Gebrauchtwagen-Gewährleistung innerhalb der ersten 6 Monate. Muss Händler zahlen?
Hallo.
habe meinen Touran gebraucht beim Händler gekauft (Ende Juli 2009) und auch eine Gebrauchtwagengarantie abgeschlossen.
Jetzt ist meine Standheizung kaputt.
Dieser Defekt trat also innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungszeit auf (wenn er nich sogar von Anfang an bestand).
Dazu kommt, dass der Händler die Beweislast hat (da innerhalb der ersten 6 Monate).
Also zahlen muss, wenn er nicht beweisen kann, dass ich am Defekt schuld bin.
Im Moment steht mein Auto noch beim Händler.
Ich habe von Anfang an durchblicken lassen, dass ich dies als Gewährleistungsfall sehen und deswegen keinen Cent zahlen werde.
Der Händler sieht das anders.
Er fängt dauernd mit meiner Garantie an und meint:
"man müsse es der Garantie-Versicherung melden und sich dann nochmals über die Kosten unterhalten".
Ich habe einen Anwalt in der Familie, der meint, dass der Händler da keine Chance hat und die Kosten übernehmen müsste.
Wie gesagt: Weil gesetztliche Gewährleistung und Beweislast beim Händler.
Aber hat von Euch jemand vielleicht praktische Erfahrung mit einem solchen Fall und weiss es aus eigener Erfahrung?
Danke und Gruß Robert
Beste Antwort im Thema
Ich würde mich eher über die sorgenfreie Rückabwicklung freuen, dem Händler die Gurke auf den Hof stellen und froh sein, dass ich sie los bin.
100% des Kaufpreises zurück, was will man mehr? Manche kriegen echt den Hals nicht voll. Da hat man mal nen Händler, der es nicht auf nen Rechtsstreit ankommen lässt und von sich aus die Rücknahme anbietet, ohne Nutzungsgebühren zu verlangen.... drüber freuen, Angebot annehmen, neues Auto mit besserem Zustand suchen.
99 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Dan-the-man
Ist denn aber ein Sägezahn im Reifen ein typisches Verschleißbild? Laut ANzeige und Verkauf wirden die Reifen als Neuwertig übergeben
hier würde ich auf Kulanz hoffen
Zitat:
Original geschrieben von Dan-the-man
Ist zudem das AGR-Ventil ein Mangel der vom Verkäufer behoben werden muss oder handelt es sich hierbei auch um einen Verschleiß des Bauteiles?
Kommt auf die Laufleistung an. Hier würde ich aber erst einmal von einem Mangel ausgehen.
Gibt sogar Neuwagen, die das Sägezahngeräusch vom ersten Kilometer an zeigen. Zum Riss: wer sagt denn, dass Du Dir den Riss nicht selbst eingefahren hast?
Das mit dem Riss lässt sich nicht nachweisen, das ist mir klar. Das heißt die Segezahnbildung ist ein hinzunehmender Mangel wofür der Verkäufer nichts kann? Er hätte es ja aber schon sehen müssen und mich darauf aufmerksam machen sollen doer nicht? Aber wie sieht es dann mit dem AGR-Ventil und denn Hülsen der Dämpfer aus, Mangel oder Verschleiß?
BJ ist 05/2005 und 138000km.
Du hättest es bei der Probefahrt monieren können/müssen.
Hätte er bei einem fast zehn Jahre alten Fahrzeug noch neue Reifen montieren sollen? Das Auto hat ja eigentlich sein Leben hinter sich - jetzt werden wieder alle aufschreien……
Bei den anderen Mängeln wird der VK behaupten, dass diese erst nach der Auslieferung entstanden sind.
Geh vor Gericht und versuch Dein Glück!
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Zitat:
Original geschrieben von wolfgear
Du hättest es bei der Probefahrt monieren können/müssen.
falsch
Zitat:
Original geschrieben von wolfgear
Hätte er bei einem fast zehn Jahre alten Fahrzeug noch neue Reifen montieren sollen? Das Auto hat ja eigentlich sein Leben hinter sich - jetzt werden wieder alle aufschreien……
falsch
Zitat:
Original geschrieben von wolfgear
Bei den anderen Mängeln wird der VK behaupten, dass diese erst nach der Auslieferung entstanden sind.
falsch
Soweit ich das heraus gefunden habe muss mir der Verkäufer ja nachweisen das der Schaden noch nicht zur Übergabe bestand. Nach nicht einmal 2 Wochen sollte dsa ja nicht das Problem werden denke ich. Da ich auch kein Fachmann bin, muss ich nicht jedes klappern am Kfz identifizieren können oder etwa doch? Das würde ja jede Probefahrt zum Heunadel suchen machen.
Zitat:
Hätte er bei einem fast zehn Jahre alten Fahrzeug noch neue Reifen montieren sollen?
Nein hätte er nicht, aber er hat die Reifen als neuwertig verkauft (was sie auch waren abgesehen vom Sägezahn) und dann kann ich es wohl auch erwarten. Dies steht so auch im Angebot und im Vertrag!
Mir geht es ja nur darum ob es sich überhaupt lohnt bzw. ob ich hier im Recht bin. Geht es hier um Verschleiß oder Mangel, Sachmangel oder Kulanz? Einen Anwalt habe ich nicht, einen zu kontakltieren würde ich aber als Notlösung sehen bzw. wenn sich der Verkäufer quer stellt und ich wüsste im Recht zu sein.
Hallo Zusammen ,
ich brauche mal euren Rat und Hilfe
Habe einen Mercedes Benz E 220 CDI T-Model gekauft.
Stand 151.923 zum 12.01.15
Heute ist es Ende März und die Kupplung mit Schwungrad ist kaputt nun sitze ich hier auf dem Schaden und weis nicht wie ich mit dem Händler reden soll da er meint dass es hier ein Verschleißteil ist und er die Sache nicht übernimmt. Ich solle es zahlen er würde nicht haften.
Ich bin aber auch nicht so viel gefahren ca 3000 Kilometer. Was soll ich tun bin fertig .... :-((
Bitte um Antwort von Euch allen lieben Dank
Zitat:
@rottex schrieb am 24. März 2015 um 11:46:54 Uhr:
...und weis nicht wie ich mit dem Händler reden soll...
und was willst du nun von uns hören? 😕
wenn eine kupplung bei 150tsd. km den geist aufgibt, ist das nunmal normaler laufleistungsbedingter verschleiß, der nicht unter die gewährleistung fällt!
Zitat:
Ich bin aber auch nicht so viel gefahren ca 3000 Kilometer.
je nach fahrweise, reichen selbst 3000km aus, um eine fabrikneue kupplung ins jenseits zu befördern!
So eine Kupplung funktioniert im Endeffekt wie eine Bremse. Zwei Stahlscheiben (Schwungrad und Druckplatte), dazwischen ein Reibbelag (Mitnehmerscheibe) aus ähnlichem Material wie ein Bremsbelag.
Irgendwann ist dort nichts mehr drauf, dann ist sie verschlissen.
Je nach dem wie das Fahrzeug genutzt wurde (Langstrecke, Kurzstrecke, Anhängerbetrieb, rasantes Anfahren) dauert das kürzer oder länger.
150000 km ist da durchaus schon im Bereich des üblichen.
Gewährleistung bedeutet am Ende nur, dass das Fahrzeug beim Kauf in Ordnung sein muss. Nur die Beweislastumkehr macht an vielen Stellen eine "6-Monatige Garantie" draus. Nicht so aber bei der Kupplung in diesem Fall. Dass diese nach dem Kauf funktioniert hat zeigt eigentlich deutlich, dass sie zu dem Zeitpunkt noch nicht so verschlissen war, dass sie getauscht gehörte. Klar mag sie gut verschlissen gewesen sein, aber noch nicht fertig. Damit war das Auto bei Kauf mängelfrei und ist kein Gewährleistungsfall.
ich danke für Eure Antworten aber ist es denn wirklich nicht möglich ???
Das Schwungrad gehört nicht zu den Verschleißteilen oder auch ??
Ist das ein Mist :-((
Zumindest ist es ein Teil der Kupplung. Und zählt damit sicher als verschleissteil.
Wie äussert sich eigentlich der Defekt ?
Was soll der auch sonst sagen?
Anwälte gewinnen immer, sofern um so mehr gestritten wird. Der bekommt sein Geld, entweder von dir oder von der Gegenseite. Auch wenn er dir kompletten Murks erzählt.
Nur als Beispiel:
Getriebeschaden, PKW, 4.5 Jahre alt, 90.000km (ok, Vornutzung war Mietwagen), aber das Gericht (AG Nordhausen, Az 22 C 1027/07) sah es als Verschleiß an, sprich keine Gewährleistung.
Ich kann viele andere Urteile noch abtippen, aber frage dich mal, was das in Bezug auf ein echtes Verschleißteil, die Kupplung bedeutet 😉.