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Gebrauchtwagen vom Autohaus - Unfall verschwiegen

Themenstarteram 7. April 2006 um 21:59

Hallo zusammen

War letzte Woche mit nem Freund unterwegs zwegs Gebrauchtwagenkauf.

Er wollte sich nen Kombi holen wegen Nachwuchs :D

Bei einem Autohaus wurden wir fündig und nach der Probefahrt ging es auch schnell ins Büro des Verkäufers.

Während das Gespräches versicherte man uns auch,das keine Vorschäden (nach deren Kenntnis) vorhanden sind.

Das wurde dann auch in den Kaufvertrag geschrieben.

So,heute haben wir das Auto abgeholt und auf der Rückfaht habe ich die Mappe mit den Service-Unterlagen aus dem Handschuhfach geholt und siehe da:

Steht dort schwarz auf weiß das einen Unfall vorne rechts repariert wurde !!

Auf nem extra Zettel stand sogar,was alles getauscht wurde.

Außerdem hatt uns der Verkäufer eiskalt angelogen - er sagte,das das Auto gerade mal 2 Monate bei ihnen steht.

Laut Fahrzeugbrief wurde es aber vor 18 !!! Monaten abgemeldet.

Ich finde es schon schlimm,dass man heut zu Tage sogar von einem Autohaus belogen wird in den man eigentlich gute Beratung erwartet hätte.

Das Auto wurde zwar repariert und ist wieder Top aber der rechte Scheinwerfer hat wohl bei dem Unfall doch eins abbekommen.Nachem wir zu Hause angekommen sind,war er von Innen angelaufen.

Naja,am Montag wird er dort mal Anrufen und mit dem Chef ein längeres Telefonat führen.

Ich denke mal,das dabei MINDESTENS ein neuer Scheinwerfer rausspringt (Xenon also teuer !! ) :D

In diesem Sinn - Augen auf beim Autokauf !!

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28 Antworten

Sorry, ma eine Frage: Warum habt ihr nicht vor dem Kauf ma ins Scheckheft geschaut?? Wart wohl zu gutgläubig.

Selbst bei bzw. gerade bei Händlern sollte man genau hinschauen.

Hatte mir auch mal einen Wagen beim Händler angeschaut, wo die Spaltmaße hinten und vorne nicht stimmten. Der Verkäufer behauptete aber: unfallfrei. Dachte mir nur: Is gut, schwätz weiter, ich schau mich woanders um.

Hast du Zeugen, dass dir der Verkäufer das Auto als "unfallfrei" verkauft hat? Was steht im Vertrag? Ansonsten hast du gutes Recht den Wagen zurückzugeben, wenn im Vertrag "unfallfrei" steht und im Scheckheft ein Unfall aufgeführt ist, hast du doch alles schwarz auf weiß, was willste mehr?? ->gib den Wagen zurück.

Themenstarteram 7. April 2006 um 22:32

Gekauft hat ihn mein Kumpel und ich war dabei (als Zeuge).

Ja,wir wahren wohl zu gutgläubig,da das Auto auch in einem sehr guten Zustand war !

Naja,bin mal gespannt was da rauskommt.

Nächste Woche bringt ihn mein Kumpel nochmal zu seiner Stammwerkstatt zum durchchecken - Sicher ist Sicher ;)

Ist es denn nicht mittlerweile so, dass man das Fahrzeug solange als "unfallfrei" verkaufen wie, solange keine tragenden Teile beschädigt wurden? Meine, da was gehört zu haben.

Themenstarteram 9. April 2006 um 11:00

Das Gesetz sieht das wohl etwas anders ;)

Hab gerade mal etwas gegoogelt:

Zitat:

Unfallschäden müssen detailliert geschildert werden - Wer einen Gebrauchtwagen ver-

kauft, der ist verpflichtet, den Käufer ungefragt und im Detail über Unfallschäden - soweit sie ihnen

bekannt sind - zu informieren. Tut er es nicht, so muss er mit einer Rückabwicklung des Vertrages

einverstanden sein. (Hier hatte der Verkäufer nur von einem "Heckschaden" gesprochen, ohne

einzeln auszuführen, was passiert war. Das Gericht wertete dies als "Bagatellisierung".)

(Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, 14 U 35/01)

In unserem Fall hat der Verkäufer zwar gesagt ".... keine Unfälle laut unserer Kenntinis" aber das war schlicht und einfach GELOGEN.

Das Auto wurde laut Unterlagen bei diesem Autohaus gekauft und dort wurden auch alle Inspektionen gemacht.

Der Unfall vorne recht ist auch im Serviceheft dokumentiert.

Ich bin ja mal gespannt wie der Verkäufer sich am Montag rausreden will wenn mein Kumpel dort ERSTMAL anruft :D

Re: Gebrauchtwagen vom Autohaus - Unfall verschwiegen

 

Moin,

Mal ne Frage ... was möchtest Du uns nun erzählen ?! Was möchtest Du erreichen ?! Ich verstehe es nämlich nicht so ganz. Wollt Ihr das Auto wieder loswerden ?! Dann geht zum Händler ... und verweist auf die "Unfallfreiheit" welche wohl im Vertrag drin steht, oder ?! Mit dem Beleg aus dem Auto, sollte die Rückabwicklung dann kein Problem darstellen.

Und es ist heute ÜBLICH, das Händler bei Bedarf Autos auf Auktionen oder von anderen Händlern kaufen. Der Wagen kann durchaus erst 2 Monate bei ihm sein, aber vor 18 Monaten das letzte mal angemeldet sein. Wer weiß schon, durch wieviele Händlerhände der bereits gegangen ist (Mir ist eine Geschichte von einem 911er Porsche bekannt, der von seinem Erstbesitzer mit verdammt vielen km, wegen eines kleinen Mangels verkauft wurde, durch geschätzte 10 Händlerhände gegangen ist, und durch seinen guten Zustand wurde von irgendeinem Händler mal der km Stand runtergedreht. Interessanterweise kaufte der Erstbesitzer das Auto dann nach geraumer Zeit von einem Händler zurück und stellte fest, das dem Auto mehr als 300.000 km fehlten :D ).

MFG Kester

Zitat:

Original geschrieben von fibres73

Hallo zusammen

War letzte Woche mit nem Freund unterwegs zwegs Gebrauchtwagenkauf.

Er wollte sich nen Kombi holen wegen Nachwuchs :D

Bei einem Autohaus wurden wir fündig und nach der Probefahrt ging es auch schnell ins Büro des Verkäufers.

Während das Gespräches versicherte man uns auch,das keine Vorschäden (nach deren Kenntnis) vorhanden sind.

Das wurde dann auch in den Kaufvertrag geschrieben.

So,heute haben wir das Auto abgeholt und auf der Rückfaht habe ich die Mappe mit den Service-Unterlagen aus dem Handschuhfach geholt und siehe da:

Steht dort schwarz auf weiß das einen Unfall vorne rechts repariert wurde !!

Auf nem extra Zettel stand sogar,was alles getauscht wurde.

Außerdem hatt uns der Verkäufer eiskalt angelogen - er sagte,das das Auto gerade mal 2 Monate bei ihnen steht.

Laut Fahrzeugbrief wurde es aber vor 18 !!! Monaten abgemeldet.

Ich finde es schon schlimm,dass man heut zu Tage sogar von einem Autohaus belogen wird in den man eigentlich gute Beratung erwartet hätte.

Das Auto wurde zwar repariert und ist wieder Top aber der rechte Scheinwerfer hat wohl bei dem Unfall doch eins abbekommen.Nachem wir zu Hause angekommen sind,war er von Innen angelaufen.

Naja,am Montag wird er dort mal Anrufen und mit dem Chef ein längeres Telefonat führen.

Ich denke mal,das dabei MINDESTENS ein neuer Scheinwerfer rausspringt (Xenon also teuer !! ) :D

In diesem Sinn - Augen auf beim Autokauf !!

Zitat:

Und es ist heute ÜBLICH, das Händler bei Bedarf Autos auf Auktionen oder von anderen Händlern kaufen.

Das war hier wohl nicht der Fall und entbindet den Händler auch nicht von seinen Pflichten.

Themenstarteram 12. April 2006 um 11:28

@ Rotherbach

Tja,was will ich damit wohl sagen - das man bei einem ach so seriösen Autohaus genauso "verarscht" werden kann wie bei einem Hinterhofhändler.

Na ja,heute bringen wir das Auto zurück und fertig.Geld hat der Händler ja eh noch nicht bekommen da mein Kumpel die Bank sofort angewiesen hat die Zahlung zu stoppen als er das mit dem Unfall erfahren hat.

Falls der Händler sich weigern sollte das Fahrzeug zurückzunehmen,wird sie Sache dann dem Anwalt übergeben.

Wozu hat man denn die Rechtsschutzversicherung ;)

In diesem Sinn ...

am 12. April 2006 um 18:21

Zitat:

Original geschrieben von fibres73

@ Rotherbach

 

Falls der Händler sich weigern sollte das Fahrzeug zurückzunehmen,wird sie Sache dann dem Anwalt übergeben.

Wozu hat man denn die Rechtsschutzversicherung ;)

Ein leichter Blechschaden vorn rechts mit defektem Scheinwerfer ist möglicherweise kein "Unfallschaden", sondern ein Bagatellschaden, der nicht offenbart werden muss. Ist sogar von gericht zu Gericht verschieden.

Moin,

Das sicherlich nicht :) Aber es erklärt ggf. die Aussage, der steht erst 2 Monate bei mir auf dem Hof. Selbst wenn der Wagen bei diesem Händler gekauft wurde, und zeitlebens gewartet wurde ... kann der Kunde ja ggf. ein Auto bei einem anderen Autohaus gekauft haben. So weiß Ich z.B. das bei mir in Hamm beide BMW Autohäuser zwar Alfas in Zahlung nehmen, sie aber im Regelfall an den Alfa-Dealer weiterverkaufen.

MFG Kester

Zitat:

Original geschrieben von Warto

Das war hier wohl nicht der Fall und entbindet den Händler auch nicht von seinen Pflichten.

Achtet bitte auch auf die Definitionen "unfallfrei" und "Unfallwagen".

Der Unfallwagen ist z.B. nur einer, wenn z.B. tragende Teile beschädigt, oder Teile ausgetauscht wurden. Über den genauen Wert bei einem behobenen Schaden ist man sich im jurstischen Teil dieser Welt noch nicht einig. Einige Gerichte sprechen von 300 Euro, andere erst von 800 Euro.

Unfallfrei bedeutet in der Definition, daß nichts an dem Wagen durch einen Dritten / Fremdkörper beschädigt wurde. Nimmt man es nun ganz genau, so ist also KEIN Steinschlag, KEIN Kratzer, quasi gerade mal Fliegendreck an den Wagen gekommen.

Das Internet bietet da eine Bandbreite an Informationen, die teils wiedersprüchlich sind, sich aber eigentlich auf meine o.g. Angaben einigen.

Was die 2 Monate Stehzeit angeht, so stimme ich Rotherbach zu. Der Verkauft von Fahrzeugen untereinander ist doch alltäglich zu sehen. Wer kauft denn schon einen BMW bei Opel? Sieht doch allein schon komisch aus. So hat jeder seine Marken auf dem Hof und es wirkt / strahlt mehr Vertrauen aus.

Der konkrete Fall ist unstreitig und riecht darüber hinaus nach Betrug.

Der Händler hätte schlicht und einfach wissen müssen, dass ein bei ihm reparierter Unfallschaden vorliegt.

Themenstarteram 14. April 2006 um 10:24

So Leute...

Waren am Mi beim Händler.Das hättet Ihr mal sehen sollen,da waren aber ALLE im Büro,

vom Chef bis zum Werkstattmeister :D

Chef natürlich gesagt,er legt seine Hand ins Feuer das der Wagen keinen Unfall hatte.

Haben Ihm dann das Serviceheft gegeben in dem 2 mal !! (Januar und Oktober 2002) drinn stand "Unfallschaden" behoben.

Der Chef ist bald in die Luft gegangen "...wer hat denn so einen Unsinn reingeshrieben - das kann doch gar nicht sein"

Es folgten viele Telefonate und es wurden ALLE Listen ausgedruckt,was jemals an dem Wagen gemacht wurde.

Fazit:

"Unfallschaden" Nr 1 -war eine Lackausbesserung am Heck (größerer Kratzer)

"Unfallschaden" Nr 2 - dort ist die Frau vom Vorbestizer auf ein Hindernis gefahren und hat so die Spurstange und den Krümmer beschädigt.

Der Kühler wurde zwischendurch mal getauscht weil undicht.

Warum die beiden male "Unfallschaden" ins Serviceheft eingetragen wurde,war dem Chef auch Schleierhaft.

Wir einigten uns erstmal darauf,das ein paar Mängel die ja wirklich vorhanden sind erstmal ausgebessert werden.

am 14. April 2006 um 18:57

Na das hört sich doch gut und plausibel an und anscheinend nimmt es ja ein gutes Ende. Schlag noch eine Entschuldigung in Form einer Leistung raus und schon ist gut. Aber bedenke:

Wenn das Auto mal verkauft werden soll, dann steht da natürlich immernoch im Scheckheft "Unfall" drin und das sollte man sich vielleicht dann nochmal von dem Händler schriftlich bestätigen lassen, was wirklich war...

am 15. April 2006 um 15:56

Zitat:

"Unfallschaden" Nr 2 - dort ist die Frau vom Vorbestizer auf ein Hindernis gefahren und hat so die Spurstange und den Krümmer beschädigt.

Laß´ dir auch von der Frau des Vorbesitzers bestätigen, was vorgefallen war.

Ich hatte 2001 bei einem Motorradhändler einen Kaufvertrag unterschrieben und schon DM500 angezahlt. Lt. Aussagen des Vorbesitzers war das Bike in Ordnung.

Erst durch ein "dummes Gefühl" im Bauch wegen wackelndem Armaturengehäuse und einem zweiten Anruf n a c h Vertragsabschluß hat er dann mit dem Unfall rausgerückt.

Gottlob hatte ich "unfallfrei" im Vertrag festhalten lassen!!

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