gebrauchtwagengarantie
hab da ne kurze frage, wann erlischt die opel gebrauchtwagengarantie?also heißt ich kauf mir jetz bei opel bzw bei nem opelvertragshändler nen gebrauchten und bekomm ein jahr garantie draud. erlischt diese sobald cih was an dem auto mach zb böder blick blenden anderen kühlergrill ne anlage rein etc oder bleibt diese bestehen??
schon mal danke im vorraus grüße
26 Antworten
Hi,
so läuft das nicht. Ich habe meinen auch damals vom FOH gekauft, und es gab eine G5 Garantie.
Dies bedeutet, das du 2 Jahre Garantie hast, und 3Jahre Anschluss Garantie. Die erlischt dann, wenn du die INSP nicht einhält. Sonst kannst du an dem Wagen machen was du willst, wichtig ist nur, das du alle INSP machst.
also um die Frage kurz zu beantworten...
Zitat:
Original geschrieben von Opel_OPC_90
erlischt diese sobald cih was an dem auto mach zb böder blick blenden anderen kühlergrill ne anlage rein etc oder bleibt diese bestehen??
nein, sie erlischt nicht😁
MFG Devil
nomml für dummis^^ich kann machn wa sich will mit dem auto also mehr oder weniger solnag ich alle inspektionen etc einhalt?;-) fdanke für die antwort
Naja also bei mir war vor einiger Zeit so ca 2 Monate nachdem ich meinen Astra G gekauft hatte die Lichtmaschine durch, ich also zum Händler hin und er gesagt kein Problem wechseln wir auf Garantie, nächsten Tag ruft er mich an von wegen ja Garantie erloschen, weil da an der Batterie ein 35 mm² Kabel zur Anlage dran hängt, das hat die Lichtmaschine zerschossen... Ich wusste nun auch nicht was ich dagegen machen sollte, also hab ich mir bei eBay ne billige für 70 Euro geholt und selber eingebaut...
Aber meint ihr das war nicht rechtens was der Händler gemacht hat?
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ja genau s so was mein ich ja;-) was ist bei sowas wenn mir die lichtmaschine verreckt??aber eigentlcih hat des ja nix iteinander zu run oder? mein die kann ja ned he gehn wegn sowas. meint ihr ich soll einfach maln händler fragen dann? wenn er sagt is kein problem sowas soll ich mir des noch schriftlcih gebn lassen oder?? grüße
yup war es
weil du über ein 35mm² Kabel so viel Strom entnehmen kannst dass die Lima vermutlich immer am Anschlag hängt 😉
im Zweifelsfall muss sowas halt immer über Anwalt geklärt werden
wers drauf ankommen lassen will...
Jain
kommt auf die Versicherung drauf an
da musste die Vertragsbedingungen durchlesen...
Aber so Dinge wie anderer Kühlergrill da wird niemand was sagen können
Der Thread klang für mich so
die Kiste wird jetzt mal vollgas getreten und wenn was abkackt --- "Ich hab ne Garantie"
ebenso gibts grundsätzlich keine Garantie auf Verschleißteile
und das kann bei einem Auto (wenns drauf an kommt) fast alles sein
kenn genug Streitfälle wo die Werkstatt gewonnen hat...
Auf Verschleisteile gibts ja sowieso nie Garantie.
Denke auch das solange du an der Elektrik nichts machst können die dir eigentlich nichts.
Zitat:
und bekomm ein jahr garantie draud.
Aber normal hat man doch 2 Jahre Garantie oder nicht?
Und nach (glaub) 6 Monaten wird´s ja sowieso schwer noch überhaupt was zu bekommen.
Ähhh....hier wird mal wieder einiges Durcheinander Gemixt was rechtlich niemals nie nicht gemixt wird 😉
Also: der TE spricht von Garantie, dabei handelt es sich um eine reine Vertragsangelegenheit, hier darf von beiden Seiten alles Vereinbart werden was nicht Rechtswidrig ist. In dem Vertrag ist durch die Vertragsbedingungen alles geregelt, da wir den Vertrag nicht kennen, können wir auch nichts zu ein bzw Ausschlüssen sagen. Achja: der Verkäufer muss keine Garantie geben, im Gegensatz zur
Gewährleistung: Diese ist automatisch bei jedem Verkauf gegeben, Privatleute dürfen sie ausschließen, Händler nur verkürzen wenn es sich um eine gebrauchte Sache handelt. Hier gilt dann die sogenannte Beweislastumkehr nach 6monaten. In den ersten 6 Monaten muss der Verkäufer beweisen das der Kunde Schuld am defekt hat, danach muss der Kunde beweisen das der Defekt schon von Anfang an vorhanden war.
Bei dem 35mm² Kabel dürfte so ein Beweis der Schuldfrage durch den Händler gegeben sein, andererseits sagt ja auch die Kabeldicke noch nichts über den Verbraucher dahinter....nuja..... ist eh gegessen 😉
Das Verändern betrifft halt immer auch nur die entsprechenden Bauteile, wenn der TE sich ne Anlage einbaut und 2 Tage später der Auspuff abfällt hat das nichts miteinander zu tun 😉
Grüße
Ralf
sprich wenn ich mir n bösen blcik hin mach kühler grill hinmach ne anlage rein udn mir schmiert iwas ab zb die lichtmaschine zählt die garantie bzw gewährleistung imme rnoch wennichn guten verkäufer hab? und wennch dem im vorraus sag du ich will da paar sachn dran machen der sagt is kein thema kann ich soll ich mir sowas dann schriftlcih geben lassen oder zählt dieser ´mundvertrag´dann das auch bei veränderung die garantioe zählt?
Lima is ein Verschleißteil...
kann ich dir gleich sagen
da wirste im Zweifelsfall keine guten Chancen haben
versteh den Sinn dieses Threads hier irgendwie nicht ^^
Wie gesagt im Zweifelsfall muss das Gerichtlich entschieden werden...
und wenn du dir im Falle der Lima wirklich jetzt ne Anlage reinbaust mit ordentlich dickem Kabel was von der Batterie weg geht
haste keine Chance...
langsam vertseh cih mich selber neme;-)hehe also ich veränder was aum auto egal was...erlischt meine garantie/gewährleistung?ja oder nein??hehe
einfach so "erlöschen" kann da gar nix
Gewährleistung gilt immer
auch bei privat Personen
Garantie wie schon gesagt musste dich auf die Vertragsbedingungen beziehn