Gebrauchtwagen-Gewährleistung innerhalb der ersten 6 Monate. Muss Händler zahlen?
Hallo.
habe meinen Touran gebraucht beim Händler gekauft (Ende Juli 2009) und auch eine Gebrauchtwagengarantie abgeschlossen.
Jetzt ist meine Standheizung kaputt.
Dieser Defekt trat also innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungszeit auf (wenn er nich sogar von Anfang an bestand).
Dazu kommt, dass der Händler die Beweislast hat (da innerhalb der ersten 6 Monate).
Also zahlen muss, wenn er nicht beweisen kann, dass ich am Defekt schuld bin.
Im Moment steht mein Auto noch beim Händler.
Ich habe von Anfang an durchblicken lassen, dass ich dies als Gewährleistungsfall sehen und deswegen keinen Cent zahlen werde.
Der Händler sieht das anders.
Er fängt dauernd mit meiner Garantie an und meint:
"man müsse es der Garantie-Versicherung melden und sich dann nochmals über die Kosten unterhalten".
Ich habe einen Anwalt in der Familie, der meint, dass der Händler da keine Chance hat und die Kosten übernehmen müsste.
Wie gesagt: Weil gesetztliche Gewährleistung und Beweislast beim Händler.
Aber hat von Euch jemand vielleicht praktische Erfahrung mit einem solchen Fall und weiss es aus eigener Erfahrung?
Danke und Gruß Robert
Beste Antwort im Thema
Ich würde mich eher über die sorgenfreie Rückabwicklung freuen, dem Händler die Gurke auf den Hof stellen und froh sein, dass ich sie los bin.
100% des Kaufpreises zurück, was will man mehr? Manche kriegen echt den Hals nicht voll. Da hat man mal nen Händler, der es nicht auf nen Rechtsstreit ankommen lässt und von sich aus die Rücknahme anbietet, ohne Nutzungsgebühren zu verlangen.... drüber freuen, Angebot annehmen, neues Auto mit besserem Zustand suchen.
99 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Matsches
Persönlich würde ich mich hier dem Tipp des Vorschreibers anschließen: Nimm das Angebot des VK an und mach in Zukunft einen Bogen um Gebrauchtwagen mit VW TDI - Motoren.
Es gibt Dinge, die kauft man besser nur neu.
Interessehalber:
Handelt es sich zufällig um einen 170 PS PD - TDI um BJ 06 herum?
Nein es handelt sich um ein 140 PS- 2.0 TDI Um BJ 05. Das problem war da seit von anfang, als ich das Auto gekauft habe. Ich wüsste nicht was genau los ist. Das ist mein erste Diesel auto. Normal bei Zylinderkopf problem verbraucht das Auto viele Oil und Kühlmittel , aber das ist nicht der fall bei dem Auto. Das Auto is unrühig in Leerlauf. Es bildet bisschen weiß rauch bei starten und hat start problem , wenn das Motor warm ist. Ich bin kein Auto Mechaniker
Zitat:
Original geschrieben von Turbotobi28
gleich vorweg ich bin kein Fachmann und für solche fragen sollte eigentlich dein Anwalt der Ansprechpartner sein.
Zu 1.
... ich rede mir hier Plattfüsse und werde dafür von einigen Experten abgewatscht. HIER zeigt sich doch deutlich, dass ein Anwalt nicht unbedingt Ahnung von der Materie hat, die er gerade auf den Tisch bekommt. Deshalb ist das einschalten eines Anwaltes nicht immer sinnvoll.
Zu 2.
... in jeder Kfz Innung gibts Schiedsstellen die genau für solche Fälle gegeignet sind. Als "Geschädigter" würde ich eine Schiedsstelle jedem Anwalt vorziehen! Die Leute haben Ahnung von der Sache und können beurteilen, ob der Mangel bereits bei Übergabe vorhanden gewesen sein kann. Vor allem die ist KOSTENLOS!
Zu 3.
... jede Rechtsschutz bietet eine Mediation an. Das heißt, ähnlich wie ein Schiedsmann, schlägt ein Anwalt eine Lösung vor die für beide Seiten akzeptabel ist. Das kostet jedenfalls weniger als gleich einen Anwalt einzuschalten, der dann entweder nach Tabelle - hier geht es um ca. 2500 Euro - oder frei abrechnet, was die ganze Sache unnötig verteuern kann.
Zu 4.
... ist dem Kollegen anzuraten das Angebot anzunehmen, weil MEHR wird er auch nicht durch Gerichtsentscheid bekommen. Im Gegenteil, wird das ganze Prozedere - Anwalts- plus Gerichtskosten - ein vielfaches der Reparatur kosten.
Aber bei allem und immer wieder: Jeder wie er mag! Am besten ist immer eine dicke Blase zu produzieren, die viel Geld kostet und wo beim platzen nichts übrig bleibt.
Nach über 5000 km kann durchaus eine Zylinderkopfdichtung kaputt sein die bei Übernahme noch intakt war.
Und was soll eine Schiedsstelle der KFZ-Innung bei diesem Fall machen?
Der Händler müsste Mitglied der Innung sein, was bei einem Fähnchenhändler sehr unwahrscheinlich ist.
was ist denn genau defekt? Zylinderkopf steht im Eingangspost. Wie soll der Händler beweisen, dass der Zylinderkopf bei Übergabe nicht schon latent defekt war?
Aber wenn das Auto von beginn an solche komischen mucken hatte, wäre ich sicher nicht 5TKM+ gefahren sondern gleich beim Händler auf der Matte gestanden.
sl
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Zitat:
Original geschrieben von Tempomat-Driver
Und was soll eine Schiedsstelle der KFZ-Innung bei diesem Fall machen?
Der Händler müsste Mitglied der Innung sein, was bei einem Fähnchenhändler sehr unwahrscheinlich ist.
Hast auch wieder recht. Das Fähnchen hatte ich übersehen! Trotzdem bleibt, dass der Anwalt nicht unbedingt hilfreich ist in der Sache und das Angebot dadurch nicht besser wird. 😉
der Anwalt hat mit seiner Einschätzung recht. Auch ich würde Dir raten, das Angebot anzunehmen.
Du hast einen Verkäufer, der Dir das Auto repariert. Danach wird es mit einem für Dich geringen Aufwand wieder fahrtüchtig sein und einen neuen Zylinderkopf, Zahnriemen und Wasserpumpe haben. Allein der Zahnriementausch kostet 600.- € und ist bei einem 9 Jahre alten Auto überfällig (falls er nicht schon getauscht wurde).
Die Alternative ist ein langes Gerichtsverfahren mit ungewissem Ausgang. In der Zeit steht das Auto und kostet noch Standgebühren.
Die Aussagen von Bootsmann disqualifizieren sich selbst. Dein Anwalt hat nichts falsch gemacht.
Zitat:
Original geschrieben von Kai R.
Die Aussagen von Bootsmann disqualifizieren sich selbst. Dein Anwalt hat nichts falsch gemacht.
Hast recht. Nur blöd das es mich nicht nur selbst betraff, sondern auch andere oft genug Schreiben von Anwälten lesen musste, die nur Müll geschrieben hatten und ihren Mandanten damit mehr geschadet als genützt haben! Aber, das spielt hier keine Rolle und ich habe weder Lebenserfahrung noch Ahnung und habe auch noch nicht gelebt! Wer einem Anwalt alles glaubt ... liest auch noch Märchenbücher! 😁
Wenn du MEINEN Beitrag nur richtig gelesen hättest ... 🙄
In diesem Sinne ... habe die Ehre! 😉
niemand sagt, dass Anwälte keine Fehler machen. Dieser hier hat aber keinen gemacht, Handlung und Rat an seinen Mandanten waren richtig und er hat auch etwas erreicht.
Daher ist Deine übliche Pauschalschelte gegenüber Anwälten hier so wenig angebracht wie auch Dein Rat mit der Schiedsstelle Unfug war.
Hallo, ich habe mir vor einer Woche ein neues Auto geholt und mittlerweile folgendes festgestellt. Problematik hierbei ist das der Verküfer 300km weit weg sitzt. Nun hätte ich gern gewusst ob Ihr für die "Mängel" aufkommen muss.
Am 20.08 meldete ich das Fahrzeug an und ließ letztes Wochenende die Sachlage der vom Verkäufer bestätigten, lauten Abrollgeräusche der Reifen prüfen. Dieser sagte aber das es nix weiter wäre und ggf. durch Wuchten der Räder zu beseitigen ist. Hierbei stellte sich im Reifenservice aber heraus, dass alle vier Reifen durch starke "Sägezahnbildung" auf der inneren Abrollfläche nicht mehr nutzbar waren, zudem wies ein Reifen (hinten/re) einen Riss auf, wodurch das Fahrzeug nicht mehr Verkehrssicher war. Somit musste ich nach zwei Tagen Fahrt in einen neuen Satz Reifen investieren, hinzu ließ ich zur Überprüfung und Ursachenfindung der Abgefahrenen Reifen eine Achsvermessung durchführen, auch hier stellte sich heraus, dass Spur und Sturz des Fahrzeugs weit außerhalb des Toleranzbereiches lagen.(Die Reifen habe ich noch und es ist auf der Rechnung vermerkt dass das Fahrzeug nicht mehr Verkehrssicher war)
Da ich den Aussagen des Verküfers vertraute, versuchte ich zudem das Schloss der ZV selber zu wechseln, da ich dies erst bei der Übergabe bemerkte und noch 300km nach hause musste. Hierfür gab mir dieser einen finanzielle ENtschädigung zur Reparatur des Schlosses. Nach entfernen der Innenverkleidung musste ich hier aber feststellen, dass diese Aufgabe über ein "schnelles Wechseln mit vier Schrauben" (Satz des Werkstattleiters des Verkäufers) über die Fähigkeiten eines Laie hinaus gehen, da zu einem der Aggregateträger entfernt werden muss, was es wiederum erforderlich macht die Scheibe auszuhängen. Somit ist diese Reparatur A) nicht in den vom Händler geschätzten 30min möglich und B) finanziell nicht mit den von Ihm dafür veranschlagten 70€ abzudecken. Der Reparaturpreis bei der Günstigsten Werkstatt für das benötigte Schloss liegt bei bei 180€. Zudem wurde ich mehrmals von verschiedenen Fachkundigem Personal, als auch Internetrecherchen darauf hingewiesen, kein Schloss von Drittanbietern zu erwerben, da hier die Fehler eines verfrühten Ausfalles bereits bekannt wären. Der hiesige Schaden am Schloss ist wohl auf kalte Lötstellen zurückzuführen, was ein bereits bekanntes Problem ist und kein plötzliches Auftreten bei der Übergabe des Pkw gewesen sein sollte.
Da ich somit, in ein laut Angebot Mängelfreies Fahrzeug mit Reifen „wie neu“ bereits nach knapp einer Woche 550€ investieren musste (TÜV AU wurde neu gemacht vor übergabe). Zudem stellte ich fest, dass die Membran des AGR-Ventiles nicht mehr dicht abschließt, was sich durch starken Ölaustritt bemerkbar macht. Zusätzlich sind beim Wechsel der Reifen eingerissene Schutzkappen der hinteren Stoßdämpfer bemängelt wurden.
Meine Frage ist jetzt ob der Händler für die KOsten aufkommen muss oder es hier um Verschleiß geht? Zudem wurde im Kaufvertrag ergänzt, dass die 70€ zur Reparatur des Schlossen dienen.
Blöd ist halt, dass der Verkäufer nicht um die Ecke sitzt und ich mit den Reifen etwas in der Zwanglage war. Daher die Frage ob der Verkäufer voll/teilweise für die Kosten aufkommen muss oder ich für die alten ersatz bekomme?. Und was mit den Kosten für Schloss und AGR-Ventil sowie den Dämpferkappen ist. Im Kaufvertrag wurden diese "Mängel" nicht vermerkt.
Das Auto ist ein VW Passat BJ 2005 mit 140000km.
Danke für eure Hilfe
Reifen sind Verschleißteile. Vielleicht gibt Dir ein netter Händler einen Zuschuß.
Die Reparatur des Schlosses trägst Du selbst, das war Dir ja bekannt. Nur das AGR-Ventil muss der Verkäufer ersetzen, er hat aber ein Nachbesserungsrecht.
Zitat:
Meine Frage ist jetzt ob der Händler für die KOsten aufkommen muss
Da du dem Verkäufer keine Chance zur Schadensbeseitigung gegeben hast, wohl eher nicht.
da die reifen bereits zum kaufzeitpunkt abgefahren waren, muss der händler diese logischerweise nicht ersetzen!
da du dich auf den deal mit der preisminderung wegen dem schloss eingelassen hast - der defekt zum kaufzeitpunkt bereits vorlag und bekannt war, ist der händler hier auch aus dem schneider!
wenn du spur/sturz sowie das agr-ventil und die dämpferkappen ohne rücksprache mit dem händler einfach in der werkstatt hast reparieren lassen, muss der händler für diese schäden ebenfalls nicht aufkommen - da du verpflichtet bist, dem händler die möglichkeit zur nachbesserung zu geben...
Alles klar, ausßer den Reifen und der Achsvermessung habe ich ja noch nichts machen lassen. Somit werde ich mal sehen was er zu dem Rest sagt, ist halt etwas kompliziert wenn der Händler nicht gleich unm die ecke sitzt.
Ich Danke euch für die schnelle und hilfreiche Antwort.
Grüße
ja tue ich auch nicht, ich wollte mich ja nur Informieren. Ist denn aber ein Sägezahn im Reifen ein typisches Verschleißbild? Laut ANzeige und Verkauf wirden die Reifen als Neuwertig übergeben da es optisch als Laie nicht zu erkennen war. Ist zudem das AGR-Ventil ein Mangel der vom Verkäufer behoben werden muss oder handelt es sich hierbei auch um einen Verschleiß des Bauteiles?
Danke an alle
P.S. blöderweise gibt es die gesuchten Dinge nicht immer beim Nachbar 😉