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Gebrauchtwagen Gewährleistung / Rückgabe

Themenstarteram 4. August 2014 um 9:18

Liebes Forum,

ich weiß nicht ob mein Eintrag hier richtig ist, aber hier schien es mir am passensten...

Ich habe eine Frage zu meinen Rechten nach Gebrauchtwagenkauf beim Händler. Und zwar habe ich mir vor drei Wochen einen gebrauchten gekauft, der Händler hatte ihn dann knapp zwei Wochen in der Werkstatt um meine Beanstandungen zu beheben (PDC defekt, Servopumpe macht Geräusche und Kat klappert). Leider hat er, außer der Servopumpe, nix gemacht. Der Mechaniker meinte noch der Kat macht keine Geräusche (machte er dann plötzlich tatsächlich nicht mehr...Vorführeffekt).

Jetzt zum eigentlichen Problem...nach 300km Fahrt ging die Motorkontrollleuchte an. Da ich weit weg vom Händler war, bin ich zum freundlichen...Fehler auslesen. Der meinte nach Auslesen und kurzer Probefahrt "Geben Sie den zurück, das macht keinen Sinn". Anscheinend geht das Getriebe in die Brüche (dazu wird allerdings kein NOCH kein Fehler im Speicher hinterlegt). Außerdem sagt der Fehlerspeicher: Fehlzündungen, falsche Leerlaufdrehzahl, zu mageres Gemisch und im Unterdrucksystem vom Turbo. Der Motor läuft auch immer wieder mal unrund. Wie ist denn nun der beste Weg, den Wagen zurück zu geben, ein richtiges "Rückgaberecht" habe ich ja nicht, oder? Der freundliche meinte, der Händler müsse alle Mängel reparieren, und wenn er das mit dem Getriebe hört, müsste er eigentlich von selber auf die Idee kommen, dass das teuer wird. Aber ich weiß eben nicht so recht, wie meine Rechte in dem Fall genau sind.

Ich wäre daher über jede Hilfe dankbar!! Hab eine Schwangere Frau zu Hause, und will die nicht mit einer tickenden Zeitbombe durch die Gegend fahren ;)

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33 Antworten
am 24. Mai 2016 um 5:40

@Wiesel2401

womit will er dich abspeisen?

er holt das auto zurück und möchte es in den export schicken.dann würde ich meine kohle zurück bekommen.

Wenn die Reparatur des Wagens den Wert übersteigt, hat er die Möglichkeit, die Reparatur abzulehnen. Wenn er dir die volle rückabwicklung anbietet, nimm sie an. Was besseres kannst du auch vor Gericht nicht durchsetzen.

am 25. Mai 2016 um 8:00

Ja! Gib Ihn zurück... das beste was dir passieren kann.

Wenn mein Händler das gesagt hätte, hätte ich das Auto am selben Tag noch zurück gebracht.

Er hat ja den Motor warten lassen für angeblich 3500€ wozu es keine Rechnung gibt. Das Nervt mich bisher schon etwas. Nach ein paar tagen lief Öl unten raus. Heute wird es gemacht aber auf eigene Kappe. So wie es aussieht sind es nur die Dichtungen von der Ölzuführleitung.

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