GebrauchtwagenGarantie

Opel Astra G

Tag zusammen!
Eine Freundin von mir hat bei einem relativ seriösen, freien Autohändler einen 8 Jahre alten Astra 2.0 DI mit 108.000 km Laufleistung für knapp über 6.000 Euro gekauft. Dazu gab es einen Garantie-Pass der Firma "GGG Kraftfahrzeug-Reparaturkosten-Versicherungs-AG" mit Sitz in 30857 Laatzen. Nun habe ich mir die Garantiebedingungen mal genau durchgelesen. Es sind viele wesentliche Sachen versichert. z.B. auch die Zylinderkopfdichtung, der Motorblock, Getriebe, etc... Nicht versichert sind z.B. Abdichtarbeiten oder Defekte in der Komfortelektronik (z.B. el.Fensterheber)
Nun meine Fragen:

1. Angenommen, es tritt ein nicht versicherter Defekt auf, wie z.B. Ölaustritt am Simmering der Kurbelwelle, oder ein Fensterheber streikt. Kann dann nicht im ersten Jahr nach Kauf der Händler trotzdem für die Mängelbeseitung verantwortlich gemacht werden? Das würde zwar nicht diese GGG übernehmen, aber der Händler wäre ja schon in der Pflicht der Garantie, oder?

2. Die Kostenerstattung ist gestaffelt. So übernimmt diese GGG z.B. bis 150.000 km 100% der Lohnkosten und 40% der Materialkosten. Würde nun im ersten Jahr ein größerer, versicherter Defekt auftreten, könnte man von dem Händler dann die verbleibenen 60% der nicht erstatteten Materialkosten verlangen?

3. Zur Erhaltung der Garantie steht in dem Garatie-Pass unter §4 (Pflichten), dass der Käufer/Garantienehmer die an seinem Fahrzeug vom Hersteller vorgeschriebenen Wartungsarbeiten und Inspektionen von dem Händler oder einer vom Hersteller anerkannten Vertragswerkstatt durchführen lassen muß. Kann diese Inspektion auch von einer freien Nicht-Vertrags-Werkstatt durchgeführt werden? Zwar würde dann die Garantie der GGG erlöschen, aber der Autohändler wäre doch weiterhin in der Pflicht der Garantieleistungen, oder?

Ich vermute, dass der Autohändler nach wie vor in der Pflicht der Garantieleistung steht, sich selber lediglich ein wenig abgesichert hat über diese Zusatzgarantie bei der GGG. Ist das so?

17 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von steini111



Zitat:

Original geschrieben von la merde


und

Zitat:

Original geschrieben von steini111



Zitat:

das mit dem "juristisch" quatsch kannst du weglassen. sonst müssten wir ja parapraphen mit hineinschreiben. will aber doch keiner machen

eben, und ich wollte einfach den TE nicht verwirren und habe halt durchgängig das wort Garantie benutzt. Wenn jemand den unterschied nicht kennt reicht ihm meine Aussage um zu erkennen was er wann zu erwarten hat.

rest per PN

du checkst es echt nicht. deine aussage ist falsch. und selbst jetzt schaffst du es nicht, dies zuzugeben.

aber bitte, du hast recht, ich meine ruhe, und der fredstarter ne falsche information

Zitat:

Original geschrieben von la merde

Zitat:

du checkst es echt nicht. deine aussage ist falsch. und selbst jetzt schaffst du es nicht, dies zuzugeben.
aber bitte, du hast recht, ich meine ruhe, und der fredstarter ne falsche information

 Dann stell sie doch endlich richtig!

Hallo,

so - ich denke hier kann jetzt zu.
Dem TE wurde an sich geholfen und die private Streiterei zum Schluss war höchst unproduktiv.

Natürlich gibt es einen wesentlichen Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie und es ist wichtig, diesen zu kennen und zu wissen.
Jedoch kann man dies auch normal richtigstellen und nicht partout bis zum letzten Tropfen darauf bestehen, dass das ein User eingesteht.
Steini hat auf seinen Ausdrucksfehler hingewiesen - es ist nicht nötig, dass er sich dann weiter rechtfertigen muss.

Also bitte in Zukunft solche Kleinkriege unterlassen - die zerstören nur das Forenklima.

Rechthaberei bis zum letzten Punkt ist nicht das beste Mittel.

***GESCHLOSSEN***

Grüße
Schreddi

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