Gebrauchtwagen mit JS und digitale Dienste

Mercedes E-Klasse W213

Hallo zusammen,

nach nicht mal 6 Monaten ab Gebrauchtwagenkauf (Mercedes Niederlassung) meldet mein Auto, dass 24 digitale Dienste bald ablaufen.

Irgendwie enttäuschend, wenn man so bald für die Hälfte der Funktionen extra zahlen soll.

Sind diese Dienste nicht auch Teil der Gewährleistung oder JS? Habe dazu leider keine genaue Info gefunden.

Falls jemand Details kennt, würd ich mich freuen.

18 Antworten
Zitat:
@Tsocin schrieb am 19. Juni 2025 um 20:05:37 Uhr:
Ich denke, die Dienste laufen 3 Jahre ab erster Aktivierung - nicht zwingend ab EZ.
Bei meinem Wagen hatte der Vorbesitzer die Dienste wohl nicht aktiviert. Als mein Händler die Dienste unter meinem Me-Account aktiviert hat, hatte ich volle 3 Jahre Laufzeit.

War bei mir genauso. BJ/EZ 2019 und Kauf beim MB-Händler 2024. Dienste laufen nun bis 2027.

Zitat:
@Hagelschaden schrieb am 20. Juni 2025 um 10:10:54 Uhr:
Ich habe mal in meine Verkaufsunterlagen geschaut, da findet sich u.a. auch eine "Vorvertragliche Information gemäß §476 BGB für Gebrauchtfahrzeugverkauf an Verbraucher*in"
Siehe Anlage.
Gruß Hagelschaden

Danke, das ist interessant. Mit der Lupe habe ich bei mir nur das hier gefunden:

VII. Haftung für Sachmängel und Rechtsmängel

  1. Sofern der Käufer ein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist, kann eine Verkürzung der zweijährigen Verjährungsfrist für Sachmängel und Rechtsmängel auf nicht weniger als ein Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Käufer nur wirksam vereinbart werden, wenn der Käufer vor Abgabe seiner Vertragserklärung von der Verkürzung der Verjährungsfrist eigens in Kenntnis gesetzt und die Verkürzung im Vertrag ausdrücklich und gesondert vereinbart wird.
  2. Für Sachmängel und Rechtsmängel an Waren mit digitalen Elementen gelten für die digitalen Elemente nicht die Bestimmungen dieses Abschnittes VII., sondern die gesetzlichen Regelungen der §§ 475b ff. BGB.

Auch auf der "Bestelling Gebrauchtagen" findet sich dazu noch ein Text. Mein Händler hat sich da sorgfältig abgesichert.

Die Einschränkungen nach Laufzeit und dass die digitalen Dienste (wenn der Gebrauch des Fahrzeugs ansonsten gewährleistet ist) auch ganz entfallen können steht vermutlich irgendwo im Kleingedruckten wenn man die digitalen Dienste online kauft...das weiß ich nicht mehr genau.

Trotzdem: es haben ja jetzt mehrere User berichtet,dass die digitalen Dienste bei ihnen für 36 Monate ab Kauf freigeschaltet wurden. Darauf würde ich einfach mal, bevorzugt zuerst am Telefon, den Verkäufer ansprechen und nachfragen ob er das evt. nur vergessen hat / ob dies irrtümlich nicht aktiviert wurde :-) Mal sehen was er sagt...

Gruss Hagelschaden

Passuns in Bestellung

Vielleicht ist der Grund der neu begonnenen Jahre auch ganz einfach dieser:

Es wurde mal hier im Forum erwähnt, dass bei vorzeitiger Verlängerung der Dienste die Laufzeit nicht mehr an die noch vorhandene Restlaufzeit der alten Dienste drangehängt wird, sondern sofort beginnt. Das könnte ja auch bedeuten, dass der Händler direkt oder kurz vor der Übergabe des Autos alle Dienste "auf eigene Kosten" neu beginnen lässt. Die Anführungszeichen deshalb, weil dies ja auch sehr wohl in den Preis des Gebrauchtwagens einkalkuliert wurde. .... liege ich damit falsch ... ?

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