Frechheit Seiten des Autohauses ich würde einen Anwalt einschalten. Deine geopferte zeit ist auch nicht umsonst.

Zitat:

Original geschrieben von 328Bayer

Zurück mit der Karre und dem VK sagen das Sie Autos verkaufen sollen die Fahrtüchtig sind sowas ist ein Frechheit Seiten des Autohauses ich würde einen Anwalt einschalten. Deine geopferte zeit ist auch nicht umsonst.

bitte sachlich bleiben. mit solchen allüren ist keinem geholfen. niemand steckt in einem auto drin. es kann jeden überall treffen. so ist die technik eben.

dann soll mercedes doch selbst mal gucken. bei bei bmw sind auch nur menschen wie bei mercedes. vielleicht haben die ja was übersehen. eine chance würde ich denen noch geben.

am 8. Oktober 2012 um 17:51

Auf einen Leihwagen hast du auch keinen Anspruch.

Der Transport zur Werkstatt wäre aber seine Sache gewesen, sofern sie weiter als 50km von dir entfernt ist.

Themenstarteram 8. Oktober 2012 um 17:58

Zitat:

Original geschrieben von bmwkn

Auf einen Leihwagen hast du auch keinen Anspruch.

Der Transport zur Werkstatt wäre aber seine Sache gewesen, sofern sie weiter als 50km von dir entfernt ist.

Es sind laut BMW Navi Prof. 75 km.

Ich werd morgen mal bei uns in der Firma in der Rechtsabteilung nachfragen. Da wird sich vllt. einer von denen mit auskennen.

am 8. Oktober 2012 um 18:09

nun gut, damit kann man noch leben. Allerdings um so unverständlicher, dass sie es nicht selbst auf die Reihe bekommen. Die haben mit Sicherheit Angestellte welche den ganzen Tag nichts anderes machen als Fahrzeuge zu holen und zu bringen. Oder ist das Autohaus klein?

Themenstarteram 8. Oktober 2012 um 18:14

Zitat:

von der ADAC-Seite:

 

Muss der Verkäufer weitere Kosten wie z. B. Mietwagenkosten erstatten?

Der Verkäufer trägt alle mit der Nachbesserung zusammenhängenden Kosten, wie z. B. Abschleppkosten zur nächstgelegenen Werkstatt, reparaturbedingte Materialien, Schmierstoffe, sowie die Fahrtkosten von und zur Werkstatt zur Durchführung der Reparaturen.

Darüber hinaus gehende Kosten (z. B. Mietwagenkosten, Nutzungsausfall oder Verdienstausfall) müssen vom Verkäufer nicht übernommen werden. Diese Forderungen lassen sich nur bei einem nachweislichen Verschulden des Verkäufers durchsetzen.

Das mit dem Sprit muss ich mal nachfragen.

Es ist schon nicht klein. Hab auch viele Nutzfahrzeuge.

Themenstarteram 15. Oktober 2012 um 17:54

Hi,

aktueller Stand:

Die BMW-Werkstatt, von dem Mercedes-Autohaus, hat jetzt, laut Aussage des Meisters, alle 6 Injektor getauscht und der Fehler soll weg sein. Ich hätte das Auto schon am Freitag holen können, hab's aber bisher noch net geschafft und werde es morgen früh holen.

Bürgerliches Gesetzbuch § 439 Nacherfüllung Absatz 2

(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

Ich hatte es dem Verkäufer erzählt, dann hat er gesagt, dass sie 1.500€ in das Auto gesteckt haben und ich doch keine Fahrtkosten bekomme. Darauf meinte ich, dass ich mich beim Anwalt schlau gemacht habe und sie mir, laut ADAC-Anwalt, 0,30€ pro Kilometer bezahlen müssen.

Dann war er beleidigt und konnte nicht mal TSCHÜSS sagen, dieser eigenartiger Mensch. :mad:

Haha ja klar der wollte mit die Geld verdienen und kein Geld ausgeben. Aber ich könnte auch getrost auf sein Tschüss verzichten, Freunde werdet ihr eh nicht mehr :D

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