Gebrauchtwagen Gewährleistung bei Verkauf an Privat ?
Hallo,
ich beabsichtige mein 996 Cab. zu verkaufen. Das Fahrzeug ist Firmeneigentum - jedoch ist meine Firma in einer KFZ-fremden Branche angesiedelt.
Wie sieht es hier aus mit der neuerdings obligatorischen gesetzlichen Gewährleistung auf Gebrauchtfahrzeuge ?
Gilt die nur bei KFZ Händlern oder greift diese auch in meinem Fall ?
Mein Steuerberater meint, ich (bzw. meine Firma) müsse nur für die zugesagten Eigenschaften garantieren - also KM Leistung, Alter, Extras,... - nicht jedoch für nach dem Verkauf entstehende Schäden.
Danke für sachdienliche Auskünfte...
Gruß
28 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Das die "Fähnchen- und Sandplatzhändler" trotz des vermeindlich höheren Risikos durch das neue Gewährleistungsrecht noch gute Geschäfte machen, beweist zumindest, daß für die etablierten Markenhändler die Risikoerhöhung nicht der eigentliche Grund für den Rückzug aus diesem Marktsegment sein kann.
Dieser Eindruck mag sich aufdrängen, aber hast du Zahlen zu Insolvenzen oder Unternehemsauflösungen allg. in diesem Segment?
Wenn zwei Monate nach dem Kauf der Händler weg ist hilft die Gewährleistung nicht mehr viel.
Vielen seriösen Händlern ist das Risiko bei alten Autos zu groß, bzw. will keiner die deutlich höheren Preise zahlen, die aber notwwendig sind um nicht im Mittel durch die Erfüllung von Gewährleistungsansprüchen drauf zu zahlen.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Das die "Fähnchen- und Sandplatzhändler" trotz des vermeindlich höheren Risikos durch das neue Gewährleistungsrecht noch gute Geschäfte machen, beweist zumindest, daß für die etablierten Markenhändler die Risikoerhöhung nicht der eigentliche Grund für den Rückzug aus diesem Marktsegment sein kann.
... nun ich möchte bei so einem Händler keinen Gewährleistungsanspruch geltend machen müssen. Was man in den Foren so liest, versuchen die meist auszusitzen und es passiert erst etwas, wenn ein Schreiben vom Rechtsanwalt kommt, oder man klagt.
Diesen Trouble können sich Markenhändler nicht leisten, weil das auch ein schlechtes Licht auf die Marke wirft. Die Zentrale würde da sehr "allergisch" reagieren, wenn wegen solchen Gebrauchtfahrzeugen massiv Ärger auftritt. So ein Markenschild vor dem Autohaus (egal ob BMW, Audi, Mercedes oder sonstwas) ist sehr schnell weg, wenn bei der Zentrale gehäuft Beschwerden eingehen. Letztendlich könnte der Händler bei einem Wagen in der Preisklasse bei Privatverkauf 400 - 500 € mehr erzielen, als wenn er es an einen Exporthändler abgibt. Dafür muss er es aber noch durchchecken, aufbereiten und Gewährleistung tragen. Das lohnt nicht.
Heinz
Diese Sandplatzhändler kalkulieren oft mit nur 100 - 200 Euro je Auto
beim Export , da macht es die Masse
Ich hole diesen "alten" Fred nocheinmal hoch
ich Firma (nicht's mit Auto's)
möchte mein Golf Plus 2006 mit LPG und 165.000km verkaufen
und natürlich möchte ich kein Gewährleistung für 1 Jahr geben.
Freund rät mir:
"verkaufe an Deine Frau" ohne Ummeldung
Die verkauft dann sofort weiter
Weil der Eigentümer würde zählen.
Klappt das ??
oder gibt es da was zu beachten ?
Gruß Horst
ps
sehe gerade bin bei Porsche gelandet
Mod bitte evtl ins passede Forum verschieben
Danke
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von 1buy1
Freund rät mir:
"verkaufe an Deine Frau" ohne Ummeldung
Die verkauft dann sofort weiter
Weil der Eigentümer würde zählen.Klappt das ??
Nein, das klappt nicht, weil hier der Umgehungstatbestand offensichtlich ist.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Nein, das klappt nicht, weil hier der Umgehungstatbestand offensichtlich ist.Zitat:
Original geschrieben von 1buy1
Freund rät mir:
"verkaufe an Deine Frau" ohne Ummeldung
Die verkauft dann sofort weiter
Weil der Eigentümer würde zählen.Klappt das ??
Hatte auch vor kurzem einen Autoverkauf.....
Ich habe das Auto(gewerblich genutzt) an einen Bekannten verkauft, und dieser hat es zwei Wochen später weiterverkauft.
Steh ich jetzt in der Gewährleistung für einen Dritten???
Kann doch gar nicht sein?!?!
Zitat:
Original geschrieben von Timoab
Ich habe das Auto(gewerblich genutzt) an einen Bekannten verkauft, und dieser hat es zwei Wochen später weiterverkauft.
Hat der Bekannte als Privatmann oder als Händler im Vertrag gestanden, als er das Fahrzeug von dir gekauft hat?
Dann bist du deinem Bekannten gegenüber in der Gewährleistungspflicht, nicht jedoch gegenüber dem Dritten, an den dein Bekannter das Fahrzeug veräußert hat.
Ob dein Bekannter beim Verkauf an den Dritten die Gewährleistung ausgeschlossen hat oder nicht, ist dann sein Problem.
Die Gewährleistungspflicht hast du nur gegenüber deinem Bekannten (hier auch nicht ausschließbar, da du als Gewerbetreibender an eine Privatperson verkauft hast); diese kommt aber nicht zum tragen, da der Bekannte ja das Fahrzeug inzwischen wieder weiterverkauf hat.
OK.
Anbei, das Auto war Tip Top, aber ab einem gewissen Alter und Kilometerleistung kann ja immer was sein..... Nicht das hier ein falscher Eindruck entsteht...
Danke für die Infos
wenn ich also an einen "Bekannten" verkaufe der dann weiterverkauft bin ich raus aus der Gewährleistungspflicht
oder muß der das Auto auch erst auf sich anmelden?
wenn ja, könnte meine Frau doch auch den Wagen zuerst auf sich zulassen und dann weiterverkaufen --- oder?
Danke für den "Rechtsbeistand"
Horst
ditto
Zitat:
Original geschrieben von Timoab
OK.Anbei, das Auto war Tip Top, aber ab einem gewissen Alter und Kilometerleistung kann ja immer was sein..... Nicht das hier ein falscher Eindruck entsteht...
Zitat:
Original geschrieben von 1buy1
wenn ich also an einen "Bekannten" verkaufe der dann weiterverkauft bin ich raus aus der Gewährleistungspflicht oder muß der das Auto auch erst auf sich anmelden?
wenn ja, könnte meine Frau doch auch den Wagen zuerst auf sich zulassen und dann weiterverkaufen --- oder?
Eine Ummeldung sollte hier schon erfolgen. Ansonsten besteht die Möglichkeit, daß das Geschäft im Falle eines Rechtsstreits vom Gericht als Umgehungstatbestand gewertet wird mit der Folge, das die Gewährleistungspflicht nicht erlischt.