Gebrauchtwagen von gewerblichem kaufen und privat nutzen

hallo,

ein gewerblicher händler verkauft seine gebrauchtwagen nur an gewerbetreibende.
mir ist klar, daß es dadurch keine garantie, gewährleistung etc gibt.

jetzt meine frage, kann ich als privatmensch, ohne gewerbe diesen wagen, z.b,
über einen bekannten, der nur einen gewerbeschein hat, aber nicht selbständig ist, irgendwie kaufen?

der verkäufer meinte, daß es ginge, wenn ich jmd mit gewerbeschein hätte.

weitergesponnen, wenn mein bekannter den wagen kauft, was müsste er steuerlich oder
generell beachten?

sorry schon mal im voraus für die dummen fragen, aber ich hab keinen blassen schimmer
von der materie, hoffe dennoch, jmd kann bisschen licht ins dunkel bringen

besten dank schon mal :-)

49 Antworten

Zitat:

@Knergy schrieb am 2. Dezember 2021 um 08:18:17 Uhr:


.................................... das du den Händler auf ein krummes Geschäft drängst. Nennt sich Doppelmoral ...

Damit scheinen hier andere aber auch kein Problem zu haben.

Die Frage des TE wurde ja erschöpfend beantwortet mit einem breiten Betrachtungsraum.

Also ich gebe mein Auto lieber in Zahlung als mich mit Privatkäufern rumzuschlagen. Wenn da einer meine Daten vor dem Kauf weitergibt, das geht garnicht. Datenschutz. Wer das will muss von Privat kaufen.

Du widersprichst dir. Du hast geschrieben, das Pedale und die weitere Innenraumansicht den niedrigen km-Stand bestätigen. Was denn nu?

Hier ist wieder der Fall, warum ich nicht an Privat verkaufe und mir das lieber ein paar Euros wert ist.

Zitat:

@Q999 schrieb am 2. Dezember 2021 um 07:36:17 Uhr:


anscheinend komm ich aus einer anderen welt, wo werte und freundlichkeit noch zählen,
ok, beenden wir das thema - danke für euere meinungen

Das hat mit (Un-)Freundlichkeit erstmal nichts zu tun. Wie stellt es sich dar: Du möchtest das günstige Angebot erwerben. Dieses birgt ein gewisses (vermeintlich höheres) Risiko. Deshalb möchtest Du Dich so weit wie möglich absichern. Dem kann ich folgen, auch wenn man eben ab Punkt x die Entscheidung für oder gegen ein Angebot samt seines Risikos treffen muss, und zwar selbst. Aber wie stellte es sich für mich dar, wäre ich der Vorbesitzer dieses Wagens: ich habe das Ding verkauft. Eventuell an diesen Händler, eventuell aber auch an jemand ganz anderen. Wenn ich mir vorstelle, ich solle jedem Kaufinteressenten auf Nachfrage Informationen geben - dann hat das mehrere Komponenten.
1. ab einem gewissen Punkt nervt das.
2. ich verkaufe nichts - Vertragspartner ist der Händler der den Wagen im Angebot hat. Mag dieser zu seinem Angebot alle erforderlichen Angaben erbringen - er verkauft es ja auch auf seine Rechnung
3. die Angaben könnte er (wenn der Wagen von mir wäre) auch alle erbringen, weil er meine kompletten Unterlagen mitbekommen hat.
4. habe ich bei aller Freundlichkeit und allem Verständnis für Dein Sicherheitsbedürfnis keine Lust, mich in irgendeine Lage zu lavieren die ich nicht möchte weil ich Dir eventuell irrtümlich was falsches gesagt habe
5. sofern ich den Verkauf an diesen Händler vorgenommen hätte, dann aus einem Grund. Wahrscheinlich dem, dass ich mich eben nicht damit auseinandersetzen will was Interessenten so für fragen haben. Der gewerbliche sagt seinen Preis, ich sag ja (oder auch nein) und fertig. Im Moment erahnt man, warum der das so weiterverkaufen will ... Aber sofern ich den Wagen an jemand anderen verkauft habe, vielleicht sogar privat, und der jetzt auf einem Umweg bei diesem Händler gelandet ist (vielleicht weil der uA so seine Fahrzeuge beschafft) - da habe ich das alles schonmal durch, und jetzt soll das wieder anfangen? Weil der Händler es nicht so anbieten kann/will dass dem Kunden seine Zweifel ausgeräumt werden?

Man kann bei so etwas ja auch mal die andere Seite sehen. Mag sein, dass Du der erste und einzige wärest der sich erkundigt und auch nur allgemein was wissen will und gut ist. Es kann aber auch sein, dass da schon jeder zweite Interessent vor Dir die selbe exotische Idee hatte, tw vielleicht sogar mit Ideen die mich in irgendeine Verbindliche Zusage bringen sollen. Nö Du, da muss ich echt (freundlich) sagen - wende Dich an den der die Ware verkauft. Entweder hast Du das Vertrauen zur Ware und zum Verkäufer oder nicht. Ende.

Zitat:

@Knergy schrieb am 2. Dezember 2021 um 08:18:17 Uhr:



Übrigens wäre es in der anderen Welt, wo Freundlichkeit+Ehrlichkeit herrscht, nicht üblich, das du den Händler auf ein krummes Geschäft drängst. Nennt sich Doppelmoral ...

Da frage ich jetzt mal - wo will der TE den Händler in ein krummes Geschäft drängen? Das sehe ich nirgends. Ich habe verstanden:
- der Händler hat vorgeschlagen, dass ein befreundeter Gewerblicher den Wagen kaufen könne. Und da ist nichts Krummes dabei.

Zitat:

@benprettig schrieb am 2. Dezember 2021 um 09:15:54 Uhr:


Also ich gebe mein Auto lieber in Zahlung als mich mit Privatkäufern rumzuschlagen. Wenn da einer meine Daten vor dem Kauf weitergibt, das geht garnicht. Datenschutz. Wer das will muss von Privat kaufen.

Du widersprichst dir. Du hast geschrieben, das Pedale und die weitere Innenraumansicht den niedrigen km-Stand bestätigen. Was denn nu?

Hier ist wieder der Fall, warum ich nicht an Privat verkaufe und mir das lieber ein paar Euros wert ist.

Der Name steht im Fahrzeuschein, den sich anzuschauen finde ich nun kein so ungewöhnliches Verhalten. Hatte so bei meinem Auto auch den Vorbesitzer ausfindig gemacht, sonst hätte ich das Auto nicht gekauft.

Mein Auto steht jetzt beim Händler, zu einem Mondpreis ohne Gewährleistung, die sämtlichen Mängel die ihm genannt habe hat er entweder binnen eines Tages repariert oder verschweigt sie, deswegen bin ich auch so mißtrauisch in diesem Fall. Je nach Tagesform ist mein Auto auch noch rund gelaufen und optischer Zustand war auch gut. Ob das Auto Öl und Kühlwasser verliert, merkt man bei einer kurzen Probefahrt auch nicht.

Ich selber würde aber auch nicht an privat verkaufen, selbst wenn man alle Mängel nennt, wer weiß ob sich am Ende nicht doch jemand betrogen fühlt und den Dicken markieren will.

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Der Händler muss da aber vorsichtig sein. Wozu braucht man das? Man bekommt das Datenblatt. Der Händler kann den Fahrzeugschein ja ohne die Seite mit dem Halter kopieren. Aber wird der nicht eh von der Zulassung eingezogen und man hat nur noch den ZuB2 ? Naja egal. Bisher bin ich von Telefonterror verschont geblieben.

Also bei würde der Händler mächtig Ärger bekommen. Was anderes ist, wenn sich nach dem Kauf jemand an mich wendet, da kann man nichts machen. Aber auch das wäre mir äußerst lästig und bei mehr als 2 Fragen wäre das Telefonat meinerseits beendet.

Eben. Privatkäufer sind noch schlimmer. Gebrauchtes Auto kaufen und Zustand wie frisch aus der Fabrik mit 8 Jahren Garantie werden erwartet. Ich gebe nur in Zahlung oder verkaufe an Verwandte oder Freunde. Niemals an unbekannte Dritte.

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