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Gebrauchtwagen Gewährleistung / Rückgabe

Themenstarteram 4. August 2014 um 9:18

Liebes Forum,

ich weiß nicht ob mein Eintrag hier richtig ist, aber hier schien es mir am passensten...

Ich habe eine Frage zu meinen Rechten nach Gebrauchtwagenkauf beim Händler. Und zwar habe ich mir vor drei Wochen einen gebrauchten gekauft, der Händler hatte ihn dann knapp zwei Wochen in der Werkstatt um meine Beanstandungen zu beheben (PDC defekt, Servopumpe macht Geräusche und Kat klappert). Leider hat er, außer der Servopumpe, nix gemacht. Der Mechaniker meinte noch der Kat macht keine Geräusche (machte er dann plötzlich tatsächlich nicht mehr...Vorführeffekt).

Jetzt zum eigentlichen Problem...nach 300km Fahrt ging die Motorkontrollleuchte an. Da ich weit weg vom Händler war, bin ich zum freundlichen...Fehler auslesen. Der meinte nach Auslesen und kurzer Probefahrt "Geben Sie den zurück, das macht keinen Sinn". Anscheinend geht das Getriebe in die Brüche (dazu wird allerdings kein NOCH kein Fehler im Speicher hinterlegt). Außerdem sagt der Fehlerspeicher: Fehlzündungen, falsche Leerlaufdrehzahl, zu mageres Gemisch und im Unterdrucksystem vom Turbo. Der Motor läuft auch immer wieder mal unrund. Wie ist denn nun der beste Weg, den Wagen zurück zu geben, ein richtiges "Rückgaberecht" habe ich ja nicht, oder? Der freundliche meinte, der Händler müsse alle Mängel reparieren, und wenn er das mit dem Getriebe hört, müsste er eigentlich von selber auf die Idee kommen, dass das teuer wird. Aber ich weiß eben nicht so recht, wie meine Rechte in dem Fall genau sind.

Ich wäre daher über jede Hilfe dankbar!! Hab eine Schwangere Frau zu Hause, und will die nicht mit einer tickenden Zeitbombe durch die Gegend fahren ;)

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33 Antworten

Vllt hilft dir das :

www.adac.de/.../default.aspx

Frage neugierdehalber : Opel oder Franzose ??

Zitat:

Da ich weit weg vom Händler war, bin ich zum freundlichen

ich weiß, daß dir das jetzt nichts mehr nützt, aber ich rate eigentlich immer zu Gebrauchtkäufen in näherer Wohnortumgebung, weil das im Falle einer Nachbesserung viel praktischer ist.

Themenstarteram 4. August 2014 um 10:00

Danke für den Link! Die Rechtslage scheint ja auch immer sehr Situationsabhängig zu sein?! Hab halt eigentlich keine Lust auf Rechtsstreit...

Und das Auto..deutsch...mit vier ringen :)

Gekauft habe ich ihn auch bei mir um die Ecke, bin nur übers Wochenende gleich 800km in den Urlaub gefahren.

Zitat:

Hab halt eigentlich keine Lust auf Rechtsstreit.

Klar, das hat KEINER. Aber ein Rechtsstreit ist nicht zwingend der letzte Ausweg :

http://schlichtungsportal.de/kfz-schiedsstellen

Der Händler darf auf jeden Fall nicht unbegrenzt nachbessern und eine Nachbesserung darf auch nicht ewig dauern. Am besten setzt man immer eine entsprechende Frist.

Aber daß du jetzt mit defektem Wagen im Urlaub bist, das ist zwar ärgerlich, aber für deine Rechtssituation ist es unbedeutend.

Themenstarteram 4. August 2014 um 19:48

Wegen nach bessern meinte der freundliche halt, dass das Getriebe bald in die Brüche gehen wird. Das könne man also nur durch Austausch beheben (der Fehler wird wie gesagt noch nicht im Fehlerspeicher hinterlegt). Darauf wird Händler ja sicher aus Kostengründen keine Lust haben und versuchen sich darum zu 'drücken'. Deswegen die Frage was mein recht ist zu beanstanden und ob dieser Getriebe Austausch für mich einen Grund darstellt das auto gegen Erstattung des Kaufpreises zurückzugeben?

Die Gewährleistung bei Gebrauchtwagen soll sicherstellen, dass bei der Übernahme des Fahrzeugs kein Defekt bestand. Wenn Du jetzt einen Hellseher beauftragst, der Dir vorhersagt, dass das Getriebe kaputtgehen wird, kann Dir die Gewährleistungspflicht der Verkäufers nicht nutzen. Es muss defekt sein!

Wenn dem so ist, bekommt der VK das Recht der Nacherfüllung bzw. Nachbesserung etc., pp.

Und nein, es gibt kein Rückgaberecht bei Waren, die nicht über den sog. Fernabsatz erworben wurden.

..korrekt "Rückgabe" ausgeschlossen, aber..

nach 3*maligen erfolglosen Reparaturen(versuchen) ist eine Minderung des Kaufpreises

oder "Wandlung"(Rückgabe, evtl. werden dann die gefahrenen km. vom Kaufpreis abgezogen)

möglich.

Aber, zuerst mit dem VK sprechen, stellt er sich quer, dann hilft hier nur

noch ein Rechtsanwalt.

Grüße

am 5. August 2014 um 8:45

Hallo!

Darf ich mal nach BJ, Km und Preis fragen?

Wenn es nun ein 95er A6 mit 360.000Km für 1.100€ ist, dann ist das Thema erledigt, denke ich.

Das ein Vertragshändler einen möglichen Getriebeschaden für die Zukunft voraussieht, für den es noch keinen handfesten Beweis gibt, ist natürlich kein Grund zur Rückgabe!

am 5. August 2014 um 9:39

Zitat:

Original geschrieben von Imprezaraser

Hallo!

Darf ich mal nach BJ, Km und Preis fragen?

Wenn es nun ein 95er A6 mit 360.000Km für 1.100€ ist, dann ist das Thema erledigt, denke ich.

Das ein Vertragshändler einen möglichen Getriebeschaden für die Zukunft voraussieht, für den es noch keinen handfesten Beweis gibt, ist natürlich kein Grund zur Rückgabe!

Vor allem würde ich mir von einem anderen Händler (Werkstatt) lieber mal ein Zweitmeinung geben lassen, ob das alles wirklich so ist, wie der untersuchende Händler (Werkstatt) meint, gefunden zu haben. Eventuell war das eine Fehldiagnose?

Gelegentliche Zündaussetzer und gelegentlicher unrunder Motorlauf könnten auch auf einen eher profanen Marderschaden hindeuten, eventuell leicht durch den Austausch nur eines Kabels zu erledigen, danach läuft der dann wieder wie neu.

Oder es kann was ganz anders sein, oder der erste Händler hatte leider Recht, alles möglich.

Ich würde damit zunächst mal zum verkaufenden Händler gehen, ihm die Mängel schildern und um Abhilfe bitten, fertige dazu ein Schreiben an (wegen dem Datum) und setze ihm eine Frist von 2 Wochen.

Eventuell ist ja dann schon alles wieder in Ordnung, falls nicht: Nachfrist setzen, nochmal 2 Wochen. Ist dann noch immer nicht der Fehler behoben, so kann man ihm nochmal eine letzte Frist setzen, wieder 2 Wochen. Ist dann der Fehler immer noch da, kann man den Kaufvertrag rückgängig machen.

Dazu wird man allerdings bereits die Hilfe eines guten Anwalts benötigen, denn einfach so werden die Händler das kaum von sich aus akzeptieren, weil sie damit sehr viel Geld verlieren.

Aber es soll ja auch noch seriöse Händler geben .........

 

Grüße

Udo

Themenstarteram 5. August 2014 um 11:08

Ich werde natürlich erstmal mit der Mängelliste zum Verkäufer gehen und sehen, wie dieser die Sache handhaben will. Aber wie gesagt bin ich gerade jetzt daran interessiert ein zuverlässiges Auto zu haben und nicht dauernd zum Händler oder zur Werkstatt zu müssen, geschweige denn liegen zu bleiben.

Und wegen des Getriebes...der Fehler das das Automatikgetriebe beim Anhalten kräftig ruckt ist keine Hellseherei. Wenn ich kurz vor'm Anhalten wieder Gas gebe, gibt es sogar noch einen lauten Knall und das Auto springt förmlich nach vorne. Der Fachhändler meinte dazu eben nur, dass dies mit großer Sicherheit nur durch Getriebetausch zu beheben sein wird. Der Wagen ist übrigens BJ 2002 mit 129000KM...

Generell will ich das Auto ja auch garnicht zurück geben, sondern nur, dass es funktioniert. Allerdings glaube ich eben, dass der Händler die Fehler nur notdürftig reparieren lässt (von den Kosten eines Getriebetausches mal ganz abzusehen).

am 5. August 2014 um 13:49

Zitat:

Original geschrieben von zolt4n

Ich werde natürlich erstmal mit der Mängelliste zum Verkäufer gehen und sehen, wie dieser die Sache handhaben will.

Wie er das macht oder was der macht, musst du ihm überlassen, das soll dich nicht interessieren. Wichtig ist nur, dass du dich an die Ratschläge hier aus dem Forum hältst, also schriftlich die Mängel auflisten, ihm den Brief übergeben und eine Frist setzen. Das ganze bis zu drei Mal, erst dann kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten, vorher nicht.

Ich gehe mal davon aus, dass der Kauf noch nicht so lange her, weit unter 6 Monaten? Dann bist du im grünen Bereich und hast gute Aussichten, den Wagen mit dem offensichtlich kaputten Getriebe wieder loszuwerden (bis dann der nächste Besitzer hier sein leid klagt).

Oder der Händler findet einen Weg, das Getriebe zu reparieren, vielleicht durch Austausch des Getriebes aus einem anderen baugleichen Audi, keine Ahnung.

Eins steht jedoch fest: Sollte das Getriebe tatsächlich hinüber sein, wäre das ein wirtschaftlicher Totalschaden für dich, denn wenn du ein Ersatzgetriebe bezahlen müsstest, auch ein "Austauschgetriebe" plus Einbaukosten, bewegt man sich exakt in genau den Bereichen, den das Auto überhaupt noch Wert ist, bzw. übersteigt sogar locker diesen Zeitwert, lohnt sich also nicht mehr: Schrottpresse.

Wichtig ist jetzt, dass du dich völlig unaufgeregt an diese hier empfohlenen Schritte hältst, lass dich nicht abspeisen mit Beschwichtigungen oder anderem Zeugs, suche zur Not nochmal einen weiteren unabhängigen Händler auf, der den Schaden von neutraler Seite betrachtet.

Grüße

Udo

Themenstarteram 5. August 2014 um 13:57

Vielen Dank, genauso werde ich das machen. Wie gesagt, der Kauf ist jetzt 3 Wochen her. Habe nun die Mängelliste fertig und werde das Auto morgen gegen Unterschrift selbiger beim Händler abgeben, damit er sie abarbeiten kann. Der Händler hat einen KFZ-Meisterbetrieb an der Hand, der alle Reparaturen für ihn erledigt, dieser ist zwar sicherlich in geringem Maße befangen, aber gleichzeitig sollte dieser ja auch alle Arbeiten am Auto so gewissenhaft wie möglich vornehmen und eine mehr oder weniger neutrale Bewertung des Schaden (wie von dir angesprochen) vornehmen...hoffe ich zumindest.

Themenstarteram 15. August 2014 um 9:25

So, nun mal ein kurzes Update. Der Händler hat das Auto zu sich genommen und will die Mängel reparieren. Er hatte auch einen Termin beim Fachhändler, die konnten anscheinend aber keinen Fehler beim Getriebe finden. Das Ruckeln beim Anhalten ist aber nunmal einfach vorhanden und wurde mir ja auch von einem anderen Fachhändler (mündlich) bestätigt. Jetzt mal sehen, wie es weitergeht, später fahre ich noch mit dem Händler zusammen zu dem Fachhändler...

..besten Dank für die Zwischeninfo..

Bin mal gespannt wie das weitergeht, vor allem mit dem Getriebe,

vlt. muss das ja neu...

Wer weiß

Grüße

Hallo wie ist es denn ausgegangen?

 

Ich stehe vor dem selben Problem.... würde mich mal interessieren

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