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Gebrauchtwagen-Gewährleistung innerhalb der ersten 6 Monate. Muss Händler zahlen?

Themenstarteram 17. November 2009 um 16:43

Hallo.

habe meinen Touran gebraucht beim Händler gekauft (Ende Juli 2009) und auch eine Gebrauchtwagengarantie abgeschlossen.

Jetzt ist meine Standheizung kaputt.

Dieser Defekt trat also innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungszeit auf (wenn er nich sogar von Anfang an bestand).

Dazu kommt, dass der Händler die Beweislast hat (da innerhalb der ersten 6 Monate).

Also zahlen muss, wenn er nicht beweisen kann, dass ich am Defekt schuld bin.

Im Moment steht mein Auto noch beim Händler.

Ich habe von Anfang an durchblicken lassen, dass ich dies als Gewährleistungsfall sehen und deswegen keinen Cent zahlen werde.

Der Händler sieht das anders.

Er fängt dauernd mit meiner Garantie an und meint:

"man müsse es der Garantie-Versicherung melden und sich dann nochmals über die Kosten unterhalten".

Ich habe einen Anwalt in der Familie, der meint, dass der Händler da keine Chance hat und die Kosten übernehmen müsste.

Wie gesagt: Weil gesetztliche Gewährleistung und Beweislast beim Händler.

Aber hat von Euch jemand vielleicht praktische Erfahrung mit einem solchen Fall und weiss es aus eigener Erfahrung?

Danke und Gruß Robert

Beste Antwort im Thema

Ich würde mich eher über die sorgenfreie Rückabwicklung freuen, dem Händler die Gurke auf den Hof stellen und froh sein, dass ich sie los bin.

100% des Kaufpreises zurück, was will man mehr? Manche kriegen echt den Hals nicht voll. Da hat man mal nen Händler, der es nicht auf nen Rechtsstreit ankommen lässt und von sich aus die Rücknahme anbietet, ohne Nutzungsgebühren zu verlangen.... drüber freuen, Angebot annehmen, neues Auto mit besserem Zustand suchen.

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am 16. Oktober 2012 um 10:56

Zitat:

Original geschrieben von Tempomat-Driver

Kaufvetrag rückgängig gemacht?

Gericht?

Vot 2002 gekauft.

Eine phantastische Geschichte.

Im Beschluss des Gerichtsurteil stand geschrieben, dass auf Grund von Vorzeichen aus dem ADAC Bericht ein Vorschaden nicht auszuschließen wäre und man daher den Gutachten mehr Glauben schenkt.

Habe damals als der Motor nicht mehr lief den Wagen zum Händler schleppen lassen und dort angekommen hat er den Wagen an sich genommen und wollte mir keine Empfangsbestätigung geben. Hierzu musste ich sogar noch die Polizei rufen damit er mir den Empfang quittierte. Später wollte er an die 5000DM für den neuen Motor haben und versuchte mir den Motorschaden in die Schuhe zu schieben. Meine Interesse lag darin den Wagen zurück zu geben, da nicht nur dieses Ventil Geräusch vorhanden war, sondern der Motor anormal Kühlflüssigkeit verbrauchte und der ADAC auch ein unsauberen Verschleiß an den Reifen der Hinterachse feststellte, und nach einer Achsvermessung fest gestellt wurde, dass die Hinterachse leicht verzogen war und der Wagen danach aussah als hätte es hinten einen Unfallschaden gehabt.

Nach dem Gerichtsurteil bekam ich die bereits bezahlte erste Rate zurück und die Finanzierung wurde aufgelöst. Mit dem Wagen hatte ich dann nichts mehr zu tun.

Dieser Vorfall war in den 90èr Jahren und es handelte sich hier um einen BMW 520i. Der Kaufpreis bezog sich um die 5000DM.

Natürlich steht dir frei zu glauben und zu denken was du möchtest, in diesem Sinn noch ein schöner Tag.:)

 

so ich habe auch mal eine frage dazu.

ich habe mir dieses jahr einen golf gebraucht gekauft beim händler mit garantieversicherung.

nun ist das auto ca. 9 monate mein und am turbo muss der abgaskrümmer mit der wastegate klappe neu. ca. 170€ muss ich tragen, da ich 40% kundenanteil am material an der versicherung habe.

soweit so gut. nur in den ersten 6 monaten wurde vom händler für schon mehr als 7000€ nachgebessert. rechnungen liegen vor. kaufpreis vom auto ca. 10000€

wie sieht das den nun aus. habe ich da rechtlich die möglichkeit zu sagen, ich zahle nix, da eigentlich mit der rep der schaden am auto ja schon fast an den kaufpreis kommt. somit kann man doch nicht mehr von einem mängelfreien prodrukt ausgehen.

was denkt ihr?

Zitat:

Original geschrieben von lp3g

was denkt ihr?

Das du ein ganz schön anstrengender Kunde bist! :D

Der Händler hat dir dein Gebrauchtwagen auf Gewährleistung für 7.000 € hergerichtet? Und jetzt willst du wegen 170€ Selbstbeteiligung ein Faß aufmachen??? Wiviel km hat den die Kiste runter?

Meine Meinung? Wenn du Nachweisen kannst, dass der konkrete Mangel bereits vorhanden war, nur zu. Das wird aber extrem schwer bishin zu unmöglich. Alle anderen Mängel wurden ja vom Händler behoben und sind somit völlig irrelevant!

war der Abgaskrümmer mit der Wastegate Inhalt der 7 T€ Reparatur? Oder du kannst beweisen, dass er bereits vor dem Kauf defekt war. Dann musst nix zahlen.

Was ich denke? 170€ zahlen und glücklich sein.

Das teuerste war das defekte getriebe. Gelaufen unter 90tkm

abgaskruemmer ist doch das sorgen kind vom 90kw tsi

Bin ich der einzige der folgendes im Eröffnungspost gelesen hat und sich dann fragt, warum dieser Thread schon drei Seiten hat???

 

Zitat:

Original geschrieben von Hin_Und_weg

Ich habe einen Anwalt in der Familie, der meint, dass der Händler da keine Chance hat und die Kosten übernehmen müsste.

.

@pokalgolf

Ich frage mich ob Du den kompletten Thread kapiert hast.

lp3g hat den Thread genutzt um sein Anliegen zu schildern, mit dem Eröffnungsthread hat es nur noch die Thematik als Gemeinsamkeit.

am 13. März 2014 um 20:35

Hallo,

Ich habe hier ein fall und bin ratlos. Ich habe ein gebrauchtswagen Audi gekauft. Nach nur 3 monate ist die Zylinderkopf kaput. Der handler will die rest reparatur kosten nicht übernahme. Die Gebrauchtwagen Garantie hat 40% der kosten bereits fregeben

Ich habe ein Anwalt eingeschaltet. Der Anwalt hat diese Schreiben ( siehe bild 1) an der Handler geschreiben. Der Handler geantwortet ( siehe bild 2).

Mein Anwalt ratet mich die angebote von der Handler anzunehmen.

Ich werde auf eure Meinnung sehr dankbar

Grüß

Hi,

eigentlich hat man ja Anwälte die einen beraten sollen.

Wenn du das Angebot nicht annimmst wird es wohl auf eine Gerichtsverhandlung hinauslaufen. Das dauert und kostet nerven. Möglicherweise findet sich auch ein Gutachter der bestätigt das die Kopfdichtung bei übergabe in Ordnung gewesen sein kann und erst während der 5500km gekommen ist.

Ich an deiner stelle würde das angebot wohl annehmen,allein schon deswegen weil es eine halbwegs schnelle und friedliche Lösung ist.

Gruß Tobias

am 13. März 2014 um 21:41

Danke Tobias,

aber was ist mit der Gewähleistung.

Es is gesetzlich vorgeschrieben, dass der Handler Haftung in die erste 6 monate übernehmen muss oder

Zitat:

Original geschrieben von jeff-A4

Es is gesetzlich vorgeschrieben,

nein!

der händler muss nur nachweisen, dass das bauteil zum zeitpunkt des kaufes nicht defekt war bzw. der defekt durch fehlbedienung (kühlwassermangel, motor gnadenlos überdreht etc.) entstanden ist...

...wenn du es auf einen prozess ankommen lässt und der gutachter sagt, das der defekt beim kauf noch nicht vorlag bleibst du auf den kosten sitzen!

desweiteren ist es statthaft, das der händler einen abzug für das neuteil macht, denn rein rechtlich könnte er auch einen gebrauchten kopf verbauen!

Hi,

gleich vorweg ich bin kein Fachmann und für solche fragen sollte eigentlich dein Anwalt der Ansprechpartner sein.

Meines Wissens ist der Händler nur für Mängel haftbar die bereits bei Übergabe vorhanden waren. Die 6 Monate beziehen sich dabei auf die Beweislast. Das heißt in den ersten 6 Monaten muß der Händler beweisen das der mangel bei übergabe nicht vorhanden war. Kann er das ist der dafür auch nicht haftbar.

Das ist bei vielen vielen Mängeln natürlich nicht so einfach,ist die Kopfdichtung bei dir durch ein einemalige Überlastung kaput gegangen oder war es ein kontinuierlicher Prozess der tausende KM gedauert hat? Anfangs wurde das Gewährleistungsrecht sehr Kundenfreundlich ausgelegt. Seit einiger Zeit wird vor Gericht doch mehr mit Augenmaß entschieden und vieles fällt dann doch unter Verschleiß.

In deinem Fall muß man davon ausgehen das der Schaden egal ob schon "angelegt" oder nicht auf keinen Fall zu erkennen war. Bewußt betrogen hat dich der Händler also schon mal nicht.

Ob du,im Zweifel vor Gericht eine für dich bessere Lösung bekommst ist wirklich fraglich.

Gruß Tobias

am 14. März 2014 um 5:11

Moin!

Eine klare Aussage dazu wie eine Gerichtsverhandlung für Dich ausgehen würde, kann Dir hier niemand geben, da dies niemand wissen kann. Eine reelle Vermutung ist jedoch, dass das Gericht urchaus der Ansicht sein könnte, seitens des Verkäufers liege ein einigermassen faires Angebot vor. Die Chance auf 100% Erstattung dürfte daher eher gering sein, da ein gewisser Anteil von Verschleiß am Schaden naheliegend wäre.

Meine Erfahrung sagt mir, dass Du das Angebot annehmen und den Wagen danach schleunigst verkaufen solltest.

Wie hier im Forum hundertfach zu lesen ist, kauft man keine gebrauchten TDIs, TSIs und sonstige Turbo-/Hubraumkrüppel.

Gruß,

M. D.

Zitat:

Original geschrieben von jeff-A4

Es is gesetzlich vorgeschrieben, dass der Handler Haftung in die erste 6 monate übernehmen muss oder

Lass dir das von deinem Anwalt genauer erklären, du bezahlst ihn ja dafür.

Die gesetzliche Gewährleistung bezieht sich jedoch im Gegensazu zu einer Garantie ausschliesslich auf den Zustand beim Verkauf.

Was dann so alles innerhalb von 24 oder auch den ersten 6 Monaten kaputt geht braucht den VK nicht zu interessieren.

Kann der Verkäufer nachweisen dass das Fahrzeug bei Übergabe i.O. war (und (Achtung, persönliche Meinung) in diesem Fall könnte ich mir vorstellen, dass ihm ein Gericht hier Recht geben könnte) ist der Schaden ein Problem des Käufers.

Wie gesagt weiss das aber alles dein Anwalt.

Persönlich würde ich mich hier dem Tipp des Vorschreibers anschließen: Nimm das Angebot des VK an und mach in Zukunft einen Bogen um Gebrauchtwagen mit VW TDI - Motoren.

Es gibt Dinge, die kauft man besser nur neu.

Interessehalber:

Handelt es sich zufällig um einen 170 PS PD - TDI um BJ 06 herum?

Zitat:

Original geschrieben von jeff-A4

Hallo,

Ich habe hier ein fall und bin ratlos. Ich habe ein gebrauchtswagen Audi gekauft. Nach nur 3 monate ist die Zylinderkopf kaput. Der handler will die rest reparatur kosten nicht übernahme. Die Gebrauchtwagen Garantie hat 40% der kosten bereits fregeben

Ich habe ein Anwalt eingeschaltet. Der Anwalt hat diese Schreiben ( siehe bild 1) an der Handler geschreiben. Der Handler geantwortet ( siehe bild 2).

Mein Anwalt ratet mich die angebote von der Handler anzunehmen.

Ich werde auf eure Meinnung sehr dankbar

Grüß

Aus den beiden Schriftstücken geht hervor, dass der Händler irgendwo an der Ostsee sitzt und der Käufer im tiefen Süden wohnt (Heidelberg?).

Vermutlich handelt es sich um einen Mehrmarkengebrauchtwagenhändler, umgangssprachlich auch Fähnchenhändler genannt.

Ohne nähere Angaben zu Fahrzeug (Baujahr, Kilometerleistung, Preis) kann man nicht abschätzen ob eine defekte Kopfdichtung nach 5000 km ein Sachmangel ist oder normaler Verschleiß wäre.

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