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Gebrauchtwagen mit ausländischen Fahrzeugpapieren - was beachten?

Themenstarteram 22. August 2012 um 14:47

Hallo allerseits,

Ich bin bei der Gebrauchtwagensuche zu einem Ergebnis gekommen. Ein V70 soll es werden. Habe ein mich ansprechendes Modell (EZ 2009) fern meines Wohnsitzes gefunden und beim Anruf festgestellt, dass es sich um einen echten Schweden handelt. Sprich, das Auto hat schwedische Fahrzeugpapiere und steht bei einem deutschen Gebrauchtwagenhändler zum Verkauf im Kundenauftrag.

Sollten hier meine Alarmglocken klingeln oder ist das eine völlig übliche Sache? Muss ich irgendwelche Eigentumsrechte überprüfen? Muss ich bei der Zulassung etwas beachten? Dass ich beim Verkauf im Kundenauftrag keinen Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Händler habe ist mir bewusst, jedoch glaube ich dass das bei einem 3 Jahre alte Auto nicht sooooo wichtig ist.

Bleibt halt die Frage, wie ich sichergehen kann, dass alles mit rechten Dingen zugeht und ich nicht auf einmal ohne Geld und ohne Auto dastehe, weil sich die Polizei bei mir meldet und das Auto seinem schwedischen Besitzer zurückgeben möchte o.ä.

Danke für eure Antworten,

Gerald

Beste Antwort im Thema
am 17. Juli 2010 um 10:34

Zitat:

Original geschrieben von mobile-freizeit

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

Muss für das Auto nicht eine Zollunbedenklichkeitsbescheinigung zur Zulassung vorgelegt werden?

Nachweis über die Einfuhrumsatzsteuer?

Wenn du es nicht weisst -brauchst du es auch nicht erfragen !

Komische Einstellung, du fragst etwas nur wenn du es weisst? Und wenn du es nicht weisst dan brauchst du auch nicht fragen?

Verkehrte Welt. ;)

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'KFZ mit österreichischen Papieren+Kennzeichen in Deutschland verkaufen und anmelden!' überführt.]

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28 Antworten
am 23. August 2012 um 8:00

Ein Autohändler der Autos ohne Gewinn verkauft ... :D

am 23. August 2012 um 9:48

Es soll tatsächlich Händler geben, die Freunde haben und diese auch so behandeln...:)

am 23. August 2012 um 10:25

Dann hat der sogar ganz viele Freunde, weil der fast 1/3 seiner Angebote - meist junge Autos mit vielen KM - im Kundenauftrag verkauft.

Oder er versucht sich um die Gewärleistung zu drücken, wenn die Autos sonst für ihn nicht profitabel wären, weil das Reparaturrisiko viel zu hoch ist.

am 23. August 2012 um 12:46

Ich glaube an unseren Gesprächen müssen wir noch feilen ;):)

Ich meinte damit nur, dass man nicht das schlechteste vermuten sollte, ohne wenigsten mal nachgefragt zu haben - wie man diese Antwort dann verwertet ist wieder eine andere Sache.

Allerdings ist es natürlich nicht förderlich, wenn der Händler mehrer solche Angebote stehen hat.

Themenstarteram 23. August 2012 um 13:51

Ihr verdammten Detektive, ich dachte ich hätte die Sache soweit anonymisiert, dass es nicht sofort möglich wäre das Auto und / oder den Händler auszumachen.

Die Theorie mit den möglichen teuren Schäden in den nächsten 6 Monaten wäre natürlich schon ein Grund die Sache etwas differenzierter zu sehen... Also lohnt sich wahrscheinlich eher nicht hinzufahren und eine Probefahrt in eine nahe gelegene Werkstatt zu machen und dort mal einen Sachverständigen drunter gucken zu lassen...

am 23. August 2012 um 14:40

Du kannst ja mal anrufen und fragen, ob du das Auto für 3 Stunden Probefahrt haben kannst, weil du damit zum ADAC willst nen Gebrauchtwagencheck machen.

Der findet sicher ne schöne Story warum das nicht möglich oder nötig ist, oder was für Bedingungen du erfüllen musst, damit er dich überhaupt an's Auto lässt.

 

Vielleicht hat er auch nicht so die Ahnung von Autos und das Teil ist Mängelfrei, er will sich nur um die Gewährleistung drücken um sein Risiko zu minimieren, aber normalerweise kennen sich Gebrauchtwagenhändler erstaunlich gut aus und können recht schnell schätzen, wie sich mit was ein Geschäft machen lässt.

Wenn da ein bisschen Make-Up reichen würd, hätte er mit ziemlicher Sicherheit keine Bedenken das Teil mit 2 Jahren Gebrauchtwagengarantie für 3000 Euro mehr zu verhökern.

Ich habe ein Fahrzeug gekauft welches österreichische Papiere hat. Nun möchte ich das Fahrzeug überführen jedoch weiß ich nicht ob ich Kurzzeitkennzeichen oder Zollkennzeichen brauche bzw ob ich diese mit diesen Papiere überhaupt bekomme. Das Fahrzeug steht aber schon in Deutschland, und muss laut Verkäufer nurnoch "verzollt" werden?! Was muss ich machen um deutsche Papiere zu bekommen?

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Fahrzeug mit ausländischen Papieren anmelden' überführt.]

am 26. Juni 2018 um 6:09

Deine zuständige Zulassungsstelle gibt Dir genau auskunft über alles, sind ja auch dazu verpflichtet. Bei mir wurde geholfen und war sehr zufrieden.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Fahrzeug mit ausländischen Papieren anmelden' überführt.]

Ich hab damals meinen civic in D gekauft, und in B wieder zugelassen. Danach nach D zurückgezogen und Pkw wieder umgemeldet. Lustige Sache.

 

Ausfuhr aus D nach B bedeutete als erstes COC beantragen beim Hersteller. Ohne geht garnix!

Dann musste ich das Fahrzeug mit Ausfuhrkennzeichen nach B exportieren und das ganze beim belgischen Zoll anmelden. Kostete eine kleine Gebühr. Die Ausfuhrkennzeichen waren wirklich arschteuer. Dann erneute auto-securite Abnahme, da ausländischer TÜV nicht zählt.

 

 

Bei der Wiedereinführung nach D musste ich nur zur Zulassungsstelle, da der Pkw bereits in D angemeldet war und noch deutschen TÜV besass.

 

 

Also wird im Umkehrschluss es für dich wie folgt aussehen:

Als erstes erkundige dich, ob eine COC beim Fahrzeug dabei ist. Neuausstellung kostet über 100€ und dauert ne Weile.

 

Dann beim deutschen Zoll anmelden. Ab zum TÜV. Anmelden, fahren.

 

Alles in allem kostet das ganze einiges an Gebühren, daher sollte sich der Kauf wirklich lohnen damits kein minusgeschäft wird!

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Fahrzeug mit ausländischen Papieren anmelden' überführt.]

Hat das Fahrzeug eine gültige österreichische HU? So ist das gar kein Problem: einfach mit den Papieren zur Zulassungsstelle, vorher ggf. HU machen. COC vorlegen. Papiere und Kennzeichen bekommen. Für Vorführungen dürftest Du auch mit ungestempelten Kennzeichen fahren (vorher zuteilen lassen) oder mit deutschen Kurzzeitkennzeichen. Zoll gibt es in der EU nicht.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Fahrzeug mit ausländischen Papieren anmelden' überführt.]

Ungestempelte Kennzeichen aber nur in sehr eingeschränkten Maß. Z.b. nur die direkte fahrt zur nächsten Prüfstelle und sicherlich nicht als Überführungsfahrt aus dem Ausland! Das ist sensibel, da sollte man vollständig informieren!

 

 

"Zoll gibt es nicht in der EU" ist bedingt korrekt. Man muss das Fahrzeug ja nicht verzollen, man muss den Import nur beim Zoll anmelden! Das kostet knapp 10€ wenn ich mich Recht entsinne. Ist ca. 7 Jahre her. Jedenfalls musste diese Zollbescheinigung zur Anmeldung vorgelegt werden.

 

 

Ggf. Musst du das Fahrzeug auch in Ö mit einem Ausfuhrkennzeichen versehen. In D ist das jedenfalls Standard.

Du solltest dich sowohl in D als auch in Ö beim Verkehrsamt informieren!

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Fahrzeug mit ausländischen Papieren anmelden' überführt.]

Lies:

Zitat:

@Blackfusion92 schrieb am 26. Juni 2018 um 02:35:41 Uhr:

Das Fahrzeug steht aber schon in Deutschland,

Beim Zoll anmelden muss man da gar nichts.

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Fahrzeug mit ausländischen Papieren anmelden' überführt.]

Grundsätzlich ist es kein großes Thema mehr, wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat sollten die ausländischen Papiere reichen, ggf. benötigst du noch eine gültige HU (bei der Fahrzeug auch gleich identifiziert werden könnte, so muss es nicht noch zur Zulassungsstelle). Zur ersten Frage: meiner Meinung brauchst du weder Zillkennzeichen noch Kurzzeitkennzeichen. Melde das Auto regulär an und hole es mit den normalen Kennzeichen ab.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Fahrzeug mit ausländischen Papieren anmelden' überführt.]

am 28. Juni 2018 um 12:25

Hi!

Aaaaalsooo:

habe vor 3 Monaten meinen alten Benz aus Österreich (zurück) geholt.

Er war in A noch regulär zugelassen, also fuhr ich damit nach Deutschland, ließ die HU abnehmen, fuhr mit folgenden Papieren zur Zulassungsstelle:

- Versicherungsnummer (Nachweis einer deutschen Haftpflichtversicherung, wie bei einer normalen innerdeutschen Zulassung auch)

- Zulassungsbescheinigung 1 und 2 aus A

- A - Kennzeichen (verbleiben bei der Zulassungsstelle, die schicken das direkt nach A, wo dann auch abgemeldet wird)

- COC Bescheinigung (unbedingt nötig!!)

- Kaufvertrag

- deutsche TÜV-Prüfungsbestätigung (HU kann man auch in D auf eine bestehende A-Zulassung machen lassen)

und ließ den Wagen in Deutschland zu.

Kein Problem.

Diese Infos findet man auch auf den Websites der deutschen Zulassungsstellen.

Wenn der Wagen in A bereits abgemeldet ist:

- deutsche HU-Bestätigung

- Versicherungsnr.

- COC Papier

- KfZ-Brief / Zulassungsbescheinigung 2

- A - Abmeldebescheinigung

- Kaufvertrag.

Hoffe ich habe nichts vergessen.

Wenn die COC fehlt, ist das blöd. Muss man dann beim Hersteller mittels VIN beantragen.

Zoll ist kein Thema.

Nur beim Export nach A muss die NOVA entrichtet werden. Von A nach D fallen weder Zoll noch irgendwelche Sondersteuern an.

MWSt kann ein Thema sein. Kommt darauf an, ob Du als Unternehmen oder als Privatmann auftrittst.

Ich hatte diesbzgl. nichts zu tun.

HC

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Fahrzeug mit ausländischen Papieren anmelden' überführt.]

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