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Vericherung wechseln bei Kauf? Halter bleibt gleich

Themenstarteram 6. Februar 2009 um 5:58

Servus,

hab nen Problem.

Ich mag das Auto meines alten Herrns kaufen, dieses ist jedoch auf seinen Namen angemeldet und versichert. Nun würde ich gerne das Auto weiterhin über ihn anmelden und versichern, nur bei ner anderen Versicherung. Geht das? Ich meine kündigen kann ich ja derzeit nicht, oder? (War da nicht was mit November?).

Muss ich ihn ab- und dann wieder anmelden?

Wie mach ich sowas am schlausten?

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12 Antworten
am 6. Februar 2009 um 6:09

Dir für Januar 2010 eine andere Versicherung suchen.

Gruß

Frank

am 6. Februar 2009 um 6:54

Bei einem Fahrzeugwechsel oder Halterwechsel könntest Du die Versicherung wechseln. Bei der geschilderten Situation besteht lediglich die Möglichkeit, zum 01.01.2010 zu kündigen. Die Kündigung muss bis 30.11.09 dem Versicherer vorliegen.

Themenstarteram 6. Februar 2009 um 7:05

Und wie schauts aus mit abmelden und direkt wieder anmelden?

Bin mir schon darüber im klaren das dies finanziell wahrscheinlich teurer wird durch die Gebühren, aber ich hab die Sache erledigt.

Hm...

am 6. Februar 2009 um 7:09

Da du das Auto weiterhin auf "deinen alten Herrn" versichern willst bringt dir das nichts.

Neuer Versicherungsnehmer (z.B. du) = Neue Versicherung.

Gruß

Frank

Themenstarteram 6. Februar 2009 um 7:12

Hm, aber ich melde es ja ab und somit bekommt die Versicherung ja die Abmeldebescheinigung.

Wenn ich es anmelde (auch wenn es 10min später ist) lege ich ja ne andere Doppelkarte (oder wie das jetzt heist) vor. Diese neue wird doch dann verwendet, oder?

Kann das klappen auch wenn der Halter vorher und nacher der gleiche ist?

am 6. Februar 2009 um 7:17

Und da die neue Versicherung bei der alten Versicherung die SF Klasse abfragt und im Antrag die Vorversicherung, fällt auf das der alte Versicherungsnehmer auch der neue Versicherungsnehmer ist. ;)

Gruß

Frank

ausserdem meldest du ja nicht endgueltig ab (verschrottung), sondern es ist eine voruebergehende stillegung.

da ruht die alte VS nur und ist nicht beendet oder gekuendigt.

da eine doppelversicherung nicht geht, wird deine neue "doppelkarte" auch nicht akzeptiert.

Harry

Themenstarteram 6. Februar 2009 um 8:18

Hm hört sich nicht gut an, ich schildere mal mein Problem, vielleicht habt ihr ne Lösung.

Mein Alter Herr hat ein Auto, auf sich angemeldet und bei Versicheurng A versichert.

Er will sich nen neues kaufen und auch wieder seinen Vertrag bei Versicherung A übernehmen. (Deswegen muss ich da auch raus).

Ich habe derzeit ein Auto über meinen alten Herrn versichert, jedoch bei Versicherung B. Nun würde ich gerne das derzeitige Auto von meinem alten Herrn bei Versicherung B über meinen Dad versichern. Dieses bekommt dann den Vertrag von dem derzeitigen Kfz bei Vers B.

Verwirrt? Ich auch :-)

Wenn ich jetzt ab- und anmelde würde ja keine Versicherungsprozente irgendwohin übernommenwerden....

Jemand sonst ne gute Idee?

Könnte ich die Prozente übernehmen und auf mich anmelden? Würde dann nur der Beamtenbonus wegfallen....

am 6. Februar 2009 um 12:27

sofern der halter und der versicherungsnehmer gleich bleiben, besteht kein außerordentliches kündigungsrecht. allerdings wird der vertrag bei gesellschaft B dann ja beendet und der SF kann von gesellschaft B zu gesellschaft A geholt werden.

eine doppelversicherung bemerkt die versicherung allerdings nur über die versichererwechselbescheinigung, mit der der SF übertragen wird. darin steht nämlich die FIN des Fahrzeugs und somit kann abgeglichen werden, ob es sich um das selbe fahrzeug handelt.

wenn du das fahrzeug nun abmeldest, bekommt versicherung A die info darüber. solange dort die kenntnis besteht, dass der VN einen fahrzeugwechsel vornimmt, wird dies auch geschehen.

dann nimmst du die eVB-Nr. der neuen versicherung und lässt das fahrzeug wieder zu.

WICHTIG: du darfst dazu aber nicht einfach nur die neue eVB-Nr. hinterlegen, weil sonst ein versichererwechsel bescheinigt wird. das fahrzeug muss tatsächlich abgemeldet und neu zugelassen werden.

weil kein SF von versicherung A nach B gehen soll, wird gesellschaft A auch nie etwas davon erfahren.

du mußt außerdem nicht unbedingt zu gesellschaft B gehen. du kannst dir auch eine komplett günstigere suchen und den SF von gesellschaft B dorthin bescheinigen lassen. wichtig ist ja nur, dass gesellschaft A das nicht mitbekommt.

bevor du dies allerdings so in kauf nimmst, rechne dir das genau durch. ist versicherung B wirklich so viel günstiger, das es diesen aufwand rechtfertigt. lass dir mal bei beiden gesellschaften mit dem SF von gesellschaft B ein angebot NEU berechnen.

auf dich selbst versichern kann sehr viel teurer werden. neben dem wegfall des tarifs für den öffentlichen dienst ist die frage, ob du den SF voll übernehmen kannst. außerdem gibt es noch andere faktoren. die erstmalige zulassung des fahrzeugs auf den VN (also auf dich) ist sehr viel später, als bei dem jetzigen VN, das kann ein ganzes stück teurer werden. außerdem hat dein vater vielleicht wohneigentum und du nicht...man kann sichs ja mal durchrechnen lassen...

auf jeden fall ist bei einem halter- und versicherungsnehmerwechsel der wechsel der gesellschaft ohne probleme möglich. muss auch hier nicht unbedingt zu gesellschaft B sein, sondern kann überall hin sein mit mitnahme des SF von gesellschaft B.

bist du sicher, das die zulassungsstelle die eVB annimmt?

dort ist doch die alte noch hinterlegt?

am 6. Februar 2009 um 12:39

die zulassungsstelle würde eine eVB immer annehmen und an die vorhergehende versicherung eine 29a3-meldung senden (sorry, weiß die neue bezeichnung nicht). dort steht dann allerdings drin, dass es einen gesellschaftswechsel ohne halter- und versicherungsnehmerwechsel gegeben hat. die gesellschaft wird dann tätig und muss ggf. eine neue eVB hinterlegen.

kann ja auch fälle geben, in denen das normal ist. es gibt z. b. versicherungen mit unterjährigem ablauf oder man muss eine neue eVB hinterlegen, weil man von der gesellschaft unterjährig gekündigt wurde (z. b. im mahnverfahren).

am 6. Februar 2009 um 12:51

in dem fall hier darf aber genau das nicht passieren. die gesellschaft A würde das sonst mitbekommen. deswegen muss das fahrzeug erst abgemeldet werden. dadurch wird die VB der gesellschaft A hinfällig. über eine neuzulassung bei gesellschaft B (auf wen auch immer) bekommt gesellschaft A dann nichts mit - solang der SF bei gesellschaft A nicht auf den gleichen VN und mit der gleichen FIN abgefragt wird.

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