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Gebrauchtwagen vom Autohaus - Unfall verschwiegen

Themenstarteram 7. April 2006 um 21:59

Hallo zusammen

War letzte Woche mit nem Freund unterwegs zwegs Gebrauchtwagenkauf.

Er wollte sich nen Kombi holen wegen Nachwuchs :D

Bei einem Autohaus wurden wir fündig und nach der Probefahrt ging es auch schnell ins Büro des Verkäufers.

Während das Gespräches versicherte man uns auch,das keine Vorschäden (nach deren Kenntnis) vorhanden sind.

Das wurde dann auch in den Kaufvertrag geschrieben.

So,heute haben wir das Auto abgeholt und auf der Rückfaht habe ich die Mappe mit den Service-Unterlagen aus dem Handschuhfach geholt und siehe da:

Steht dort schwarz auf weiß das einen Unfall vorne rechts repariert wurde !!

Auf nem extra Zettel stand sogar,was alles getauscht wurde.

Außerdem hatt uns der Verkäufer eiskalt angelogen - er sagte,das das Auto gerade mal 2 Monate bei ihnen steht.

Laut Fahrzeugbrief wurde es aber vor 18 !!! Monaten abgemeldet.

Ich finde es schon schlimm,dass man heut zu Tage sogar von einem Autohaus belogen wird in den man eigentlich gute Beratung erwartet hätte.

Das Auto wurde zwar repariert und ist wieder Top aber der rechte Scheinwerfer hat wohl bei dem Unfall doch eins abbekommen.Nachem wir zu Hause angekommen sind,war er von Innen angelaufen.

Naja,am Montag wird er dort mal Anrufen und mit dem Chef ein längeres Telefonat führen.

Ich denke mal,das dabei MINDESTENS ein neuer Scheinwerfer rausspringt (Xenon also teuer !! ) :D

In diesem Sinn - Augen auf beim Autokauf !!

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28 Antworten
am 15. April 2006 um 22:43

Zitat:

"Unfallschaden" Nr 2 - dort ist die Frau vom Vorbestizer auf ein Hindernis gefahren und hat so die Spurstange und den Krümmer beschädigt.

M.E. ist das ein Unfallschaden, auch wenn (ausnahmsweise) scheinbar mal keine Blechteile betroffen waren. Um den Krümmer zu beschädigen braucht´s wohl mehr als ein "leichtes aufsetzen".

Hallo;

Eine Frage,

Zählt es eigentlich als Unfallfrei wenn an Stossstange vorne und hinten lackierarbeiten durchgeführ wurden sind, also komplett lackiert worden sind?

Also bei meinem Freund im Kaufvertrag steht dass das fahrzeug ´´Unfallfrei´´ ist. Aber die Stossstangen wurden komplett neu lackiert, nun hat er beim Vorbesitzer angerufen. Er hat angeblich vergessen das zu erwähnen. Nun will mein Kumpel das Auto begutachten lassen ob es wirklich unfallfrei ist.

 

Mfg

am 29. April 2006 um 19:12

Ich würde evtl. den Wagen auch nochmal begutachten lassen.

Im März 2005 kauften wir einen Smart, angeblich unfallfrei. nach 1 Tag entdeckte ich einen winzigen kleinen Riss in der lackierung der Sicherheitszelle. Bei genaueren hinsehen passte auch das Spaltmaß der hinteren Seitenfenster nicht.

Wir haben den Wagen dann begutachten lassen (ohne schriftliche Fixierung erstmal da wir einen Gutachter kennen) Wagen war mit Unfallschaden aber nicht verzogen oder so.

Wir haben den Händler und den KÜS Prüfer der ein Gebrauchtwagen Gutachten erstellt hat damit konforntiert und dann hat man es auch zugegeben.

Fazit: 400 Euro Preisnachlass und ksotenlose reperatur inkl. Leihwagen (2000 km mit gefahren :D) Wagen im Februar mit bekanntgabe des Unfalls (konnte nie geklärt werden was es war die beiden Vorbesitzer wussten von nichts) und 400 Euro gewinn wieder verkauft.

Hallo,

Ich hätte da mal ne generelle Frage.

Wie ist das wenn ich einen Wagen beim Händler kaufe mit einem im Kaufvertrag genannten reparierten Vorschaden links, sich aber nach kurzer Zeit und dem Check der Historie heraus stellt, dass es auf der rechten Seite ebenfalls ein Vorschaden bestanden hat der nicht erwähnt wurde ?

Wenn der Händler es wusste (bzw. in der Historie hinterlegt ist) = Kaufpreisminderung.

Zitat: "Haben Ihm dann das Serviceheft gegeben in dem 2 mal !! (Januar und Oktober 2002) drin stand "Unfallschaden" behoben."

Der Unfall war demnach vor 19J/2 Monate resp. 18J/5 Monate.

Habe gedacht man spricht über ein neuwertiges oder jüngeres Fahrzeug....

Falls das Fz. kurz vor der Uebergabe gewaschen wurde kann durchaus etwas Feuchtigkeit in den Schweinwerfer gelangen. Einfach Kappe an der Rückseite abmachen und SW trocknen lassen.

Zitat:

@astra33 schrieb am 28. März 2021 um 22:41:36 Uhr:

Zitat: "Haben Ihm dann das Serviceheft gegeben in dem 2 mal !! (Januar und Oktober 2002) drin stand "Unfallschaden" behoben."

Der Unfall war demnach vor 19J/2 Monate resp. 18J/5 Monate.

Habe gedacht man spricht über ein neuwertiges oder jüngeres Fahrzeug....

Falls das Fz. kurz vor der Uebergabe gewaschen wurde kann durchaus etwas Feuchtigkeit in den Schweinwerfer gelangen. Einfach Kappe an der Rückseite abmachen und SW trocknen lassen.

Damals war das Fahrzeug noch neuwertiger, weil der Thread von 2006 ist;)

Ist nur von Batman wieder hochgeholt worden.

Genau ich wollte wissen wie sich das verhält wenn das Fahrzeug mit einem vermerkten und behobenen Unfallschaden verkauft wurde.

Ob dann ein Weiterer, nicht genannter in Kauf genommen werden muss?

Zitat:

@BruceWayne schrieb am 29. März 2021 um 09:40:17 Uhr:

Ob dann ein Weiterer, nicht genannter in Kauf genommen werden muss?

Nein natürlich nicht.

Wäre dem so, würde man den berbeulten Kotflügel vorn angeben, könnte den Totalschaden am Heck aber verschweigen.

Es kommt darauf an, ob ein zusätzlicher Unfallschaden eine höhere Wertminderung zur Folge hat, ob man dem Händler beweisen kann, dass er es hätte wissen müssen und das der Händler den Unfall verschwiegen hat. Letzteres ist oft nicht so leicht, wenn im Kaufvertrag ein Unfallschaden vermerkt ist.

Danke für die Info, der Händler hat den Schaden schon indirekt eingestanden, sich beim checken der Historie verplappert.

Bin ich denn im Steitfall gezwungen vom Kaufvertrag zurück zu treten oder kann ich eine Preisminderung verlangen?

Kannst minder oder wandeln. Liegt bei Dir.

Dem muss der Händler aber zustimmen.

Zitat:

@Holger-TDI schrieb am 31. März 2021 um 16:46:55 Uhr:

Dem muss der Händler aber zustimmen.

Muss er nicht. Es wird dann halt ein Streitfall, der vor Gericht entschieden werden muss.

Zum einen gibt es die Wandelung (bzw. den Anspruch auf Wandelung) als solche(n) seit dem Schuldrechtsmodernisierungsgesetz 2002 nicht mehr. Sie wurde durch das (vereinheitlichte) Instrument des Rücktritts ersetzt; die Rücktrittserklärung ist eine rechtsgestaltende Willenserklärung, die durch Zugang beim Erklärungsempfänger wirksam wird, wie etwa auch eine Kündigung.

Auch die Minderung (§ 441 BGB) ist eine Gestaltungserklärung, die mit Zugang beim Erklärungsempfänger wirksam wird. Ob sie rechtlich haltbar ist oder nicht und ob der Verkäufer dem damit einhergehenden Rückzahlungsverlangen über einen Kaufpreisanteil nachkommt, wird im Zweifel vor Gericht zu entscheiden sein.

Aber vom Willen des Verkäufers oder einer Zustimmung ist nichts von beiden abhängig.

Am besten einen Anwalt fragen statt eines Forums...

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