- Startseite
- Forum
- Wissen
- Versicherung
- Gebrauchtwagengarantiefall kurz nach Kauf
Gebrauchtwagengarantiefall kurz nach Kauf
Hallo,
mein erster Beitrag, und das gleich zu einem unerfreulichen Thema.
Ich habe mir vor einer Woche eine ältere C-Klasse bei einem Händler gekauft. Der Händler hat vor dem Kauf AU/HU durchführen lassen Beim Kauf habe ich auch eine Gebrauchtwagenversicherung abgeschloßen (der Händler hat mir auch dazu geraten).
Heute hab ich den Wagen mal in der Werkstatt meines Vertrauens durchsehen lassen. Neben diversen Roststellen (war wohl beim Kauf zu blauäugig) und anderen Kleinigkeiten hat der Wagen ein defektes Traggelenk, die Spurstangen müssen erneuert werden und, als Krönung, eine defekte Zylinderkopfdichtung (glücklicherweise noch nicht allzu fortgeschritten).
Meine Werkstatt meint, der Prüfer hätte mindestens das Traggelenk bemängeln müssen.
Ich habe dem Händler die Mängel mitgeteilt. Er meint, das mit dem Gelenk sei Auslegungssache, und alte Autos würden nunmal Öl verlieren. Er wollte sich aber dann an die Garantie-Versicherung wenden, ich soll ihn heute abend zurückrufen.
Meine Fragen:
1) Kann die Garantieversicherung eine komplette Übernahme der Kosten verweigern? Muss ich zumindest einen Teil selbst zahlen (Das Auto hat mehr als 100.000km runter)?
2) Wenn die Garantie abgelehnt werden sollte, ist der Händler in der Gewährleistungspflicht. Richtig?
3) Kann ich den Händler notfalls verpflichten, den Wagen wieder zurückzunehmen?
Danke für Eure Antworten!
Gruß,
Philipp
Beste Antwort im Thema
Moin Moin,jetzt möchte ich als alter Hinterhofhändler doch mal etwas schreiben.
Das Traggelenk,Bremse und Lenkungsdämpfer sind Sicherheitsrelevand,und hatten bei der HU erkannt werden müssen.
Sind sie bestimmt auch.nur wurden sie bewust nicht in den HU-Bericht aufgenommen,
denn es hätte sonst keine HU-Plakette gegeben:mad:
Da gibt es dann solche versprechen-kennst mich doch,mach ich auf jeden Fall,sofort,das Auto geht so nicht vom Hof,usw.usw.
Auch gibt es leider leider immer wieder Prüfer die gegen ein erhöhtes Beförderungsentgeld Sicherheitsmängel der unteren Kategorie übersehen,oder
sogar noch schlimmer.
Gott sie dank ,ist es nur ein kleiner Prozentsatz der Prüfer/SV die so etwas machen,
diese reichen aber aus,denn wer betrügen will findet oder kennt sie.
Und genau hier liegt der Ansatzpunkt,versuche doch einfach mal dem HU-Prüfer ans Bein zu pinkeln.
Wird Dir wohl nicht helfen,aber dem nächsten vieleicht.
Ich bin hier bewust nicht ins Detail gegangen,was deinen Fall im einzelnen angeht.
In meinem Geschäft halte ich es so:Der Kunde fährt mit dem Fahrzeug seiner Begierde
zum Tüv/Dekra etc und macht ein Gebrauchtwagengutachten,Sonst kein Verkauf an
Privat.Rote Nummer und Kostenübernahme sind Selbstverständlich.Bei einem Händler der das nicht macht ,würde ich kein Auto kaufen.MfG.alrock01
Ähnliche Themen
37 Antworten
Moin,
*g* Ich bin "rot" also als Mod markiert ... weil ich paralell einige Modaktionen durchgeführt habe. Und ich während ich als Mod aktiv bin, nicht jedesmal die Einstellungen ändern kann bzw. will. Da wirste bekloppt bei.
MFG Kester
Moin,
Kester, das war kein Vorwurf.... ich hätte nur das Bedürfnis gehabt zu bewerten.... :D
Ich finde es an dieser Stelle nicht so passend wenn Du ein einzelnes Urteil aus den Nicht KFZ Bereich zur Argumentation heranziehst.... welches auch keine bindende Wirkung hat. Ich hab Dir in der Anlage mal einen Abdruck vom Zentralverband KFZ Gewerbe angehängt..... Ist sehr interessant....
@mavFG
Da Du keinerlei Zeitliche Angaben zu Deinen Schäden gemacht hast ist es recht leicht Kester zuzustimmen.... Du hast das Auto ca 70 tkm bewegt und nicht geäussert wann welche Schädén aufgetreten sind.... Also kann man auch annehmen das bei einer fahrstrecke von ca 70tkm verschleisschäden auftreten können.
Gruss
Marcus
Zitat:
Da Du keinerlei Zeitliche Angaben zu Deinen Schäden gemacht hast ist es recht leicht Kester zuzustimmen.... Du hast das Auto ca 70 tkm bewegt und nicht geäussert wann welche Schädén aufgetreten sind.... Also kann man auch annehmen das bei einer fahrstrecke von ca 70tkm verschleisschäden auftreten können.
hab ich nicht??
Zitat:
Probleme gabs gleich nach dem Kauf:
gut dann halt so formuliert:
nach 14 Tagen wegen Kupplungsproblemen in der Werkstatt, nach einem Jahr wegen Problemen mit der Servolenkung. Servopumpe getauscht nach einem Monat wieder die gleichen Probleme, Ergebnis das Zahnrädchen..
Erste Motorprobleme nach 4Monate nach Kauf und 5000km, Und das ein ABS Steuergerät zu den Verschleißteilen zählt war mir bis dato auch neu.. noch 10 Jahren und 200-300tkm kann man ja von einem defekt ausgehen, aber nach nur 4 Jahren??? und wie gesagt Wertung aller defekte als Verschleiß..
auch wird gerne vergessen, dass der händler bei einem gewährleistungsfall 2 mal nachbessern kann mit GEBRACHTTEILEN, da können dann teile, welche eine viel höhere laufleistung als der eigene wagen haben, eingebaut werden. dürfen sie nitt, aber q.e.d.
Moin,
Markus ... im Fall Sachmängelhaftung ist es shitegal ... ob die Sache ein Boot, ein Pferd oder ein Kronleuchter ist. Da gilt das gleiche Recht, nur die Art und Weise alterstypischer Erscheinungen ist anders.
Bei nem VERSTECKTEN Mangel gäbe es wieder weitere Möglichkeiten ... Ich würde bei DIESEN Mängeln niemandem dazu raten, zu klagen. Es gibt mehr als nur dieses eine Urteil in diese Richtung. Da wird man bei einer Klage auf die Nase fallen. Wie gesagt ... meine Schwester, die selbst solche Fälle bearbeitet meint ... kaum eine Chance.
MFG Kester
Kauf vom Händler bedeutet:
Jeder Schaden innerhalb der ersten 6 Monate ist ein Garantiefall.
Erst danach muß der Käufer beweisen, dass ein anfänglicher Mangel vorlag.
Also nicht mit der Versicherung anlegen,
sondern direkt mit dem Händler. ;)
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
Kauf vom Händler bedeutet:
Jeder Schaden innerhalb der ersten 6 Monate ist ein Garantiefall.
also garantie schonmal gar nicht, sondern sachmaengelhaftung maximal.
und selbst diese greift nur im regelfall, da man meist davon ausgeht, dass der mangel innerhalb der ersten 6 monate beim kauf schon vorhanden war.
und wenn der haendler nachweisen kann dass dieses nicht der fall war, greift auch diese nicht.
Harry
Hier mal ein Zwischenstand:
Die Werkstatt des Händlers hat sich nun den Wagen angesehen und sagt Folgendes:
Zylinderkopfdichtung: Sei nicht beschädigt. ZKD-Schrauben nachgezogen, soll weiteren Ölverlust verhindern.
Bremsen: Das Pulsieren beim Bremsen könnte von Rost herrühren, der sich aufgrund der längeren Standzeit auf den Scheiben gebildet hat. (Bin allerdings seit Kauf knapp 1000 Kilometer gefahren, da sollte dann wohl kein Rost mehr sein).
Scheibenwischer: Wird repariert.
Lenkungsdämpfer: Werkstatt bestätigt Ölverlust. Der Händler sagt offenbar, dass damit ja kein Schaden vorliegt. Die Werkstatt hat ihn darauf hingewiesen, dass die Dämpfer irgendwann leer sein werden und sie spätestens dann repariert werden müssen. Wird wohl ein Streitpunkt mit dem Händler werden...
Am Montag hol ich den Wagen ab und rede nochmal mit dem Händler. Bin gespannt.
Gruß,
Philipp
Nochmal eine Frage zum Kauf-Vertrag:
Die Fomulierung "Verkäufer und Käufer sind sich darüber einig, dass das vom Käufer besichtigte und probegefahrene Fahrzeug dem Käufer mit sämtlichen Papieren und Schlüsseln in einem einwandfreien Zustand (...) übergeben worden ist" entbindet den Händler sicherlich nicht von seiner Gewährleistungspflicht, oder?
Muss in einem Kaufvertrag eigentlich festgehalten werden, ob Unfallschäden bekannt sind oder nicht? In meinem Vertrag steht davon nichts, ich habe nur die mündliche Aussage, dass dem Händler keine Unfallschäden bekannt sind...
Gruß,
Philipp
Zitat:
Original geschrieben von hydropneumat
Nochmal eine Frage zum Kauf-Vertrag:
Die Fomulierung "Verkäufer und Käufer sind sich darüber einig, dass das vom Käufer besichtigte und probegefahrene Fahrzeug dem Käufer mit sämtlichen Papieren und Schlüsseln in einem einwandfreien Zustand (...) übergeben worden ist" entbindet den Händler sicherlich nicht von seiner Gewährleistungspflicht, oder?
Muss in einem Kaufvertrag eigentlich festgehalten werden, ob Unfallschäden bekannt sind oder nicht? In meinem Vertrag steht davon nichts, ich habe nur die mündliche Aussage, dass dem Händler keine Unfallschäden bekannt sind...
Gruß,
Philipp
Wenn es eine Vorgedruckte Klausel ist sie wahrscheinlich nicht gültig, bekannte Mängel müssen einzeln aufgeführt sein! Wenn Unfallschäden nicht aufgeführt sind gilt der Wagen IMHO als Unfallfrei verkauft.
Der Lenkungsdämpfer könnte sogar ein nicht ausschließbarer Mangel sein, den muss er unbedingt in Ordnung bringen!
Grüße
Steini
Zitat:
Original geschrieben von steini111
Der Lenkungsdämpfer könnte sogar ein nicht ausschließbarer Mangel sein, den muss er unbedingt in Ordnung bringen!
Zumal er neu und original nur ~ 40 EUR und ca. 10 Minuten Arbeitszeit kostet...:rolleyes:
Die Funktion des Lenkungsdämpfers lässt sich einfach prüfen, indem man ein Ende des Lenkungsdämpfers vom Fahrzeug löst und ihn auseinander- bzw. zusammenzieht. Wenn er nicht schwergängig ist, ist er defekt.
Die Erfahrung beim W202 zeigt aber, daß ein ölender Lenkungsdämpfer seine Funktion nur noch wenig bis garnicht erfüllen kann - einfach erkennbar am "schwammigen" Fahrverhalten auf der Autobahn, das ständige Lenkkorrekturen notwendig macht.
Beim W202 würde ich den Lenkungsdämpfer sogar als Verschleißteil ansehen, aber lassen wir das....:)
Moin Moin,jetzt möchte ich als alter Hinterhofhändler doch mal etwas schreiben.
Das Traggelenk,Bremse und Lenkungsdämpfer sind Sicherheitsrelevand,und hatten bei der HU erkannt werden müssen.
Sind sie bestimmt auch.nur wurden sie bewust nicht in den HU-Bericht aufgenommen,
denn es hätte sonst keine HU-Plakette gegeben:mad:
Da gibt es dann solche versprechen-kennst mich doch,mach ich auf jeden Fall,sofort,das Auto geht so nicht vom Hof,usw.usw.
Auch gibt es leider leider immer wieder Prüfer die gegen ein erhöhtes Beförderungsentgeld Sicherheitsmängel der unteren Kategorie übersehen,oder
sogar noch schlimmer.
Gott sie dank ,ist es nur ein kleiner Prozentsatz der Prüfer/SV die so etwas machen,
diese reichen aber aus,denn wer betrügen will findet oder kennt sie.
Und genau hier liegt der Ansatzpunkt,versuche doch einfach mal dem HU-Prüfer ans Bein zu pinkeln.
Wird Dir wohl nicht helfen,aber dem nächsten vieleicht.
Ich bin hier bewust nicht ins Detail gegangen,was deinen Fall im einzelnen angeht.
In meinem Geschäft halte ich es so:Der Kunde fährt mit dem Fahrzeug seiner Begierde
zum Tüv/Dekra etc und macht ein Gebrauchtwagengutachten,Sonst kein Verkauf an
Privat.Rote Nummer und Kostenübernahme sind Selbstverständlich.Bei einem Händler der das nicht macht ,würde ich kein Auto kaufen.MfG.alrock01
Zitat:
Original geschrieben von hydropneumat
Heute hab ich den Wagen mal in der Werkstatt meines Vertrauens durchsehen lassen. Neben diversen Roststellen (war wohl beim Kauf zu blauäugig) und anderen Kleinigkeiten hat der Wagen ein defektes Traggelenk, die Spurstangen müssen erneuert werden und, als Krönung, eine defekte Zylinderkopfdichtung (glücklicherweise noch nicht allzu fortgeschritten).
Zitat:
Original geschrieben von hydropneumat
Heute hab ich mir bei der Dekra mal von unabhängiger Seite alle groben Mängel bestätigen lassen:
- Scheibenwischer geht nicht auf Neutralstellung zurück
- Bremspedal pulsiert bei Bremsung (nur auf der Vorderachse, ist vielleicht ein ABS-Problem, kann aber auch Bremszylinder sein)
- Lenkungsdämpfer undicht
- Motor verölt (Öl ist frisch)
- der Leerweg des Bremspedals ist erhöht
Bei der Dekra hätte der Wagen keine Plakette gekriegt!
Gruß,
Philipp
Super, das Traggelenk, die Spurstangen und die ZKD haben sich also selbst repariert! Dafür sind neue Mängel aufgetaucht?
Zu bedenken ist auch, daß der Prüfer den akuellen Ist-Zustand betrachtet. Wische ich vor den Termin das Öl ab, gibt es keinen Ölverlust! die anderen Mängel sind irgendwie nix.
Noch mal Moin Moin!
Noch ein kleiner Nachsatz.
Die unabhängige Begutachtung eines gebrauchten Kfz.durch(TÜV,DEKRA,GTÜ;KÜS etc.),kann ich nur jedem Laien ans Herz legen.
Hierbei spielt es auch keine Rolle,ob von Privat an Privat,oder Händler an Privat,den es schaft Sicherheit und ein gutes Gefühl für beide Seiten.
100% Sicherheit kann es dennoch nicht geben,den ein SV/Meister,kann kein Hellseher sein.Ein Beispiel:Zwei Wochen nach kauf eines Autos versagt die Klimaanlage wegen verlust des Kühlmittels.
Ist für keinen vorhersehbar,außer dem Verkäufer,wenn er die Klimaa. direkt vor dem Verkauf neu befüllt hat.
Wesendliche Punkte der Sicherheit und der Beweislast sind jedoch abgedeckt.
Zusammenfassung:Lieber etwas mehr Geld und Geduld aufbringen,und am Ende sicher und ohne Ärger fahren.
MfG.alrock01
Tja,
Das sag ich auch immer wieder ... nur leider kommen diese Diskussionen ja bevorzugt auf, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist und der Streit da ist.
MFG Kester