Gebrauchtwagen von gewerblichem kaufen und privat nutzen

hallo,

ein gewerblicher händler verkauft seine gebrauchtwagen nur an gewerbetreibende.
mir ist klar, daß es dadurch keine garantie, gewährleistung etc gibt.

jetzt meine frage, kann ich als privatmensch, ohne gewerbe diesen wagen, z.b,
über einen bekannten, der nur einen gewerbeschein hat, aber nicht selbständig ist, irgendwie kaufen?

der verkäufer meinte, daß es ginge, wenn ich jmd mit gewerbeschein hätte.

weitergesponnen, wenn mein bekannter den wagen kauft, was müsste er steuerlich oder
generell beachten?

sorry schon mal im voraus für die dummen fragen, aber ich hab keinen blassen schimmer
von der materie, hoffe dennoch, jmd kann bisschen licht ins dunkel bringen

besten dank schon mal :-)

49 Antworten

ich danke euch, für die vielen einschätzungen, wie gesagt,
zum einen wollte ich erstmal wissen, ob es für mich als privatkäufer
eine vernünftige möglichkeit gäbe, dieses fahrzeug zu erwerben, ohne
jemanden/freund mit gewerbeschein, zusätzlich steuerlich/finanziell zu belasten.

was das auto an sich betrifft, es steht wirklich wie geleckt da, wurde nicht groß
aufbereitet und macht einen sehr guten eindruck, keine erkennbaren mängel auf
unfall oder optische dinge, innenraum, sitze, pedale, welche auf eine höhere
laufleistung als angegeben schließen lassen würden. auch das fahrverhalten ist
ganz normal, alles dinge, die man mit normal geschultem auge und ohr eben so
bei einem gebrauchtwagen abklopft. ein typisches aus erster hand selten gefahrenes
auto.

daß es nun bei einem "verkaufe nur gewerblich" händler auf dem hof, bzw in der halle
steht, dieser nicht gerade franz, horst oder josef heißt, und man natürlich viele negative
geschichten gehört oder auch erlebt hat, läßt natürlich zweifel offen, was aber nicht
heißen soll, daß alle solche händler schwarze schafe sein müssen.

man sieht ein auto, das einen anfixed, und beschäftigt sich damit, ob ich zugreife, weiß
ich nicht, das bauchgefühl sagt tolle kiste, der kopf aber vorsicht, muß
da nochmal paar nächte drüber schlafen

wie gesagt, danke nochmals :-)

Wenn du nicht zugreifst stell hier als Belohnung für die Tips mal einen link ein.

falls ich nicht zugreife, mach ich es, falls doch, lesen wir uns wieder unter
der modellbezeichnung bei den problem-threads ;-)

😁 nicht zufällig ein 116i ?

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Also steuerlich ist da garnichts. Der Verkäufer will an einen Gewerbetreibenden verkaufen, das ist alles. Ich würde den Wagen garnicht in die Buchführung nehmen. Es steht nur der Name im Vertrag. Keiner sichtet diesen Vertrag. Ich nehme kein Geld aus der Firmenkasse. Das hat ganrichts mit dem Finanzamt zu tun.

Du zahlst bar und dein Kumpel steht im Vertrag.

Die Unterstellungen hier sind abenteuerlich, also kein Wunder, dass es keine Gebrauchten mehr vom Händler für Privat gibt, wenn man im Lowbudgetbereich sucht. Liest eigentlich jemand, was der TE schreibt? Er ist Schrauber und kann das Auto einschätzen. Seine Frage bezog sich nicht aufs Fahrzeug sondern auf die Abwicklung des Vertrages.

Ich und meine Freunde sowie Familie halten übrigens zusammen. Da betrügt niemand den anderen. Da frage ich mich was sich hier manche Poster unter Freundschaft vorstellen.

😁 nicht zufällig ein 116i ?

nope, kein 116i :-)

und was benprettig's kommentar angeht, ich glaube in allen foren wird gerne
mal OT geschrieben, jeder gibt seinen senf dazu und füllt es mit leben.
ich sehe das ganz entspannt, solange über der gürtellinie disskutiert wird :-)

Zitat:

@jof schrieb am 1. Dezember 2021 um 06:54:48 Uhr:



Zitat:

Der Händler will nur keine Gewährleistung geben, wahrscheinlich weil er weiß, dass das Auto Schäden hat, die er aber verschweigt, wäre ja ansonsten quasi wie neu

Ich vermute, der Händler will sich nur den "Zirkus" ersparen, den so mancher Privatkäufer veranstaltet. Das Panoptikum lesen wir ja täglich hier im Forum...

Geht ja hier im Thread schon los mit den Unterstellungen.

Nur weil der Händler das - auch bei einem gepflegten Wagen ungewisse - Risiko der Gewährleistung nicht bereit ist einzugehen, spricht das nicht automatisch für bekannte Vorschäden. Aber so ist das, der Verbraucher wird "geschützt" - mit dem Ergebnis, dass ihm viele Angebote gar nicht mehr zur Verfügung stehen oder die Ware (um den Risikoaufschlag) teurer wird.

Zitat:

@timmerlued schrieb am 1. Dezember 2021 um 07:43:15 Uhr:



Zitat:

@audi4never schrieb am 30. November 2021 um 18:58:25 Uhr:


.................................
b) du kaufst über ein strohmann, der eine ordentliche buchführung hat, wenn er kleinunternehmer ist, kauft der den wagen, nimmt die rechnung in seine buchhaltung, und schreibt ein verkaufsrechnung über den selben betrag. steuerliche nachteilekeine (er hat sachmängelhaftung dir gegenüber 😉)
c) strohmann ist kein kleinunternehmer, zieht die vorsteuer von dem wagen, schreibt rechnung an dich, führt ümsatzsteuer ab, nachteile = keine, sachmängelhaftung besteht dir gegenüber)
alternative, der verkäufer verkauft dir den wagen offiziell als bastlerwagen ohne sachmängelhaftung zum auschlachten

1. Wo steht eigentlich das der zur Position stehende Wagen mit ausweisbarer Mehrwertsteuer verkauft wird😕 das ist bei solch alten Autos die Ausnahme.

2. Ob nun Kleinunternehmer oder nicht, jeder Unternehmer arbeitet mit Kapital, woher auch immer das stammt, welches zu versteuern war/ist, womit er den Wagen bezahlt.
Wenn er das Auto wieder verkauft, macht er einen Gewinn (den kompletten Kaufpreis) der selbstverständlich auch wieder zu versteuern ist, es sei denn er ist selbst Autohändler , braucht dann nur die Differenz , idealerweise also Gewinn, zu versteuern.

3. Ist er kein Autohändler.......... möchte ich als fiktiver Inhaber....... dem Finanzamt nicht erklären müssen warum ich FÜR DIE FIRMA ein Fzg. kaufe und gleich wieder verkaufe.
So ein Kauf muss ja auch zur Firma passen, also zur geschäftlichen Ausübung nötig/wünschenswert sein.

4. ERGO würde ich mir so etwas als Geschäftsinhaber nicht ans Bein binden.
unter Umständen geht eine Freundschaft noch übern Jordan.

1. abgesehen davon, dass ich auch keinen Hinweis über ausweisbare MwSt finde - aber das hat erstmal mit dem Fahrzeugalter nichts zu tun

2. ich glaube, dass Du Dich auf einem Irrweg befindest - wie sollte denn ein Gewinn in Höhe des kompletten Kaufpreises erwirtschaftet werden? Das geht schlicht nicht.

3. Und ich kann auch im ersten Moment ein Auto kaufen was/wie ich will, da interessiert erstmal keinen, ob das "zur Firma und dem Betriebszweck passt". Aber es ist doch sehr einfach: wer sagt denn, dass der Kauf irgendwo auftauchen muss? Man kann auch mit Bargeld bezahlen und die Firma steht nur im Vertrag oben drin ohne dass der Kauf Zugang in die Geschäftsunterlagen findet. Aber selbst wenn der Wagen über das Firmenkonto bezahlt wird - das ist ein durchlaufender Posten, der keinen interessiert, weil Wert €0. Die Firma kauft den Wagen für 10000€ und überweist - der Kumpel kauft das Auto für 10000€ und überweist = in der Buchhaltung ist das Ding ausgeglichen und weg. Für den Fall einer Betriebsprüfung macht man einen Aktenvermerk dass man dem Kumpel geholfen hat mit dieser Sache und heftet das weg zum vergessen. Es wäre Zufall, dass ein Prüfer ausgerechnet diese €0-Buchung auf dem Durchlaufkonto näher untersucht. Jedenfalls ist das in unserer Firma schon einige Male praktiziert worden, und in diesen Zeiträumen fanden auch schon Betriebsprüfungen statt. Es hat nie jemanden interessiert.

4. Man kann das eben machen - mit Personen, bei denen man sich sicher ist dass kein Missbrauch mit der Gewährleistung erfolgt. Das ist meiner unfachmännischen Meinung nach der einzige Punkt, der Ärger bereiten kann.

Zitat:

@benprettig schrieb am 1. Dezember 2021 um 09:25:10 Uhr:


Also steuerlich ist da garnichts. Der Verkäufer will an einen Gewerbetreibenden verkaufen, das ist alles. Ich würde den Wagen garnicht in die Buchführung nehmen. Es steht nur der Name im Vertrag. Keiner sichtet diesen Vertrag. Ich nehme kein Geld aus der Firmenkasse. Das hat ganrichts mit dem Finanzamt zu tun.

..............

bitte daran denken das auch der Verkäufer diesen Vertrag hat und dort eingesehen werden kann.
Bist du selbstständig/Gewerbetreibender und kennst Dich aus ?

Die Warnungen hier sind ja löblich - der TE macht aber den Eindruck, als ob er a) das Ganze schon verstanden und b) auch durchdacht hat. Insofern kann man es mE auch dabei belassen.

Mal ganz naiv in die Runde gefragt: wenn der Verkäufer nur an Gewerbetreibende verkauft, um sich den ganzen Sachmängelhaftungskram ggü. einem Privatverkäufer zu sparen...kann ich das nicht explizit im Vertrag so ausschließen, auch wenn das eine Privatperson kauft oder gilt das immer, unabhängig von der Vertragsgestaltung?

Genau so ist es ... ich weiß auch nicht warum da immer alles in einen Topf geworfen wird .... nur weil einer mit seinem Gewerbeschein kauft, damit der Händler die Gewährleistung los ist, hat das genau 0,0 mit dem Finanzamt am Hut ...

Alte Wagen sind fast ausschließlich Differenzbesteuert und da die MwSt dabei auf der Rechnung nicht ausgewiesen ist, kann dein Kumpel keinen MwSt/USt vom FA "ziehen" .... Das einzige er könnte es als Ausgabe gelten machen, dann wär er aber dumm ... sowas lohnt nicht, wenn das aufliegt ...daher macht er einfach nichts außer die Gewerbeanmeldung vorzeigen und den KV unterschreiben , das Geld fließt von dir Te zum Händler ...

Ich würde es für einen guten Freund machen ... du scheinst dir im klaren zu sein, das es die Katze im Sack ist ... aber nur so macht man richtige Schnapper ... Gute Schnapper und 0 Risiko gibt es in der echten Welt nicht ...😎

An Privat kann hierzulande kein Gewerblicher die Gewährleistung ausschließen, nur verkürzen ... selbst für eine Waschmaschine ... deshalb verkaufen Händler aller möglichen Waren teilweise nur noch b2b, weil sie einfach kein Stress mit Privaten möchten ...

Wissen sollte man schon ... streng genommen wird dein Kumpel dir gegenüber Gewährleistungspflichtig ... Bei Geld und Freundschaft, da gibt es den Spruch den man Ernst nehmen sollte ... das könnt nur ihr unter euch klar machen ...

ich hatte den verkäufer auch gefragt, ob es irgendeine möglichkeit gibt,
den wagen an mich privat zu verkaufen, ohne gewährleistung/garantie etc,
was er verneinte, was wohl dann doch mit der haftung zu tun hat, die man
dann nicht explizit ausschließen kann, vermute ich mal mit meinem halbwissen

@timmerlued

Ja.
Es ist völlig normal was als Gewerbetreibender für den Privatgebrauch zu kaufen. Das wird privat bezahlt und kommt nicht in die Buchführung. In dem Fall hier: Was soll denn mit dem Kaufvertrag der beim Händler liegt passieren? Nichts.

Es kommt einzig darauf an, das der Wagen nicht irgendwie in der Buchführung auftaucht, oder gar was geltend gemacht wird.

Was meinst du wieviele Selbständige den Leasingvertrag für Papa oder Bruder oder die Tochter machen?

Zitat:

@benprettig schrieb am 1. Dezember 2021 um 09:25:10 Uhr:



Die Unterstellungen hier sind abenteuerlich, also kein Wunder, dass es keine Gebrauchten mehr vom Händler für Privat gibt, wenn man im Lowbudgetbereich sucht. Liest eigentlich jemand, was der TE schreibt? Er ist Schrauber und kann das Auto einschätzen. Seine Frage bezog sich nicht aufs Fahrzeug sondern auf die Abwicklung des Vertrages.

Ich und meine Freunde sowie Familie halten übrigens zusammen. Da betrügt niemand den anderen. Da frage ich mich was sich hier manche Poster unter Freundschaft vorstellen.

Low Budget Autos werden nicht an Privatleute verkauft, weil der Staat seine Bürger entmündigt und man nicht in beiderseitigen Einvernehmen auf eine Gewährleistung verzichten kann. Etwaige Verträge wären nichts rechtsgültig, ich finde das nicht gut.

Wir reden hier von einem Auto, das in Deutschland aber eigentlich noch gut verkäuflich wäre. Welchen Grund hätte ein Händler hier die Gewährleistung auszuschließen und das Auto mit weit weniger Marge an einen anderen Händler zu verkaufen? Theoretisch könnte der TE auch einfach warten, bis ein anderer Händler das Auto kauft und wieder inseriert.

Zitat:

@benprettig schrieb am 1. Dezember 2021 um 09:47:45 Uhr:


@timmerlued

..................In dem Fall hier: Was soll denn mit dem Kaufvertrag der beim Händler liegt passieren? Nichts.

du meinst das FA prüft die Buchhaltung des Verkäufers nicht ?
Wenn das weiter verfolgt wird ist eben doch ein Privatverkauf erfolgt und mit Gewährleistungsausschluß nicht statthaft.

Es kommt einzig darauf an, das der Wagen nicht irgendwie in der Buchführung auftaucht, oder gar was geltend gemacht wird.

Soweit schon klar
Was meinst du wieviele Selbständige den Leasingvertrag für Papa oder Bruder oder die Tochter machen?

Dann war ich wohl immer zu vorsichtig

aber der neue händler würde sicherlich an der preisschraube drehen, nach oben.
gleiche modelle mit erheblich mehr laufleisung, weniger ausstattung und mehr
optischen mängeln, werden derzeit zu ähnlichen preisen angeboten, daher
weckt dieser wagen ja mein interesse ;-)

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