Gebrauchtwagen vom Händler gekauft ... Rückgabe ?
Hallöchen,
Ich habe vor 3 Wochen einen Opel Corsa C von einem Händler in meiner Nähe gekauft. Anfangs war alles schön und gut & er ist super gefahren.
Doch nach 2 Tagen fing der Spuk an... Kuppelstange kaputt, musste getauscht werden. Dann war wieder für 2 Tage alles gut & Zack platzte mein Kühler..., hieß dann wieder in die Werkstatt. Wurde getauscht soweit alles gut. Nun bin ich seit einer Woche jeden zweiten Tag in der Werkstatt, weil in meinem motorraum etwas klappert und niemand weiß was es ist. Es wurde auf eine Halterung geschoben. Klappern hörte auch für stolze 2 Minuten auf, war dann aber genauso schnell wieder da.
Nun zu meiner Frage:
Kann ich das Auto zurückgeben bzw vom Vertrag zurücktreten ? Denn in diesem Zustand hätte ich das Auto niemals gekauft. Alle 2 Tage kommt irgendwas neues & ich brauche ein Auto auf das ich mich verlassen kann & nicht sowas! Zumal von diesen ganzen Mängeln nichts auch nur ansatzweise erwähnt wurde als ich das Auto kaufte.
Wenn mir jemand einen Rat geben kann, dann bin ich dafür jetzt schon sehr dankbar 🙂
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Charlotte7600 schrieb am 9. Juni 2020 um 12:34:52 Uhr:
Das Problem ist ja dass alle 2 Tage irgendwas neues dran ist & ich kann nicht alle zwei Tage in die Werkstatt zu ihm fahren, dafür habe ich einfach keine Zeit. Ich brauche mein Auto um zur Arbeit zu kommen und darauf muss ich mich verlassen können
So hart das jetzt klingt, aber dann kauft man sich keinen 14 Jahre alten Corsa für 1400€. Da ist immer etwas zu reparieren.
133 Antworten
Zitat:
@BriBraBrum schrieb am 9. Juni 2020 um 10:13:15 Uhr:
@KapitaenLueck
Das ist nicht böse gemeint.Das soll nur in die Richtung gehen, dass Charlotte7600 nicht einfach irgendwas übernimmt, was hier steht.
Die Realität sieht nämlich dann häufig so aus, dass der Händler es nicht ernst nimmt (verständlich) und das ganze Spiel von vorne losgeht, falls doch eine Rechtsvertretung ins Spiel kommt. Dann wird erst einmal nachgeholt was versäumt wurde und alles kostet noch mehr Zeit und Geld.
Hat man dann vorab z. B. schon einen Fehler gemacht, kann es manchmal ganz vorbei sein.
Das setzt natürlich voraus, dass der Händler absolut uneinsichtig ist. Sollte er bemüht sein eine Lösung zu finden, muss man nicht gleich zur Rechtskeule greifen.
na ich denke das ich mit meinen Tipps sie nicht in die falsche Richtung beraten habe.
Ok, das mit den Begrifflichkeiten passiert mir halt schon mal auf Grund meines Alters. Ist das Gleiche mit der Rechtschreibung, ich hänge bei der alten Version und Versuche die Neue zu implementieren, das klappt manchmal nur semigut.
Aber rechtlich bin ich auch nicht ganz unwissend. 2 Semester Rechtsscheine und Lehrgänge bzgl. Sachmängelhaftung.
Sollte ich was falsches geschrieben/geraten haben dann darf mich jeder gerne verbessern, kein Problem.
Wie der Händler reagiert sieht man ja wenn man ihn auf die Sachlage anspricht.
Dann kann man immer noch weiter entscheiden.
Wenn er ohne Zicken wandelt; (Rücktritt vom KV) und sie ihre Kohle gar komplett wieder bekommt ist alles paletti und man braucht auch keinen Anwalt.
Aber sich vorher mal schlau zu machen wo die Reise auch anders hingehen könnte ist doch nie verkehrt oder?
Klar ist, wenn es um die Wurst geht dann nur mit RA, das habe ich auch bei fast jedem meiner Beiträge erwähnt.
Zitat:
@Charlotte7600 schrieb am 9. Juni 2020 um 18:10:15 Uhr:
Richtig, da war nur der Chef dabei
Der Chef von wem?
@KapitaenLueck
Meine Anmerkungen galten nicht dir, nicht dass das falsch rüberkommt.
Die Begrifflichkeit mit der "Wandlung" ist zu vernachlässigen, die Posts davor, da sträuben sich mir die Nackenhaare 😁.
Charlotte7600 wird schon das Richtige machen.
Ähnliche Themen
Zitat:
@seahawk schrieb am 9. Juni 2020 um 18:37:53 Uhr:
Zitat:
@Charlotte7600 schrieb am 9. Juni 2020 um 18:10:15 Uhr:
Richtig, da war nur der Chef dabeiDer Chef von wem?
Der Chef der Werkstatt also der Eigentümer, sprich es waren keine Mechatroniker beim Verkauf dabei
Seahawk meinte natürlich unisono Deine Mechatroniker..., ob diese nicht beim Kauf dabei waren....
Willkommen in der Realität.
Solche Autos stehen doch überhaupt erst zum Verkauf, weil der Vorbesitzer sich dachte "lieber kaufe ich mir ein neues Auto als in den Schrotthaufen noch mehr Geld zu stecken", und genau das gleiche habt ihr euch auch bei eurem Astra gedacht. Nicht durch den Tüv kommen gibt es nicht, das ist eine Frage ob einem die Kosten x für das Auto y noch Wert sind oder nicht.
Es ist Schade, dass dich dein 1400 Euro Auto nicht zuverlässig von A nach B bringt, aber das wird dich zu 90% auch kein anderes 1400 Euro Auto.
Und die 10% erkennen nur richtige Experten, wenn überhaupt.
Auto fahren ist teuer, das ändert sich leider nicht, sonst würde jeder mit 1400 Euro Autos sorgenfrei rumfahren.
Was zuverlässige Fahrzeuge betrifft.
Ab 5- oder 6000 bekommt man womöglich etwas ansprechendes und gutes.
Und was gut ist, ist natürlich auch vom Fahrprofil abhängig.
Ist schon eine Frage ob 3- oder 30-tausend km pro Jahr. Und zumindest bei den 3000 auch ob einmal die Woche 60 oder 7 mal die Woche unter 10km.
Zitat:
@Charlotte7600 schrieb am 9. Juni 2020 um 01:24:17 Uhr:
Kann ich das Auto zurückgeben bzw vom Vertrag zurücktreten ? Denn in diesem Zustand hätte ich das Auto niemals gekauft. Alle 2 Tage kommt irgendwas neues & ich brauche ein Auto auf das ich mich verlassen kann & nicht sowas! Zumal von diesen ganzen Mängeln nichts auch nur ansatzweise erwähnt wurde als ich das Auto kaufte.
Ich würde da an deiner Stelle nicht mehr lange abwarten und mich auch nicht hinhalten lassen. Gib dem Verkäufer freundlich, aber bestimmt zu verstehen, dass die Situation mit diesem mängelbehafteten Fahrzeug für dich so nicht zumutbar ist: Dir wurde ein fahrtüchtiges Fahrzeug angeboten und kein Auto zum Ausschlachten etc.
Auch ein altes Auto muss die versprochene Soll-Beschaffenheit aufweisen und ist das nicht der Fall, dann haftet der Händler dafür (Sachmängelhaftung), wie hier schon mehrfach erwähnt wurde. Auch richtig ist, dass ein konkreter Mangel jeweils 2x nachgebessert werden kann. Ist das nicht von Erfolg gekrönt, hast du das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern.
Klare Kommunikation mit dem Händler ist hier aber nötig. Setze Fristen zur Nachbesserung des jeweils konkreten Mangels und halte das ggf. schriftlich fest. Dies jedenfalls dann, wenn der Händler sich uneinsichtig zeigt: https://res.cloudinary.com/.../...ormular-gebrauchtfahrzeug_ogwjas.pdf
In deinem Fall würde das also bedeuten, dass der Händler noch eine Gelegenheit erhält, dieses ominöse Motorgeräusch aus der Welt zu schaffen. Gelingt ihm das nicht, trittst du vom Kaufvertrag zurück. Sicherlich muss man es nicht dulden, dass über Wochen ständig neue Mängel auftreten, die dann ausgebessert werden. Hier würde das auf eine Unzumutbarkeit der Nachbesserung hinauslaufen und dich ebenfalls zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigen.
Mein Tipp: Such dir jemanden (Mechatroniker im Bekanntenkreis hast du schon erwähnt), der sich mit der Materie auskennt und sich das Auto mal genau anschaut. Stellt sich dabei heraus, dass das eine fahrende Zeitbombe ist (Motorschaden nur eine Frage von Wochen/Monaten), dann forciere den Rücktritt vom Kaufvertrag. Ist hingegen absehbar, dass tatsächlich die gröbsten Mängel demnächst erfolgreich ausgebessert werden können, wäre es für dich günstiger, noch etwas Geduld walten zu lassen (denke aber an die 6 Monate bis zur Beweislastumkehr).
Jedenfalls müsstest du im Falle eines Rücktritts vom Kaufvertrag mit einer zu leistenden Nutzungsentschädigung an den Händler rechnen; den vollen Kaufpreis würdest du also sicherlich nicht wiedersehen.
Viel Glück!
Peter
Sollbeschaffenheit bei einem über 14 Jahre alten Auto ist so eine Sache, die Koppelstange und der Kühler sind sicher üblicher Verschleiß, beim Motorgeräusch kommt es auf die Ursache an. Ein echter Motorschaden wäre ein Grund für eine Rückabwickelung, ein defektes Motorlager, sofern dann repariert, sicher nicht.
Vielleicht wäre es vernünftiger gewesen die 1400 Euro Kaufpreis in euren alten Opel Astra zu stecken um den wieder flott für den TÜV zu machen. Was hatte denn der TÜV am Astra alles bemängelt. Evtl. wären die 1400 Euro ausreichend gewesen.
Zitat:
@E97 schrieb am 9. Juni 2020 um 20:23:21 Uhr:
[...]
Es ist Schade, dass dich dein 1400 Euro Auto nicht zuverlässig von A nach B bringt, aber das wird dich zu 90% auch kein anderes 1400 Euro Auto.
Und die 10% erkennen nur richtige Experten, wenn überhaupt.
Auto fahren ist teuer, das ändert sich leider nicht, sonst würde jeder mit 1400 Euro Autos sorgenfrei rumfahren.
Das halte ich für stark übertrieben.
Ich besaß 6 Autos unter 1500€ und habe auch Beispiele aus dem Bekanntenkreis.
Klar fährt man in den seltensten fällen einfach 2 Jahre am Stück ohne das man mal ne reparatur hat. Aber wenn es dabei einfach mal um ne 100€ sache geht und der Wagen sonst einen gut von A nach B bringt ist das doch top. Außerdem kann man auch nicht viel Geld verlieren.
Zitat:
@Alexander67 schrieb am 9. Juni 2020 um 20:58:04 Uhr:
Was zuverlässige Fahrzeuge betrifft.
Ab 5- oder 6000 bekommt man womöglich etwas ansprechendes und gutes.
[...]
Pauschal gesagt ist das Unsinn. Kommt auf das jeweilige fahrzeug an.
Der erste Ford Ka für 1400€ ist wahrscheinlich der teuerste Ford Ka Deutschlands.
Ein Audi A4 von 2012 für 5- oder 6000€ ist wahrscheinlich defekt.
Zitat:
@E97 schrieb am 9. Juni 2020 um 20:23:21 Uhr:
...
Auto fahren ist teuer, das ändert sich leider nicht, sonst würde jeder mit 1400 Euro Autos sorgenfrei rumfahren.
naja, ich denke 70 % oder 80 % der Leute WOLLEN was neueres/"moderneres" fahren ... oder stören sich an Mängeln, die einem sorgenfreien rumfahren nicht im Wege stehen würden (wie z.B. dass der Erstbesitzer in den 1990er Jahren das Auto ohne Klima konfiguriert hat) ...
Zitat:
@new-rio-ub schrieb am 10. Juni 2020 um 07:38:52 Uhr:
Vielleicht wäre es vernünftiger gewesen die 1400 Euro Kaufpreis in euren alten Opel Astra zu stecken um den wieder flott für den TÜV zu machen. Was hatte denn der TÜV am Astra alles bemängelt. Evtl. wären die 1400 Euro ausreichend gewesen.
Leider war da viel zu viele kaputt, das hätte uns 2200€ gekostet :/