GebrauchtwagenGarantie

Opel Astra G

Tag zusammen!
Eine Freundin von mir hat bei einem relativ seriösen, freien Autohändler einen 8 Jahre alten Astra 2.0 DI mit 108.000 km Laufleistung für knapp über 6.000 Euro gekauft. Dazu gab es einen Garantie-Pass der Firma "GGG Kraftfahrzeug-Reparaturkosten-Versicherungs-AG" mit Sitz in 30857 Laatzen. Nun habe ich mir die Garantiebedingungen mal genau durchgelesen. Es sind viele wesentliche Sachen versichert. z.B. auch die Zylinderkopfdichtung, der Motorblock, Getriebe, etc... Nicht versichert sind z.B. Abdichtarbeiten oder Defekte in der Komfortelektronik (z.B. el.Fensterheber)
Nun meine Fragen:

1. Angenommen, es tritt ein nicht versicherter Defekt auf, wie z.B. Ölaustritt am Simmering der Kurbelwelle, oder ein Fensterheber streikt. Kann dann nicht im ersten Jahr nach Kauf der Händler trotzdem für die Mängelbeseitung verantwortlich gemacht werden? Das würde zwar nicht diese GGG übernehmen, aber der Händler wäre ja schon in der Pflicht der Garantie, oder?

2. Die Kostenerstattung ist gestaffelt. So übernimmt diese GGG z.B. bis 150.000 km 100% der Lohnkosten und 40% der Materialkosten. Würde nun im ersten Jahr ein größerer, versicherter Defekt auftreten, könnte man von dem Händler dann die verbleibenen 60% der nicht erstatteten Materialkosten verlangen?

3. Zur Erhaltung der Garantie steht in dem Garatie-Pass unter §4 (Pflichten), dass der Käufer/Garantienehmer die an seinem Fahrzeug vom Hersteller vorgeschriebenen Wartungsarbeiten und Inspektionen von dem Händler oder einer vom Hersteller anerkannten Vertragswerkstatt durchführen lassen muß. Kann diese Inspektion auch von einer freien Nicht-Vertrags-Werkstatt durchgeführt werden? Zwar würde dann die Garantie der GGG erlöschen, aber der Autohändler wäre doch weiterhin in der Pflicht der Garantieleistungen, oder?

Ich vermute, dass der Autohändler nach wie vor in der Pflicht der Garantieleistung steht, sich selber lediglich ein wenig abgesichert hat über diese Zusatzgarantie bei der GGG. Ist das so?

17 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von bigtrikala


Tag zusammen!
Eine Freundin von mir hat bei einem relativ seriösen, freien Autohändler einen 8 Jahre alten Astra 2.0 DI mit 108.000 km Laufleistung für knapp über 6.000 Euro gekauft. Dazu gab es einen Garantie-Pass der Firma "GGG Kraftfahrzeug-Reparaturkosten-Versicherungs-AG" mit Sitz in 30857 Laatzen. Nun habe ich mir die Garantiebedingungen mal genau durchgelesen. Es sind viele wesentliche Sachen versichert. z.B. auch die Zylinderkopfdichtung, der Motorblock, Getriebe, etc... Nicht versichert sind z.B. Abdichtarbeiten oder Defekte in der Komfortelektronik (z.B. el.Fensterheber)
Nun meine Fragen:
 
1. Angenommen, es tritt ein nicht versicherter Defekt auf, wie z.B. Ölaustritt am Simmering der Kurbelwelle, oder ein Fensterheber streikt. Kann dann nicht im ersten Jahr nach Kauf der Händler trotzdem für die Mängelbeseitung verantwortlich gemacht werden? Das würde zwar nicht diese GGG übernehmen, aber der Händler wäre ja schon in der Pflicht der Garantie, oder?
 
2. Die Kostenerstattung ist gestaffelt. So übernimmt diese GGG z.B. bis 150.000 km 100% der Lohnkosten und 40% der Materialkosten. Würde nun im ersten Jahr ein größerer, versicherter Defekt auftreten, könnte man von dem Händler dann die verbleibenen 60% der nicht erstatteten Materialkosten verlangen?
 
3. Zur Erhaltung der Garantie steht in dem Garatie-Pass unter §4 (Pflichten), dass der Käufer/Garantienehmer die an seinem Fahrzeug vom Hersteller vorgeschriebenen Wartungsarbeiten und Inspektionen von dem Händler oder einer vom Hersteller anerkannten Vertragswerkstatt durchführen lassen muß. Kann diese Inspektion auch von einer freien Nicht-Vertrags-Werkstatt durchgeführt werden? Zwar würde dann die Garantie der GGG erlöschen, aber der Autohändler wäre doch weiterhin in der Pflicht der Garantieleistungen, oder?
 
Ich vermute, dass der Autohändler nach wie vor in der Pflicht der Garantieleistung steht, sich selber lediglich ein wenig abgesichert hat über diese Zusatzgarantie bei der GGG. Ist das so?

 Also, das Grundprinzip ist 24 Monate Garantie, die auf 12Monate verkürzt werden kann. Das ist die gesetzliche regelung und hat nichts mit einer bezahlten zusatzgarantie zu tun. Bei der gesetzlichen hast du aber das Problem das nach 6 monaten eine Beweislastumkehr stattfindet. Und da liegt der Hase begraben: Wie kannst du beweisen das die Kopfdichtung die nach 7 Monaten durchgeht schon beim kauf fast kaputt war. Umgekehrt nach 5 monaten natürlich, wie kann der VK beweisen das die ZKD ganz war beim Kauf. Also tritt de facto nach 6 monaten die zugekaufte garantie ein. vorher auf keinen Fall ne Selbstbeteiligung oder %te vom Material übernehmen 😉

grüße

Steini

Ich wünsch Dir bzw. Deiner Freundin von Herzen, dass die Dieselpumpe Eures DI nicht vorzeitig abnippelt!!!!

Zitat:

Original geschrieben von dieter1962


Ich wünsch Dir bzw. Deiner Freundin von Herzen, dass die Dieselpumpe Eures DI nicht vorzeitig abnippelt!!!!

wieso???

Zitat:

Original geschrieben von steini111



Also, das Grundprinzip ist 24 Monate Garantie, die auf 12Monate verkürzt werden kann. Das ist die gesetzliche regelung und hat nichts mit einer bezahlten zusatzgarantie zu tun. Bei der gesetzlichen hast du aber das Problem das nach 6 monaten eine Beweislastumkehr stattfindet. Und da liegt der Hase begraben: Wie kannst du beweisen das die Kopfdichtung die nach 7 Monaten durchgeht schon beim kauf fast kaputt war. Umgekehrt nach 5 monaten natürlich, wie kann der VK beweisen das die ZKD ganz war beim Kauf. Also tritt de facto nach 6 monaten die zugekaufte garantie ein. vorher auf keinen Fall ne Selbstbeteiligung oder %te vom Material übernehmen 😉

grüße
Steini

2 sachen, welche mich an deinem beitrag stören:

1. warum den ganzen langen text des fredstarters zitieren, wenn man der erste ist der antwortet😕

2. inhaltlich auch falsch. du solltest mal das wort "gewährleistung" kennenlernen😉

http://www.eastcomp.de/gewaehrleistung-garantie.htm

Ähnliche Themen

@la merde:
zu punkt 1: Wenns dich stört......bitte.
zu punkt 2: Weil ich keinen roman zu dem Thema Sachmängelhaftung/Gewährleistung/Garantie schreiben wollte. Aber das kannst du ja gerne tun. 
 
grüße
Steini
 
 

Zitat:

Original geschrieben von dieter1962


Ich wünsch Dir bzw. Deiner Freundin von Herzen, dass die Dieselpumpe Eures DI nicht vorzeitig abnippelt!!!!

 Zu

Spät

grüße

Steini

Zitat:

Original geschrieben von steini111


@la merde:
zu punkt 1: Wenns dich stört......bitte.
zu punkt 2: Weil ich keinen roman zu dem Thema Sachmängelhaftung/Gewährleistung/Garantie schreiben wollte. Aber das kannst du ja gerne tun.

grüße
Steini

das ist ziemlich schade, einfach weil es falsch ist, was du da geschrieben hast.

insofern: dein tip/rat/hinweis braucht keiner.

naja, hauptsache ist doch, du hattest die eier deinen fehler einzugestehen🙄

Zitat:

Original geschrieben von la merde


 
das ist ziemlich schade, einfach weil es falsch ist, was du da geschrieben hast.
insofern: dein tip/rat/hinweis braucht keiner.
 
naja, hauptsache ist doch, du hattest die eier deinen fehler einzugestehen🙄

Was ist falsch daran, was ich geschrieben habe?? Außer das ich die worte Garantie/Gewährleistung nicht unterschieden habe. Von der Sache her ist meine Aussage richtig. Wenn nicht verbessere sie anstatt hier zu lamentieren das jemand (der die Zugehörigkeit durchaus kennt) die falschen Begriffe verwendet. Also sag hier nicht das meine Aussage falsch ist sondern wiederlege sie. Sonst ist dem TE nicht geholfen!

Was die aussage zu meine Tips angeht: die kannst da dahin tun wo dein Pseudo rauskommt 🙁

bis jetzt habe ich noch keinen Fehler zugegeben(außer das ich keine juristisch korrekte Wortdefinition benutzt habe) , was soll also der Spruch mit meinen Eiern 😠

Hi zusammen,

also ich hab ja auch so eine Kauf Garantie miterworben und bei der war ich auch Verpflichtet das Auto beim Hersteller zu den Regelmässigen Checks vorbeizubringen, da sonst der Anspruch verloren geht, als ich dann im Radio gehört habe das einer gegen solche Klauseln klagt und gewonnen hat sind also solche Klauseln hinfällig geworden.

Nachzulesen Hier:
Urteil

Für mehr über Garantie und Gebrauchtwagen

Hier lang

Hallo,

Jungs steitet euch doch nicht, das bringt doch keinem was. Sachlich bleiben.

@A61

Vor dem Urteil, war die sache mit der Bildung zu einer werkstatt groß im Gespräch, aber jetzt hat sich das woll erlädigt. 😁

Zitat:

Original geschrieben von creeep


Hallo,
 
Jungs steitet euch doch nicht, das bringt doch keinem was. Sachlich bleiben.

hast recht, sorry das ichs nicht in ne PN gepackt hab.

Zitat:

@A61
 
Vor dem Urteil, war die sache mit der Bildung zu einer werkstatt groß im Gespräch, aber jetzt hat sich das woll erlädigt. 😁

Seht das aber mal nicht zu allgemein mit dem Urteil. Es gab auch ein Urteil bei dem bestätigt wurde das die Werkstattbindung i.O. ist. Da gings um die 12 Jahres Garantie gegen Durchrostung von den Herstellern.

In dem Fall ging es erstmal um ne Überschreitung des Intervalls von 827 KM. und dann um Formulierungen in ner AGB.....wenn das also jetzt anders Formuliert wird...dann kann das Urteil auch nicht 1:1 angewendet werden.

grüße
Steini

Hallo,

Hast du Recht.🙄

Zitat:

Was ist falsch daran, was ich geschrieben habe?? Außer das ich die worte Garantie/Gewährleistung nicht unterschieden habe. Von der Sache her ist meine Aussage richtig. Wenn nicht verbessere sie anstatt hier zu lamentieren das jemand (der die Zugehörigkeit durchaus kennt) die falschen Begriffe verwendet. Also sag hier nicht das meine Aussage falsch ist sondern wiederlege sie. Sonst ist dem TE nicht geholfen!

richtig. dem TE ist mit deiner aussage nicht geholfen. eben weil der unterschied zwischen garantie und gewährleistung so erheblich ist, dass man die beiden sachen nicht vertauschen darf. und du siehst das jetzt nichtmal ein.

ich habe da nen link gepostet, wo all das kurz auf einer seite erklärt wird. hast du (natürlich) übersehen

Zitat:

bis jetzt habe ich noch keinen Fehler zugegeben(außer das ich keine juristisch korrekte Wortdefinition benutzt habe) , was soll also der Spruch mit meinen Eiern 😠

und

das mit dem "juristisch" quatsch kannst du weglassen. sonst müssten wir ja parapraphen mit hineinschreiben. will aber doch keiner machen

Zitat:

Original geschrieben von la merde


und

Zitat:

das mit dem "juristisch" quatsch kannst du weglassen. sonst müssten wir ja parapraphen mit hineinschreiben. will aber doch keiner machen

 eben, und ich wollte einfach den TE nicht verwirren und habe halt durchgängig das wort Garantie benutzt. Wenn jemand den unterschied nicht kennt reicht ihm meine Aussage um zu erkennen was er wann zu erwarten hat.

rest per PN

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