Gebrauchtwagen Kaufvertrag bei Händler unterschrieben, Händler nicht mehr erreichbar

Mercedes C-Klasse W205

Hallo Motor Talk Community,
habe ein Anliegen und wäre sehr dankbar über Antworten und Ratschläge.

Folgende Situation:
Am 15.02.2024 fuhr ich zu einem Autohaus (170km) und unterschrieb nach einer Probefahrt für einen W205, Kaufpreis 19.900€. Die Zahlung haben wir als Überweisung vereinbart. Im Kaufvertrag sind keine Fristen für Rücktritt, Zahlung oder Abholung vermerkt. Nach Überweisung wollte mir der Händler den Brief per Einschreiben zusenden und ich den Wagen dann nach Anmeldung Termin beim Stva am 28.02.2024 abholen kommen. Der Händler wollte zwischenzeitlich die HU durchführen.

Am 19.02 fiel mir auf, dass ich eine unerwartete Abbuchung in 1000€ habe und damit das Geld mir zur Zahlung fehlt. Ich rief den Händler ca. 13:00 Uhr an und schilderte ihm die Situation und fragte ob eine Möglichkeit des Rücktritts bestehe. Der Händler meinte, dass er mir dann in dem Falle etwas berechnen müsse, er aber es erst prüfen werde wenn er wieder am Schreibtisch ist und sich dann bei mir melden werde.
Bis 17:00Uhr hatte er sich nicht gemeldet, so dass ich nochmal anrief. Er wimmelte mich direkt ab, da er Kunden habe und er mich gleich zurückrufen werde, was er nicht tat.

Am 20.02 habe ich eine Möglichkeit gefunden die fehlenden 1000€ aufzutreiben. Allerdings möchte ich dann nicht wie vereinbart überweisen, sondern Bar vor Ort zahlen. Ich rief den Händler an, dieser teilte mit dass er gerade beschäftigt ist und sich in 5 Minuten bei mir melden werde, was er nicht tat.

Zur Sicherheit schrieb ich dem Händler über WhatsApp, dass ich nicht vom Kaufvertrag zurückgetreten bin, sondern lediglich fragte ob die Möglichkeit des Rücktritts bestehe und ob dies mit Kosten verbunden wäre. Da er sich nicht wie vereinbart zurück gemeldet hat, würde der Kaufvertrag von meiner Seite aus noch bestehen.

Mit fiel dann auf, dass er das Fahrzeug wieder bei mobile und anderen Plattformen inseriert hat. Heute habe ich mehrfach versucht ihn zu erreichen um ihm mitzuteilen, dass ich das Fahrzeug am 27.02 abholen und bar bezahlen möchte. Allerdings geht der Händler nicht dran und scheint mich blockiert zu haben.

Meine Fragen:
- Habei ich durch die telefonische Anfrage ob ein Rücktritt besteht bereits einen (rechtswidrigen) Rücktritt verursacht?

- Welche Frist habe ich um nach unterschreiben eines Kaufvertrages das Fahrzeug zu bezahlen bzw. abzuholen, bevor der Händler den Kaufvetrag von seiner Seite aus storniert und Schadenersatzansprüche geltend macht?

- Darf ich nachträglich die Zahlung von Überweisung auf Bar-Zahlung ändern lassen oder muss wie vereinbart überwiesen werden?

- Muss der Händler bevor er den Kaufvertrag einseitig auflöst mich informieren oder schriftlich Fristen zur Zahlung/Abholung setzen?

- Sollte der Händler zwischenzeitlich das Fahrzeug jemandem anderen verkaufen ohne mich zu informieren oder formell den Kaufvetrag zu stornieren, kann ich in dem Fall den Händler belangen?

Nach dieser Erfahrung und der Unzuverlässigkeit des Händlers sich nicht zurück zu melden und einfach so das Fahrzeug wieder zu inserieren obwohl ein gültiger Kaufvertrag besteht, habe ich wirklich keine Lust und auch kein Vertrauen mehr. Ich möchte das Fahrzeug zwar haben, wäre aber letzendlich bereit den Kaufvertrag zu stornieren, aber nur wenn es nicht mit irgendwelchen Kosten für mich verbunden ist.

Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit und entschuldige mich für den langen Text. Ich würde mich über Antworten und Ratschläge sehr freuen-
Danke im Voraus

70 Antworten

Das ist korrekt, aber es ist doch auch bekannt was sich in diesem Gewerbe alles tummelt. Vergessen, anderes Auto suchen !!! Ggf Hinfahren und zur Rede stellen. Mit Zeugen. Gruß Bw

Zitat:

@big wackel schrieb am 22. Februar 2024 um 20:34:48 Uhr:


Das ist korrekt, aber es ist doch auch bekannt was sich in diesem Gewerbe alles tummelt. Vergessen, anderes Auto suchen !!! Ggf Hinfahren und zur Rede stellen. Mit Zeugen. Gruß Bw

Das hinfahren kostet den König 500km und damit fehlt noch mehr Geld. Der soll froh sein wenn er nicht in 6 Monaten Post vom Anwalt bekommt wo 10% Vertragsstrafe gefordert werden.

Zitat:

@Bruno_Pasalaki schrieb am 22. Februar 2024 um 21:07:48 Uhr:



Zitat:

@big wackel schrieb am 22. Februar 2024 um 20:34:48 Uhr:


Das ist korrekt, aber es ist doch auch bekannt was sich in diesem Gewerbe alles tummelt. Vergessen, anderes Auto suchen !!! Ggf Hinfahren und zur Rede stellen. Mit Zeugen. Gruß Bw

Das hinfahren kostet den König 500km und damit fehlt noch mehr Geld. Der soll froh sein wenn er nicht in 6 Monaten Post vom Anwalt bekommt wo 10% Vertragsstrafe gefordert werden.

Das stimmt, aber das wäre mir in der Situation egal.. Der Herr reagiert ja gar nicht mehr.. Klar, bei Autokauf gibt es kein Rücktrittsrecht.. Es sei denn im beidseitigen Einverständnis. Aber dafür fehlt die Antwort des Verkäufers. Trotzdem blind überweisen? Dann lieber Face to Face klären. Zur Not auch mal mehr als 500 km fahren, aber das muss einem vorher klar sein, bevor man ein Auto kauft, das nicht gerade um die Ecke steht.

Ich würde dem Verkäufer per Einschreiben mit Rückschein eine 14 tägige Frist setzen die vertraglichen Vereinbarungen zu erfüllen und mir mitzuteilen, dass ich das Auto gegen Zahlung der vereinbarten Summe abholen kann. Außerdem würde ich in dem Schreiben darauf hinweisen, dass, sollte diese Frist nicht eingehalten werden, ich die Annahme der vertraglich vereinbarten Leistung verweigern bzw. vom Vertrag zurücktreten würde, aber mir eine Klage auf Schadensersatz vorbehalten würde.
Entweder reagiert er darauf oder ich kann den Fall abharken ohne Schadenersatzforderungen befürchten zu müssen.

Ähnliche Themen

Hallo,
und was sagt unser Themenstarter nun zu der Entwicklung? Ist der Fall erledigt, oder gibt es Neuigkeiten? Es wäre doch schön, wenn wir mal auf den aktuellen Stand gebracht würden.

Fahrzeug ist jedenfalls noch annonciert...demnach scheint noch keine Einigung über den Kauf erfolgt zu sein.

@Deluxe34tr

Mir wäre es gar nicht erst passiert das eine kleine Summe meinen geplanten Kauf komplett blockiert. Zum Glück hat der TE nicht schon das Auto bezahlt und hätte danach nichts mehr zum Essen gehabt......

Ich mag mich täuschen aber sieht irgendwie nach einer Eintagsfliege aus!? Neu angemeldet und schon spurlos verschwunden der gute TE?

Zitat:

@Bernd Herder schrieb am 23. Februar 2024 um 11:19:09 Uhr:


Hallo,
und was sagt unser Themenstarter nun zu der Entwicklung? Ist der Fall erledigt, oder gibt es Neuigkeiten? Es wäre doch schön, wenn wir mal auf den aktuellen Stand gebracht würden.

Der zählt noch die Münzen zum Fehlbetrag auf dem Konto. Gruß

Hört sich verdächtig nach Troll an!
Gruß Michael

Ist ev. besser so. Bei Zahlung von Steuer und Vers. hätte es dann auch geklemmt. Und Fahren ohne Tanken hätte auch keinen Spaß gemacht. Gruß Bw

Deine Antwort
Ähnliche Themen